Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 04.07.2006 21:18:26 von Bernd Meier

1.
Als Wehrpflichtiger, der seinen Grundwehrdienst schon abgeleistet hat, kann man ja
immer noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen (mit der Chance auf Ausmusterung).

a) Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachmusterung?
b) Wenn ja: In welchen Zeitintervallen habe ich das Recht auf Nachmusterung (z.B. einmal pro Jahr?)?

2.
a) Hat man als Wehrpflichtiger, der seiner Wehrpflicht durch Ableisten des Zivildienstes nachgekommen ist,
ein Recht auf Nachmusterung (mit der Chance auf Ausmusterung)?
b) Wenn ja, wer führt diese durch? Wird diese auch von den Kreiswehrersatzämtern
im Auftrag des BAZ durchgeführt (denn ich habe noch nie was von "Zivildienstersatzämtern" gehört)
b) Wenn ja: In welchen Zeitintervallen hat man in diesem Fall das Recht auf Nachmusterung (z.B. einmal pro Jahr?)?

Bernd Meier

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 04.07.2006 21:36:12 von Andreas Lange

Moin Bernd,

Bernd Meier wrote:
> 1.
> Als Wehrpflichtiger, der seinen Grundwehrdienst schon abgeleistet
> hat, kann man ja immer noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen
> (mit der Chance auf
> Ausmusterung).
> a) Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachmusterung?

Nein.

> b) Wenn ja: In welchen Zeitintervallen habe ich das Recht auf
> Nachmusterung (z.B. einmal pro Jahr?)?

Wenn Du z.B. als Reservist zu Wehrübungen eingezogen
wirst, kannst Du eine Untersuchung auf Wehrdienstfähigkeit
machen lassen, bei entsprechendem Ergebnis wirst Du
einfach ausgemustert.
>
> 2.
> a) Hat man als Wehrpflichtiger, der seiner Wehrpflicht durch
> Ableisten des Zivildienstes nachgekommen ist, ein Recht auf
> Nachmusterung (mit der Chance auf Ausmusterung)?

Wozu, willst Du nochmal zum Waffendienst? Wenn Du den
Ersatzdienst geleistet hast ist Ruhe.

> b) Wenn ja, wer führt diese durch? Wird diese auch von den
> Kreiswehrersatzämtern im Auftrag des BAZ durchgeführt (denn ich
> habe noch nie was von "Zivildienstersatzämtern" gehört) b) Wenn ja:
> In welchen Zeitintervallen hat man in diesem Fall das
> Recht auf Nachmusterung (z.B. einmal pro Jahr?)?


siehe oben, als Zivi gibt es keine Nachmusterung Du wirst
ja auch nicht als Reservezivi einberufen


Grüße

Andreas

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 05.07.2006 08:53:50 von Martin Kissel

Bernd Meier wrote:
> Als Wehrpflichtiger, der seinen Grundwehrdienst schon abgeleistet hat,
> kann man ja
> immer noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen (mit der Chance auf
> Ausmusterung).
> a) Gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachmusterung?
> b) Wenn ja: In welchen Zeitintervallen habe ich das Recht auf
> Nachmusterung (z.B. einmal pro Jahr?)?

Warum willst du zur Nachmusterung?

Wenn du keine Lust auf Wehrübung oder Kriegsdienst hast, kannst du auch
jetzt noch verweigern.


> a) Hat man als Wehrpflichtiger, der seiner Wehrpflicht durch Ableisten
> des Zivildienstes nachgekommen ist,
> ein Recht auf Nachmusterung (mit der Chance auf Ausmusterung)?

Wozu soll das gut sein?
Wenn der Dienst abgeleistet ist, kann man die Sache vergessen.

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 05.07.2006 11:55:18 von Bernd Meier

> ...
> Warum willst du zur Nachmusterung?
>
> Wenn du keine Lust auf Wehrübung oder Kriegsdienst hast, kannst du auch
> jetzt noch verweigern.

Ich wollte gerne wissen, ob ich, wenn ich nach Ableistung des Grundwehrdienstes und
danach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mich durch Ausmustern durch das BAZ(?) in den
selben "Stand" versetzen lassen kann als wenn ich vom KWEA die Chance zur Nachmusterung bekäme
und ausgemustert würde:

Ausmustern durch KWEA = keine Wehrüberwachung, keine Überwachung durch das BAZ; im Kriegsfall unwahrscheinlich
als einer der ersten für zivile Dienste verpflichtet zu werden

KDV=Überwachung durch das BAZ bis zum 60. Lebensjahr(?), im (größeren) Kriegsfall
wahrscheinlich einer der ersten der zu zivilen Diensten verpflichtet wird (erst dann wird man
wahrscheinlich auf Ausgemusterte und Frauen zurückgreifen).

