Sitz eines Vereins herausfinden
Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 07:01:55 von Ingrid Voigt
Hallo,
gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
registriert ist?
Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
Viele Grüße
Ingrid
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 11:18:35 von Suse
Ingrid Voigt wrote:
> Hallo,
>
> gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
> e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
> registriert ist?
>
> Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
> auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
> einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
> Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
>
>
> Viele Grüße
> Ingrid
Hallo Ingrid,
öhm ich bin Laie aber würde sagen wenn es tatsächlich ein e.V.
ist dann hat er eine Eintragung beim Finanzamt..
Ansonsten gibt es bei der Stadt Vereinsregister..
ist das vielleicht ein Ansatzpunkt?
Ansonsten würde mir noch Branchenbuch einfallen,
(wieso gibt ein Verein seine Satzung nicht raus?
Wer unterschreibt denn eine Vereinsanmeldung ohne
Unterlagen?)
Was passiert denn wenn du Namen des Vereins bei Google hinterfragst?
viel Glück
Susanne
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 11:20:10 von Juergen Grosse
Ingrid Voigt schrieb:
....
> gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
> e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
> registriert ist?
Wenn der Verein keine Webseite mit ordnungsgemäßem Impressum hat, wüsste
ich keine.
> Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
> auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
> einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
> Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
....
M. W. haben die alle die E-Mail-Adresse
<> oder so ähnlich. Das sollte also
innerhalb von ein paar Minuten geschafft sein.
Tschüs, Jürgen
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 11:36:44 von dfshardy
Also wenn der Verein eine website betreibt hilft eventuell eine whois
Abfrage.
Einfach whois googeln und webadresse eingeben. Dann Spuckt der den
Inhaber der website aus, den findet man vermutlic im Telefonbuch und
dürfte so auch das AG eingrenzen können...
S aber auch bloß nen Versuch wert...
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 11:44:17 von Florian Kleinmanns
Ingrid Voigt <> schrieb:
>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>registriert ist?
Warum sollte man das herausfinden wollen?
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 11:54:47 von Ulrich Hoffmann
"Florian Kleinmanns" schrieb:
>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>registriert ist?
>
> Warum sollte man das herausfinden wollen?
Um den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsmitglieder) und eine
zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln?
UH
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 12:17:41 von Florian Kleinmanns
"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:
>>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>>registriert ist?
>>
>> Warum sollte man das herausfinden wollen?
>
>Um den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsmitglieder) und eine
>zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln?
Und warum sollte man _das_ wollen?
Für eine Klage auf Feststellung, dass die Mitgliedschaft des Klägers
beim Beklagten beendet sei? Nicht wirklich.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 12:29:24 von Chris Zappa
On Wed, 05 Jul 2006 11:44:17 +0200, Florian Kleinmanns
<> wrote:
>Ingrid Voigt <> schrieb:
>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>registriert ist?
>
>Warum sollte man das herausfinden wollen?
Das spielt zB für die Wahl des richtigen GErichtsstands eine Rolle.
MfG
Chris Zappa
Bitte nur in der NG antworten!
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 13:47:04 von Ulrich Hoffmann
"Florian Kleinmanns" schrieb:
>>>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>>>registriert ist?
>>>
>>> Warum sollte man das herausfinden wollen?
>>
>>Um den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsmitglieder) und eine
>>zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln?
>
> Und warum sollte man _das_ wollen?
>
> Für eine Klage auf Feststellung, dass die Mitgliedschaft des Klägers
> beim Beklagten beendet sei?
Ging es darum?
Beispiele:
- Klage auf Zahlung, Schadenersatz...
- Vertragsabschluss über Beratung, Lieferung...
Da wüste man gerne die Adresse und den gesetzlichen Vertreter.
UH
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 17:30:48 von Sevo Stille
Suse wrote:
> öhm ich bin Laie aber würde sagen wenn es tatsächlich ein e.V.
> ist dann hat er eine Eintragung beim Finanzamt..
Warum sollte er? Ein Verein ist nicht gezwungen, Umsätze und Einkünfte
zu haben.
> (wieso gibt ein Verein seine Satzung nicht raus?
Vielleicht, weil er nicht jedermann zugänglich ist?
Gruß Sevo
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 18:34:12 von axbnospamatall
Am Wed, 05 Jul 2006 17:30:48 +0200 schrieb Sevo Stille
<>:
>Suse wrote:
>
>> öhm ich bin Laie aber würde sagen wenn es tatsächlich ein e.V.
>> ist dann hat er eine Eintragung beim Finanzamt..
>
>Warum sollte er? Ein Verein ist nicht gezwungen, Umsätze und Einkünfte
>zu haben.
