Preisangabenverordnung

Preisangabenverordnung

am 06.07.2006 17:34:12 von Jaakob Kind

Hallo zusammen,
verstehe ich §1 der Preisangabenverordnung richtig, wenn ich ihn so lese,
dass ein Gewerbetreibender G einem Letztverbraucher L bei einem
telefonischen Vertragsabschluss bei einem Preis von sagen wir 100 EUR ohne
16 % Mwst. einen Preis von 116 EUR nennen muss und nicht 100 EUR +
Mehrwertsteuer sagen darf?

Der Hintergrund der Frage ist, dass sich L nur noch an die 100 EUR erinnern
kann, aber nicht mehr daran, ob über die Mehrwertsteuer gesprochen worden
ist. G behauptet, dass er die Mehrwertsteuer erwähnt hat.

Ich denke mal, dass es relativ kleingeistig wäre, auf einer Angabe von 116
EUR zu bestehen, wenn unstrittig wäre, dass die Mehrwertsteuer erwähnt
worden ist.

Wenn dagegen unstrittig wäre, dass die Mehrwertsteuer nicht erwähnt worden
ist, darf dann ein Letztverbraucher davon ausgehen, dass die 100 EUR die
Mehrwertsteuer enthalten? Ich würde denken, dass er das darf, bitte aber um
Meinungen.

Wer trägt das Risiko für Missverständnisse über die Mehrwertsteuer? Ich
würde vermuten, der Gewerbetreibende, da er Missverständnisse durch die
Angabe von Endpreisen leicht vermeiden kann. Ist das auch so?

Welche Bedeutung hat die Preisangabenverordnung überhaupt für den Vertrag
zwischen G und L? Die Verordnung ist ja wohl kein Teil des Zivilrechts.

Viele Grüße
Jaakob

Re: Preisangabenverordnung

am 06.07.2006 18:41:12 von axbnospamatall

Am Thu, 6 Jul 2006 17:34:12 +0200 schrieb "Jaakob Kind"
<>:

>Hallo zusammen,
>verstehe ich §1 der Preisangabenverordnung richtig, wenn ich ihn so lese,
>dass ein Gewerbetreibender G einem Letztverbraucher L bei einem
>telefonischen Vertragsabschluss bei einem Preis von sagen wir 100 EUR ohne
>16 % Mwst. einen Preis von 116 EUR nennen muss und nicht 100 EUR +
>Mehrwertsteuer sagen darf?

Sehe ich auch so.

>Der Hintergrund der Frage ist, dass sich L nur noch an die 100 EUR erinnern
>kann, aber nicht mehr daran, ob über die Mehrwertsteuer gesprochen worden
>ist. G behauptet, dass er die Mehrwertsteuer erwähnt hat.

Das bedeutet, dass G noch 16 EUR haben möchte. Diese müsste er im
Streitfall einklagen und müsste hierfür nachweisen können, dass 116
EUR der vereinbarte Preis war.

>Ich denke mal, dass es relativ kleingeistig wäre, auf einer Angabe von 116
>EUR zu bestehen, wenn unstrittig wäre, dass die Mehrwertsteuer erwähnt
>worden ist.

Bei einer Angabe von 116 EUR muss die Umsatzsteuer nicht mehr erwähnt
werden.

>Wenn dagegen unstrittig wäre, dass die Mehrwertsteuer nicht erwähnt worden
>ist, darf dann ein Letztverbraucher davon ausgehen, dass die 100 EUR die
>Mehrwertsteuer enthalten?

Ja. Deshalb ja § 1 PAngV.

>Wer trägt das Risiko für Missverständnisse über die Mehrwertsteuer? Ich
>würde vermuten, der Gewerbetreibende, da er Missverständnisse durch die
>Angabe von Endpreisen leicht vermeiden kann. Ist das auch so?

Derjenige der hieraus Ansprüche geltend machen möchte. Regelmäßig sind
dies die Gewerbetreibenden.

>Welche Bedeutung hat die Preisangabenverordnung überhaupt für den Vertrag
>zwischen G und L?

