Re: Autobahnvignette

Re: Autobahnvignette

am 08.07.2006 20:53:11 von Ralf Geist

(Gebhard von Busse) schrieb:

>Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
>zum Kauf anbietet?

nö, warum sollte man?

Re: Autobahnvignette

am 08.07.2006 21:10:57 von Rolf_R

On Sat, 8 Jul 2006 18:20:00 GMT+1, (Gebhard von
Busse) wrote:
>
>Bei ebay werden Plaketten für die Schweiz und das aktuelle Jahr als
>"Sammlerstücke" angeboten.
>Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
>zum Kauf anbietet?
>
Warum sollte man? Bei Ebay werden ja auch tütenweise - von den Briefen
entfernte - Briefmarken zum Kauf angeboten.

Rolf

Re: Autobahnvignette

am 08.07.2006 23:04:02 von gunther

"Gebhard von Busse" <> schrieb im Newsbeitrag
news:MSGID_2=3A240=
...
> Da meine ich zu wissen, dass es verboten ist, abgelöste Briefmarken wieder
> mit Uhu auf den nächsten Brief zu kleben.

hi,
nur wenn die schonmal gestempelt wurden. ungestempelte/unentwertete kannst
auch mit tapetenkleister anpappen. oder mit heisskleber.
tesafilm oder paketband scheiden aus, weil dann der "entwertungs-stempel"
keine chance hat, seine entwertungstinte in das marken-papier
reinzudruecken. war ja mal ein beliebter trick fuer briefmarken und
busscheine, wachsen(stearin, teelicht) und "nach gebrauch" abreiben fuer den
naechsten einsatz...

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Autobahnvignette

am 08.07.2006 23:22:55 von Christoph Stark

Gebhard von Busse wrote:

> >> Bei ebay werden Plaketten für die Schweiz und das aktuelle Jahr als
> >> "Sammlerstücke" angeboten.
> >> Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte -
> >> Plaketten zum Kauf anbietet?
> >>
> > Warum sollte man? Bei Ebay werden ja auch tütenweise - von den Briefen
> > entfernte - Briefmarken zum Kauf angeboten.
>
> Da meine ich zu wissen, dass es verboten ist, abgelöste Briefmarken wieder
> mit Uhu auf den nächsten Brief zu kleben.

verkaufen != verwenden

--
Reply to:
christoph[dot]stark[at]tu-clausthal[dot]de

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 04:17:12 von Erwin Denzler

Gebhard von Busse schrieb:

> Bei ebay werden Plaketten für die Schweiz und das aktuelle Jahr als
> "Sammlerstücke" angeboten.
> Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
> zum Kauf anbietet?

Ich würde mal vermuten, das ist ein amtliches Wertzeichen im Sinne von §
148 Abs. 2 StGB. Ob "ausländisch" dabei eine Rolle spielt, möge man in
einem Kommentar nachsehen. Ich vermute schon, da sonst nach § 146
(Geldfälschung) die Fälschung Schweizer Franken auch straffrei wäre.
Alternativ käme Beihilfe zum Betrug in Betracht. Fraglich wäre der Vorsatz.

Man kann das Problem auf zweierlei Art leicht lösen:

1. Man verkaufe nur Vignetten aus den Vorjahren. Dann entfällt die
Bedingung der Strafbarkeit: "als gültig verwendet oder in Verkehr
bringt". Für den hier angesprochenen Sammler dürften die Vignetten
ohnehin umso wertvoller sein je älter sie sind.

2. Man verkaufe die Vignette gemeinsame mit dem Fahrzeug. Dann ist sie
weiterhin gültig.

E.D.

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 07:24:16 von Andreas Froehlich

Gebhard von Busse schrieb:

>
> Warum steht dann bei vielen Auktionen "aus rechtlichen Gründen für
> Sammler"?

Warum steht dann auf vielen AUktionen etwas von einem ominösen EG-Gesetz?

Andreas

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 10:21:44 von Rupert Haselbeck

Gebhard von Busse schrieb:

> Warum steht dann bei vielen Auktionen "aus rechtlichen Gründen fü=
r
> Sammler"?

Aus Unwissenheit bis hin zu Dummheit. Denn damit dokumentiert der
Verkäufer recht eindeutig, daß er um die strafrechtliche Problemati=
k
des Verkaufes weiss und erleichtert dem Staatsanwalt ganz wesentlich
den Nachweis des Vorsatzes zu einem Vergehen des Betruges bzw. der
Beihilfe dazu.
Anders wäre das wohl nur, wenn es erstens tatsächlich Vignettensamm=
ler
gäbe und wenn die angebotenen Vignetten ungültig, wie z.B. solche a=
us
früheren Jahren, wären

MfG
Rupert

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 10:32:10 von Ralf Geist

(Gebhard von Busse) schrieb:

>Warum steht dann bei vielen Auktionen "aus rechtlichen Gründen für
>Sammler"?

weil eine Vignette nicht wieder an Scheibe geklebt werden darf. Und
mancher Käufer könnte denken, er kaufe eine gültige Vignette.