Aber er ist verpflichtet diese zu erklären. Und wenn er keine
Einkünfte hat dann eben 0,-- EUR.
Schon die Gründung einer Körperschaft ist anmeldepflichtig beim FA.
Grüße
Axel
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 18:35:57 von axbnospamatall
Am Wed, 05 Jul 2006 07:01:55 +0200 schrieb Ingrid Voigt
<>:
>Hallo,
>
>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>registriert ist?
>
>Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
>auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
>einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
>Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
Du kannst auch bei Creditreform u.ä. mal fragen. Das kostet allerdings
etwas.
Falls Du uns den Namen des Vereins verrätst kann vielleicht jemand
nähere Infos dazu nennen.
Grüße
Axel
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 19:09:39 von Marco Sondermann
Ingrid Voigt folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
> gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
> e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
> registriert ist?
[...]
> Es geht um den Raum
> Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
1.) Bedarf allerdings einer Anmeldung,
genaueres findest du aber dort.
2.) Googlen :-)
3.) Schriftverkehr mit dem besagten Verein iniziieren und dann vom
Briefbogen ablesen.
So mal ganz spontan...
hth
Marco
--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 19:09:39 von Marco Sondermann
Suse folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
> Hallo Ingrid,
> öhm ich bin Laie aber würde sagen wenn es tatsächlich ein e.V.
> ist dann hat er eine Eintragung beim Finanzamt..
Also anstatt x Amtsgerichte y (mit y > x) Finanzämter anschreiben?Zudem die
wohl nicht so gewillt sein werden, einfach Informationen über ihre "Kunden"
rauszugeben.
> Ansonsten gibt es bei der Stadt Vereinsregister..
Zumindest für NRW wäre mir das neu.
> Ansonsten würde mir noch Branchenbuch einfallen,
Naja, ich wage zu bezweiflen, daß da jeder "Verein der Freunde des Gesangs
des Kleinbückehofener Dorf-Spatzes" vertreten ist.
> (wieso gibt ein Verein seine Satzung nicht raus?
Wieso sollte er?
> Wer unterschreibt denn eine Vereinsanmeldung ohne
> Unterlagen?)
Die OP sprach aber auch nicht von einer Vereinsanmeldung.
Marco
--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 19:39:53 von dfshardy
Suse wrote:
> Ingrid Voigt wrote:
>
> > Hallo,
> >
> > gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
> > e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
> > registriert ist?
> >
> > Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
> > auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
> > einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
> > Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
> >
> >
> > Viele Grüße
> > Ingrid
> Hallo Ingrid,
> öhm ich bin Laie aber würde sagen wenn es tatsächlich ein e.V.
> ist dann hat er eine Eintragung beim Finanzamt..
>
> Ansonsten gibt es bei der Stadt Vereinsregister..
> ist das vielleicht ein Ansatzpunkt?
>
> Ansonsten würde mir noch Branchenbuch einfallen,
> (wieso gibt ein Verein seine Satzung nicht raus?
>
> Wer unterschreibt denn eine Vereinsanmeldung ohne
> Unterlagen?)
> Was passiert denn wenn du Namen des Vereins bei Google hinterfragst?
Die website wird höchstwahrscheinlich auf eine Privatperson laufen.
Wenn man rauskriegt wo die wohnt kann man vermuten bei welchem AG der
Verein eingetragen ist...Ich sag ja nicht dass das klappen muss.
> viel Glück
> Susanne
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 20:42:35 von Ingrid Voigt
Florian Kleinmanns wrote:
> Ingrid Voigt <> schrieb:
>
>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>registriert ist?
>
> Warum sollte man das herausfinden wollen?
Danke erstmal für die zahlreichen Tips; ich habe mich gerade
bei Vereinsregister.nrw.de angemeldet. Wenn das nicht
funktioniert, dann eben die Emails.
Google hilft nicht weiter, die Webseite hat m.E. kein
korrektes Impressum und auf den Rundschreiben, die ich bisher
bekommen habe, war kein Vereinssitz genannt.
Hintergrund ist folgender:
Es handelt sich um eine regionale Dachorganisation (e.V.) von
Vereinen, in einem dieser Vereine bin ich aktives Mitglied.
Dort ist kürzlich eine Entscheidung über Gebühren gefallen,
die meiner (persönlichen) Ansicht nach die Schmerzgrenze
überschreitet. In vergleichbaren anderen regionalen
Organisationen kann eine Gebührenentscheidung nur von
der Hauptversammlung gefällt werden, das ist hier aber
nicht geschehen.