Grundsäzlich keine, da sie eine Ordnungswidrigkeitenvorschrift ist.
Sollte der Gewerbetreibenden aber unter Verstoß gegen die PAngV einen
Vertrag mit einem Letztverbraucher geschlossen haben, hat er daraus
aber die entsprechenden Beweispflichten.

>Die Verordnung ist ja wohl kein Teil des Zivilrechts.

Stimmt.

Grüße

Axel

Re: Preisangabenverordnung

am 06.07.2006 18:58:28 von Jaakob Kind

"Axel Böhm" <> wrote in message
news:
> Am Thu, 6 Jul 2006 17:34:12 +0200 schrieb "Jaakob Kind"
> <>:

> >Ich denke mal, dass es relativ kleingeistig wäre, auf einer Angabe von
116
> >EUR zu bestehen, wenn unstrittig wäre, dass die Mehrwertsteuer erwähnt
> >worden ist.
>
> Bei einer Angabe von 116 EUR muss die Umsatzsteuer nicht mehr erwähnt
> werden.

Das ist eh klar. Ich meinte, dass es kleingeistig wäre zu sagen: "Sie haben
100 EUR + Mehrwertsteuer gesagt, nach Preisangabenverordnung hätten sie aber
116 EUR sagen müssen. Deshalb zahle ich nur 100 EUR."

Ansonsten vielen Dank für die restlichen Antworten!

Viele Grüße
Jaakob

Re: Preisangabenverordnung

am 06.07.2006 20:35:09 von Florian Kleinmanns

"Jaakob Kind" <> schrieb:
>Das ist eh klar. Ich meinte, dass es kleingeistig wäre zu sagen: "Sie haben
>100 EUR + Mehrwertsteuer gesagt, nach Preisangabenverordnung hätten sie aber
>116 EUR sagen müssen. Deshalb zahle ich nur 100 EUR."

Das wäre auch von Recht und Gesetz nicht gedeckt.

Grüße
Florian
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Re: Preisangabenverordnung

am 07.07.2006 12:19:08 von Jaakob Kind

"Axel Böhm" <> wrote in message
news:
> Am Thu, 6 Jul 2006 17:34:12 +0200 schrieb "Jaakob Kind"
> <>:
> >Wer trägt das Risiko für Missverständnisse über die Mehrwertsteuer? Ich
> >würde vermuten, der Gewerbetreibende, da er Missverständnisse durch die
> >Angabe von Endpreisen leicht vermeiden kann. Ist das auch so?
>
> Derjenige der hieraus Ansprüche geltend machen möchte. Regelmäßig sind
> dies die Gewerbetreibenden.

Wie sind denn die Chancen von G, einen solchen Anspruch durchzusetzen, wenn
G sagt, dass er die Mehrwertsteuer immer erwähnt, L aber einfach nicht mehr
weiß, ob über die Mehrwertsteuer gesprochen wurde und über einen Notizzettel
verfügt, der während des Telefonats angefertigt wurde und diverse Angaben
enthält, darunter auch den vereinbarten Preis, jedoch keine Aussagen zum
Thema Mehrwertsteuer.

Viele Grüße
Jaakob

Re: Preisangabenverordnung

am 07.07.2006 15:23:14 von Rolf_R

On Fri, 7 Jul 2006 12:19:08 +0200, "Jaakob Kind" <>
wrote:
>
>Wie sind denn die Chancen von G, einen solchen Anspruch durchzusetzen, wenn
>G sagt, dass er die Mehrwertsteuer immer erwähnt, L aber einfach nicht mehr
>weiß, ob über die Mehrwertsteuer gesprochen wurde und über einen Notizzettel
>verfügt, der während des Telefonats angefertigt wurde und diverse Angaben
>enthält, darunter auch den vereinbarten Preis, jedoch keine Aussagen zum
>Thema Mehrwertsteuer.
>
Nach meiner Kenntnis sind nach § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung
(PAngV) Preise für Endverbraucher immer einschließlich der
Umsatzsteuer zu nennen; selbst das Ausweisen des Nettopreises und der
Steuer als getrennte Beträge ist schon nicht zulässig, erst recht,
nicht, wenn nur ein Prozentsatz genannt wird oder gar nur "zuzüglich
Mehrwertsteuer".

