Strafrechtsrelevante Äußerung?

Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 13:53:18 von Manfred Schorch

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob an der folgenden Äußerung in einer NG
etwas strafrechtsrelevant ist, z.B. § 130 StGB?

"$Name, wenn ich dich lese, verstehe ich "Auschwitz". was anderes hätten
Juden wie Du unter damaligen Umständen verdient gehabt?"

Danke,
gruß,
Manfred

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 15:07:59 von Michel Firholz

"Manfred Schorch" <> wrote in message
news:44acf9b1$0$29127$
> mich würde mal interessieren, ob an der folgenden Äußerung in einer NG
> etwas strafrechtsrelevant ist, z.B. § 130 StGB?
>
> "$Name, wenn ich dich lese, verstehe ich "Auschwitz". was anderes hätten
> Juden wie Du unter damaligen Umständen verdient gehabt?"
>
ja, unbedingt: das ist ein klarer Fall für die Killfile.

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 15:19:34 von Falk Willberg

Michel Firholz schrieb:
> "Manfred Schorch" <> wrote in message
> news:44acf9b1$0$29127$
>> mich würde mal interessieren, ob an der folgenden Äußerung in einer NG
>> etwas strafrechtsrelevant ist, z.B. § 130 StGB?
>>
>> "$Name, wenn ich dich lese, verstehe ich "Auschwitz". was anderes hätten
>> Juden wie Du unter damaligen Umständen verdient gehabt?"
>>
> ja, unbedingt: das ist ein klarer Fall für die Killfile.

Und das hier "Was bist du degeneriert... Eine Kreatur, die mit einem
Gehirn ausgestattet worden ist, um seine tierischen Instinkte
rechtfertigen zu können. Du bist ein menschenverachtendes Tier." auch.

Ich kann mir vorstellen, daß beide Äußerungen Straftaten sind. Da haben
sich zwei gefunden.....

Falk

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 16:14:59 von Manfred Schorch

Falk Willberg schrieb:
> Michel Firholz schrieb:
>
>> "Manfred Schorch" <> wrote in message
>> news:44acf9b1$0$29127$
>>
>>> mich würde mal interessieren, ob an der folgenden Äußerung in einer
>>> NG etwas strafrechtsrelevant ist, z.B. § 130 StGB?
>>>
>>> "$Name, wenn ich dich lese, verstehe ich "Auschwitz". was anderes
>>> hätten Juden wie Du unter damaligen Umständen verdient gehabt?"
>>>
>> ja, unbedingt: das ist ein klarer Fall für die Killfile.
>
>
> Und das hier "Was bist du degeneriert... Eine Kreatur, die mit einem
> Gehirn ausgestattet worden ist, um seine tierischen Instinkte
> rechtfertigen zu können. Du bist ein menschenverachtendes Tier." auch.
>
> Ich kann mir vorstellen, daß beide Äußerungen Straftaten sind. Da haben
> sich zwei gefunden.....


Hmmm, wie soll man auf so eine Äußerung, es hätte besser Auschwitz
gegeben, damit du Jude da umgekommen wärst, so die Kernaussage, denn
angemessen reagieren? Menschenverachtender, animalischer geht es ja wohl
kaum mehr. Ich bin ja gar nicht gemeint mit $Name, also haltet euch
bitte ein bisschen zurück, was mich betrifft.
Daß ihr groß im googlen seid, wissen wir jetzt.
Der Ratschlag, Frank Bügel ins Killfile zu nehmen, ist angekommen. Ich
denke, so sehen das Staatsanwälte auch, wenn sie mit einer Anzeige
konfrontiert worden, die volksverhetzende oder beleidigende Inhalte hat:
"Ach was, einfach ignorieren". Ich frag mich nur, warum man dann den
Irving oder Rudorf verurteilen konnte... :-)

Manfred

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 16:33:16 von Falk Willberg

Manfred Schorch schrieb:
....
> Hmmm, wie soll man auf so eine Äußerung, es hätte besser Auschwitz
> gegeben, damit du Jude da umgekommen wärst, so die Kernaussage, denn
> angemessen reagieren?

