Datenschutz

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am 03.07.2006 09:40:53 von black69

Ich betreibe im Rahmen eines angemeldeten Gewerbes eine Webseite. Dort
berichte und veröffentliche ich lokale und allgemeine
Pressemitteilungen, Termine etc. Unter einer neuen Rubrik möchte ich
Fußgängerzonen, Innenstädte aus der Region abbilden. Da es sehr
zeitaufwendig ist, jedes Geschäft zu kontaktieren, um damit ein
Einverständnis zur Veröffentlichung von Daten auf meiner Webseite
einzuholen, möchte ich mit dieser Frage klären lassen, wie weit ich
selber rechtlich gehen darf.

Konkret heisst das, darf ich veröffentlichen . . .
- Name des Geschäftes (Quelle: Ich bin vor Ort und sehe es selber;
schreibe es vom Firmenschild ab.)
- Adresse - Straße und Haunummer (Quelle: Ich bin vor Ort und kenne,
sehe die Straße und die Hausnummer am Gebäude.)
- Öffnungszeiten (Quelle: Ich bin vor Ort und notiere die Zeiten von
der Eingangstür.)
- Webseite (Durch Eingabe von Geschäftsname und Ort über google.de
herauszufinden,)
- Foto des Gebäudes/Geschäftes ((Quelle: Ich bin vor Ort, stehe auf
öffentlichen Grund und mache das Foto selber.)
- Branche und Beschreibung (Quelle: Ich erstelle selber zu jedem
Geschäft einen Text, der das Sortiment widerspiegelt.)

Mit Geschäft ist gemeint - Kaufhaus, Apotheke, Dienstleister, Arzt,
Blumenladen etc.
Was dürfte man noch veröffentlichen? Es ist dann quasi ein
Branchenbuch, aber mit Foto, ohne Telefonnummern.
Muss ich ein Geschäft aus dem Bestand nehmen, wenn ein Inhaber nicht
mit der Veröffentlichung einverstanden ist, obwohl alle o.a. Daten
öffentlich zugänglich sind?