GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 08.07.2006 23:49:51 von Lars Uffmann
Hallo Fachfrauen und -männer :)
Folgendes Problem: Ein Bekannter hat sich vor etwa einem
Jahr von einem GEZ-Drücker beschwafeln lassen, daß er
wohl ein Befreiungsfall sei, aber die GEZ erstmal anmelden
müsse, auch wenn dann nichts zu bezahlen sei.
Ein Befreiungsantrag wurde ausgefüllt (arbeitslos) und mit
den Kopien der geforderten Unterlagen vom Arbeitsamt
der GEZ zugeschickt. Einige Monate später kam die Mitteilung
der GEZ daß die Befreiung so nicht möglich wäre, weil die
Unterlagen vom Arbeitsamt nicht als _beglaubigte_ Kopien
eingereicht wurden, zusammen mit einer Rechnung über die
ersten Monate GEZ-Gebühren.
Mein Bekannter hat die Ablehnung ungeschickterweise
ignoriert und ebenfalls die Rechnung und Mahnungen, daraufhin
kamen einige weitere Forderungen, die in Vogel-Strauß-Manier
weiter ignoriert wurden - leider :(
Jetzt kam mit Datum vom 1.7. die
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" - und erst jetzt wurde
ich auf die Sache aufmerksam und würde gerne helfen, zu retten,
was noch zu retten ist, WENN noch was zu retten ist.
Die Gesamtforderung beläuft sich mittlerweile auf 231,39 Euro,
da die Befreiung ursprünglich wohl durchaus berechtigt gewesen
wäre, frage ich mich ob die GEZ einen Anspruch auf
beglaubigte Kopien des "Bescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts"
oder so ähnlich hat, oder ob eine normale Kopie ausreichen
muß, und ob es jetzt noch Sinn hat, nachträglich (evtl. auf Kulanz)
auf eine Befreiung hinzuarbeiten, oder ob der Betrag besser
beglichen werden sollte.
Abgesehen davon ist mein Bekannter mittellos - ein Minus auf
dem Konto, keine Vermögenswerte und sonst lediglich ein
paar Möbel und Kleidungsstücke...
Einkünfte nur durch einen 400-Euro-Job...
Mittlerweile ist auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung
eine Woche alt und ich bräuchte schnelle Hilfe.
Danke & Gruß,
Lars Uffmann
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 00:23:36 von Erwin Denzler
Lars Uffmann schrieb:
> Die Gesamtforderung beläuft sich mittlerweile auf 231,39 Euro,
> da die Befreiung ursprünglich wohl durchaus berechtigt gewesen
> wäre, frage ich mich ob die GEZ einen Anspruch auf
> beglaubigte Kopien des "Bescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts"
> oder so ähnlich hat, oder ob eine normale Kopie ausreichen
> muß,
Im Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren (der in jedem deutschen Land
Gesetzskraft hat) steht: entweder den Originalbescheid oder eine amtlich
beglaubigte Kopie. Die Befreiung beginnt aber ab dem Monat nach
Antragstellung, nicht erst ab Vorlage des Nachweises.
> und ob es jetzt noch Sinn hat, nachträglich (evtl. auf Kulanz)
> auf eine Befreiung hinzuarbeiten, oder ob der Betrag besser
> beglichen werden sollte.
Dazu wendet man sich am besten an einen Anwalt, der auf Verwaltungsrecht
spezialisiert ist. Die Frage erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
> Abgesehen davon ist mein Bekannter mittellos - ein Minus auf
> dem Konto, keine Vermögenswerte und sonst lediglich ein
> paar Möbel und Kleidungsstücke...
> Einkünfte nur durch einen 400-Euro-Job...
Es wird vermutlich in Kürze ein Vollstreckungsbeamter (meist ein
kommunaler) erscheinen, der eben schauen muß, ob er was findet. Falls
auch eine Kontenpfändung und der Dispo-Kredit ausgeschöpft ist, geht das
zwar ins Leere. Aber es könnte sein, daß die Bank den Dispo oder gleich
das ganze Konto kündigt.
E.D.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 11:54:38 von Klaus Wagner
Hallo Lars,
"Lars Uffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Fachfrauen und -männer :)
>
> Folgendes Problem: Ein Bekannter hat sich vor etwa einem
> Jahr von einem GEZ-Drücker beschwafeln lassen, daß er
> wohl ein Befreiungsfall sei, aber die GEZ erstmal anmelden
> müsse, auch wenn dann nichts zu bezahlen sei.
Wohl so OK.
>
> Ein Befreiungsantrag wurde ausgefüllt (arbeitslos) und mit
> den Kopien der geforderten Unterlagen vom Arbeitsamt
> der GEZ zugeschickt. Einige Monate später kam die Mitteilung
> der GEZ daß die Befreiung so nicht möglich wäre, weil die
> Unterlagen vom Arbeitsamt nicht als _beglaubigte_ Kopien
> eingereicht wurden, zusammen mit einer Rechnung über die
> ersten Monate GEZ-Gebühren.
Warum keine beglaubigten Kopien. War er zu faul dazu? Ich mein, das ist doch
kein Problem, zur Arbeitsagentur hinzugehen und sich den Servus zu holen.
>
> Mein Bekannter hat die Ablehnung ungeschickterweise
^^^^^^^^^^^^^^^^
Aus Dummheit oder Faulheit
> ignoriert und ebenfalls die Rechnung und Mahnungen, daraufhin
> kamen einige weitere Forderungen, die in Vogel-Strauß-Manier
> weiter ignoriert wurden - leider :(
Kann er denn nicht lesen? Ablehnung, Rechnung, Mahnung. Alles ignoriert?
Dann geschiehts ihm recht. Wer sich um garnichts kümmert, dem geschiehts
nicht anders.Ignoriert er denn genauso großzügig eventuelle Stellenangebote?
>
> Jetzt kam mit Datum vom 1.7. die
> "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" - und erst jetzt wurde
> ich auf die Sache aufmerksam und würde gerne helfen, zu retten,
> was noch zu retten ist, WENN noch was zu retten ist.
Naja, viel wird da nicht zu holen sein. Eventuell das Glotzophon, denn wer
die Gebühr nicht bezahlt, warum auch immer, der braucht das Ding ja nicht
:-))
> Die Gesamtforderung beläuft sich mittlerweile auf 231,39 Euro,
> da die Befreiung ursprünglich wohl durchaus berechtigt gewesen
> wäre, frage ich mich ob die GEZ einen Anspruch auf
> beglaubigte Kopien des "Bescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts"
> oder so ähnlich hat, oder ob eine normale Kopie ausreichen
Warum sollte die GEZ nicht das Recht auf _beglaubigte_ Kopien haben? Die
werden schon wissen, warum sie das fordern.
