Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 00:29:47 von free

Hallo,

bin gerade eben aus von einer 2 wöchigen Schwedenfreizeit
zurückgekommen und habe meine Emails gecheckt.

Habe mit Schrecken eine Email von jemandem gelesen der im Dezember 2005
ein Aquarium bei mir gekauft hat.

Zur Vorgeschichte:
Ich habe im Oktober/November 2005 ein Aquarium bei einem Aquarienbauer
in Auftrag gegeben und 2 Wochen vor Lieferung über einen Statiker
erfahren, dass ich das Becken bei mir nicht aufstellen kann.

Maße konnten nicht mehr geändert werden da das BEcken nach Angaben
des Glasers bereits geklebt war. Der Glaser hat mir daraufhin angeboten
das Becken bis Freitag (das Telefonat war an einem Montag) bei sich in
der Firma den bis dahin konnenden Großkunden anzubieten.
Wir haben ganz klar vereinbart, dass er mich sofort anruft wenn er
einen Interessenten hat und wir am Telefon dann einen Preis aushandeln
können. Sollte er sich bis zu diesem Freitag nicht gemeldet haben
würde ich das BEcken bei Ebay einstellen.

Die Woche verstrich ohne das er sich meldete und so habe ich das BEcken
per Sofortkauf am Samstag abend bei Ebay eingestellt und am Sonntag
vormittag hat es jemand ersteigert.

Also habe ich montags den Glaser angerufen um ihm zu sagen dass sich
der Käufer bei ihm melden würde und die beiden Details besprechen
könnten. Deutschlandweite Lieferung war ja bezahlt und daher änderte
sich lediglich die Lieferadresse. Der Glaser hat daraufhin fast einen
Herzinfakt bekommen und gemeint nun hätten WIR ein Problem, er habe
das Becken letzten Donnerstag für 200 Euro an einen Kunden vor Ort
verkauft. Ich hatte bereits 450 Euro an den Glaser bezahlt.

Ich habe daraufhin gesagt das wir klar die VEreinbarung hatten, dass er
sich melden sollte und nie die Rede von 200 Euro war, sondern das dann
ein Preis am Telefon ausgehandelt werden sollte. Er habe sich nicht
gemeldet und so sei es nun unglücklich, aber sin Problem.

Er hat das dann auch so eingesehen und mir zugesagt das Becken erneut
zu bauen und an den Ebaykäufer auszuliefern.

Der Ebaykäufer hat daraufhin an mich bezahlt und die Adresse und
Telefonnummer des Glasers bekommen. Das war im Dezember und seit dem
habe ich nichts mehr von diesem Vorgang gehört. Ich selbst habe beim
dem Glaser ein 2tes Becken in Auftrag gegeben und bezahlt. Dieses hat
er mir nach einigen Lieferschwierigkeiten und fadenscheinigen Ausreden
dann aber mit 4-6 Wochen VErzögerung geliefert.


Nun komme ich heute aus 2 Wochen Schwedenfreizeit mit Jugendlichen
zurück und habe eine Email von dem Ebaykäufer im Postfach. Die Email
hat er über Ebay geschrieben und mir am 03.07 geschickt.
In der erklärt er mir, er habe seit einem halben Jahr kein Becken
bekommen und der Glaser schiebe immer wieder neue Ausreden vor. Nun sei
er es leid und setze mir, als seinem Vertragspartner eine Frist bis zum
10.07 innerhalb derer ich für eine Lieferung des BEckens sorgen soll
oder ihm das Geld zurückzahlen. Ansonsten würde er gerichtlich gegen
mich vorgehen.

Wie gesagt ich wußte nichts von alledem und bin heute erst aus dem
Urlaub zurück.

Könnt ihr mir da weiterhelfen? Wie sollte ich mich verhalten?

Kann er mir per Email eine Frist von einer Woche setzen?

Gilt die wenn ich gar nicht da war und somit keine Kenntnis hatte?