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 10:33:49 von Ralf Geist

(Gebhard von Busse) schrieb:

>Da meine ich zu wissen, dass es verboten ist, abgelöste Briefmarken wieder
>mit Uhu auf den nächsten Brief zu kleben.

richtig, bei Vignetten ist es auch verboten, sie wieder auf die
Autoscheibe zu kleben und so eine gültige Vignette vorzutäuschen.

Daher wird sie nicht als (offizielle) Vignette sondern als
Sammlerstück angeboten.

Wer weiss, auf welche Ideen Käufer kommen?

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 10:35:33 von Ralf Geist

"gUnther" <> schrieb:

>nur wenn die schonmal gestempelt wurden. ungestempelte/unentwertete kannst
>auch mit tapetenkleister anpappen. oder mit heisskleber.

falsch. Einmal aufgeklebte Briefmarken dürfen NICHT wiederverwendet
werden. Die Post tauscht die gegen Postfrische um, wenn sie mit
Umschlag vorgelegt werden.

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 12:18:32 von Ralf Geist

Rupert Haselbeck <> schrieb:

>Aus Unwissenheit bis hin zu Dummheit. Denn damit dokumentiert der
>Verkäufer recht eindeutig, daß er um die strafrechtliche Problematik
>des Verkaufes weiss und erleichtert dem Staatsanwalt ganz wesentlich
>den Nachweis des Vorsatzes zu einem Vergehen des Betruges bzw. der
>Beihilfe dazu.

wo siehst Du Betrug? Bin ich des Mordes schuldig, wenn ich ein Messer
verkaufe? Mache ich mich der Beihilfe schuldig?

Der VK weiss u.U., dass ein unwissender die Vignetten wieder
'einsetzen' könnte. Aber ist das sein Problem? Zumal er es als
Sammlerstück verkauft.

Da kann nachher niemand kommen und sagen, er wollte ein 'gültige'
Vignette kaufen.

Re: Autobahnvignette

am 09.07.2006 13:04:43 von brueni.nospam

Gebhard von Busse schrieb:
> Hi Kurt,
>
> > From: Kurt Guenter <>
> > Subject: Re: Autobahnvignette
> > (Gebhard von Busse) schrieb:
>
> >> Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
> >> zum Kauf anbietet?
>
> > nö, warum sollte man?
>
> Warum steht dann bei vielen Auktionen "aus rechtlichen Gründen für
> Sammler"?

Man unterscheide zivilrechtliche und strafrechtliche Gründe.

Zivilrechtlich mag es durch Vertrag untersagt sein, Vignetten zu
übertragen. Das mag zur Ungültigkeit der Vignetten führen, ich kenne
die einschlägigen Verträge nicht.

Strafrechtlich mag sich der Verkäufer eines Betruges schuldig machen,
wenn er solch "ungültige" Vignetten verkauft ohne den Käufer über
deren Ungültigkeit zu informieren.
Das hängt wiederum von den Einzelheiten ab, die ich nicht kenne.

Christoph

Autobahnvignette

am 12.07.2006 08:12:58 von puck

Hi Kurt,

> From: Kurt Guenter <>
> Subject: Re: Autobahnvignette
> (Gebhard von Busse) schrieb:

>> Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
>> zum Kauf anbietet?

> nö, warum sollte man?

Warum steht dann bei vielen Auktionen "aus rechtlichen Gründen für
Sammler"?
Und geplant ist das sicher nicht so.

MfG
GvB

Autobahnvignette

am 12.07.2006 08:12:58 von puck

Hi Rolf,

>> Bei ebay werden Plaketten für die Schweiz und das aktuelle Jahr als
>> "Sammlerstücke" angeboten.
>> Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
>> zum Kauf anbietet?
>>
> Warum sollte man? Bei Ebay werden ja auch tütenweise - von den Briefen
> entfernte - Briefmarken zum Kauf angeboten.

Da meine ich zu wissen, dass es verboten ist, abgelöste Briefmarken wieder
mit Uhu auf den nächsten Brief zu kleben.

MfG
GvB

Autobahnvignette

am 12.07.2006 08:12:58 von puck

Hi!

Bei ebay werden Plaketten für die Schweiz und das aktuelle Jahr als
"Sammlerstücke" angeboten.
Macht man sich strafbar, wenn man - von der Scheibe entfernte - Plaketten
zum Kauf anbietet?

MfG
GvB