Auflage im Erbrecht
am 08.07.2006 22:13:13 von mirtlHallo,
eine Person vererbt einer anderen ein Grundstück unter der Auflage,
dass der Erbe das Grundstück in seinem Wesen als Mischwald und Wiese
erhält. Wie lange ist der Erbe an diese Auflage gebunden? Es kann ja
nicht sein, dass - wenn sich die Struktur des Gebietes im Laufe der
Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit! verpflichtet ist dort einen
Mischwald und eine Wiese zu erhalten?
Vielen Dank
Martin Unterholzner