Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny

Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny

am 05.07.2006 11:19:22 von Alexander Ochs

Volker "Darkon" Riehl schrieb:
> Hartmut 'Hardy' Schiszler wrote:
>
> > Das heißt für mich, dass der Pfandbon ein Wechsel oder ein
> > Scheck seinmuss. Oder aber, dass du einfach die Frage nicht
> > beantwortest.
>
> Meiner Meinung nach ist ein Pfandbon KEIN Gutschein, warum
> sollte ich also sagen was änders wäre wenn er einer wäre
> oder nicht?

Damit hast Du Hartmuts Frage aber immer noch nicht beantwortet!

Irgendwie habe ich beim Verfolgen dieser Diskussion immer mehr
den Eindruck, dass wir uns buchstäblich im Kreis drehen. Und
solange sich hier kein Rechtskundiger meldet, der definitiv
sagen kann, was denn ein Pfandbon nun tatsächlich ist

- Gutschein,
- Schuldschein,
- Scheck,
- Wechsel,
- Bargeld usw.,

(um nur mal einige der bereits genannten Varianten zu nennen),
werden wir hier auch nicht zu einem Ergebnis kommen. Aus diesem
werde ich mal versuchen dsrm hier mit einzubeziehen. Vielleicht
findet sich ja dort wer, der genaueres weiß bzw. entsprechende
Rechtsprechung kennt.

Alexander

Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny

am 07.07.2006 16:35:47 von Mark Obrembalski

Alexander Ochs <> schrieb:
> Irgendwie habe ich beim Verfolgen dieser Diskussion immer mehr
> den Eindruck, dass wir uns buchstäblich im Kreis drehen. Und
> solange sich hier kein Rechtskundiger meldet, der definitiv
> sagen kann, was denn ein Pfandbon nun tatsächlich ist
>
> - Gutschein,
> - Schuldschein,
> - Scheck,
> - Wechsel,
> - Bargeld usw.,
>
> (um nur mal einige der bereits genannten Varianten zu nennen),
> werden wir hier auch nicht zu einem Ergebnis kommen. Aus diesem
> werde ich mal versuchen dsrm hier mit einzubeziehen. Vielleicht
> findet sich ja dort wer, der genaueres weiß bzw. entsprechende
> Rechtsprechung kennt.

Gute Idee. Dann allerdings besser mit Followup hierher, schließlich
geht es um eine Rechtsfrage, die nicht speziell mit Aldi oder
Discountern zu tun hat (auch andere Läden führen Einweg).

Rechtsprechung zum Thema ist mir nicht bekannt - sehr gut möglich,
dass es keine gibt. Aber die Meinung eines einzelnen Amtsgerichts
würde uns auch nicht unbedingt weiterhelfen. Aber schauen wir uns
die Sache doch einfach einmal selbst an:

Das Einwegpfand beruht auf § 8 der Verpackungsverordnung, der die
Vertreiber von Getränken in Einwegverpackungen dazu verpflichtet,
auf die Verpackungen ein Pfand von mindestens 0,25 Euro zu erheben
und dieses Pfand bei der Rücknahme der Verpackung (zu der sie nach
anderen Bestimmungen der VerpackV verpflichtet sind), zu erstatten. Der
Verkäufer schuldet dem Kunden, der eine Einwegverpackung zurückgibt,
also Geld. Diese Schuld entsteht unabhängig davon, wie die Rücknahme
organisiert ist, also auch unabhängig davon, ob der Kunde einen
Pfandbon erhalten hat. Der Pfandbon kann also lediglich ein Beweismittel
für den Bestand der Forderung sein. Der Sache nach handelt es sich also
um eine Art Schuldschein (wobei es sich mangels Unterschrift des
Schuldners nicht um einen echten Schuldschein handelt - die Beweiskraft
des Bons vor Gericht ist also geringer), dessen Rückgabe der Händler
bei Auszahlung des Pfandes nach § 371 (analog - da eben kein echter
Schuldschein) verlangen kann.

Da der Anspruch auf Pfandrückzahlung also nicht aus der Existenz
des Bons folgt, kann er auch nicht "auslaufen". Die Frage ist eher,
ob ein alter Pfandbon als Beweismittel weniger tauglich ist als
einer vom selben Tag. Normalerweise sollte das nicht der Fall sein,
wenn man einmal von uralten und ausgeblichenen Bons absieht.

Gruß,
Mark

--
Streupflicht: Gemeinde muss nicht lückenlos kontrollieren
AG Düsseldorf: Haftung des Käufers von Mailadressen
Aus den Gründen. Neues aus der Rechtsprechung.

Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny

am 08.07.2006 00:26:52 von Jochen Walerka

Mark Obrembalski wrote:
> Alexander Ochs <> schrieb:
>> Irgendwie habe ich beim Verfolgen dieser Diskussion immer mehr
>> den Eindruck, dass wir uns buchstäblich im Kreis drehen. Und
>> solange sich hier kein Rechtskundiger meldet, der definitiv
>> sagen kann, was denn ein Pfandbon nun tatsächlich ist
>>
>> - Bargeld usw.,

Bargeld würde ich als Laie sofort ausschließen. Nur Vatter Staat hat die
Lizenz zum Gelddrucken. Und der gedruckte Bon wird von einem
privatwirtschaftlich betriebenen Thermo-Drucker gedruckt.

Jo

Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny

am 08.07.2006 01:56:32 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)