Mahnung !

Mahnung !

am 05.07.2006 01:47:27 von nopileosx

Hallo,

folgendes Problem: Ich (15) habe mich bei einem Onlinetest angemeldet
(lebenserwartung.tv) und habe leider nicht gelesen, dass dieses Angebot
kostenpflichtig ist (steht unter Teilnahmebedingungen) Insgesamt kostet
der Service pro Monat 4=80 und man meldet sich automatisch für 12
Monate an.

Jetzt nach ca. 3 Wochen habe ich eine Mahnung bekommen, in der ich
aufgefordert wurde, innerhalb von 7 Tagen 48=80 zu zahlen.
Zitat aus der Email: "Bitte beachten Sie, daß bei weiterem
Zahlungsverzug unverzüglich das kostenpflichtige Inkassoverfahren
eingeleitet wird."

Nun haben meine Eltern der Sache aber nie zugestimmt und demnach wäre
der Vertrag doch eigentl. nur schwebend gültig, d.h. wenn meine Eltern
"Nein" dazu sagen, müsste ich nicht zahlen. Wie schreibe ich das dem
Anbieter am besten ? Ich habe bis auf den Test selbst noch nichts von
dem Angebot genutzt ! Ausserdem wie sieht das aus mit den 48=80, bewegt
sich das im Rahmen des Taschengeldes bzw. dadurch das es 4*12=80 sind,
giltet das für einen Jugendlichen als überschaubar ?

Und jetzt bitte nicht schreiben, dass ich in Zukunft die AGBs usw.
durchlese, werde ich sowieso tun ;)

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

Gruß Flo

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 09:53:04 von Carsten Krueger

Am 4 Jul 2006 16:47:27 -0700 schrieb :

> Nun haben meine Eltern der Sache aber nie zugestimmt und demnach wäre
> der Vertrag doch eigentl. nur schwebend gültig, d.h. wenn meine Eltern
> "Nein" dazu sagen, müsste ich nicht zahlen.

Wenn du das schon rausgefunden hast dann schaffst du es bestimmt noch
groups.google zu bedienen.
Zusätzlich kannst du noch:

lesen.

Das Thema ist so durchgelutscht.

Gruß Carsten
--
- OE im Usenet
- Realnames sind keine Pflicht
- Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com |

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 10:01:00 von Thorsten Gleumes

schrieb:

> Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)
>

Hier mal ein Link für Dich zum nachlesen:



Grüße,

Thorsten

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 11:02:22 von Walter Hofmann

> schrieb:
> Hallo,
>
> folgendes Problem: Ich (15) habe mich bei einem Onlinetest angemeldet
> (lebenserwartung.tv) und habe leider nicht gelesen, dass dieses Angebot
> kostenpflichtig ist (steht unter Teilnahmebedingungen) Insgesamt kostet
> der Service pro Monat 4€ und man meldet sich automatisch für 12
> Monate an.
>
> Nun haben meine Eltern der Sache aber nie zugestimmt und demnach wäre
> der Vertrag doch eigentl. nur schwebend gültig, d.h. wenn meine Eltern
> "Nein" dazu sagen, müsste ich nicht zahlen.

Wenn das eine Art Abo ist dann ist der Vertrag auf jeden Fall schwebend
unwirksam, selbst wenn die Beträge auf Taschengeldniveau sind.
Sag Deinen Eltern, daß sie an den Anbieter eine formlose Email schreiben
sollen, in der sie die Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft verweigern.

Walter

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 13:00:39 von Holger Pollmann

Walter Hofmann <> schrieb:

> Wenn das eine Art Abo ist dann ist der Vertrag auf jeden Fall
> schwebend unwirksam, selbst wenn die Beträge auf Taschengeldniveau
> sind.

Wieso?

Nur um diesen VRI zurechtzubiegen, im übrigen mal folgendes:

es ist VOLLKOMMEN EGAL, ob eine Leistungsverpflichtung eines
Minderjährigen "auf Taschengeldniveau" liegt.

Das Gesetz stellt AN KEINER STELLE auf "Taschengeldniveau" ab.