Das hat mich auf den Gedanken gebracht, mir einmal die
Satzung anzuschauen, um festzustellen, was eigentlich geht
und was nicht und (vielleicht) ein Druckmittel zur
Rücknahme der Entscheidung oder zur Verhinderung der nächsten
zu haben. Eine Email mit einer entsprechenden Anfrage wurde
bisher nicht beantwortet. Wenn ich §§55-79 BGB aber richtig
verstanden habe, könnte man die Satzung auch beim Amtsgericht
einsehen.
Bisher bin ich mir aber noch gar nicht sicher, ob ich einen
größeren Streit anfangen möchte oder die Sache auf sich
beruhen lasse oder sonst irgendwas; deshalb möchte ich den
Namen der Organisation auch nicht nennen. Wahrscheinlich
wird sich mein Unmut in ein paar Tagen sowieso legen.
Viele Grüße
Ingrid
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 20:53:27 von axbnospamatall
Am Wed, 05 Jul 2006 20:42:35 +0200 schrieb Ingrid Voigt
<>:
>Google hilft nicht weiter, die Webseite hat m.E. kein
>korrektes Impressum und auf den Rundschreiben, die ich bisher
>bekommen habe, war kein Vereinssitz genannt.
Was sagt denn die denic zu dieser Seite?
Auf wen ist sie registriert?
>Hintergrund ist folgender:
>
>Es handelt sich um eine regionale Dachorganisation (e.V.) von
>Vereinen, in einem dieser Vereine bin ich aktives Mitglied.
>Dort ist kürzlich eine Entscheidung über Gebühren gefallen,
>die meiner (persönlichen) Ansicht nach die Schmerzgrenze
>überschreitet. In vergleichbaren anderen regionalen
>Organisationen kann eine Gebührenentscheidung nur von
>der Hauptversammlung gefällt werden, das ist hier aber
>nicht geschehen.
Das hängt von der jeweiligen Satzung ab. Ich kenne auch
Vereinsverbünde, in denen die regionalen Vereine immer noch die
Finanzhoheit inne haben.
>Das hat mich auf den Gedanken gebracht, mir einmal die
>Satzung anzuschauen, um festzustellen, was eigentlich geht
>und was nicht und (vielleicht) ein Druckmittel zur
>Rücknahme der Entscheidung oder zur Verhinderung der nächsten
>zu haben.
Sollte die Satzung diesen Beschluss nicht zulassen wäre dieser von Dir
anzufechten.
>Eine Email mit einer entsprechenden Anfrage wurde
>bisher nicht beantwortet. Wenn ich §§55-79 BGB aber richtig
>verstanden habe, könnte man die Satzung auch beim Amtsgericht
>einsehen.
Richtig, aber nur bei dem Amtsgericht, welches das Vereinsregister
führt. Dies macht nicht jedes Amtsgericht.
Grüße
Axel
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 21:02:41 von Suse
Axel Böhm wrote:
>
> Aber er ist verpflichtet diese zu erklären. Und wenn er keine
> Einkünfte hat dann eben 0,-- EUR.
>
> Schon die Gründung einer Körperschaft ist anmeldepflichtig beim FA.
>
> Grüße
>
> Axel
Danke Axel,
das dachte ich nämlich auch..
;-)
schönen Gruß
Suse, Tastenfolterer(!?)
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 21:07:49 von Suse
Marco Sondermann wrote:
> Suse folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
^^^^^^^^^
Ja nee danke, ist klar.
Marco, ich führe einen Verein in NRW und hier ist es absolut
üblich, bei der Stadt anzurufen und Anschriften oder Tel. über einen Verein
bei der Stadt zu erfragen.. und zwar beim Sport und Kulturamt..
>> gibt es bei der Stadt Vereinsregister..
>
> Zumindest für NRW wäre mir das neu.
naja.. auich DU lernst dazu
;-)
>> Ansonsten würde mir noch Branchenbuch einfallen,
>
> Naja, ich wage zu bezweiflen, daß da jeder "Verein der Freunde des Gesangs
> des Kleinbückehofener Dorf-Spatzes" vertreten ist.
>> (wieso gibt ein Verein seine Satzung nicht raus?
>
> Wieso sollte er?
>
>> Wer unterschreibt denn eine Vereinsanmeldung ohne
>> Unterlagen?)
>
> Die OP sprach aber auch nicht von einer Vereinsanmeldung.
da wiederum gebe ich Dir recht..
schlaf schön
Susanne
>
>
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 21:53:05 von Thomas Hochstein
Florian Kleinmanns schrieb:
>> Um den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsmitglieder) und eine
>> zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln?
>
> Und warum sollte man _das_ wollen?
Weil man den Verein verklagen möchte, bspw.?
> Für eine Klage auf Feststellung, dass die Mitgliedschaft des Klägers
> beim Beklagten beendet sei? Nicht wirklich.