Darum wüßte ich gern, ob ich nach erfolgreichem KDV-Antrag einen Antrag an das BAZ auf
Tauglichkeitsüberprüfung stellen kann mit der Chance der Ausmusterung, da ich nicht zivildienst-
tauglich bin oder ob es so etwas wie Musterung durch das BAZ überhaupt nicht gibt.

Bernd Meier

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 05.07.2006 12:00:54 von Bernd Meier

>...
> tauglich bin oder ob es so etwas wie Musterung durch das BAZ überhaupt nicht gibt.

Sorry, hat Andreas ja schon geschrieben, dass es das nicht gibt.

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten desWehr-/Zivildienstes?

am 05.07.2006 12:02:56 von Johannes Reinhard

"Bernd Meier" <> wrote:
> Darum wüßte ich gern, ob ich nach erfolgreichem KDV-Antrag einen Antr=
ag an
> das BAZ auf Tauglichkeitsüberprüfung stellen kann mit der Chance der
> Ausmusterung, da ich nicht zivildienst- tauglich bin oder ob es so etwas =
wie
> Musterung durch das BAZ überhaupt nicht gibt.

Eine Möglichkeit zur ständigen Nachmusterung ist mir nicht bekannt. Evt=
l. kann
man eine Tauglichkeistüberprüfung beim Gesundheitsamt erreichen, wenn es
unbedingt Not tut - ähnlich der Abschlussuntersuchung beim Zivi. Probiere=
n geht
über studieren ;-)

Grüße

Johannes


--=20
Johannes Reinhard - <www.johannes-reinhard.de>

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor=
allem
ein Schaf sein. - Albert Einstein

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 06.07.2006 11:51:30 von Bernd Meier

>... ähnlich der Abschlussuntersuchung beim Zivi.

Wozu dient diese denn? Kann mich nicht erinnern, dass
es sowas nach Ableisten meines Grundwehrdienstes bei
der Bundeswehr gab.

Wird bei der Abschlussuntersuchung nochmal der Tauglichkeitsgrad
festgestellt und wenn man untauglich ist, gibt es dann in diesem
Fall dann evtl. doch eine Art "Ausmusterung" aus dem Zivildienst, d.h. keine
Überwachung mehr durch das BAZ bis zum 60.Lebensjahr?

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten desWehr-/Zivildienstes?

am 06.07.2006 12:02:51 von Johannes Reinhard

"Bernd Meier" <> wrote:
> >... ähnlich der Abschlussuntersuchung beim Zivi.
>=20
> Wozu dient diese denn? Kann mich nicht erinnern, dass
> es sowas nach Ableisten meines Grundwehrdienstes bei
> der Bundeswehr gab.

Die Entlassungsuntersuchung gibt es nur auf Antrag. Zumindest seit ein paar
Jahren nur noch auf diesem Wege oder falls es wahrscheinlich ist, dass eine
Zivildienstbeschädigung vorliegt. Früher war das mal Routine. Dabei geh=
t es
darum, eine mögliche Zivildienstbeschädigung bzw. Änderung des
Tauglichkeitsgrades festzustellen.=20

Wer mehr wissen will, sollte unter



die Paragraphen 39 und 47 lesen, oder/und



> Wird bei der Abschlussuntersuchung nochmal der Tauglichkeitsgrad
> festgestellt und wenn man untauglich ist, gibt es dann in diesem
> Fall dann evtl. doch eine Art "Ausmusterung" aus dem Zivildienst, d.h. ke=
ine
> Überwachung mehr durch das BAZ bis zum 60.Lebensjahr?=20

Exakt, wenn ich das richtig verstanden habe.=20

Grüße

Johannes



--=20
Johannes Reinhard - <www.johannes-reinhard.de>

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor=
allem
ein Schaf sein. - Albert Einstein

Re: Ausmusterung durch KWEA/BAZ nach Ableisten des Wehr-/Zivildienstes?

am 06.07.2006 14:04:42 von Bernd Meier

Danke.