> muß, und ob es jetzt noch Sinn hat, nachträglich (evtl. auf Kulanz)
> auf eine Befreiung hinzuarbeiten, oder ob der Betrag besser
Er solls halt probieren. Es wär halt geschickt, rechtzeitig mit den Leuten
zu reden, als zu warten, bis die Karre im Dreck steckt. Ist er so dumm oder
nur stinkefaul?
> beglichen werden sollte.
>
> Abgesehen davon ist mein Bekannter mittellos - ein Minus auf
> dem Konto, keine Vermögenswerte und sonst lediglich ein
> paar Möbel und Kleidungsstücke...
> Einkünfte nur durch einen 400-Euro-Job...
>
> Mittlerweile ist auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung
> eine Woche alt und ich bräuchte schnelle Hilfe.
^^^^^
Er oder Du? oder bist Du er??
>
Gruß
Klaus
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 12:28:13 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Jul 2006 12:19:38 +0200 schrieb Uwe Buschhorn
<>:
>Lars Uffmann schrieb:
>
>> wohl ein Befreiungsfall sei, aber die GEZ erstmal anmelden
>> müsse, auch wenn dann nichts zu bezahlen sei.
>
>Das ist eine weitere perfide Strategie der GEZ.
Das man seine Geräte anmelden muss? Ist reichlich perfide. ;-)
>Bezahlt werden muß ab Anmeldung.
>Brefreit ist man erst ab Zeitpunkt des Befreiungsbescheides.
Befreit wird man durch Bescheid aber ab Antragstellung.
>Also läßt sich die GEZ auch bei berechtigten Befreiungsvoraussetzungen
>seeehr viel Zeit und erschwert das Verfahren (beglaubigte Kopien u.ä.
>Schwachsinn) ins endlose.
Quatsch.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 12:29:03 von Wolfgang Ottenweller
Erwin Denzler schrieb:
Hallo,
> Die Befreiung beginnt aber ab dem Monat nach
> Antragstellung, nicht erst ab Vorlage des Nachweises.
ergibt sich hieraus die Möglichkeit, den Nachweis _jetzt_ nachzureichen
in der gewünschten Form (beglaubigt)?
Gruß, Wolfgang
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 12:37:06 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Jul 2006 12:29:03 +0200 schrieb Wolfgang Ottenweller
<>:
>Erwin Denzler schrieb:
>
>Hallo,
>
>> Die Befreiung beginnt aber ab dem Monat nach
>> Antragstellung, nicht erst ab Vorlage des Nachweises.
>
>ergibt sich hieraus die Möglichkeit, den Nachweis _jetzt_ nachzureichen
>in der gewünschten Form (beglaubigt)?
Das sollte er auf jeden Fall tun. So ist die Befreiung zumindest für
die Zukunft gesichert.
Falls die bisherigen Bescheide der GEZ schon Bestandskraft erlangt
haben, ist dann eine Befreiung rückwirkend u.U. ausgeschlossen.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 12:51:06 von Uwe Buschhorn
Axel Böhm schrieb:
> Befreit wird man durch Bescheid aber ab Antragstellung.
Stimmt, ich nehme alles zurück.
Trotzdem ist die GEZ perfide :-)
Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 13:03:45 von Lars Uffmann
"Klaus Wagner" <> schrieb:
> Ist er so dumm oder nur stinkefaul?
Vielleicht kannst Du es Dir nicht vorstellen, aber es gibt
durchaus Menschen, denen Probleme über den Kopf wachsen.
> > Mittlerweile ist auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung
> > eine Woche alt und ich bräuchte schnelle Hilfe.
> ^^^^^
> Er oder Du? oder bist Du er??
Ich kümmere mich darum, deshalb ich. Superdetektiv...
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 13:05:50 von Falk Willberg
Lars Uffmann schrieb:
> "Klaus Wagner" <> schrieb:
>> Ist er so dumm oder nur stinkefaul?
>
> Vielleicht kannst Du es Dir nicht vorstellen, aber es gibt
> durchaus Menschen, denen Probleme über den Kopf wachsen.
>
>>> Mittlerweile ist auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung
>>> eine Woche alt und ich bräuchte schnelle Hilfe.
>> ^^^^^
>> Er oder Du? oder bist Du er??
>
> Ich kümmere mich darum, deshalb ich. Superdetektiv...
Bist Du sicher, daß Du das auch darfst?
Falk
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 13:09:18 von Lars Uffmann
"Erwin Denzler" <> schrieb:
> Im Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren (der in jedem deutschen Land
> Gesetzskraft hat) steht: entweder den Originalbescheid oder eine amtlich
> beglaubigte Kopie. Die Befreiung beginnt aber ab dem Monat nach
> Antragstellung, nicht erst ab Vorlage des Nachweises.
>
> > und ob es jetzt noch Sinn hat, nachträglich (evtl. auf Kulanz)
> > auf eine Befreiung hinzuarbeiten, oder ob der Betrag besser
> > beglichen werden sollte.
> Dazu wendet man sich am besten an einen Anwalt, der auf Verwaltungsrecht
> spezialisiert ist. Die Frage erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Danke für die Information, stellvertretend auch für die anderen
Antworten, ich werde morgen mal mit der GEZ und ggf. mit einem
Anwalt telefonieren, mal schauen, was die dann sagen.
Gruß,
Lars
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 13:42:21 von Erwin Denzler
Wolfgang Ottenweller schrieb:
>> Die Befreiung beginnt aber ab dem Monat nach Antragstellung, nicht
>> erst ab Vorlage des Nachweises.
>
> ergibt sich hieraus die Möglichkeit, den Nachweis _jetzt_ nachzureichen
> in der gewünschten Form (beglaubigt)?
Es wäre denkbar, könnte aber wesentlich vom Inhalt der mittlerweile
eingetroffenen Schreiben abhängen. Naheliegend wäre, daß die GEZ erst
mal eine Frist zum Nachreichen gesetzt hatte, später irgendwann mangels
Antwort den Gebührenbescheid erlassen hat und nun auch die
Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist.
Die Wirkung ab Antragstellung und nicht ab Bescheidvorlage ist aber z.B.
dann wichtig, wenn der Bescheide erst Monate später vorliegt. So lange
wird sich die GEZ dann wohl gedulden müssen.
Es ginge natürlich auch viel einfacher, z.B. indem die Jobcenter
monatlich eine Sammelliste aller Betroffenen an die GEZ übermitteln,
würde einige Millionen Kopien, Beglaubigungen und Einzelbearbeitungen
vermeiden. Oder indem man die Gebührenbefreiung gleich streicht und
dafür den Regelsatz entsprechend erhöht.
E.D.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 13:51:46 von Lars Uffmann
"Erwin Denzler" <> schrieb:
> Es ginge natürlich auch viel einfacher, z.B. indem die Jobcenter
> monatlich eine Sammelliste aller Betroffenen an die GEZ übermitteln,
> würde einige Millionen Kopien, Beglaubigungen und Einzelbearbeitungen
> vermeiden. Oder indem man die Gebührenbefreiung gleich streicht und
> dafür den Regelsatz entsprechend erhöht.