Wäre der Kläger Mitglied, würde er das vermutlich wissen. :)
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 23:42:09 von Marco Sondermann
Suse folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
> Marco, ich führe einen Verein in NRW und hier ist es absolut
> üblich, bei der Stadt anzurufen und Anschriften oder Tel. über einen Verein
> bei der Stadt zu erfragen.. und zwar beim Sport und Kulturamt..
Aha. Und da sind dann auch automatisch so alle Vereine der Stadt gelistet?
Oder nur die, die sich melden? Und wie siehts mit den Vereinen aus, die mit
Sport und Kultur (zumindest dem Zwecke nach) nichts zu tun haben? Nur rein
interessehalber, wie oft rufst du da denn so an und aus welchem Bereich
kommen die Vereine, über die du dich erkundigst?
Natürlich kann ich in Essen zum Beispiel auch beim SEJ (Stadtverband
Essener Jugendverbände) anfragen (falls es den noch gibt). Die kennen dann
aber auch nur ihre MItglieder und mit ein bißchen Glück ein paar andere
bekannte "Gesichter".
Marco
--
Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
einen fürs harte."
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 23:47:24 von Marco Sondermann
Ingrid Voigt folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
> Google hilft nicht weiter, die Webseite hat m.E. kein
> korrektes Impressum
DeNIC?
> bekommen habe, war kein Vereinssitz genannt.
Was sagt denn die Postadresse?
> Hintergrund ist folgender:
>
> Es handelt sich um eine regionale Dachorganisation (e.V.) von
> Vereinen, in einem dieser Vereine bin ich aktives Mitglied.
[...]
> Das hat mich auf den Gedanken gebracht, mir einmal die
> Satzung anzuschauen, um festzustellen, was eigentlich geht
> und was nicht und (vielleicht) ein Druckmittel zur
> Rücknahme der Entscheidung oder zur Verhinderung der nächsten
> zu haben. Eine Email mit einer entsprechenden Anfrage wurde
> bisher nicht beantwortet.
Wie siehts denn mit Deinem lokalen Verein aus? Hat der keine Satzung der
Dach-Orga oder kommst du über den nicht an die Infos ran?
Marco
--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 05.07.2006 23:47:24 von Marco Sondermann
Axel Böhm folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
>>Das hat mich auf den Gedanken gebracht, mir einmal die
>>Satzung anzuschauen, um festzustellen, was eigentlich geht
>>und was nicht und (vielleicht) ein Druckmittel zur
>>Rücknahme der Entscheidung oder zur Verhinderung der nächsten
>>zu haben.
>
> Sollte die Satzung diesen Beschluss nicht zulassen wäre dieser von Dir
> anzufechten.
Naja, das kommt auf das Konstrukt des Verbundes an. Im Normalfall sollte es
doch so sein, daß nur ein Mitglied gegen Beschlüsse angehen kann, und das
scheint ja hier der lokale Verein zu sein.
Marco
--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 00:17:19 von Ralf Bader
Florian Kleinmanns wrote:
> "Ulrich Hoffmann" <> schrieb:
>>>>gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
>>>>e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
>>>>registriert ist?
>>>
>>> Warum sollte man das herausfinden wollen?
>>
>>Um den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsmitglieder) und eine
>>zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln?
>
> Und warum sollte man _das_ wollen?
Zum Beispiel, weil der Verein nebenbei Publikationen vertreibt, gegen
Vorkasse, und die Bestellungen in der vereinsinternen
Schlamperwirtschaft ohne Lieferung untergehen. Für die dann über kurz
oder lang fälligen Maßnahmen braucht man gesetzlichen Vertreter und
zustellungsfähige Anschrift.
Ralf
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 00:41:55 von Marco Sondermann
Ralf Bader folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
> Zum Beispiel, weil der Verein nebenbei Publikationen vertreibt, gegen
> Vorkasse, und die Bestellungen in der vereinsinternen
> Schlamperwirtschaft ohne Lieferung untergehen. Für die dann über kurz
> oder lang fälligen Maßnahmen braucht man gesetzlichen Vertreter und
> zustellungsfähige Anschrift.
Kleine Frage nebenbei, braucht man dafür wirklich den Vertreter? Muß man
nicht vielmehr (nur) den Verein selbst verklagen (um nur mal Beispielhaft
eine mögliche Maßnahme zu nennen)?
Marco
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 07:36:48 von usenet-01-2006
Marco Sondermann schrieb:
> Ralf Bader folterte am 05.07.2006 folgende Tasten:
>
>
>>Zum Beispiel, weil der Verein nebenbei Publikationen vertreibt, gegen
>>Vorkasse, und die Bestellungen in der vereinsinternen
>>Schlamperwirtschaft ohne Lieferung untergehen. Für die dann über kurz
>>oder lang fälligen Maßnahmen braucht man gesetzlichen Vertreter und
>>zustellungsfähige Anschrift.
