Re: Zahlung wird immer wieder verschleppt ...

Re: Zahlung wird immer wieder verschleppt ...

am 06.07.2006 10:49:15 von brueni.nospam

Ulrich Hoffmann schrieb:
>
> "Bernhard Niemeier" schrieb:
>
>> Ein großes deutsches Unternhmen schuldet mir...
>
>> Was tun?
>
> Offenbar willst Du mit dem Unternehmen weiterarbeiten, sonst wärst
> Du bereits beim Anwalt. Da es sich um ein großes Unternehmen handelt,
> werden die professionell reagieren, wenn Du Deine Forderung professio-
> nell durchsetzt. In deren Augen wird die Achtung vor Dir steigen, wenn
> Du Deine berechtigte Forderung durchsetzt, also selbst professionell han-
> delst. Du musst _nicht_ befürchten, dass des Gegenteil der Fall ist.
>
> Gehe zum Anwalt und bitte den, zunächst ein höflich gehaltenes
> sog. "Anwaltsschreiben" zu schreiben.
>
> Der Anwalt beantwortet Dir dann auch Deine übrigen Fragen.
> Wenn die Forderung zu Recht besteht, werden Dir auch die
> Kosten erstattet, ansonsten fällt eine Gebühr für die sog. Erst-
> beratung an, die bei rund 250 Euro liegt.

Florian hat schon Recht...wenn der RA ein "Anwaltsschreiben" aufsetzt,
kann die Regelung zur Erstberatungsgebühr nicht mehr greifen.

Im übrigen gilt Diese Regelung nur für Verbraucher. Die
Verbrauchereigenschaft ist hier mindestens zweifelhaft.

Dann ist 250 € eine von zwei Höchstgebühren, d.h. die tatsächliche
Gebühr kann darunter liegen. Es gilt auch zu bedenken, dass es
Nettogebühren sind...

Und auch hier der Hinweis auf das neue Recht.


Und so bleibt dabei:
Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts kann man nix sinnvolles sagen.

Christoph


--
Viel Brei verdirbt den Koch.