Juchhu! Es gibt noch vernünftige Menschen in diesem Land :)
Und ich dachte immer, fast alle Deutschen (Menschen)
seien unfähig, diese einfachen Zusammenhänge zu erkennen...
Gruß,
Lars
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 14:08:47 von Uwe Weineck
"Lars Uffmann" <> schrieb :
>
> Ein Bekannter hat sich ...von einem GEZ-Drücker
> beschwafeln lassen, daß er ein Befreiungsfall sei,
> aber GEZ erstmal anmelden müsse, Befreiungsantrag
> ausgefüllt (arbeitslos) u. mit (unbegluabigten) Kopien der Unterlagen vom
> Arbeitsamt an die GEZ eschickt.
> Einige Monate später kam die Mitteilung der GEZ
> daß die Befreiung nicht möglich wäre, weil_beglaubigte_ Kopien
> fehlten.
>
> die Ablehnung hat mein Bekannter ungeschickterweise
> ignoriert (...), leider - Jetzt kam per 1.7. eine
> "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" - erst jetzt wurde
> ich auf die Sache aufmerksam und würde ihm gerne helfen...
>
> Die Gesamtforderung beläuft sich mittlerweile auf 231,39 Euro.
> da die Befreiung ursprünglich wohl durchaus berechtigt gewesen
> wäre, frage ich mich ob die GEZ einen Anspruch auf
> beglaubigte Kopien des "Bescheid zur Sicherung des Lebensunterhalts"
> oder so ähnlich hat, oder ob eine normale Kopie ausreichen
> muß, und ob es jetzt noch Sinn hat, nachträglich (evtl. auf Kulanz)
> auf eine Befreiung hinzuarbeiten, oder ob der Betrag besser
> beglichen werden sollte.
Selbst in den haertesten Diktaturen gibt es das Gnadenrecht:
Stell einen "Antrag auf Erlass einer Abgabenschuld",
denn selbst verarmte Steuerschuldner haben ein solches Recht.
Auch Koerperschaften oder Anstalten Oeff. Rechts muessen
dieses Recht akzeptieren (auch wenn sie scheinbar andere
Regeln aufstellen wollen).
Der Betroffene muss nur nachweisen, dass er in der fraglichen
Zeit nur Nothilfeleistungen zum Erhalt der Existenzgrundlage
erhalten hat (Bedürftigkeit).
Gruss Uwe
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 15:26:41 von Ralf Geist
"Klaus Wagner" <> schrieb:
>Warum sollte die GEZ nicht das Recht auf _beglaubigte_ Kopien haben? Die
>werden schon wissen, warum sie das fordern.
es brauchen nicht mal beglaubigte Kopien zu sein. Die Arbeitsagentur
kann auf dem Befreiunsantrag ihren Stempel setzen, dass die
Voraussetzung zur Befreiung vorliegt. Dann genügt eine einfache Kopie.
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 15:40:42 von Thomas Hochstein
Erwin Denzler schrieb:
> Es ginge natürlich auch viel einfacher, z.B. indem die Jobcenter
> monatlich eine Sammelliste aller Betroffenen an die GEZ übermitteln,
> würde einige Millionen Kopien, Beglaubigungen und Einzelbearbeitungen
> vermeiden. Oder indem man die Gebührenbefreiung gleich streicht und
> dafür den Regelsatz entsprechend erhöht.
Oder indem man das ganze unsägliche GEZ-Gezerfe angesichts der
Tatsache, daß ohnehin praktisch jeder Bundesbürger irgendwie,
irgendwo, irgendwann Rundfunkteilnehmer ist, durch eine pauschale,
steuerähnliche Abgabe völlig ohne Rücksicht auf Art oder Anzahl
bereitgehaltener oder nicht bereitgehaltener empfangsfähiger oder
nicht empfangsfähiger Rundfunk- oder Nicht-Rundfunk-Geräte ersetzt,
die an der Anzahl der Personen im Haushalt (oder die Größe der Firma
oder whatever) festgemacht ist und die ohnehin üblichen Befreiungen
berücksichtigt, ersetzt.
-thh
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 17:54:47 von Volker Neurath
Klaus Wagner wrote:
> Warum sollte die GEZ nicht das Recht auf _beglaubigte_ Kopien haben?
wozu?
Wenn die GEZ eine staatliche Behörde wäre ok - aber wozu, bitte, fordert
ein privatwirtschaftliches Unternehmen beglaubigte Kopien?
> Die werden schon wissen, warum sie das fordern.
Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 19:21:13 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Jul 2006 14:08:47 +0200 schrieb "Uwe Weineck"
<>:
>Selbst in den haertesten Diktaturen gibt es das Gnadenrecht:
>Stell einen "Antrag auf Erlass einer Abgabenschuld",
Und was soll das Finanzamt dann erlassen?
Für den Gnadenerlass der GEZ-Gebühren gibt es den Befreiungsantrag.
Und den hat er ja scheinbar nicht korrekt gestellt.
Einen Gnadenerlass hierfür gibt es nicht.
>denn selbst verarmte Steuerschuldner haben ein solches Recht.
Verarmte müssen regelmäßig keine Steuern zahlen.
>Auch Koerperschaften oder Anstalten Oeff. Rechts muessen
>dieses Recht akzeptieren (auch wenn sie scheinbar andere
>Regeln aufstellen wollen).
Wo hast Du diese Weisheit her?
>Der Betroffene muss nur nachweisen, dass er in der fraglichen
>Zeit nur Nothilfeleistungen zum Erhalt der Existenzgrundlage
>erhalten hat (Bedürftigkeit).
Und genau dies hat er ja nicht gemacht --> keine Befreiung.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 19:25:36 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Jul 2006 17:54:47 +0200 schrieb Volker Neurath
<>:
>Klaus Wagner wrote:
>
>> Warum sollte die GEZ nicht das Recht auf _beglaubigte_ Kopien haben?
>
>wozu?
>
>Wenn die GEZ eine staatliche Behörde wäre ok - aber wozu, bitte, fordert
>ein privatwirtschaftliches Unternehmen beglaubigte Kopien?
>
>> Die werden schon wissen, warum sie das fordern.
>
>Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
Weil er im Staatsvertrag steht.
§ 6 Abs. 2
"Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden
Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen."
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 19:36:52 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> schrieb Volker Neurath
>> Klaus Wagner wrote:
>>
>>> Warum sollte die GEZ nicht das Recht auf _beglaubigte_ Kopien haben?
>>
>> wozu?
>>
>> Wenn die GEZ eine staatliche Behörde wäre ok - aber wozu, bitte, fordert
>> ein privatwirtschaftliches Unternehmen beglaubigte Kopien?
