Kosten Inkassobüro
am 08.07.2006 11:31:02 von Chris Zappa
A macht einen Anspruch gegen B geltend. B bestreitet den und macht
deutlich, daß er nicht zahlen werde und man ihn schon verklagen müsse,
wenn man von ihm etwas wolle.
DAraufhin tritt A den Anspruch an ein Inkassobüro ab, die von B nun
zusätzlich eine Inkassogebühr fordern.
Ich erinnere mich dunkel, daß in Fällen, wo der angebliche Schuldner
unmißverständlich seine Nicht-Zahlungs-Bereitschaft dokumentiert,
Inkassokosten nicht verlangt werden dürfen, weil es überflüssige
Kosten sind.
Gibts da irgendwelche Urteile im Netz?
MfG
Chris Zappa
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Re: Kosten Inkassobüro
am 08.07.2006 13:40:08 von Florian Kleinmanns
Chris Zappa <> schrieb:
>A macht einen Anspruch gegen B geltend. B bestreitet den und macht
>deutlich, daß er nicht zahlen werde und man ihn schon verklagen müsse,
>wenn man von ihm etwas wolle.
>DAraufhin tritt A den Anspruch an ein Inkassobüro ab, die von B nun
>zusätzlich eine Inkassogebühr fordern.
>Ich erinnere mich dunkel, daß in Fällen, wo der angebliche Schuldner
>unmißverständlich seine Nicht-Zahlungs-Bereitschaft dokumentiert,
>Inkassokosten nicht verlangt werden dürfen, weil es überflüssige
>Kosten sind.
Inkassokosten dürfen ohnehin nicht verlangt werden, soweit sie höher
sind als die Kosten, die ein statt des Inkassobüros beauftragter
Rechtsanwalt verursacht hätte.
Grüße
Florian
--
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Re: Kosten Inkassobüro
am 08.07.2006 14:36:52 von Chris Zappa
On Sat, 08 Jul 2006 13:40:08 +0200, Florian Kleinmanns
<> wrote:
>Chris Zappa <> schrieb:
>>A macht einen Anspruch gegen B geltend. B bestreitet den und macht
>>deutlich, daß er nicht zahlen werde und man ihn schon verklagen müsse,
>>wenn man von ihm etwas wolle.
>>DAraufhin tritt A den Anspruch an ein Inkassobüro ab, die von B nun
>>zusätzlich eine Inkassogebühr fordern.
>>Ich erinnere mich dunkel, daß in Fällen, wo der angebliche Schuldner
>>unmißverständlich seine Nicht-Zahlungs-Bereitschaft dokumentiert,
>>Inkassokosten nicht verlangt werden dürfen, weil es überflüssige
>>Kosten sind.
>
>Inkassokosten dürfen ohnehin nicht verlangt werden, soweit sie höher
>sind als die Kosten, die ein statt des Inkassobüros beauftragter
>Rechtsanwalt verursacht hätte.
Das mag zutreffen, war aber nicht mein Thema.
MfG
Chris Zappa
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Re: Kosten Inkassobüro
am 08.07.2006 15:12:13 von Michael Block
Chris Zappa schrieb:
> DAraufhin tritt A den Anspruch an ein Inkassobüro ab, die von B nun
> zusätzlich eine Inkassogebühr fordern.
> Ich erinnere mich dunkel, daß in Fällen, wo der angebliche Schuldner
> unmißverständlich seine Nicht-Zahlungs-Bereitschaft dokumentiert,
> Inkassokosten nicht verlangt werden dürfen, weil es überflüssige
> Kosten sind.
Wenn A den Anspruch aber an das Inkassobüro abgetreten oder verkauft
hat, dann macht das Inkassobüro diesen doch nun im eigenen Namen
geltend, oder?
Gruß
Michael
Re: Kosten Inkassobüro
am 08.07.2006 15:47:29 von Chris Zappa
On Sat, 08 Jul 2006 15:12:13 +0200, Michael Block <>
wrote:
>Chris Zappa schrieb:
>> DAraufhin tritt A den Anspruch an ein Inkassobüro ab, die von B nun
>> zusätzlich eine Inkassogebühr fordern.
>> Ich erinnere mich dunkel, daß in Fällen, wo der angebliche Schuldner
>> unmißverständlich seine Nicht-Zahlungs-Bereitschaft dokumentiert,
>> Inkassokosten nicht verlangt werden dürfen, weil es überflüssige
>> Kosten sind.
