Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er

Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er

am 05.07.2006 14:30:09 von Volker Tonn

Holger Pollmann schrieb:

>Volker Tonn <> schrieb:
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> =20
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>Ein Schild "Fußgängerzone" mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zeigt=20
>trotzdem eine Fußgängerzone an.
>
> =20
>
Also immer noch 'entsprechend gekennzeichnet'....

Danke.

Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er

am 05.07.2006 14:40:25 von Holger Pollmann

Volker Tonn <> schrieb:

>> Ein Schild "Fußgängerzone" mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zeigt
>> trotzdem eine Fußgängerzone an.
>
> Also immer noch 'entsprechend gekennzeichnet'....

Jo. Aber die Frage war ja, ob's dann noch 'ne Fußgängerzone ist :-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fussgänger mit Hund vs. Radfahr er

am 07.07.2006 00:26:11 von Volker Tonn

Holger Pollmann schrieb:

>Volker Tonn <> schrieb:
>
> =20
>
>>>Ein Schild "Fußgängerzone" mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zeigt=
=20
>>>trotzdem eine Fußgängerzone an.
>>> =20
>>>
>>Also immer noch 'entsprechend gekennzeichnet'....
>> =20
>>
>
>Jo. Aber die Frage war ja, ob's dann noch 'ne Fußgängerzone ist :-)
>
> =20
>


Klar bleibt es *primär* eine Fussgängerzone.
Auch wenn z.B. "Lieferverkehr frei von... bis...Uhr" dransteht.
Und dazu haben Fussgänger dort immer noch die "Vorfahrt" und Fahrzeuge =

-dazu gehören auch Fahrräder- dürfen sich nur mit Schrittgeschwindi=
gkeit=20
in diesen Bereichen bewegen und nicht mit der fahrzeugtypischen=20
Geschwindigkeit.
Bei einem Frontal-Unfall oder Aufprall schräg von vorn eines Fahrzeugs =

mit einem Fussgänger kann praktisch von uneingeschränktem Verschulden=
=20
des Fahrzeugführes augegangen werden wenn sich das FZ zum Zeitpunkt des=
=20
Zusammenpralls auch nur noch ein Wenig in Bewegung befand.