>>
>>> Die werden schon wissen, warum sie das fordern.
>>
>> Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
>
> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
> § 6 Abs. 2
> "Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
> Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden
> Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen."
Ist es denn nicht so, daß der Sinn, die Absicht, die ein Gesetz hat,
gilt, so daß Formfehler nicht zu Ungunsten des Begünstigten ausgelegt
werden, denn es ist ja gerade der Sinn und "Wille" dieser
Befreiungsklausel, zu helfen, und nicht die Bürger hereinzulegen!
Seinen Wunsch, d.h. sein *Recht* sich befreien zu lassen in Anspruch zu
nehmen, hat der "Schuldige" ja nun, wenn auch mit Formfehler eindeutig
kundgetan.
Man kann das alles nicht verstehen...
--
Grüße
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 20:23:31 von Florian Kleinmanns
Rudi Menter <> schrieb:
>> "Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
>> Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden
>> Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen."
>
>Ist es denn nicht so, daß der Sinn, die Absicht, die ein Gesetz hat,
>gilt, so daß Formfehler nicht zu Ungunsten des Begünstigten ausgelegt
>werden, denn es ist ja gerade der Sinn und "Wille" dieser
>Befreiungsklausel, zu helfen, und nicht die Bürger hereinzulegen!
Der Betroffene wurde darauf hingewiesen, dass er die Bescheide im
Original oder in beglaubigter Kopie beibringen soll, und ihm wurde
sicherlich genügend Zeit dafür gegeben. Was soll die Behörde denn
noch machen, um das Gesetz möglichst wohlwollend auszulegen?
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 20:49:10 von Rudi Menter
Florian Kleinmanns wrote:
> Rudi Menter schrieb:
>>> "Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
>>> Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden
>>> Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen."
>>
>>Ist es denn nicht so, daß der Sinn, die Absicht, die ein Gesetz hat,
>>gilt, so daß Formfehler nicht zu Ungunsten des Begünstigten ausgelegt
>>werden, denn es ist ja gerade der Sinn und "Wille" dieser
>>Befreiungsklausel, zu helfen, und nicht die Bürger hereinzulegen!
>
> Der Betroffene wurde darauf hingewiesen, dass er die Bescheide im
> Original oder in beglaubigter Kopie beibringen soll,
Ja, gut.
> und ihm wurde sicherlich genügend Zeit dafür gegeben.
Hmm, man hört, daß die GEZ "grundsätzlich einscannt", an "zentraler
Stelle" was offenbar solch eine technische Spitzenleistung ist, daß
das insgesamt mindestens 6 Wochen dauert! (!). Das sind dann in der
Praxis an die zwei Monate! Nun stell dir vor, es kommt "zufällig"
auch mal ein Schreiben nicht an, dann sind durchaus mal in einem
halben Jahr hundert Euro aufgelaufen, was für "Hartz-Leute" richtig
viel Geld ist. Und die müssen dann loslegen, da ist manch eine
Hausfrau schnell überfordert.
> Was soll die Behörde denn noch machen, um das Gesetz möglichst
> wohlwollend auszulegen?
Tun sie das? Dann wäre auch alles in Ordnung, aber...
Man hat ja, demnach, was man so hört (auch kürzlich wieder im
TV, wo Unis jahrelang in der Größenordnung die die Schaffung von
Assistentenzstellen, also Jobs, liegt, nachzahlen müssen, weil sie
nicht in großem Stil, für viel Geld aus handelsüblichen Geräten die
Tuner haben auslöten lassen, allerdings waren regelmäßig keine
Antennen in der Nähe, Empfang war defacto unmöglich. Und "der Witz":
die Abspielgeräte, die Recorder haben natürlich auch Tuner, so daß
man den doppelten Preis nimmt! Man hätte x-fach teurere tunerfreie
Spezial-Lösungen für Schulen anschaffen müssen, um der GEZ "zu gefallen"),
allen Grund, das *wirklich nicht* annehmen zu können. Es ist eine
unwürdige, sinnlose, kampfartige interne Schein- und Selbstbeschäftigung
der Behörden untereinander, und mehr. Aber das ist ja alles bestens
bekannt, leider...
Grüße
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 21:10:42 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Jul 2006 20:49:10 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>> und ihm wurde sicherlich genügend Zeit dafür gegeben.
>
>Hmm, man hört, daß die GEZ "grundsätzlich einscannt", an "zentraler
>Stelle" was offenbar solch eine technische Spitzenleistung ist, daß
>das insgesamt mindestens 6 Wochen dauert! (!). Das sind dann in der
>Praxis an die zwei Monate! Nun stell dir vor, es kommt "zufällig"
>auch mal ein Schreiben nicht an, dann sind durchaus mal in einem
>halben Jahr hundert Euro aufgelaufen, was für "Hartz-Leute" richtig
>viel Geld ist. Und die müssen dann loslegen, da ist manch eine
>Hausfrau schnell überfordert.
Wir hatten ja bereits festgestellt, dass die Befreiung durch Bescheid
aber rückwirkend ab Antragstellung (genau: ab dem 1. des Folgemonats
nach Antragstellung) gewährt wird. Daher entsteht dem Bürger kein
Nachteil, wenn ein Schreiben mal verloren geht bzw. wenn die GEZ die
Sache mal sechs Wochen oder Monate liegen lässt.
Und der OP hat nun mal mehrere Schreiben bekommen und nicht darauf
reagiert. Auch von "Hausfrauen" kann man erwarten, dass sie auf
Schreiben reagieren.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 21:20:19 von Uwe Weineck
"Axel Böhm" <> schrieb
"Uwe Weineck" schrieb:
>
>>Selbst in den haertesten Diktaturen gibt es das Gnadenrecht:
>>Stell einen "Antrag auf Erlass einer Abgabenschuld",
>
> Und was soll das Finanzamt dann erlassen?
Rundfunkgebuehr ist eine Pflichtabgabe, aehnl. einer Steuer:
In Berlin kuemmern sich IMHO die Finanzaemter um notorische
Rundfunkgebuehren-Nichtzahler, nicht Ordnungsaemter, Gerichte u.a.
> Für den Gnadenerlass der GEZ-Gebühren gibt es den Befreiungsantrag.
> Und den hat er ja scheinbar nicht korrekt gestellt.
> Einen Gnadenerlass hierfür gibt es nicht.
Du nimmst das Wort "Gnadenerlass" zu woertlich. Jeder kann Pruefung
seiner Angelegenheiten verlangen - z.B. erst recht dann wenn widrige
Umstaende
die Antragstellung auf Befreiung unmoeglich gemacht haben.
>
>>denn selbst verarmte Steuerschuldner haben ein solches Recht.
