Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 03.07.2006 20:11:41 von Joerg
Hallo,
im letzten Amtsblatt wurde eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks
veröffentlicht. Nach ein paar Telefonaten mit Gericht und Anwalt war
klar, dass es sich um eine im Verhältnis zum Grundstückswert geringe
Summe handelt, die der Eigentümer einer Bank schuldet.
Ich bin stark an dem Grundstück interessiert, will aber nicht bis zur
Zwangsversteigerung mit den bekannten Risiken warten.
Wenn ich die volltreckbare Forderung kaufen könnte, würde mir das
nützen um an das Grundstück zu kommen, ohne es selbst
zwangsversteigern zu lassen? Ich wäre freilich bereit einen
angemessenen Preis für das Grundstück zu zahlen (also viel mehr als
die Forderung). Hat jemand Erfahrung mit einem derartigen Sachverhalt.
Das Grundstück liegt halt für uns extrem gut und Alternativen sind
nicht in Sicht.
Gruß, Jörg
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 03.07.2006 20:30:35 von Holger Pollmann
schrieb:
Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben.
> Wenn ich die volltreckbare Forderung kaufen könnte, würde mir das
> nützen um an das Grundstück zu kommen, ohne es selbst
> zwangsversteigern zu lassen?
Das könnte durchaus der Fall sein, weil der bisherige Gläubiger dann die
Zwangsvollstreckung nicht mehr weiterbetreibt und du als neuer Gläubiger
diese abbrechen lassen kannst. Dabei dürften aber schon einige
Gerichtskosten angefallen sein.
Wenn du dich dann noch mit dem Vollstreckungsschuldner gütlich über
einen Verkauf einigen kannst...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 03.07.2006 20:39:21 von Joerg
Holger Pollmann wrote:
>
> Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
> einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
[..]
Sorry, s.u.
>
> > Wenn ich die volltreckbare Forderung kaufen könnte, würde mir das
> > nützen um an das Grundstück zu kommen, ohne es selbst
> > zwangsversteigern zu lassen?
>
> Das könnte durchaus der Fall sein, weil der bisherige Gläubiger dann =
die
> Zwangsvollstreckung nicht mehr weiterbetreibt und du als neuer Gläubiger
> diese abbrechen lassen kannst. Dabei dürften aber schon einige
> Gerichtskosten angefallen sein.
>
Die Kosten sehe ich nicht als Problem. Das Grundstück ist halt
attraktiv und deshalb in meinen Augen einen gewissen Mehraufwand wert.
> Wenn du dich dann noch mit dem Vollstreckungsschuldner gütlich über
> einen Verkauf einigen kannst...
>
Das ist die große Frage. Ich habe versucht Kontakt aufzunehmen, aber
ohne Erfolg. Der Schuldner scheint sich auf die
Kopf-in-den-Sand-Strategie verlegt zu haben und will m.E. nicht
verkaufen.
Die Frage ist: Komme ich gegen den Willen des Schuldners ans
Grundstück, wenn ich dessen Schulden bezahle und damit als Gläubiger
im Grundbuch stehe? Mir ist schon klar, dass er jederzeit die Schulden
bezahlen kann, aber wenn er's könnte würde er es nicht soweit kommen
lassen, oder?
Vielen Dank,
Jörg Krause
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 04.07.2006 07:59:20 von Robert Kawka
schrieb:
> Holger Pollmann wrote:
> >
> > Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
> > einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
> [...]
>
> Sorry, s.u.
>
Das genüngt nicht den Anforderungen an die Verwendung von Realnamen.
Zurück zur Frage:
> Die Frage ist: Komme ich gegen den Willen des Schuldners ans
> Grundstück, wenn ich dessen Schulden bezahle und damit als Gläubiger
> im Grundbuch stehe?
Nein.
Du wirst Eigentümer, wenn du das Grundstück kaufst oder ersteigerst.
Im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Willen des Eigentümers.
Genau das meint wimre der Teil *Zwangs* im Wort Zwangsvollstreckung.
Grüße,
Robert
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 04.07.2006 09:01:54 von Joerg
Robert Kawka wrote:
> schrieb:
>
[..]
> > Die Frage ist: Komme ich gegen den Willen des Schuldners ans
> > Grundstück, wenn ich dessen Schulden bezahle und damit als Gläubiger
> > im Grundbuch stehe?
>
> Nein.
> Du wirst Eigentümer, wenn du das Grundstück kaufst oder ersteigerst.
> Im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Willen des Eigentümers.
> Genau das meint wimre der Teil *Zwangs* im Wort Zwangsvollstreckung.
>
Vielen Dank für die Info. Dann warten wir mal auf den Termin...
Jörg
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 04.07.2006 10:56:10 von bastian
Robert Kawka schrieb:
>
> Das genüngt nicht den Anforderungen an die Verwendung von Realnamen.
=20
Spinner
Re: Grundstückaus Zwangsversteigerung holen
am 04.07.2006 18:00:45 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 04.07.2006 19:29:03 von Florian Kleinmanns
(Elmar Haneke) schrieb:
>> Ich wäre freilich bereit einen angemessenen Preis für das Grundstück zu
>> zahlen
>
>Das ist selbstverständlich, der Eigentümer wird einem Verkauf unter Wert
>sicherlich nicht zustimmen.
Glücklicherweise kommt es auf den Willen des Eigentümers bei der
_Zwangs_versteigerung nicht unbedingt an.
Grüße
Florian
--
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Re: Grundstück aus Zwangsversteigerung holen
am 05.07.2006 23:05:09 von Norbert Lack
bastian schrieb:
> Robert Kawka schrieb:
>> Das genügt nicht den Anforderungen an die Verwendung von Realnamen.
>
> Spinner
Google Groups _ist_ zum Schreiben von Newsbeiträgen eine Krücke.
Wer aber über Google Groups postet und (im Gegensatz zum OP) *nirgendwo*
seinen Realnamen einträgt, ...
Schöne Grüße an die, die's wert sind
Norbert
--
Beleidigungen von Idioten fasse ich grundsätzlich als Kompliment auf.
(Heike Dürr am 06.06.2004 in de.rec.tv.lindenstrasse)