>
>
> Kleine Frage nebenbei, braucht man dafür wirklich den Vertreter?
Wem soll man sonst die Klage zustellen?
> Muß man
> nicht vielmehr (nur) den Verein selbst
Ja, vertreten durch den Vorstand.
> verklagen (um nur mal Beispielhaft
> eine mögliche Maßnahme zu nennen)?
Eben.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 08:38:13 von axbnospamatall
Am Wed, 05 Jul 2006 21:47:24 GMT schrieb Marco Sondermann
<>:
>> Sollte die Satzung diesen Beschluss nicht zulassen wäre dieser von Dir
>> anzufechten.
>
>Naja, das kommt auf das Konstrukt des Verbundes an. Im Normalfall sollte es
>doch so sein, daß nur ein Mitglied gegen Beschlüsse angehen kann, und das
>scheint ja hier der lokale Verein zu sein.
Ich habe es so verstanden, dass der lokale Verein einen Beschluss über
Gebühren gefasst hat und dies nach Auffassung der OP evtl. nur dem
Verband zusteht. Daher kann sie sehr wohl diesen Beschluss anfechten.
Andernfalls wäre ihr auch ein Anfechtungsrecht zuzugestehen, da sie
von den Gebühren betroffen ist.
Auch ist die Frage ob die Mitgliedschaft im Verband nur die lokalen
Vereine oder auch deren Mitglieder inne haben. Das ergibt sich dann
aus der Verbandssatzung.
Grüße
Axel
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 09:09:04 von gunther
"Ingrid Voigt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> gibt es eine einfache Möglichkeit herauszufinden, wo ein
> e.V. seinen Sitz hat und bei welchem Amtsgericht er deshalb
> registriert ist?
>
> Angenommen, der Verein gibt darüber keine Auskunft und rückt
> auch seine Satzung nicht heraus, muß man dann wirklich jedes
> einzelne Amtsgericht anschreiben? Es geht um den Raum
> Aachen-Köln-Bonn, also wären das ungefähr 25 Vereinsregister.
hi,
zu faul fuer 25 gleichlautende anschreiben, zu arm fuer 25 gleichteure
briefmarken?
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 19:36:45 von Marco Sondermann
Axel Böhm folterte am 06.07.2006 folgende Tasten:
>>> Sollte die Satzung diesen Beschluss nicht zulassen wäre dieser von Dir
>>> anzufechten.
>>
>>Naja, das kommt auf das Konstrukt des Verbundes an. Im Normalfall sollte es
>>doch so sein, daß nur ein Mitglied gegen Beschlüsse angehen kann, und das
>>scheint ja hier der lokale Verein zu sein.
>
> Ich habe es so verstanden, dass der lokale Verein einen Beschluss über
> Gebühren gefasst hat und dies nach Auffassung der OP evtl. nur dem
> Verband zusteht. Daher kann sie sehr wohl diesen Beschluss anfechten.
Klar, dann schon. Ich habe es allerdings so verstanden, daß der regionale
Verband einen Beschluß über die Mitgliedsgebühren erhoben hat.
> Andernfalls wäre ihr auch ein Anfechtungsrecht zuzugestehen, da sie
> von den Gebühren betroffen ist.
Das würde ich nur so sehen, wenn der Beschluß des regionalen Verbandes
direkt auf sie durchgreifen würde. Allein aus dem Grund "*mein* Verein
müßte jetzt mehr zahlen" sehe ich noch keinen Anfechtungsgrund.
> Auch ist die Frage ob die Mitgliedschaft im Verband nur die lokalen
> Vereine oder auch deren Mitglieder inne haben. Das ergibt sich dann
> aus der Verbandssatzung.
Jepp. Und aus der Vereinssatzung denke ich. Deshalb wundere ich mich, warum
die OP da nicht ansetzt.
Marco
--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 19:36:46 von Marco Sondermann
Jens Müller folterte am 06.07.2006 folgende Tasten:
>>>Zum Beispiel, weil der Verein nebenbei Publikationen vertreibt, gegen
>>>Vorkasse, und die Bestellungen in der vereinsinternen
>>>Schlamperwirtschaft ohne Lieferung untergehen. Für die dann über kurz
>>>oder lang fälligen Maßnahmen braucht man gesetzlichen Vertreter und
>>>zustellungsfähige Anschrift.
>>
>> Kleine Frage nebenbei, braucht man dafür wirklich den Vertreter?
>
> Wem soll man sonst die Klage zustellen?