>
> Verarmte müssen regelmäßig keine Steuern zahlen.
und wie weisen sie dem Finanzamt nach, dass sie verarmt sind? (wenn
die Zwangseintreibung droht?) bzw. wie erfaehrt das
FA von der Verarmung?
Was ist: ?
>
>>Auch Koerperschaften oder Anstalten Oeff. Rechts muessen
>>dieses Recht akzeptieren (auch wenn sie scheinbar andere
>>Regeln aufstellen wollen).
>
> Wo hast Du diese Weisheit her?
Keine Weisheit, eher ein normales Rechtsverstaendnis,
sofern man in einen zivilisierten Staat lebt.
>
>>Der Betroffene muss nur nachweisen, dass er in der fraglichen
>>Zeit nur Nothilfeleistungen zum Erhalt der Existenzgrundlage
>>erhalten hat (Bedürftigkeit).
>
> Und genau dies hat er ja nicht gemacht --> keine Befreiung.
es geht um den *nachtraeglichen* Nachweis.
>
Und was waere in Fall widriger Umstaende (Extrembeispiel)?:
Er lag monatelang im Krankenhaus im Koma /somit
keine Moeglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen) --> Sein Pech?
Auch wenn "Axel B." mich vielleicht nicht verstehen sollte: Ich hoffe,
andere
Usenetleser wissen, was ich meine.
Gruß Uwe
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 21:25:33 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> schrieb Rudi Menter
>
>>> und ihm wurde sicherlich genügend Zeit dafür gegeben.
>>
>>Hmm, man hört, daß die GEZ "grundsätzlich einscannt", an "zentraler
>>Stelle" was offenbar solch eine technische Spitzenleistung ist, daß
>>das insgesamt mindestens 6 Wochen dauert! (!). Das sind dann in der
>>Praxis an die zwei Monate! Nun stell dir vor, es kommt "zufällig"
>>auch mal ein Schreiben nicht an, dann sind durchaus mal in einem
>>halben Jahr hundert Euro aufgelaufen, was für "Hartz-Leute" richtig
>>viel Geld ist. Und die müssen dann loslegen, da ist manch eine
>>Hausfrau schnell überfordert.
>
> Wir hatten ja bereits festgestellt, dass die Befreiung durch Bescheid
> aber rückwirkend ab Antragstellung (genau: ab dem 1. des Folgemonats
> nach Antragstellung) gewährt wird. Daher entsteht dem Bürger kein
> Nachteil, wenn ein Schreiben mal verloren geht bzw. wenn die GEZ die
> Sache mal sechs Wochen oder Monate liegen lässt.
Verstehe. Dann ist in diesem Fall sein Antrag also trotz dieses
Formfehlers "pünktlich" eingegangen. Ohne abschweifen zu wollen,
denn solche Fälle sind bekannt:
Kann man aber (ohne das immer zu müssen, klar, die Beamten sind ja
insgesamt auch nur Menschen), seitens der GEZ den Antrag als, nicht
gestellt "werten", wenn z.B. ein falsches Formular verwendet wurde
oder der Antrag ganz formlos gestellt wurde, aber der *Wille* sich
befreien zu lassen, eindeutig klar ist?
(Leider hört man nämlich, eventuell auch nur "gerüchteweise", daß
wegen der staatlichen Finanzsituation insgesamt intern der Druck die
Gebühren in möglichst vielen "unklaren" Fällen möglichst einzufordern
innerhalb der GEZ stark erhöht wurde, so daß weniger schnell "Kulanz"
geübt und es auch mehr fehlerhaften Auslegungen zu ungunsten von
"Betroffenen" kommt).
(Danke und) Grüße
--
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 22:28:38 von Volker Neurath
Axel Böhm wrote:
>>Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
>
> Weil er im Staatsvertrag steht.
Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
wie?
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 22:31:12 von Volker Neurath
Axel Böhm wrote:
> Wir hatten ja bereits festgestellt, dass die Befreiung durch Bescheid
> aber rückwirkend ab Antragstellung (genau: ab dem 1. des Folgemonats
> nach Antragstellung) gewährt wird. Daher entsteht dem Bürger kein
> Nachteil, wenn ein Schreiben mal verloren geht bzw. wenn die GEZ die
> Sache mal sechs Wochen oder Monate liegen lässt.
Aber selbstverfreilich entsteht ein nachteil:
Am 02.07. die Befreiung beantragt => ab dem 01.08. befreit.
Schlöussfolgerung: für den kompletten Monat 07 sind selbstverfreilich
Gebühren fällig.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 09.07.2006 23:19:58 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
> § 6 Abs. 2
> "Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
> Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden
> Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen."
Dazu stellt sich noch eine weitere Frage...
Nachdem jetzt der Wert des Originals des "entsprechenden Bescheides"
ersichtlich geworden ist und die Bearbeitung (nach Auskunft der GEZ)
circa. 6 Wochen dauert, wäre man höchst unvernünftig, das Original
einzuschicken! Man muß ja auch davon ausgehen, daß das durchaus mal
auf dem Postweg verloren gehen kann. (Es ist auch noch denkbar, daß
das Original bereits mal abhanden gekommen ist, kann ja vorkommen,
wie wenig perfekt Menschen naturgemäß sind, sieht man ja nicht zuletzt
an der Situation der Welt insgesamt).
Aber wie kommt unser Betroffene nun in den Besitz einer beglaubigten
Kopie? Als Laie würde ich sagen, man nimmt sich fünfig Euro und geht
zu einem Notar. Nur ist es ja gerade das Geld, das fehlt.
Irgendwie scheint das ganze GEZ-System nicht gerade dazu gemacht zu
sein, Bedürftigen, und es gibt viele Millionen Langzeitarbeitslose,
die, das nur nebenbei, natürlich nicht alle Schuld an ihrer Situation
tragen, helfend entgegenzukommen. Wenn man erst mal Pech hatte, dann
wird es offensichtlich in alle Richtungen schwer, kürzlich wurde im
TV seitens der Politik gesagt, daß man durchaus davon ausgeht, daß
Langzeitarbeitlose auch noch "für Notsituationen sparen" (!) und,
eine private Altersvorsorge aufbauen ("Riester-Modell")! Unglaublich...
In solchem Licht gesehen kann man wirklich nur alles tun, um nicht
arbeitslos zu werden, was immer auch der Arbeitgeber verlangt...
Grüße
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 00:02:14 von Uwe Weineck
KORREKTUR bei Nachfrage:"Uwe Weineck" schrieb
> "Axel Böhm" <> schrieb
>
> Rundfunkgebuehr ist eine Pflichtabgabe, aehnl. einer Steuer:
> In Berlin kuemmern sich IMHO die Finanzaemter um notorische
> Rundfunkgebuehren-Nichtzahler, nicht Ordnungsaemter, Gerichte u.a.
>
Korrrektur nach Nachfrage: Nicht Finanzaemter in Berlin, sondern
Finanz*gerichte*, also doch Gerichte, bzw. deren Gerichtsvollzieher.