>
>Wenn A den Anspruch aber an das Inkassobüro abgetreten oder verkauft
>hat, dann macht das Inkassobüro diesen doch nun im eigenen Namen
>geltend, oder?
>
>Gruß
>Michael
Aufschlußreich ist
Danach sind die Kosten i. a. nicht erstattungsfähig.
MfG
Chris Zappa
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Re: Kosten Inkassobüro
am 09.07.2006 17:26:29 von Michael Block
Chris Zappa schrieb:
>> Wenn A den Anspruch aber an das Inkassobüro abgetreten oder verkauft
>> hat, dann macht das Inkassobüro diesen doch nun im eigenen Namen
>> geltend, oder?
>>
>> Gruß
>> Michael
>
> Aufschlußreich ist
>
Sehr nette Sammlung. Vielen Dank!
Gruß
Michael
Re: Kosten Inkassobüro
am 10.07.2006 11:01:17 von Christopher Creutzig
Florian Kleinmanns wrote:
> Inkassokosten dürfen ohnehin nicht verlangt werden, soweit sie höher
> sind als die Kosten, die ein statt des Inkassobüros beauftragter
> Rechtsanwalt verursacht hätte.
Bedeutet das auch, dass ein Unternehmen wie die deutsche Bahn, dem man
ohne Weiteres eine Rechtsabteilung unterstellen darf, die vermutlich
kostengünstigere Variante wählen muss, die Mahnungen durch die
Hausjuristen schicken zu lassen?
Gruß,
Christopher
Re: Kosten Inkassobüro
am 10.07.2006 17:36:25 von Michael Block
Christopher Creutzig schrieb:
> Bedeutet das auch, dass ein Unternehmen wie die deutsche Bahn, dem man
> ohne Weiteres eine Rechtsabteilung unterstellen darf, die vermutlich
> kostengünstigere Variante wählen muss, die Mahnungen durch die
> Hausjuristen schicken zu lassen?
Warum sollte das überhaupt ein Jurist machen? Mahnungen erstellt bei uns
im Betrieb die Buchhaltung.
Gruß
Michael
Re: Kosten Inkassobüro
am 11.07.2006 22:23:19 von Christopher Creutzig
Michael Block wrote:
> Christopher Creutzig schrieb:
>
>> Bedeutet das auch, dass ein Unternehmen wie die deutsche Bahn, dem man
>> ohne Weiteres eine Rechtsabteilung unterstellen darf, die vermutlich
>> kostengünstigere Variante wählen muss, die Mahnungen durch die
>> Hausjuristen schicken zu lassen?
>
> Warum sollte das überhaupt ein Jurist machen? Mahnungen erstellt bei uns
> im Betrieb die Buchhaltung.
Ich weiß das nicht. Als ich vor ein paar Jahren beim Kontoumzug
vergessen hatte, die Bahn zu informieren, hat das nächste Abbuchen für
die Bahncard nicht funktioniert und ich habe (ohne weitere Mahnung) Post
von einem Inkassounternehmen bekommen. Mein Fehler, das Ganze, also habe
ich schlicht bezahlt; nach dem Lesen weiter oben im Thread stellt sich
mir jetzt die Frage, ob das Vorgehen der Bahn rechtlich korrekt war
rein informativ.
Gruß,
Christopher
Re: Kosten Inkassobüro
am 12.07.2006 01:03:20 von minkine1
Christopher Creutzig schrieb:
[Mahnung]
>> Warum sollte das überhaupt ein Jurist machen? Mahnungen erstellt bei uns
>> im Betrieb die Buchhaltung.
>
> Ich weiß das nicht. Als ich vor ein paar Jahren beim Kontoumzug
> vergessen hatte, die Bahn zu informieren, hat das nächste Abbuchen für
> die Bahncard nicht funktioniert und ich habe (ohne weitere Mahnung) Post
> von einem Inkassounternehmen bekommen. Mein Fehler, das Ganze, also habe
> ich schlicht bezahlt; nach dem Lesen weiter oben im Thread stellt sich
> mir jetzt die Frage, ob das Vorgehen der Bahn rechtlich korrekt war --
> rein informativ.
Wenn sich nur Dein Konto, nicht aber Deine Adresse geändert hat, dann
gab es überhaupt keinen Grund, direkt und ohne Mahnung/Anschreiben etc.
ein Inkassobüro einzuschalten. Erst recht nicht, wenn Du Dich noch nicht
mal in Verzug befunden haben solltest.
Gruß
Michael