>
>> Muß man
>> nicht vielmehr (nur) den Verein selbst
>
> Ja, vertreten durch den Vorstand.
Ok, das heißt, das Schreiben müßte an "XY e.V., vertreten durch Herrn A und
Herrn B". Ein An XY e.V." würde nicht ausreichen?
Marco
--
"Ich will nicht lieben; Falls doch, hängt mich auf; Hergott nein, ich will
nicht."
(William Shakespeare, "Verlorene Liebesmüh", 4. Akt, 3. Szene)
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 21:55:03 von Ralf Bader
Marco Sondermann wrote:
> Jens Müller folterte am 06.07.2006 folgende Tasten:
>
>>>>Zum Beispiel, weil der Verein nebenbei Publikationen vertreibt, gegen
>>>>Vorkasse, und die Bestellungen in der vereinsinternen
>>>>Schlamperwirtschaft ohne Lieferung untergehen. Für die dann über kurz
>>>>oder lang fälligen Maßnahmen braucht man gesetzlichen Vertreter und
>>>>zustellungsfähige Anschrift.
>>>
>>> Kleine Frage nebenbei, braucht man dafür wirklich den Vertreter?
>>
>> Wem soll man sonst die Klage zustellen?
>>
>>> Muß man
>>> nicht vielmehr (nur) den Verein selbst
>>
>> Ja, vertreten durch den Vorstand.
>
> Ok, das heißt, das Schreiben müßte an "XY e.V., vertreten durch Herrn A
> und Herrn B". Ein An XY e.V." würde nicht ausreichen?
Wem soll z.B. der Postbote ein an "XY e.V." gerichtetes Übergabeeinschreiben
aushändigen? Der Verein hat nicht unbedingt einen Geschäftsbetrieb, wie man
ihn bei einer Firma erwarten kann. Im Antrag auf einen gerichtlichen
Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
werden.
Ralf
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 06.07.2006 23:52:35 von Marco Sondermann
Ralf Bader folterte am 06.07.2006 folgende Tasten:
>> Ok, das heißt, das Schreiben müßte an "XY e.V., vertreten durch Herrn A
>> und Herrn B". Ein An XY e.V." würde nicht ausreichen?
>
> Wem soll z.B. der Postbote ein an "XY e.V." gerichtetes Übergabeeinschreiben
> aushändigen?
Vorzugsweise durch Einwurf in den Briefkasten.
Aber zum Punkt:
> Der Verein hat nicht unbedingt einen Geschäftsbetrieb, wie man
> ihn bei einer Firma erwarten kann.
Und? Das ist dann erstmal ein postalisches Problem.
> Im Antrag auf einen gerichtlichen
> Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
> werden.
Mich würden halt mal die rechlichen Gründe dafür interessieren (wenns
wirklich so ist, vielleicht war Zweckform nur übereifrig). Nach meinem
Verständnissollte es doch deshalb nicht erforderlich sein, weil ich halt
die Person XY verklage / einen Anspruch anmelde / was auch immer. Durch wen
diese Person jetzt gerade vertreten wird, sollte doch erstmal egal sein.
Marco
--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 07.07.2006 19:27:12 von BVusenet-0706
Hallo!
Marco Sondermann schrieb:
>> Im Antrag auf einen gerichtlichen
>> Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
>> werden.
>
> Mich würden halt mal die rechlichen Gründe dafür interessieren (wenns
> wirklich so ist, vielleicht war Zweckform nur übereifrig).
Es ist wirklich so, wie § 690 I Nr. 1 ZPO verrät. Allerdings habe ich
gerade keinen Kommentar zur Hand. Ich könnte mir auch vorstellen, dass
man das "muss" diesbezüglich als "soll" liest.
> Nach meinem
> Verständnissollte es doch deshalb nicht erforderlich sein, weil ich halt
> die Person XY verklage / einen Anspruch anmelde / was auch immer. Durch wen
> diese Person jetzt gerade vertreten wird, sollte doch erstmal egal sein.
Eben.
Gruß
Bastian
--
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der
Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt
werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
AG Mönchengladbach, Urt. v. 25.4.1991
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 07.07.2006 19:32:34 von Ralf Bader
Marco Sondermann wrote:
> Ralf Bader folterte am 06.07.2006 folgende Tasten:
>
>>> Ok, das heißt, das Schreiben müßte an "XY e.V., vertreten durch Herrn A
>>> und Herrn B". Ein An XY e.V." würde nicht ausreichen?
>>
>> Wem soll z.B. der Postbote ein an "XY e.V." gerichtetes
>> Übergabeeinschreiben aushändigen?
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^, kein Einwurfeinschreiben
>
> Vorzugsweise durch Einwurf in den Briefkasten.