Hätte er sich nicht innerhalb der letzten Monate melden müssen und
von den Problemen berichten?

Fakt ist, ich habe 2 Becken bei dem GLaser bestellt und bezahlt, er hat
aber nur eines bis heute ausgeliefert. Außer den Kontoauszügen mit
den Überweisungen gibt es aber nichts schriftliches.

Kann mir wer ne Rechtschutzversicherung empfehlen? Die würden mich
vermutlich nicht vertreten da der Fall sich vor Eintritt ereignet hat,
aber es soll welche geben die einen in solch einem Fall zumindest
beraten.

Bitte dringend um Hilfe, hab echt nen KLoß im Magen.


Verstörrte Grüße,

Flo

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 01:19:59 von info

Hallo,

Erstmal was du mit dem glaser machst:
Es handelt sich auf jeden fall um einen Lieferverzug des Glasers, wenn
Ihr einen Termin ausgemacht habt.
"Solltet Ihr keinen ausgemacht haben würde ich das umgehend tun."

Als Kaufer hast du soweit ich weis bei einem lieferverzug 3 Rechte:
1 Nacherfüllung (trift in diesem Fall nicht zu)
2 Wandelung (Du trittst von dem vertrag zuück)
3 Minderung (du sagst dem Glaser z.B. wenn es noch 2 Wochen länger
dauert zahlst du 20%weniger)
4 Schadensersatz ( eventuell zusätzlich zur Wandelung)

Wenn du eines der 4 Rechte in Anspruch nimst solltest du es damit
Begründen, das ein lieferverzug eingetreten ist, bzw. nichterfüllung
des vertrages. Einen eventuellen Schadensersatzanspruch kannst du mit
gründen wie: Arbeitsaufwand (briefe schreiben, Tel. kosten,) oder
gewinnausfall (wenn du das Aquarium z.B. für 300 gekaufst u. für 450
verkauft hättest nimmt man in der Regel 75=80) oder wenn du dem Ebaer
zinsen für den gezahlten Betrag zurücküberweisen mußt....

bevor du einer der 4 Rechte in Anpruch nimmst empfielt es sich, dem
Glaser SCHRIFTLICH eine nachfrist (IdR. 2Wochen) zu geben.

Und nun zum Ebay Käufer:
versuche ihn noch 2 Wochen hin zu halten.
wenn das nicht geht, frag den glaser, ob du auch so ohne Frist eine
Wandelung (Rücktritt) vornehmen kannst und überweis dem Ebay Käufer
sein geld zurück.
! Denk dran, er hat die selben Rechte wie du gegenüber dem Glaser)

Und noch ne ganz Blöde Frage: Du hast doch geschrieben, das der Glaser
alles schon fertig hätt, warum liefert er dan nicht?
Ein Lieferverzug ohne folgen für ihn hat er nur, wenn höhere gewalt
im Spil ist,
der LKW mit dem Aquarium sich z.B. seit 2 mon. im Stau befindet, oder
er das Auarium im frien stand, wo dan letzte Woche die hühnerei
großen hagelkörner alles beschädigt haben oder Das packet bi der
Post verloren ging... ;-) aber das glaub ich eher weniger (hab
zumindest noch nie von nem 2 monatsstau gehört)
Was gibt der Verkäufer den für Gründe und Ausreden an???

Gruß Andy

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 02:28:43 von Erwin Denzler

free schrieb:

[lange Fallbeschreibung und viele Detailfragen zu einem konkreten Fall]

Du wirst hier kaum Antworten von Leuten bekommen, die sich mit den
Rechtsfragen auskennen. Die wissen dann nämlich auch, daß eine
kostenlose Rechtsberatung auf diesem Weg verboten ist, und daß es in
diesem Fall sicherlich eine Rechtsberatung wäre. Antworten in deinem
Sinne wird deshalb nur wer wenig Ahnung hat oder wer sich wie du selbst
hinter einem chat-artigen Nicknamen versteckt.

