MB beantragt, inzwischen zahlt der Schuldner, wer zahlt die EUR 18,-- MB-Kosten ?
am 04.07.2006 12:39:03 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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schrieb am Di 04 Jul 2006 12:39:03:
>Die EUR 18,-- hatte ich trotzdem gezahlt, bleibe ich jetzt auf den
>Kosten sitzen ?
Du wartest ab, was dein Schuldner macht. Legt er Widerspruch ein,
stellst du Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens, erklärst
die Sache in Höhe des bezahlten Betrags für erledigt und lässt dir die
Kosten ausurteilen (kurz zusammengefasst).
Gruß
Marcus
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There is no such thing as a one-sided coin.
Marcus Berger <> schrieb:
> Du wartest ab, was dein Schuldner macht. Legt er Widerspruch ein,
> stellst du Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens,
> erklärst
> die Sache in Höhe des bezahlten Betrags für erledigt und lässt dir
> die
> Kosten ausurteilen (kurz zusammengefasst).
Allerdings ist ein erledigendes Ereignis nicht vorhanden, weil die
Zahlung vor Abgabe ins Streitverfahren nicht nach Rechtshängigkeit
erfolgt ist (die zeitliche Rückwirkungsfiktion der Rechtshängigkeit
auf den Zeitpunkt der Zustellung des MB greift erst im
Streitverfahren, nicht vor Abgabe).
S. a.: news:
Bye
Peter