> Aber zum Punkt:
>
>> Der Verein hat nicht unbedingt einen Geschäftsbetrieb, wie man
>> ihn bei einer Firma erwarten kann.
>
> Und? Das ist dann erstmal ein postalisches Problem.
>
>> Im Antrag auf einen gerichtlichen
>> Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
>> werden.
>
> Mich würden halt mal die rechlichen Gründe dafür interessieren (wenns
> wirklich so ist, vielleicht war Zweckform nur übereifrig). Nach meinem
> Verständnissollte es doch deshalb nicht erforderlich sein, weil ich halt
> die Person XY verklage / einen Anspruch anmelde / was auch immer. Durch
> wen diese Person jetzt gerade vertreten wird, sollte doch erstmal egal
> sein.
Der rechtliche Grund befindet sich in §690 ZPO. Du kannst natürlich deine
Briefe adressieren, wie du willst, aber ob diese dann dem Empfänger auch im
rechtlichen Sinne zugehen werden, ist eine andere Frage (der XY e.V. müßte
erst einen Postbevollmächtigten installieren, um eine an "XY e.V."
adressierte Sendung ausgehändigt zu bekommen - ist er dazu verpflichtet?
Ziemlich sicher nicht). Beim Mahnbescheid ist offenbar die Erforschung der
zur Zustellung nötigen Daten Sache des Antragstellers. Hingegen dürfte es
zu Lasten des Vereins gehen, wenn seine Daten im Vereinsregister nicht
aktuell sind.
Ralf
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 07.07.2006 20:22:16 von Florian Kleinmanns
Marco Sondermann <> schrieb:
>> Im Antrag auf einen gerichtlichen
>> Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
>> werden.
>
>Mich würden halt mal die rechlichen Gründe dafür interessieren (wenns
>wirklich so ist, vielleicht war Zweckform nur übereifrig).
Zweckform gibt das vom Gesetz millimetergenau vorgeschriebene Formular
nur exakt wieder.
Die hiesigen Rechtspfleger monieren alle anderen Formen, in denen
Mahnbescheidsanträge sinnvoll gestellt werden könnten - es wird
beispielsweise für unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular
zu kopieren und die Formularkopie auszufüllen. Ebenso wird es für
unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular im PDF-Format am
Computer auszufüllen, auszudrucken und einzureichen.
Formularherstellersubvention oder schlicht zweckfreie Bürokratie?
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 07.07.2006 23:47:42 von Marco Sondermann
Ralf Bader folterte am 07.07.2006 folgende Tasten:
>>> Wem soll z.B. der Postbote ein an "XY e.V." gerichtetes
>>> Übergabeeinschreiben aushändigen?
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^, kein Einwurfeinschreiben
Oh, mein Fehler, überlesen. Nun, wie auch immer: Wenn der Empfänger das
gute Stück logisch nicht annehmen kann (was ja bei juristischen Personen
naturgemäß immer der Fall ist), dann halt der / ein Vertreter. Ich verstehe
nur nicht, aus welcher Logik (quasi der Grund für §690 ZPO) der Vertreter
da halt schon auf dem Umschlag drauf stehen soll.
>>> Im Antrag auf einen gerichtlichen
>>> Mahnbescheid muß auf jeden Fall ein gesetzlicher Vertreter angegeben
>>> werden.
>>
>> Mich würden halt mal die rechlichen Gründe dafür interessieren (wenns
>> wirklich so ist, vielleicht war Zweckform nur übereifrig). Nach meinem
>> Verständnissollte es doch deshalb nicht erforderlich sein, weil ich halt
>> die Person XY verklage / einen Anspruch anmelde / was auch immer. Durch
>> wen diese Person jetzt gerade vertreten wird, sollte doch erstmal egal
>> sein.
>
> Der rechtliche Grund befindet sich in §690 ZPO.
OK, fallsch formuliert: Ich meinte die Begründung / Ursache / ... des
rechlichen Grundes. Eigentlich ist unser Rechssytem ja recht logisch
aufgebaut (wenn auch in jüngster Zeit etwas Porzellan zerschlagen wurde),
nur sehe ich diese Logik hier gerade nicht.
> Du kannst natürlich deine
> Briefe adressieren, wie du willst, aber ob diese dann dem Empfänger auch im
> rechtlichen Sinne zugehen werden, ist eine andere Frage (der XY e.V. müßte
> erst einen Postbevollmächtigten installieren, um eine an "XY e.V."
> adressierte Sendung ausgehändigt zu bekommen - ist er dazu verpflichtet?
> Ziemlich sicher nicht).