Mit einer menschenverachten Beleidigung bestimmt nicht.

Damit wird Deine Anzeige sicher zum Eigentor, weil Du von Deinem
"Gegner" auch eine bekommen wirst. Folge: Zwei Verfahren für zwei
Dummheiten.

Vielleicht gelingt es Euch ja, Euch per Mail beieinander zu entschuldigen...

Falk

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 17:23:52 von Martin Bienwald

Manfred Schorch schrieb:

> Hmmm, wie soll man auf so eine Äußerung, es hätte besser Auschwitz
> gegeben, damit du Jude da umgekommen wärst, so die Kernaussage, denn
> angemessen reagieren?

Jedenfalls nicht mit einer weiteren Beleidigung. Je nach Kontext fiele
mir ein:
- Ignorieren
- Anzeige erstatten
- Darlegen, daß ich so eine Äußerung für untragbar halte. Dann ignorieren.
- An geeigneter Stelle zitieren
....

Auf jeden Fall aber vor einer Antwort abwarten, bis sich die erste Wut
(die bei einer derartigen Äußerung verständlicherweise aufkommt) gelegt hat.

> Ich bin ja gar nicht gemeint mit $Name

Davon wird die menschenverachtende Äußerung ja nicht besser.

> Der Ratschlag, Frank Bügel ins Killfile zu nehmen, ist angekommen. Ich
> denke, so sehen das Staatsanwälte auch, wenn sie mit einer Anzeige
> konfrontiert worden, die volksverhetzende oder beleidigende Inhalte hat:
> "Ach was, einfach ignorieren". Ich frag mich nur, warum man dann den
> Irving oder Rudorf verurteilen konnte... :-)

Auch bei Irving hat es IIRC ein paar Jahre und etliche Vorfälle gebraucht,
bis er mal verurteilt wurde ...

.... Martin

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 06.07.2006 19:32:27 von Manfred Schorch

Falk Willberg schrieb:
> Manfred Schorch schrieb:
> ....
>
>> Hmmm, wie soll man auf so eine Äußerung, es hätte besser Auschwitz
>> gegeben, damit du Jude da umgekommen wärst, so die Kernaussage, denn
>> angemessen reagieren?
>
>
> Mit einer menschenverachten Beleidigung bestimmt nicht.
>
> Damit wird Deine Anzeige sicher zum Eigentor, weil Du von Deinem
> "Gegner" auch eine bekommen wirst. Folge: Zwei Verfahren für zwei
> Dummheiten.
>
> Vielleicht gelingt es Euch ja, Euch per Mail beieinander zu
> entschuldigen...


Wieso sollte er sich bei *mir* entschuldigen? Allgemein vielleicht, wird
er sicher nicht tun. Darum geht es doch gar nicht. Meine Frage war ja,
ob es eine strafrechtsrelevante Äußerung ist, dass jemand so etwas sagt.
Diese Anzeige könnte ja auch jeder andere erstatten, hat mit mir ja nun
nichts zu tun...

Manfred

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 07.07.2006 00:08:13 von Carlos Duerschmidt

Falk Willberg <> skrev:

>Ich kann mir vorstellen, daß beide Äußerungen Straftaten sind. Da haben
>sich zwei gefunden.....

....sagt der Richter, und fährt fort: "Macht aber nix, dafür gibt's
§199 StGB. Vielen Dank, auf Wiedersehen."

Gruß
Carlos

Re: Strafrechtsrelevante Äußerung?

am 07.07.2006 08:33:41 von Falk Willberg

Carlos Duerschmidt schrieb:
> Falk Willberg <> skrev:
>
>> Ich kann mir vorstellen, daß beide Äußerungen Straftaten sind. Da haben
>> sich zwei gefunden.....
>
> ...sagt der Richter, und fährt fort: "Macht aber nix, dafür gibt's
> §199 StGB. Vielen Dank, auf Wiedersehen."

Wird hier nix werden, da auf eine (mögliche) Volksverhetzung mit einer
Beleidigung geantwortet wurde.

Falk