Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 07.07.2006 05:24:43 von Thomas Steinert

Hallo zusammen!

Wir haben seinerzeit bei unserem Hausbau für den Außenwasseranschluß -
sprich Gartenbewässerung - auf unsere Kosten eine zweite Wasseruhr durch
einen Fachbetrieb installieren lassen, um für die für den Garten
verbrauchte Wassermenge keine Abwassergebühren zahlen zu müssen.
Trotz dieser zweiten Wasseruhr sind in unserer Gemeinde die ersten 12m³
Wasser auch abwassergebührenpflichtig, was darin begründet wird, dass
ein Mehraufwand (Mehrarbeit) für die Abwasserberechnung vorliegt.
Für die Angabe der Wassermenge über diese 2. Wasseruhr wird uns
lediglich jährlich ein Schreiben zugestellt, in dem wir den Zählerstand
dieser 2. Wasseruhr angeben müssen, es kommt jedoch kein
Gemeindevetreter/-mitarbeiter heraus, um diese Uhr persönlich abzulesen.
Auch die Rückstellung dieses Schreibens an die Gemeinde geht zu meinen
Kosten, es liegt kein Freiumschlag od. ähnl. bei.
Nun, ich sehe ja durchaus ein, dass für die Berechnung ein gewisser
Arbeitsaufwand vorliegt und somit gewisse Kosten entstehen, nur bei
5,70¤ je m³ macht das mal eben schlappe 68,40¤ für diesen Arbeitsaufwand.
Frage: Gibt es diesbzgl. irgendwelche 'Richtwerte/Maximalwerte', wie
hoch die Kosten sein dürfen?

Dank im voraus und Gruß, Thomas

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 07.07.2006 07:52:22 von gunther

"Thomas Steinert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44adf08c$0$26267$
...
> Nun, ich sehe ja durchaus ein, dass für die Berechnung ein gewisser
> Arbeitsaufwand vorliegt und somit gewisse Kosten entstehen, nur bei
> 5,70¤ je m³ macht das mal eben schlappe 68,40¤ für diesen Arbeitsaufwand.
> Frage: Gibt es diesbzgl. irgendwelche 'Richtwerte/Maximalwerte', wie
> hoch die Kosten sein dürfen?

hi,
vermutlich nicht. ist ne gemeindefrage, wie die das berechnen. vermutlich
behandeln die das einfach wie einen 2. anschluss, "sparen" bloss das ablesen
etc ein. nicht alle punkte, die da wegfallen, wirken sich aber auf die
gebuehrenhoehe aus, das porto und der freiumschlag etwa sind vermutlich
sowieso pauschal erfasst. und wimre musst du den betrag sowieso bezahlen,
selbst wenn er ueberhoeht ist. manche gemeinden machen nichtmal ne ausnahme
fuer gartenwasser, ja sogar gibt es faelle, wo im gegenteil auch regenwasser
erfasst/geschaetzt wird. ist ne frage der klaeranlage bzw der
gemeindesatzung. dadrin solltest du also zuallererst mal gucken. dass soein
system ein wenig ungerecht wirkt, ist wegen der selten vorkommenden
anschlussart nicht verwunderlich, eine realitaetsnahe kostenberechnung ist
bei solchen ausnahmekunden selten machbar. der einfachste weg zur einsparung
waere ein grosses regenfass (heimlich) zu verbuddeln und euren sauren
dachregen als ueberbrueckung zu verspritzen. dann koennt ihr die teure
zusatzuhr abschaffen und das amt hat mit seiner "dismotivationspolitick"
erfolg gehabt.
ansonsten vielleicht steingarten? sukkulenten? parkplatz?
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 07.07.2006 18:37:37 von Gerd Wass

Am Fri, 07 Jul 2006 05:24:43 +0200 schrieb Thomas Steinert:

> Hallo zusammen!
>
> Wir haben seinerzeit bei unserem Hausbau für den Außenwasseranschluß -
> sprich Gartenbewässerung - auf unsere Kosten eine zweite Wasseruhr durch
> einen Fachbetrieb installieren lassen, um für die für den Garten
> verbrauchte Wassermenge keine Abwassergebühren zahlen zu müssen.