Die Frage ist doch viel mehr, ob man überhaupt einen Postbevollmächtigten
braucht, unabhängig davon was die Post einem erzählt. Im Zweifelsfall gehts
halt mit dem Registerauszug und dem Perso zum Postboten.
Marco
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 07.07.2006 23:47:42 von Marco Sondermann
Bastian Völker folterte am 07.07.2006 folgende Tasten:
> Es ist wirklich so, wie § 690 I Nr. 1 ZPO verrät. Allerdings habe ich
> gerade keinen Kommentar zur Hand. Ich könnte mir auch vorstellen, dass
> man das "muss" diesbezüglich als "soll" liest.
Sonst sähe ich da auch ein anderes Problem: Ich will Erna P. einen
Mahnbescheid zukommen lasen, weil sie ihre Zahnprotese nicht bezahlt hat.
Also geht das ganze an Erna P. Allerdings wird von ihr (bzw. in ihrem
Namen) das gnaze abgelehnt, weil sie unter Betreuung steht... (oder gilt
ein Betreuer nicht als gesetzlicher Vertreter?).
Marco
--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 08.07.2006 22:24:05 von BVusenet-0706
Hallo!
Marco Sondermann schrieb:
>> Es ist wirklich so, wie § 690 I Nr. 1 ZPO verrät. Allerdings habe ich
>> gerade keinen Kommentar zur Hand. Ich könnte mir auch vorstellen, dass
>> man das "muss" diesbezüglich als "soll" liest.
>
> Sonst sähe ich da auch ein anderes Problem: Ich will Erna P. einen
> Mahnbescheid zukommen lasen, weil sie ihre Zahnprotese nicht bezahlt hat.
> Also geht das ganze an Erna P. Allerdings wird von ihr (bzw. in ihrem
> Namen) das gnaze abgelehnt, weil sie unter Betreuung steht... (oder gilt
> ein Betreuer nicht als gesetzlicher Vertreter?).
In dem Fall müßte man allerdings erstmal wissen, daß Erna unter
Betreuung steht. Natürlich wäre es dann wichtig, den Betreuer namentlich
zu benennen. Bei einer Kapitalgesellschaft ist das m.E. nicht ganz so
wichtig, weil die nur einen gesetzlichen Vertreter hat, weil eine
juristische Person naturgemäß nicht selbst handeln kann. Eigentlich
müßte es reichen zu schreiben "XY GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführer". Und da das letztlich nur eine gesetzliche
Selbstverständlichkeit wiedergeben würde, halte ich das für entbehrlich.
Allerdings wird die Angabe gleichwohl nicht schaden und kann auch
etwaigen Zustellungsproblemen vorbeugen.
Gruß
Bastian
--
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der
Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt
werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
AG Mönchengladbach, Urt. v. 25.4.1991
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 09.07.2006 11:39:03 von usenet-01-2006
Florian Kleinmanns schrieb:
> Zweckform gibt das vom Gesetz millimetergenau vorgeschriebene Formular
> nur exakt wieder.
Das PDF ja wohl auch?
> Die hiesigen Rechtspfleger monieren alle anderen Formen, in denen
> Mahnbescheidsanträge sinnvoll gestellt werden könnten - es wird
> beispielsweise für unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular
> zu kopieren und die Formularkopie auszufüllen. Ebenso wird es für
> unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular im PDF-Format am
> Computer auszufüllen, auszudrucken und einzureichen.
Schonmal Rechtsmittel eingelegt?
Re: Sitz eines Vereins herausfinden
am 09.07.2006 12:00:31 von Florian Kleinmanns
Jens Müller <> schrieb:
>> Die hiesigen Rechtspfleger monieren alle anderen Formen, in denen
>> Mahnbescheidsanträge sinnvoll gestellt werden könnten - es wird
>> beispielsweise für unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular
>> zu kopieren und die Formularkopie auszufüllen. Ebenso wird es für
>> unzulässig erklärt, ein Mahnbescheidsantragsformular im PDF-Format am
>> Computer auszufüllen, auszudrucken und einzureichen.
>
>Schonmal Rechtsmittel eingelegt?
Nicht ich, aber jemand anders. Die Fundstelle habe ich nicht mehr im
Kopf, aber Leitsatz des Urteils war etwas wie: Nur bei Verwendung des
amtlichen Formulars könne der Rechtspfleger davon ausgehen, dass der
gesetzlich vorgesehene Wortlaut auf dem Blatt steht. Wenn der
Rechtspfleger jeden Mahnbescheid daraufhin durchsehen müsse, ob nicht
irgendwo ein Wort durch ein gläubigerfreundlicheres anderes Wort
ausgetauscht sei, könne das Mahnbescheidsverfahren nicht mit der
gewünschten Leichtigkeit automatisiert durchgeführt werden.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.