Rolf

Re: Preisangabenverordnung

am 07.07.2006 17:38:43 von Jaakob Kind

"Rolf-R.Kopp" <> wrote in message
news:
> On Fri, 7 Jul 2006 12:19:08 +0200, "Jaakob Kind" <>
> wrote:
> >
> >Wie sind denn die Chancen von G, einen solchen Anspruch durchzusetzen,
wenn
> >G sagt, dass er die Mehrwertsteuer immer erwähnt, L aber einfach nicht
mehr
> >weiß, ob über die Mehrwertsteuer gesprochen wurde und über einen
Notizzettel
> >verfügt, der während des Telefonats angefertigt wurde und diverse Angaben
> >enthält, darunter auch den vereinbarten Preis, jedoch keine Aussagen zum
> >Thema Mehrwertsteuer.
> >
> Nach meiner Kenntnis sind nach § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung
> (PAngV) Preise für Endverbraucher immer einschließlich der
> Umsatzsteuer zu nennen; selbst das Ausweisen des Nettopreises und der
> Steuer als getrennte Beträge ist schon nicht zulässig, erst recht,
> nicht, wenn nur ein Prozentsatz genannt wird oder gar nur "zuzüglich
> Mehrwertsteuer".

Dass G ordnungswidrig gehandelt hat, ist IMHO jetzt klar. Aber die
zivilrechtlichen Folgen sind mir noch nicht klar. L weiß halt nicht, ob G
die Steuer erwähnt hat oder nicht und herausfinden kann man das vermutlich
auch nicht mehr.

Meiner Ansicht trägt G hier das Risiko und L zahlt nur 100 EUR. Ist diese
Ansicht haltbar?

Viele Grüße
Jaakob

Re: Preisangabenverordnung

am 08.07.2006 08:53:35 von Rolf_R

On Fri, 7 Jul 2006 17:38:43 +0200, "Jaakob Kind" <>
wrote:
>
>"Rolf-R.Kopp" wrote:

>> >
>> Nach meiner Kenntnis sind nach § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung
>> (PAngV) Preise für Endverbraucher immer einschließlich der
>> Umsatzsteuer zu nennen; selbst das Ausweisen des Nettopreises und der
>> Steuer als getrennte Beträge ist schon nicht zulässig, erst recht,
>> nicht, wenn nur ein Prozentsatz genannt wird oder gar nur "zuzüglich
>> Mehrwertsteuer".
>
>Dass G ordnungswidrig gehandelt hat, ist IMHO jetzt klar. Aber die
>zivilrechtlichen Folgen sind mir noch nicht klar. L weiß halt nicht, ob G
>die Steuer erwähnt hat oder nicht und herausfinden kann man das vermutlich
>auch nicht mehr.
>
>Meiner Ansicht trägt G hier das Risiko und L zahlt nur 100 EUR. Ist diese
>Ansicht haltbar?
>
Ja, das denke ich auch - ich bin allerdings Laie und kann es nicht
juristisch begründen. Hier sind nach meinem Erachten dieselben
Maßstäbe anzulegen, wie bei ähnlichen "Ordnungswidrigkeiten".
Gewerbliche Internetversender, besonders bei Ebay, weisen häufig
versicherten Versand aus und daneben auch noch den billigeren
unversicherten Versand. Das ändert aber nichts daran, dass der
Verkäufer in beiden Fällen das Versandrisiko trägt; so las ich
kürzlich in einem Urteil.
Ich denke mal, dass ein Verbraucher nicht wissen muss, dass ein
Verkäufer von dem erzielten Preis auch noch Mehrwertsteuer abführen
muss, auch wenn die Mehrwertsteuer gerade in aller Munde ist.

Rolf