Was hat der Ort des Wasseranschlusses mit den Abwassergebühren zu tun.
Theoretisch könntest du von dort Wasser entnehmen, welches später auch als
Abwasser anfällt.
Oder raffe ich irgendetwas nicht.

Gerd Wass


--
E-Mail Adresse wird nicht abgefragt.
Antworten bitte nur in die NG

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 07.07.2006 19:26:05 von gunther

"Gerd Wass" <> schrieb im Newsbeitrag
news:2p97xvdla9my$.6hkbvjg18flz$
...
> Was hat der Ort des Wasseranschlusses mit den Abwassergebühren zu tun.
> Theoretisch könntest du von dort Wasser entnehmen, welches später auch als
> Abwasser anfällt.
> Oder raffe ich irgendetwas nicht.

hi,
janz jenau. ist eben eine "nettigkeit" des oertlichen versorgers fuer leute
wie gaertnereien, staedtische gruenanlagen und engagierte hobbygaertner.
deren verbrauch zum groessten teil versickert(was ja oekologisch sehr
sinnvoll ist). man geht "netterweise" davon aus, dass sich omilein nicht
die kaffekanne auf dem friedhof fuellen geht. auch dort hat der brunnen ja
trinkwasseranschluss, und es werden keine abwassergebuehren dafuer faellig.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 08.07.2006 11:08:48 von Thomas Steinert

Gerd Wass schrieb:
> Was hat der Ort des Wasseranschlusses mit den Abwassergebühren zu tun.
(...)
> Oder raffe ich irgendetwas nicht.

Nun, für jeden Kubikmeter Frischwasser, der ins Haus geliefert, sprich
bnutzt, wird, ist die entsprechende Menge Abwasser(gebühr) an die
Gemeinde zu zahlen bzw. wird von dieser eingezogen.
Frischwasser jedoch, dass für die Gartenbewässerung benutzt/verbraucht
wird, 'belastet' nicht die Kanalisation bzw. Klärwerke, ergo kann für
dieses Frischwasser (normalerweise) keine Abwassergebühr erhoben werden.
Hier jedoch werden *immer*, sprich für jedes Abrechnungsjahr, für die
ersten 12m³ Frischwasser grundsätzlich auch Abwassergebühren berechnet,
Mit anderen Worten: Wenn man für den Garten 14m³ Frischwasser benutzt
hat, sind lediglich 2m³ Frischwasser abwassergebührenfrei.
Jetzt klarer? :-)

Gruß, Thomas

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 08.07.2006 11:20:21 von Mario Jung

Hallo Thomas Steinert,


> werden. Hier jedoch werden *immer*, sprich für jedes Abrechnungsjahr,
> für die ersten 12m³ Frischwasser grundsätzlich auch Abwassergebühren
> berechnet, Mit anderen Worten: Wenn man für den Garten 14m³
> Frischwasser benutzt hat, sind lediglich 2m³ Frischwasser
> abwassergebührenfrei. Jetzt klarer? :-)

Die Zahlen sind, so pauschal, nicht richtig, sondern entsprechen den
Vorgaben *deines* Versorgers.

Im Stadtkreis Baden-Baden sieht es anderst aus:
Mit eigenem Zähler werden min. 20qm berechnet, ohne Abwassergebühr.

Mit Zähler der Stadtwerke wird der tatsächliche Verbrauch, auch bei nur
1qm Verbrauch im Jahr, berechnet, allerdings kommt da die Zählermiete
hinzu.

Und hier in der Gemeinde sieht es wieder anderst aus....

mario

--
Unser Rudel ist online:

Re: Gebuehren fuer 2. Wasseruhr

am 08.07.2006 13:11:47 von Michael Block

Mario Jung schrieb:

>> werden. Hier jedoch werden *immer*, sprich für jedes Abrechnungsjahr,
>> für die ersten 12m³ Frischwasser grundsätzlich auch Abwassergebühren
>> berechnet, Mit anderen Worten: Wenn man für den Garten 14m³
>> Frischwasser benutzt hat, sind lediglich 2m³ Frischwasser
>> abwassergebührenfrei. Jetzt klarer? :-)
>
> Die Zahlen sind, so pauschal, nicht richtig, sondern entsprechen den
> Vorgaben *deines* Versorgers.

Deswegen hat er bestimmt auch "hier" geschrieben.

Gruß
Michael