Re: Auflage im Erbrecht

Re: Auflage im Erbrecht

am 08.07.2006 22:20:26 von Ralf Geist

"Martin Unterholzner" <> schrieb:

>Wie lange ist der Erbe an diese Auflage gebunden?

solange er über das Grundstück verfügt.

> Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
> des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
>verpflichtet ist dort einen
>Mischwald und eine Wiese zu erhalten?

so wollte es der Erblasser. Wenn der Erbe es nicht möchte, möge er das
Erbe ablehnen.

Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 09:35:45 von mirtl

Kurt Guenter schrieb:

> "Martin Unterholzner" <> schrieb:
>
> >Wie lange ist der Erbe an diese Auflage gebunden?
>
> solange er über das Grundstück verfügt.
>
> > Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
> > des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
> >verpflichtet ist dort einen
> >Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
>
> so wollte es der Erblasser. Wenn der Erbe es nicht möchte, möge er das
> Erbe ablehnen.


Hallo Kurt,

wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
diese Auflage gebunden?

Grüße
Martin Unterholzner

Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 10:37:29 von Ralf Geist

"Martin Unterholzner" <> schrieb:

>wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
>diese Auflage gebunden?

dazu muesste man das Testament im Wortlaut kennen.

Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 12:05:55 von Florian Kleinmanns

"Martin Unterholzner" <> schrieb:
>wenn der Erbe das Grundstück verkauft, ist dann der Käufer auch an
>diese Auflage gebunden?

Der Erbe muss natürlich auch im Rahmen der Kaufabwicklung das Grundstück
in seinem Wesen als Mischwald und Wiese erhalten.

Grüße
Florian
--
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Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 13:10:44 von Volker Neurath

Kurt Guenter wrote:

>> Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur
>> des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit!
>>verpflichtet ist dort einen
>>Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
>
> so wollte es der Erblasser.

In unkenntnis des eingetretenen Strukturwandels.
Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich nicht
wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten muss,
wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind - oder, noch schlimmer,
gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
überhaupt erhalten zu können.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 15:20:00 von Ralf Geist

Volker Neurath <> schrieb:

>Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich nicht
>wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten muss,
>wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind

muss ich, wenn mein Nachbar eine Gewerbehalle baut, auch eine
Gewerbehalle bauen?

Selbst wenn ein Gebiet Bauland wird, muss(!) ich dort nicht bauen.

>gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
>überhaupt erhalten zu können.

warum sollte er klagen müssen?

Re: Auflage im Erbrecht

am 09.07.2006 17:59:54 von Volker Neurath

Kurt Guenter wrote:

> Volker Neurath <> schrieb:
>
>>Ich gehe davon aus, dass ein Erbe eines solchen Grundstückes sich
>>nicht wie "Klein Bonum" gebärden, und Mischwald/Wiese aufrechterhalten
>>muss, wenn alles um ihn herum Gewerbeparzellen sind
>
> muss ich, wenn mein Nachbar eine Gewerbehalle baut, auch eine
> Gewerbehalle bauen?

Du willst in einem reinen Gewerbegebiet ein paar hektar Wald/wiese
aufrecht erhalten?

>>gar Klagen /muss/, um das vom ERblasser gewollte Erscheinungsbild
>>überhaupt erhalten zu können.
>
> warum sollte er klagen müssen?

Wenn das Grundstück z.B. in der Trasse einer geplanten Straße liegt.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Re: Auflage im Erbrecht

am 10.07.2006 21:37:16 von Ralf Geist

Volker Neurath <> schrieb:

>Du willst in einem reinen Gewerbegebiet ein paar hektar Wald/wiese
>aufrecht erhalten?

von wollen kann keine Rede sein. Ich muss, wenn ich die Erbschaft
annehme. Gibts eine Rechtspflicht, auf meinem Grundstück (Wald/Wiese)
einen Gewerbebetrieb zu errichten?

>Wenn das Grundstück z.B. in der Trasse einer geplanten Straße liegt.

dann könnte es eine Rechtspflicht sein, der ich mich nicht widersetzen
kann.