Wenn man § 110 BGB liest, stellt man fest, das ALLEIN folgendes im
Zusammenhang mit Taschengeld relevant ist:
- der Minderjährige hat einen bisher schwebend unwirksamen Vertrag
geschlossen
- er hat bereits vollständig (!) geleistet
- er hat die Leistung mit Mitteln erbracht, die ihm zu diesem Zweck oder
allgemein zur freien Vergügugn gestellt wurden, will heißen: er hat mit
Taschengeld bezahlt

Es kommt also NICHT darauf an, ob er einen Vertrag geschlossen hat, aus
dem er zu einer Leistung verpflichtet sein soll, die er locker mit
Taschengeld bezahlen kann, sondern ob er einen Vertrag geschlossen hat,
aus dem er zu einer Leistung verpflichtet sein soll, die er bereits
vollumfänglich erbracht hat, und zwar eben mit Taschengeld.

> Sag Deinen Eltern, daß sie an den Anbieter eine formlose Email
> schreiben sollen, in der sie die Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft
> verweigern.

DAS ist der springenge Punkt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 13:03:41 von Holger Pollmann

schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben.

> Nun haben meine Eltern der Sache aber nie zugestimmt und demnach wäre
> der Vertrag doch eigentl. nur schwebend gültig,

Nein, es ist schwebend UNwirksam, will heißen: solange deine Eltern ihn
nicht genehmigen, ist er nicht wirksam.

> d.h. wenn meine Eltern "Nein" dazu sagen, müsste ich nicht zahlen.

Du mußt nicht zahlen, bis deine Eltern ja sagen.

> Wie schreibe ich das dem Anbieter am besten ?

Am besten, du folgst Walters Vorschlag: deine Eltern sollen gegenüber dem
Anbieter ihre Zustimmung endgültig verweigern.

> Ich habe bis auf den Test selbst noch nichts von dem Angebot genutzt
> ! Ausserdem wie sieht das aus mit den 48€, bewegt sich das im Rahmen
> des Taschengeldes bzw. dadurch das es 4*12€ sind, giltet das für
> einen Jugendlichen als überschaubar ?

"Überschaubarkeit" ist nicht wirklich ein Kriterium. Und was das
Taschengeld angeht: lies dazu bitte mal meine Antwort auf Walter. Es
kommt nicht darauf an, wie hoch die Verpflichtung ist, sondern nur
darauf, ob du sie bereits mit Mitteln, die dir dafür zur Verfügung
standen, erfüllt hast.

> Und jetzt bitte nicht schreiben, dass ich in Zukunft die AGBs usw.
> durchlese, werde ich sowieso tun ;)

Gut, aber dafür schreibe ich dir was anderes:

Du plenkst, d.h. du machst ein Leerzeichen vor Satzzeichen. Das ist sehr
unpraktisch, weil beim Zitieren ein Newsreader die Zeilen neu umbrechen
muß und das an Leerzeichen macht - da landet dann schon mal ein
Satzzeichen alleine in der nächsten Zeile, und das sieht dann ziemlich
blöd aus. Oben kannst du das auch mal sehen...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 15:05:08 von nopileosx

Vielen Dank für eure Hilfe !

@Carsten K.: Du hast recht, das Thema ist ausgelutscht. Nachdem es
gestern schon spät war wusste ich nicht was ich tun sollte, habe mich
jetzt erstmal beruhigt und weiß jetzt, dass das nur Betrug ist.

Ich möchte mich auch für jegliche Fehler beim Benutzen von Google
Groups entschuldigen, aber ich kenn mich halt noch nicht so aus und
gestern hatte ich keine Geduld zum durchlesen der Hilfe (was ihr
eventuell verstehen könnt).

MfG Flo

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 15:26:32 von Walter Hofmann

Holger Pollmann <> schrieb:
> Walter Hofmann <> schrieb:
>
>> Wenn das eine Art Abo ist dann ist der Vertrag auf jeden Fall
>> schwebend unwirksam, selbst wenn die Beträge auf Taschengeldniveau
>> sind.
>
> Wieso?

Weil es bei Abos regelmäßig an folgenden scheitert:

> - er hat bereits vollständig (!) geleistet

Im Übrigen hast du natürlich recht.

