Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahrer

Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahrer

am 02.07.2006 14:55:54 von Gerald Gruner

Ralf Bader schrieb am Wed, 28 Jun 2006:

> Gerald Gruner wrote:
> > Ralf Bader schrieb am Tue, 27 Jun 2006:
> >> Gerald Gruner wrote:
> >>
> >> > Dirk Moebius schrieb am 26 Jun 2006:
> >> >
> >> >> Melanie Yaso writes:
> >> >
> >> >> > Fussgänger mit Hund geht spazieren - Radfahrer kommt von hinten
> >> >> > angeschossen und fährt in die Hundeleine rein.
> >> > [...]
> >> >> > Wer muss da auf wen mehr aufpassen? Fussgänger immer gucken ob
> >> >> > von hinten Radfahrer kommt und dann schnellstens ausweichen oder
> >> >> > sollte Radfahrer nicht eher auf Fussgänger rücksicht nehmen?
> >> >>
> >> >> Fahrbahn, Radweg, Fußweg oder Park?
> >> >
> >> > Spielt das eine Rolle, wenn der Radfahrer von hinten "angeschossen"
> >> > kommt?
> >>
> >> Natürlich spielt das eine Rolle bei der Verteilung von Schuld und
> >> Haftung, wenn es zu einem Unfall kommt. Jedes Nichteinhalten von
> >> Verkehrsegeln, das zum Unfallgeschehen beigetragen hat, hat auch einen
> >> Schuldanteil zur Folge.
> >
> > Möglicherweise, aber nicht zwingend.
> > Du bekommst z.B. 100% der Schuld, wenn du in einen geparkten Wagen
> > fährst, den du rechtzeitig und klar sehen konntest, auch wenn der
> > direkt unter einem Halteverbotsschild stehen sollte.
>
> Dann hat die Nichtbeachtung des Halteverbots nicht zum Unfallgeschehen
> beigetragen. Das Halteverbot kann auch aus anderen Gründen estehen, als
> dem, solche Zusammenstöße zu vermeiden.

Richtig. Nur wenn er dort nicht gestanden hätte, wäre der Unfall nicht
passiert. Das reicht aber nicht, um ihm alleine wegen des falsch
Parkens eine Mitschuld zuzuschreiben. Da muss dann schon noch etwas
hinzu kommen.
Ebenso reicht das alleinige anwesend sein eines Fußgängers auf einem
Radweg nicht aus, ihm eine Schuld zuzuweisen.


> >> Wenn der Unfall auf der Fahrbahn geschah, wo sich der Fußgänger und
> >> sein Hund nicht hätten aufhalten sollen, so ist die Schuldverteilung
> >> folglich eine andere, als wenn er auf dem Gehsteig geschah, wo der
> >> Radfahrer nicht hätte fahren sollen.
> >
> > Möglicherweise, aber nicht zwingend.
> > Man muss den konkreten Fall betrachten. Nach der Beschreibung der OP
> > hat sie sich erstmal nicht falsch verhalten.
> > Und selbst wenn sie auf dem Radweg gegangen wäre, ist das KEINERLEI
> > Rechtfertigung, sie oder den Hund über den Haufen zu fahren. Dann muss
> > auch der schnellste Radfahrer Rücksicht nehmen, auch wenns schwer
> > fällt. (Du erinnerst dich an STVO §1? Der gilt auch für Radler.)
>
> Ich habe geschrieben, daß die Schuldverteilung eine andere ist. Ich habe
> nicht geschrieben, daß der Radfahrer dann schuldfrei wäre.

Und ich habe geschrieben, dass der Typ des Wegs und die bloße
Anwesenheit des Fußgängers alleine noch keine Schuldzuweisung
begründet. Da muss schon ein weiteres Fehlverhalten hinzu kommen,
insbesondere wenn der Radfahrer mit erheblichem Tempo von _hinten_
kommt.


> >> > Selbst wenn kein Schild dort stünde, ist das kein Freibrief.
> >> > Mir kann keiner erzählen, dass der Fußgänger oder der Hund unsichtbar
> >> > war. Und was ist wohl meist zwischen Hund und Fußgänger...?
> >>
> >> Es gibt auch keinen Freibrief, sich in beliebig blödsinniger Weise zu
> >> verhalten, z. B. Hundeleinen über Fahrbahnen zu spannen,
> >
> > Schrieb die OP das?
>
> Nein, das habe ich geschrieben. Die OP schrieb auch nichts über Autos,
> die im Halteverbot abgestellt werden.

OK, dann stellen wir fest, sie hat weder eine Leine quer über die
Fahrbahn gespannt noch ihr Auto falsch geparkt...
Ich finde damit keine Rechtfertigung, sie oder ihren Hund über den
Haufen fahren zu dürfen.


> Übrigens war die Frage, um die es ging "Fahrbahn, Radweg, Fußweg oder
> Park?", und deine Behauptung, das sei gleichgültig. Dem habe ich
> widersprochen. Du willst gleichzeitig "den konkreten Fall betrachten"
> und die konkreten Umstände für unwichtig erklären.

Unsinn. Der Bezug ist und bleibt die Beschreibung der OP.
Man kann natürlich zur Erläuterung etwas ausholen oder Beispiele
bringen, aber dann sollte man wieder zum Ausgangsfall zurückkehren.

Ich habe außerdem _nicht_ die konkreten Umstände für unwichtig
erklärt, sondern ganz explizit diese konkrete Frage in diesem
konkreten Fall hinterfragt und im nächsten Absatz sogar noch
"möglicherweise" geschrieben.
(Ich habe das Zitat trotz seiner Länge oben stehen lassen. Lies
vielleicht nochmal nach, was wirklich da stand.)

Es war nach Aussage der OP ein gemischter Rad- und Fussweg, wo ein
Radfahrer von hinten mit sehr hoher Geschwindigkeit heran gerast ist.
Und ich bleibe weiterhin dabei, dass es für den beschriebenen Fall
unbedeutend ist, welcher Typ Weg es war, sofern die Fußgängerin nicht
noch zusätzlich etwas gemacht hat, das den Unfall auslöste.
Der §1 gilt auch für Radler, auch wenn die das nicht glauben und
dessen Beachtung nur von allen anderen fordern. Man darf auch auf
einem reinen Radweg niemanden überfahren, selbst wenn der dort nicht
sein dürfte.


> Du solltest dich mal um deine Logik kümmern.

Vielleicht solltest du es zugleich nochmal mit sinnwahrendem Lesen im
Zusammenhang versuchen. Das hilft.


MfG
Gerald

--
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