Re: Auflage im Erbrecht
am 08.07.2006 22:20:26 von Ralf Geist
"Martin Unterholzner" <> schrieb:
>Wie lange ist der Erbe an diese Auflage gebunden?
solange er über das Grundstück verfügt.
> Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
> des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
>verpflichtet ist dort einen
>Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
so wollte es der Erblasser. Wenn der Erbe es nicht möchte, möge er das
Erbe ablehnen.
Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 09:35:45 von mirtl
Kurt Guenter schrieb:
> "Martin Unterholzner" <> schrieb:
>
> >Wie lange ist der Erbe an diese Auflage gebunden?
>
> solange er über das Grundstück verfügt.
>
> > Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
> > des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
> >verpflichtet ist dort einen
> >Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
>
> so wollte es der Erblasser. Wenn der Erbe es nicht möchte, möge er das
> Erbe ablehnen.
Hallo Kurt,
wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
diese Auflage gebunden?
Grüße
Martin Unterholzner
Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 10:37:29 von Ralf Geist
"Martin Unterholzner" <> schrieb:
>wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
>diese Auflage gebunden?
dazu muesste man das Testament im Wortlaut kennen.
Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 12:05:55 von Florian Kleinmanns
"Martin Unterholzner" <> schrieb:
>wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
>diese Auflage gebunden?
Der Erbe muss natürlich auch im Rahmen der Kaufabwicklung das Grundstück
in seinem Wesen als Mischwald und Wiese erhalten.
Grüße
Florian
--
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Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 13:10:44 von Volker Neurath
Kurt Guenter wrote:
>> Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
>> des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
>>verpflichtet ist dort einen
>>Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
>
> so wollte es der Erblasser.
In unkenntnis des eingetretenen Strukturwandels.
Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich nicht
wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten muss,
wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind - oder, noch schlimmer,
gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
überhaupt erhalten zu können.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 15:20:00 von Ralf Geist
Volker Neurath <> schrieb:
>Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich nicht
>wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten muss,
>wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind
muss ich, wenn mein Nachbar eine Gewerbehalle baut, auch eine
Gewerbehalle bauen?
Selbst wenn ein Gebiet Bauland wird, muss(!) ich dort nicht bauen.
>gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
>überhaupt erhalten zu können.
warum sollte er klagen müssen?
Re: Auflage im Erbrecht
am 09.07.2006 17:59:54 von Volker Neurath
Kurt Guenter wrote:
> Volker Neurath <> schrieb:
>
>>Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich
>>nicht wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten
>>muss, wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind
>
> muss ich, wenn mein Nachbar eine Gewerbehalle baut, auch eine
> Gewerbehalle bauen?
Du willst in einem reinen Gewerbegebiet ein paar hektar Wald/wiese
aufrecht erhalten?
>>gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
>>überhaupt erhalten zu können.
>
> warum sollte er klagen müssen?
Wenn das Grundstück z.B. in der Trasse einer geplanten Straße liegt.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: Auflage im Erbrecht
am 10.07.2006 21:37:16 von Ralf Geist
Volker Neurath <> schrieb:
>Du willst in einem reinen Gewerbegebiet ein paar hektar Wald/wiese
>aufrecht erhalten?
von wollen kann keine Rede sein. Ich muss, wenn ich die Erbschaft
annehme. Gibts eine Rechtspflicht, auf meinem Grundstück (Wald/Wiese)
einen Gewerbebetrieb zu errichten?
>Wenn das Grundstück z.B. in der Trasse einer geplanten Straße liegt.
dann könnte es eine Rechtspflicht sein, der ich mich nicht widersetzen
kann.