Anwalt erledigt seinen Job nicht richtig

Anwalt erledigt seinen Job nicht richtig

am 07.07.2006 18:58:20 von Jens Nolte

Hallo Newsgroup,

welche Möglichkeiten hat man zur Beschwerde über einen Rechtsanwalt, der die
ihm beauftragten Tätigkeiten nicht ordentlich (= für Laien erkennbar)
durchführt ?

Rechtsschutzversicherung vorhanden.

Gruss Jens

Re: Anwalt erledigt seinen Job nicht richtig

am 07.07.2006 19:12:07 von BVusenet-0706

Hallo!

Jens Nolte schrieb:

> welche Möglichkeiten hat man zur Beschwerde über einen Rechtsanwalt, der die
> ihm beauftragten Tätigkeiten nicht ordentlich (= für Laien erkennbar)
> durchführt ?

Mit den knappen Informationen ist das kaum zu beantworten.

Zunächst einmal solltest Du Dich an den Anwalt wenden und ihn bitten,
seinen Job ordentlich zu machen. Ansonsten könntest Du den Anwalt
wechseln (sollte mit der RSV ggf. abgestimmt werden). Für ernsthafte
Verstöße wäre die Rechtsanwaltskammer zuständig. Und wenn das Kind schon
in den Brunnen gefallen ist, kämen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Gruß
Bastian
--
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der
Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt
werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
AG Mönchengladbach, Urt. v. 25.4.1991

Re: Anwalt erledigt seinen Job nicht richtig

am 07.07.2006 20:18:54 von Thomas Hochstein

Jens Nolte schrieb:

> welche Möglichkeiten hat man zur Beschwerde über einen Rechtsanwalt, der die
> ihm beauftragten Tätigkeiten nicht ordentlich (= für Laien erkennbar)
> durchführt ?

Man befasst die zuständige Rechtsanwaltskammer damit.

Ggf. kann man dadurch entstandenen Schaden dem Anwalt ggü. geltend
machen und/oder den Dienstvertrag (ohne Zahlung) fristlos kündigen.

-thh

Re: Anwalt erledigt seinen Job nicht richtig

am 12.07.2006 19:50:06 von Jens Nolte

Bastian Völker wrote:

> Hallo!
>
> Jens Nolte schrieb:
>
>> welche Möglichkeiten hat man zur Beschwerde über einen Rechtsanwalt, der
>> die ihm beauftragten Tätigkeiten nicht ordentlich (= für Laien erkennbar)
>> durchführt ?
>
> Mit den knappen Informationen ist das kaum zu beantworten.

Ich möchte das momentan nicht genauer ausführen, da Anwälte ja gelegentlich
auch in Newsgroups unterwegs sein könnten :-)
>
> Zunächst einmal solltest Du Dich an den Anwalt wenden und ihn bitten,
> seinen Job ordentlich zu machen.

naja, das ist es ja: Wir bekommen von ihm keine Auskunft wie momentan der
Sachstand für gewisse Dinge ist.

> Ansonsten könntest Du den Anwalt
> wechseln (sollte mit der RSV ggf. abgestimmt werden).

werden wir wohl mal mit der RSV besprechen. In erster Line sind wir ja daran
interessiert, das Thema möglichst schnell und kooperativ abzuwickeln.

> Für ernsthafte
> Verstöße wäre die Rechtsanwaltskammer zuständig. Und wenn das Kind schon
> in den Brunnen gefallen ist, kämen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Nuja, ob es ein ernsthafter Verstoss ist wenn man als Mandant das Gefühl hat
ignoriert zu werden....


Danke für die Infos.

Gruss Jens