Uwe
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 00:17:40 von Thomas Hochstein
Volker Neurath schrieb:
>> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
> Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
> wie?
Natürlich. Falls nicht, kann er sich ja informieren.
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 00:49:33 von Rudi Menter
Volker Neurath wrote:
> Axel Böhm wrote:
>
>>> Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
>>
>> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
> Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder wie?
Ich finde es, ehrlich gesagt, bereits zynisch (um nicht zu sagen
verächtlich), daß man solch einen Antrag stellen soll, es ist doch
wohl klar, daß jeder Betroffene befreit werden möchte und nicht aus
"Laune" z.B. indirekt in die zweistelligen Millionenbezüge der Spieler
der Fußballbundesliga "spenden" mag. Weiterhin ist klar, daß *nur* so
"Einsparungen" möglich sind, die *allein* aus Fehlern der Betroffenen
stammen. So gesehen ist das ganze System *offen zynisch*.
Und es stört auch den gesellschaftlichen Frieden, indem es die Schande
von Denunziation fördert (und auch das hatten wir schon mal in ähnlicher
Form bei der letzten "Refeudalisierungswelle") denn der Nachbar eines
Arbeitslosen ist (bei nicht ganz unüblichen Nachbarschaftsstreit) ggfs.
immer ein williger Ohrenzeuge von Radio- und Fernsehempfang vor Gericht.
Man darf wirklich nicht ohne Not allzu lange über all das nachdenken,
denn man läuft Gefahr, schwere Depressionen bekommen, derartiges ist
es, das das Lebensgefühl und sogar das Leben selbst vergiftet, ein
Teufelskreis, man hat weniger Freude, kann weniger davon seinen Kindern
vermitteln, die wiederum unnötig "schlecht drauf" sind, so daß das
Lebensgefühl zyklisch immer, immer trauriger wird.
Und man sollte dies wirklich mal in einer öffentlichen Sendung wie
Presseclub, Monitor, Spiegel-TV, Hart aber fair, usw. zur öffentlichen
Diskussion anregen. Aber leider (leider ist hier gemeint nur "als Fall"
z.B. bei Monitor!) bin ich nicht betroffen... Da muß mal jemand anderes
ran und hoffentlich lesen die das hier mit.
Überhaupt sollte bitte mal jemand, der sich auskennt, hier kurz sagen,
wie man es am effektivsten angeht, solche unerträglichen Mißstände zum
Thema in den geeigneten Formaten zu machen, immer wieder, vielleicht
helfen ja auch bestimmte Parteien dabei weiter.
Gruß
--
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 09:44:12 von Tom Berger
Am Sun, 09 Jul 2006 17:54:47 +0200 schrieb Volker Neurath:
> Wenn die GEZ eine staatliche Behörde wäre ok - aber wozu, bitte, fordert
> ein privatwirtschaftliches Unternehmen beglaubigte Kopien?
Wie kommst auf dieses aberwitzig schiefe Brett, dass die GEZ ein
privatwirtschaftliches Unternehmen sei? Sie ist eine
Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, und diese sind
Behörden.
Tom Berger
--
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Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 10:11:12 von Andreas Lange
Nein Tom
die Rundfunkanstalten sind Körperschaften des
öffentlichen Rechts aber KEINE Behörden.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied,
denn als Behörden würden die Rundfunkanstalten
nicht privatwirtschaftlich tätig sein können und würden
einem Ministerium unterstehen.
..-.-.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:10:26 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Jul 2006 21:25:33 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>Verstehe. Dann ist in diesem Fall sein Antrag also trotz dieses
>Formfehlers "pünktlich" eingegangen. Ohne abschweifen zu wollen,
>denn solche Fälle sind bekannt:
Nur hat er den Ablehungsbescheid ignoriert. Falls dieser
bestandskräftig geworden ist, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Zwischenzeit ist dann aber beitragspflichtig.
>Kann man aber (ohne das immer zu müssen, klar, die Beamten sind ja
>insgesamt auch nur Menschen), seitens der GEZ den Antrag als, nicht
>gestellt "werten", wenn z.B. ein falsches Formular verwendet wurde
>oder der Antrag ganz formlos gestellt wurde, aber der *Wille* sich
>befreien zu lassen, eindeutig klar ist?
Solange die gesetzlichen Vorschriften einghalten werden.
>(Leider hört man nämlich, eventuell auch nur "gerüchteweise", daß
>wegen der staatlichen Finanzsituation insgesamt intern der Druck die
>Gebühren in möglichst vielen "unklaren" Fällen möglichst einzufordern
>innerhalb der GEZ stark erhöht wurde, so daß weniger schnell "Kulanz"
>geübt und es auch mehr fehlerhaften Auslegungen zu ungunsten von
>"Betroffenen" kommt).
Ich sehe bei den klaren Vorschriften wenig Ermessen für die GEZ. Daher
gibt es auch keine Kulanz. Entweder die Befreiungstatbestände sind
nachgewiesen oder eben nicht.
Die GEZ kann auch nicht aus Kulanz einen Antrag als früher eingegangen
behandeln.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:16:20 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Jul 2006 22:28:38 +0200 schrieb Volker Neurath
<>:
>Axel Böhm wrote:
>
>>>Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
>>
>> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
>Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>wie?
Steht übrigens auch sehr deutlich auf dem Anmeldeformular. Zumindest
damals als ich das letzte Mal eine Anemdlung ausgefüllt habe.
Auf der GEZ-Seite gibt es sogar ausführliche Infos darüber.
Also ist es nicht sonderlich schwer sich über den Staatsvertrag und
die Befreiungsmöglichkeiten zu informieren.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:18:41 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Jul 2006 23:19:58 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>Aber wie kommt unser Betroffene nun in den Besitz einer beglaubigten
>Kopie?
Z.B. bei jeder Meldestelle.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:25:55 von Volker Neurath
Tom Berger wrote:
> Wie kommst auf dieses aberwitzig schiefe Brett, dass die GEZ ein
> privatwirtschaftliches Unternehmen sei? Sie ist eine
> Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, und diese sind
> Behörden.
Die Landesrundfunkanstalten sind mitnichten Bhörden. Sie sind
"Körperschaften öffentlichen Rechts".
Ok, dann ist halt die GEZ auch so eine - aber wozu das Kasperltheater
mit /beglaubigten/ Kopien?
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:26:37 von Volker Neurath
Thomas Hochstein wrote:
> Volker Neurath schrieb:
>
>>> Weil er im Staatsvertrag steht.
>>
>> Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>> wie?
>
> Natürlich. Falls nicht, kann er sich ja informieren.
ROFL.
Sorry, aber: mach dich nicht lächerlich. Das ist absolut realitätsfern.