> Kann mir wer ne Rechtschutzversicherung empfehlen? Die würden mich
> vermutlich nicht vertreten da der Fall sich vor Eintritt ereignet hat,
> aber es soll welche geben die einen in solch einem Fall zumindest
> beraten.

Ich wüßte jetzt keine Versicherungsgesellschaft, die als
Geschäftsprinzip verbotene Rechtsberatung betreibt.
Rechtsschutzversicherungen beraten nicht, das dürfen sie auch gar nicht,
sondern übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten. Aber nur für Fälle, die
nach dem Abschluss der Versicherung auftreten.

Du kannst natürlich trotzdem zu einem Anwalt gehen, das ist auch der
einzige zulässige und sinnvolle Weg in diesem Fall. Frag ihn vorher, was
es kostet.

E.D.

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 10:56:45 von maria.l.vandenberg

Erwin Denzler <> schrieb:
> free schrieb:
>
> [lange Fallbeschreibung und viele Detailfragen zu einem konkreten Fall]
>
> Du wirst hier kaum Antworten von Leuten bekommen, die sich mit den
> Rechtsfragen auskennen. Die wissen dann nämlich auch, daß eine
> kostenlose Rechtsberatung auf diesem Weg verboten ist, und daß es in
> diesem Fall sicherlich eine Rechtsberatung wäre. Antworten in deinem
> Sinne wird deshalb nur wer wenig Ahnung hat oder wer sich wie du selbst
> hinter einem chat-artigen Nicknamen versteckt.

Ja und? Dann bekommt man halt Antworten von jemandem, der
einen Nickname benutzt. Das glauben auch nur ein paar ver-
einzelte Leute, dass eine Antwort damit weniger gut sei.

Wenn's allerdings wirklich verboten ist, schützt unter Um-
ständen auch der Nickname nicht.

Gruß, Luke

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 11:35:16 von Thomas Hochstein

free schrieb:

> From: "free" <>

Da fehlt Dein Name.

> Kann mir wer ne Rechtschutzversicherung empfehlen? Die würden mich
> vermutlich nicht vertreten da der Fall sich vor Eintritt ereignet hat,

Eben.

> aber es soll welche geben die einen in solch einem Fall zumindest
> beraten.

Das wäre rechtswidrig, bußgeldbewehrt und zudem abmahnfähig. Ich
glaube nicht, daß eine Versicherung so dumm wäre.

> Bitte dringend um Hilfe, hab echt nen KLoß im Magen.

Du suchst einen Rechtsanwalt, der Dich berät. Eine Erstberatung ist
(unabhängig vom Streitwert) von den Kosten her nicht ruinös - auch
darüber wird Dich der Anwalt beraten -, und wenn Du dafür nicht
aufkommen kannst, kannst Du Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Alles andere macht in dieser Lage keinen Sinn, schon weil vieles dafür
spricht, daß Du auch für die weitere Auseinandersetzung mit Deinem
Käufer und Deinem Lieferanten anwaltliche Hilfe benötigen wirst.

Zur Rechtslage nur soviel:

*Du* schuldest Deinem Käufer das vereinbarte Aquarium. Wie Du daran
kommst, muß Deinen Käufer nicht interessieren; er ist nicht
verpflichtet, sich mit Deinem Lieferanten (dem Glaser)
auseinanderzusetzen oder gar monatelang auf sein Aquarium zu warten,
er kann von *Dir* verlangen, daß Du ihm das Ding pünktlich lieferst.
Es wäre ratsam, nachdem er offensichtlich ein sehr geduldiger und
freundlicher Mensch ist, seine Geduld nicht weiter zu strapazieren.