Walter

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 16:35:49 von altewelt

hat geschrieben:
> Hallo,
>
> folgendes Problem: Ich (15) habe mich bei einem Onlinetest angemeldet
> (lebenserwartung.tv) und habe leider nicht gelesen, dass dieses Angebot
> kostenpflichtig ist (steht unter Teilnahmebedingungen) Insgesamt kostet
> der Service pro Monat 4=80 und man meldet sich automatisch für 12
> Monate an.
>
> Jetzt nach ca. 3 Wochen habe ich eine Mahnung bekommen, in der ich
> aufgefordert wurde, innerhalb von 7 Tagen 48=80 zu zahlen.
> Zitat aus der Email: "Bitte beachten Sie, daß bei weiterem
> Zahlungsverzug unverzüglich das kostenpflichtige Inkassoverfahren
> eingeleitet wird."
>
> Nun haben meine Eltern der Sache aber nie zugestimmt und demnach wäre
> der Vertrag doch eigentl. nur schwebend gültig, d.h. wenn meine Eltern
> "Nein" dazu sagen, müsste ich nicht zahlen. Wie schreibe ich das dem
> Anbieter am besten ? Ich habe bis auf den Test selbst noch nichts von
> dem Angebot genutzt ! Ausserdem wie sieht das aus mit den 48=80, bewegt
> sich das im Rahmen des Taschengeldes bzw. dadurch das es 4*12=80 sind,
> giltet das für einen Jugendlichen als überschaubar ?
>
> Und jetzt bitte nicht schreiben, dass ich in Zukunft die AGBs usw.
> durchlese, werde ich sowieso tun ;)
>
> Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)
>
> Gruß Flo
>
stimmt; der Vertrag ist schwebend wirksam. Deine Eltern (!) können den Vertrag annulieren lassen.
Gruß altewelt

Re: Mahnung !

am 05.07.2006 17:47:10 von Holger Pollmann

altewelt <> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben.

> stimmt; der Vertrag ist schwebend wirksam.

Nein, der Vertrag ist schwebend unwirksam; das ist ein Unterschied. Aus
einem schwebend wirksamen Vertrag könnte beispielsweise der Verkäufer
nämlich solange Leistung verlangen, wie er nicht nachträglich unwirksam
geworden ist.

> Deine Eltern (!) können den Vertrag annulieren lassen.

Anders herum: solange die Eltern nicht ihre Genehmigung erklären, ist
der Vertrag unwirksam. Wenn die Eltern also entweder nichts tun oder
aber erklären, den Vertrag nicht genehmigen zu wollen, dann wird er
endgültig unwirksam; er war dann nie wirksam.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Mahnung !

am 06.07.2006 17:43:51 von info

Hallo,

Die Mahnung habe ich gestern auch bekommen.

Nach meinen Recherchen habe ich festgestellt, das die Abzock- Seite
aufgeflogen ist und dem Betreiber (Michael K.) am Fr. von der Kripo
seine PC=B4s Usw. weggepfändet wurden.

Ein Urteil steht noch aus. Es handelte sich bei dem betreiber übrigens
um einen 22 jährigen Berufsschüler, der eine "scheinbar" schlaue Idee
hatte schnell reich zu werden.

Michael K. hat übrigens auch eine Ähnliche Webseite betrieben, bei
der er mit 4.600=80 als medikamententester warb. Dabei wurden ca.
20.000 Personen abgezockt. (wieviele davon Ihre Mahnung bezahlten ist
unklar, allerdings haben nur 20 Personen Strafantrag gestellt.)

Nach Tip des Verbraucherschutzes soll man auch die Mahnungen und
eventuelle Briefe von Inkasounternehmn nicht rearieren und sich nicht
einschüchtern lassen.
Für gewöhnlich verläuft das dan alles im Sand.

Sollte abber doch irgendwan ein gerichtlicher mahnbescheid ins haus
flattern muß bei diesem dan auf jedenfall Einspruch (geht auch ohne
Begründung) erhoben werden.
Gruß Andreas

PS: ein interesanter Artikel über den medikamententester Skandal: