Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er
am 05.07.2006 14:40:25 von Holger Pollmann
Volker Tonn <> schrieb:
>> Ein Schild "Fußgängerzone" mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zeigt
>> trotzdem eine Fußgängerzone an.
>
> Also immer noch 'entsprechend gekennzeichnet'....
Jo. Aber die Frage war ja, ob's dann noch 'ne Fußgängerzone ist :-)
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er
am 07.07.2006 00:26:11 von Volker Tonn
Holger Pollmann schrieb:
>Volker Tonn <> schrieb:
>
> =20
>
>>>Ein Schild "Fußgängerzone" mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zeigt=
=20
>>>trotzdem eine Fußgängerzone an.
>>> =20
>>>
>>Also immer noch 'entsprechend gekennzeichnet'....
>> =20
>>
>
>Jo. Aber die Frage war ja, ob's dann noch 'ne Fußgängerzone ist :-)
>
> =20
>
Klar bleibt es *primär* eine Fussgängerzone.
Auch wenn z.B. "Lieferverkehr frei von... bis...Uhr" dransteht.
Und dazu haben Fussgänger dort immer noch die "Vorfahrt" und Fahrzeuge =
-dazu gehören auch Fahrräder- dürfen sich nur mit Schrittgeschwindi=
gkeit=20
in diesen Bereichen bewegen und nicht mit der fahrzeugtypischen=20
Geschwindigkeit.
Bei einem Frontal-Unfall oder Aufprall schräg von vorn eines Fahrzeugs =
mit einem Fussgänger kann praktisch von uneingeschränktem Verschulden=
=20
des Fahrzeugführes augegangen werden wenn sich das FZ zum Zeitpunkt des=
=20
Zusammenpralls auch nur noch ein Wenig in Bewegung befand.