Mit der Rückzahlung des Geldes an ihn wäre es im übrigen nicht getan;
er hat nämlich Anspruch auf ein *Aquarium*, nicht nur auf die
Rückzahlung des Geldes, und wäre ggf. befugt, sich anderweitig ein
Aquarium auf Deine Kosten zu beschaffen, wenn Du dazu nicht willens
und in der Lage bist.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <>
Juristische Informationstexte: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 11:42:09 von free

Hallo,

versuche immernoch mit dem Ebayer Kontakt aufzunehmen um evtl. eine
Frsitverlängerung von einer Woche zu bekommen. Dann würde ich dem
Glaser ebenfalls ne Frist stellen in der er liefert oder Geld
zurückbezahlt. Das der Ebayer zu seinem Recht kommen wird steht außer
Frage. VErsuche nur vorher meine Position gerade zu rücken um
Ansprüche gegen de Glaser zu haben.

Gruß,

Flo

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 13:04:44 von Oliver Rothe

Erwin Denzler schrieb:

> free schrieb:
>
> [lange Fallbeschreibung und viele Detailfragen zu einem konkreten Fall]
>
> Du wirst hier kaum Antworten von Leuten bekommen, die sich mit den
> Rechtsfragen auskennen. Die wissen dann nämlich auch, daß eine
> kostenlose Rechtsberatung auf diesem Weg verboten ist, und daß es in
> diesem Fall sicherlich eine Rechtsberatung wäre.

Bin mir nicht ganz klar, warum kostenlose Rechtsberatung verboten ist,
vielleicht nach Standesrecht der Anwälte. Nichtanwälte dürfen
selbstverständlich
kostenlos rechtlich beraten, solange es nicht _geschäftsmäßig_ ist.

Oliver

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 13:43:02 von Wolfgang Uhr

Hallo

free schrieb:
> [hektisches und nutzloses]

Vielleicht braucht es in diesem Fall einfach einen zweiten Zeugen.

E.D. schrieb: Du wirst hier kaum Antworten von Leuten bekommen, die sich
mit den Rechtsfragen auskennen.

Hast du das verstanden? Hast du die Konsequenzen für dich verstanden?

Der einzige wirkliche sinnvolle Weg ist der zum Anwalt. Das ist der
einzige Rat, den man dir auf diesem Weg öffentlich geben darf und kann.

Herzliche Grüße
Wolfgang Uhr

--
In der Newsgroupmailadresse sind nur plain-text-Mails freigeschaltet.

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 13:46:08 von Erwin Denzler

Oliver Rothe schrieb:
>
> Bin mir nicht ganz klar, warum kostenlose Rechtsberatung verboten ist,
> vielleicht nach Standesrecht der Anwälte. Nichtanwälte dürfen
> selbstverständlich
> kostenlos rechtlich beraten, solange es nicht _geschäftsmäßig_ ist.

Ja klar, auch ein Neuseeländer der hier mitliest darf beraten (so lange
er sich nicht in Deutschland befindet), vermutlich sogar geschäftsmäßig.
Leider hatte ich vergessen alle denkbaren Ausnahmen zu erwähnen.

E.D.

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 14:21:48 von Thomas Hochstein

Oliver Rothe schrieb:

> Bin mir nicht ganz klar, warum kostenlose Rechtsberatung verboten ist,
> vielleicht nach Standesrecht der Anwälte.

So ist es. Und nachdem sonst niemand (geschäftsmäßig) beraten darf ...

> Nichtanwälte dürfen selbstverständlich
> kostenlos rechtlich beraten, solange es nicht _geschäftsmäßig_ ist.

Richtig. Das ist allerdings - zumal hier in einer Newsgroup - kaum
vorstellbar.

