Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 07.07.2006 21:45:05 von Udo Hering
Wer kann mir diesen Betrag nennen?
Ich lese zwar immer etwas von 30 %, aber wovon?
Es handelt sich bei mir um eine Kostenbeitragspflicht an die Jugendhilfe.
Telefonisch meinte die zuständige Bearbeiterin bei einem Einkommen von über
650,- Euro meiner Frau, könne sie selbst für ihren Unterhalt sorgen. Meine
Frau verdient aber nur 649,- Euro. Die nette Dame vom der Jugendhilfe meint
jetzt meine Frau wäre trotzdem in der Lage für ihren Unterhalt selbst
aufzukommen.
Wo liegt denn jetzt genau die Grenze des zu berechnenden Einkommens?
Kann eine Verwaltungsangestellte selbst einen Betrag festsetzen? Wohl kaum,
oder?
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 07.07.2006 22:23:16 von Hans Beiger
Udo Hering schrieb:
> Wer kann mir diesen Betrag nennen?
> Ich lese zwar immer etwas von 30 %, aber wovon?
> Es handelt sich bei mir um eine Kostenbeitragspflicht an die Jugendhilfe.
> Telefonisch meinte die zuständige Bearbeiterin bei einem Einkommen von über
> 650,- Euro meiner Frau, könne sie selbst für ihren Unterhalt sorgen. Meine
> Frau verdient aber nur 649,- Euro. Die nette Dame vom der Jugendhilfe meint
> jetzt meine Frau wäre trotzdem in der Lage für ihren Unterhalt selbst
> aufzukommen.
> Wo liegt denn jetzt genau die Grenze des zu berechnenden Einkommens?
> Kann eine Verwaltungsangestellte selbst einen Betrag festsetzen? Wohl kaum,
> oder?
Hi,
dieser eine Euro sorgt schon länger für Streitigkeiten. Geh mit der
ganzen Macht des Gesetzes auf die Jugendhilfe los. ;-)
Gruß Hans
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 07.07.2006 22:58:04 von Udo Hering
Ich trau mich nicht ohne weiteres, da ich nicht auf eine
Rechtschutzversicherung zurückgreifen kann.
Deshalb brauche ich mehr Infos über den tatsächlichen Betrag den meine Frau
verdienen darf. Sind es wirklich exakt 650,- Euro? Dann gehe ich auch vor
Gericht!
"Hans Beiger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e8mfrh$m51$02$
> Udo Hering schrieb:
>
>> Wer kann mir diesen Betrag nennen?
>> Ich lese zwar immer etwas von 30 %, aber wovon?
>> Es handelt sich bei mir um eine Kostenbeitragspflicht an die Jugendhilfe.
>> Telefonisch meinte die zuständige Bearbeiterin bei einem Einkommen von
>> über
>> 650,- Euro meiner Frau, könne sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.
>> Meine
>> Frau verdient aber nur 649,- Euro. Die nette Dame vom der Jugendhilfe
>> meint
>> jetzt meine Frau wäre trotzdem in der Lage für ihren Unterhalt selbst
>> aufzukommen.
>> Wo liegt denn jetzt genau die Grenze des zu berechnenden Einkommens?
>> Kann eine Verwaltungsangestellte selbst einen Betrag festsetzen? Wohl
>> kaum,
>> oder?
>
> Hi,
> dieser eine Euro sorgt schon länger für Streitigkeiten. Geh mit der ganzen
> Macht des Gesetzes auf die Jugendhilfe los. ;-)
>
>
> Gruß Hans
>
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 07.07.2006 23:31:03 von Falk Willberg
Udo Hering schrieb:
> Deshalb brauche ich mehr Infos über den tatsächlichen Betrag den meine Frau
> verdienen darf. Sind es wirklich exakt 650,- Euro? Dann gehe ich auch vor
> Gericht!
Dann pass mal auf, daß Dich niemand bei der Usenet-Verwaltung wegen
Tofu-Verbreitens und Trollerei anzeigt.
Falk
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 07.07.2006 23:45:44 von Udo Hering
Entschuldige aber kannst du mir bitte "Tofu-Verbreitens und Trollerei " auf
deutsch übersetzen?
Kann so nichts damit anfangen!
"Falk Willberg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Udo Hering schrieb:
>> Deshalb brauche ich mehr Infos über den tatsächlichen Betrag den meine
>> Frau
>> verdienen darf. Sind es wirklich exakt 650,- Euro? Dann gehe ich auch vor
>> Gericht!
>
> Dann pass mal auf, daß Dich niemand bei der Usenet-Verwaltung wegen
> Tofu-Verbreitens und Trollerei anzeigt.
>
> Falk
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 10.07.2006 18:02:24 von Holger Pollmann
"Udo Hering" <> schrieb:
> Entschuldige aber kannst du mir bitte "Tofu-Verbreitens und
> Trollerei " auf deutsch übersetzen?
Du produzierst TOFU (Text Oben, Fullquote Unten), d.h. du schreibst deine
Antwort oben über das Zitierte und zitierst dann noch den gesamten
Vortext. Es liest sich wesentlich besser, wenn man nur genau das stehen
läßt, auf das man sich bezieht, und seine Antwort DARUNTER setzt.
Siehe <>
Zum Trollen:
<>
Dies sind nur Erläuterungen der von dir nachgefragten Begriffe; ich will
damit nicht sagen, daß du trollst.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
am 16.07.2006 16:36:57 von Udo Hering
> dieser eine Euro sorgt schon länger für Streitigkeiten. Geh mit der ganzen
> Macht des Gesetzes auf die Jugendhilfe los. ;-)
>
kannst du mir das näher erklären?
bist du vom Fach?
habe ich wirklich Chancen wenn ich jetzt zu einem anwalt gehe?