Aber sowas von.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:27:50 von Florian Kleinmanns
Volker Neurath <> schrieb:
>>>Und warum nennen sie genau diesen Grund dem Antragsteller nicht?
>>
>> Weil er im Staatsvertrag steht.
>
>Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>wie?
Wenn er den Grund wissen will, kann er ja nachlesen. Ansonsten genügt
es, wenn er einfach dem von der Behörde geäußerten Verlangen nachkommt.
Grüße
Florian
--
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Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:28:22 von Florian Kleinmanns
"Andreas Lange" <> schrieb:
>die Rundfunkanstalten sind Körperschaften des
>öffentlichen Rechts aber KEINE Behörden.
Doch, § 1 VwVfG.
Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:28:42 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Jul 2006 21:20:19 +0200 schrieb "Uwe Weineck"
<>:
>> Und was soll das Finanzamt dann erlassen?
>
>Rundfunkgebuehr ist eine Pflichtabgabe, aehnl. einer Steuer:
>In Berlin kuemmern sich IMHO die Finanzaemter um notorische
>Rundfunkgebuehren-Nichtzahler, nicht Ordnungsaemter, Gerichte u.a.
Dann besorgt das FA nur die Vollstreckung der Gebührenbescheide
sozusagen als Amtshilfe. Für den Erlass sind die FA aber trotzdem
nicht zuständig.
>> Für den Gnadenerlass der GEZ-Gebühren gibt es den Befreiungsantrag.
>> Und den hat er ja scheinbar nicht korrekt gestellt.
>> Einen Gnadenerlass hierfür gibt es nicht.
>
>Du nimmst das Wort "Gnadenerlass" zu woertlich. Jeder kann Pruefung
>seiner Angelegenheiten verlangen - z.B. erst recht dann wenn widrige
>Umstaende
>die Antragstellung auf Befreiung unmoeglich gemacht haben.
Dann heist das ganze Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Der
Antragsteller wird dann so gestellt, als wenn er die Frist nicht
versäumt hat. Sind ide Gründe der Fristversäumnis aber nicht so
"widrig" dann gibt es auch keine Wiedereinsetzung.
>>>denn selbst verarmte Steuerschuldner haben ein solches Recht.
>>
>> Verarmte müssen regelmäßig keine Steuern zahlen.
>
>und wie weisen sie dem Finanzamt nach, dass sie verarmt sind? (wenn
>die Zwangseintreibung droht?) bzw. wie erfaehrt das
>FA von der Verarmung?
Durch die Steuererklärung vielleicht?
Vollstreckung von Steuerbescheiden geschieht regelmäßig nur, wenn
tatsächlich etwas da war, was versteuert werden kann oder der
Steuerpflichtige keine Erklärungen trotz (in der Regel) mehrfache
Aufforderungen und Schätzbescheide abgegeben hat.
Nur dann kann man dem Verarmten auch nicht mehr helfen.
>Was ist: ?
Du hast die Voraussetzungen gelesen?
Mir ist bisher noch kein Fall eines erfolgreichen Erlasses
vorgekommen.
>>>Der Betroffene muss nur nachweisen, dass er in der fraglichen
>>>Zeit nur Nothilfeleistungen zum Erhalt der Existenzgrundlage
>>>erhalten hat (Bedürftigkeit).
>>
>> Und genau dies hat er ja nicht gemacht --> keine Befreiung.
>
>es geht um den *nachtraeglichen* Nachweis.
Er hat eine Befreiungsmöglichkeit nach § 6 Staatsvertrag. Damit ist
der Gnade unseres Rechtsstaates genüge getan. Wenn jemand diesen
Antrag nicht stellt oder die Bedürftigkeit nicht nachweist bekommt er
ekien Befreiung. Wozu sollte es dann nochmal ein gesondertes
"Gnadenrecht" geben?
Er kann jederzeit den Befreiungsantrag stellen.
>Und was waere in Fall widriger Umstaende (Extrembeispiel)?:
>Er lag monatelang im Krankenhaus im Koma /somit
>keine Moeglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen) --> Sein Pech?
Wie schon gesagt: Wiedereinsetzung in den vorherisgen Stand. Aber kein
gesonderter "Gnadenerlass".
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:29:00 von Florian Kleinmanns
"Uwe Weineck" <> schrieb:
>> "Axel Böhm" <> schrieb
>>
>> Rundfunkgebuehr ist eine Pflichtabgabe, aehnl. einer Steuer:
>> In Berlin kuemmern sich IMHO die Finanzaemter um notorische
>> Rundfunkgebuehren-Nichtzahler, nicht Ordnungsaemter, Gerichte u.a.
>>
>
>Korrrektur nach Nachfrage: Nicht Finanzaemter in Berlin, sondern
>Finanz*gerichte*, also doch Gerichte, bzw. deren Gerichtsvollzieher.
Die Finanzgerichte haben keine Gerichtsvollzieher.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:30:12 von Volker Neurath
Rudi Menter wrote:
> Aber wie kommt unser Betroffene nun in den Besitz einer beglaubigten
> Kopie? Als Laie würde ich sagen, man nimmt sich fünfig Euro und geht
> zu einem Notar. Nur ist es ja gerade das Geld, das fehlt.
Nuja, um eine beglaubigte Kopie zu bekommen, benötigst du weder einen
Notar noch einen 50EUR Schein.
Geh in den Copy-Shop, kopiere den Bescheid und geh damit zum Pfarramt
(doch, die dürfen beglaubigen) oder auch gleich zu deinem Vermittler
bei der BA - oder in das Service-Büro im Rathaus; wenn letztere nicht
selber beglaubigen sagen sie dir zumindest, wer schneller beglaubigt,
als dir die BA einen Termin beim Vermittler macht...
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:50:37 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 00:02:14 +0200 schrieb "Uwe Weineck"
<>:
>KORREKTUR bei Nachfrage:"Uwe Weineck" schrieb
>
>> "Axel Böhm" <> schrieb
>>
>> Rundfunkgebuehr ist eine Pflichtabgabe, aehnl. einer Steuer:
>> In Berlin kuemmern sich IMHO die Finanzaemter um notorische
>> Rundfunkgebuehren-Nichtzahler, nicht Ordnungsaemter, Gerichte u.a.
>>
>
>Korrrektur nach Nachfrage: Nicht Finanzaemter in Berlin, sondern
>Finanz*gerichte*, also doch Gerichte, bzw. deren Gerichtsvollzieher.
Warum sollte sich das Finanzgericht um die Eintreibung der Gebühren
kümmern? Gerichte sind keine Vollstreckungsbehörden.
Und es bedarf auch keines gerichtlichen Mahnbescheides. Den Titel kann
die GEZ selbst ausstellen.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 20:56:21 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
>> Und was waere in Fall widriger Umstaende (Extrembeispiel)?:
>> Er lag monatelang im Krankenhaus im Koma /somit
>> keine Moeglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen) --> Sein Pech?