Viel entscheidender: Zum einen *wollen* die meisten Teilnehmer hier -
jedenfalls von denen, die es kompetent könnten - nicht rechtlich
beraten, weil sie regelmäßig zwar an der Diskussion interessanter
Rechtsfragen (und ggf. auch der Erläuterung der Rechtslage in
allgemeiner Form) Interesse haben (weil sie sich beruflich oder
hobbymäßig damit befassen), nicht aber daran interessiert sind,
anderen ihre spezifischen (und oft nicht besonders interessanten,
meistens auch gar nicht hinreichend genau geschilderten) rechtlichen
Probleme zu lösen. Zum anderen ist es umgekehrt regelmäßig für den
Fragenden nicht erkennbar, welche Qualifikation sein Gegenüber hat,
und selbst wenn es sich um einen Jurastudenten, Referendar,
Rechtsanwalt oder anderen Volljuristen handelt, ob der Betreffende
Ahnung von der spezifischen Materie und/oder sich wirklich damit
beschäftigt oder nur aus der Hüfte geschossen eine Bemerkung abgegeben
hat - und der Antwortende haftet nicht.

Das alles sind Gründe, nicht auf kostenlose Rechtsberatung im Netz zu
setzen, sondern sich allenfalls in Ergänzung zum Selbststudium
rechtliche Fragen beantworten zu lassen, um es darauf basierend dann
selbst zu versuchen oder jedenfalls abzuschätzen, ob die Befassung
eines Rechtsanwalts mit der Materie erforderlich ist, und wenn ja, wie
dringlich.

-thh

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 14:39:59 von spammermuell

Erwin Denzler schrieb:
[...]
>> Kann mir wer ne Rechtschutzversicherung empfehlen? Die würden mich
>> vermutlich nicht vertreten da der Fall sich vor Eintritt ereignet hat,
>> aber es soll welche geben die einen in solch einem Fall zumindest
>> beraten.
>
>
> Ich wüßte jetzt keine Versicherungsgesellschaft, die als
> Geschäftsprinzip verbotene Rechtsberatung betreibt.
> Rechtsschutzversicherungen beraten nicht, das dürfen sie auch gar nicht,

Warum verboten? Doof sind die Versicherungen bestimmt nicht. Die haben
externe Rechtsanwälte die von denen für eine telefonische Beratung
bezahlt werden. Auch gegen Angestellte Rechtsanwälte dürfte wohl kaum
etwas sprechen, oder?

Hans-Jürgen

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 08.07.2006 16:58:55 von maria.l.vandenberg

Thomas Hochstein <> schrieb:
> free schrieb:
>
>> From: "free" <>
>
> Da fehlt Dein Name.

Sein bürgerlicher Name fehlt dort, genau. Das ist wahr-
scheinlich aus gutem Grunde absichtlich so eingerichtet.

Jedenfalls ist es nicht Deine Angelegenheit.

Es heißt ja gelegentlich, wenn man keinen bürgerlichen Namen
(oder einen, der danach aussieht) angibt, bekomme man
weniger Hilfen im Usenet. An diesem Thread sieht man mal
wieder, dass das falsch ist. free hat jede Menge Antworten
erhalten, darunter auch eine von Dir, Thomas.

Ist doch alles okay.

Gruß, Luke

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 09.07.2006 09:16:26 von google

Hallo,

wenn Du von einem Anwalt schnellen Rechtsrat suchst, ist das doch
wirklich einfach. Es gibt Frageforen wie frag-einen-anwalt.de, da
bekommst Du eine Antwort in 2 h, mußt aber was zahlen, bei Deiner
langen Frage vielleicht 40,00. DA gibts auch Anwälte, die online
beraten. Dann hast Du wenigstens Sicherheit, was Du tun sollst. Eine
Rechtsschutzversicherung nutzt Dir nix, weil die dich für diesen Fall
gar nicht mehr versichern werden.

LG

Re: Rechtsfrage, wer kann helfen? Dringend!

am 09.07.2006 20:47:31 von winniewacker

Thomas Hochstein meinte:

> free schrieb:
>
>> From: "free" <>
>
> Da fehlt Dein Name.

Ich sehe nicht, wo das was fehlen soll.
Vielleicht ist Dein Client irgendwie kaputt?

Gruß Winfried