>
> Wie schon gesagt: Wiedereinsetzung in den vorherisgen Stand. Aber kein
> gesonderter "Gnadenerlass".
Bitte, jetzt sage doch mal:
(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
(2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
(Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
(3) Warum bringt man also solche Feindseligkeit unter "die Untertanen",
warum handelt man *defacto* so, als ob man die Bedürftigen reinlegen
will, mindestens einige Monate zu versäumen (zumindest ist das sicher
in vielen defacto Folge dieser "brutalen" Änderung gegen früher)?
Danke, Grüße
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:04:17 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 20:56:21 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
> der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
Wie war sie denn früher?
>(2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
Es besteht kein Termindruck. Er kann den Antrag zu jeder Zeit stellen.
Da aber auch die Rundfunkanstalten eine gewisse Sicherheit über die
Höhe der Einnahmen haben möchte, wirken Befreiungsanträge eben nur für
die Zukunft. Das ist durchaus sinnvoll um den Verwaltungsaufwnad
gering zu halten und ist auch mit dem Sozial. und Rechtsstaatsprinzip
durchaus vereinbar.
Wenn ich mein Rundfunkgerät anmelde kann ich auch gleich den
Befreiungsantrag stellen. Zur Not kann ich den (beglaubigten) Nachweis
auch später einreichen ohne Nachteile zu erfahren.
>(3) Warum bringt man also solche Feindseligkeit unter "die Untertanen",
> warum handelt man *defacto* so, als ob man die Bedürftigen reinlegen
> will, mindestens einige Monate zu versäumen (zumindest ist das sicher
> in vielen defacto Folge dieser "brutalen" Änderung gegen früher)?
Kann ich nun wirklich nicht erkennen, dass hier jemand "midestens
einige Monate" benachteiligt wird. Allenfalls, dass bei Erstanmeldung
der gleichzeitig gestellte Befreiungsantrag nicht auch ab dem ersten
Tag gilt halte ich für bdeneklich. Das wäre evtl verfassungsrechtlich
anzugreifen. Aber es bleibt eben maximal bei einem Monat, also 17,30
EUR.
Und mehr als einen Monat Beitrag muss niemand unverschuldet bezahlen,
wenn er befreit werden kann.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:10:15 von Michael Block
Rudi Menter schrieb:
> (2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
Dazu muss aber erst mal jemand prüfen, ob er überhaupt bedürftig ist.
Nicht bei jedem arbeitslosen oder ALG II-Empfänger liegen auch die
Voraussetzungen für eine Befreiung vor. Dies zu prüfen ist nunmal (auch)
Aufgabe der GEZ.
Gruß
Michael
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:26:37 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> schrieb Rudi Menter
>
>>(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
>> der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
>
> Wie war sie denn früher?
Hier NEWS:e8rss6$mjq$ steht:
"Im Gegenteil: Früher ging das mit dem Antrag völlig kostenlos und
und ohne jeden Aufwand im Rathaus/Sozialamt."
Es möge das bitte jemand päzisieren, der sich auskennt!
(Auch für das Archiv gewissermaßen...)
>>(2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
>> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
>> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
>> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
>
> Es besteht kein Termindruck. Er kann den Antrag zu jeder Zeit stellen.
Eben nicht! Wenn die "alte" Befreiung ausläuft, muß er neuerdings
einen speziellen formgerechten Antrag stellen, sonst verliert er
mindestens ca. 6 Wochen, denn er erhält erst dann eine Ablehnung,
wenn er die verlorenen 2 Monate (Ultimo zählt sicherlich) erkämpfen
möchte (das ist für ihn ein Haufen Geld), dann muß er richtig ackern,
falls er überhaupt im Stande ist gegen einen solch übermächtigen
Gegner rechtlich (!) vorzugehen. Er wird dann eher meist ein paar dicke
Tränen weinen, die Welt verfluchen, und ist "erfolgreich" (für die GEZ)
aufgelaufen.
> Da aber auch die Rundfunkanstalten eine gewisse Sicherheit über die
> Höhe der Einnahmen haben möchte, wirken Befreiungsanträge eben nur für
> die Zukunft. Das ist durchaus sinnvoll um den Verwaltungsaufwnad
> gering zu halten und ist auch mit dem Sozial. und Rechtsstaatsprinzip
> durchaus vereinbar.
Quatsch, einer der einen Bewilligungsbescheid hat, hat im Prinztip
rechtsanspruch auf Befreiung, das hängt nur von den Fakten und nicht
dem Ergebnis irgendeiner amtlichen Bearbeitung ab! Deshalb kann man
sich ja auch (wie offensichtlich früher geschehen), diese "Bearbeitung"
ersparen, und vor allem dem Betroffenen, der ja regelmäßg aufläuft!
> Wenn ich mein Rundfunkgerät anmelde kann ich auch gleich den
> Befreiungsantrag stellen.
Ja, aber der gilt nur einige Zeit, und du must selbst auf alles achten,
besonders, wenn "sich" die Gesetze plötzlich ändern.
> Zur Not kann ich den (beglaubigten) Nachweis auch später einreichen
> ohne Nachteile zu erfahren.
Mann! Was denkst du über Arbeitslosigkeit, das ist eine traurige
Situation, die Menschen niedergeschlagen macht, die kämpfen um die
Aufrechterhaltung ihrer Familie und wer weiß was alles, aber die
verfolgen nicht primär die gesetzgeberischen Fallen, wie sie z.B.
gerade in diesem Fall stillschweigend eingebaut wurden.
>>(3) Warum bringt man also solche Feindseligkeit unter "die Untertanen",
>> warum handelt man *defacto* so, als ob man die Bedürftigen reinlegen
>> will, mindestens einige Monate zu versäumen (zumindest ist das sicher
>> in vielen defacto Folge dieser "brutalen" Änderung gegen früher)?
> Kann ich nun wirklich nicht erkennen, dass hier jemand "midestens
> einige Monate" benachteiligt wird.
S.o.
> Allenfalls, dass bei Erstanmeldung der gleichzeitig gestellte Befreiungsantrag
> nicht auch ab dem ersten Tag gilt halte ich für bdeneklich.
S.o.
> Das wäre evtl verfassungsrechtlich anzugreifen.
Das Gefühl habe ich ebenfalls, aber leider keine Ahnung davon ;)
> Aber es bleibt eben maximal bei einem Monat, also 17,30 EUR.
Nein, nein, du irrst, man hört über ganz andere Fälle, formal falsch
gestellte Anträge werden nicht kulant behandelt, 2++ Monate
"Verzugsstrafe" für den Antragsteller sind (dem Vernehmen nach) keine
Ausnahme (ich wette, daß das in der Praxis zutrifft), falls manche
(von allen Seiten) fertiggemachten Pechvögel nicht ehedem inzwischen
unter einem Brückenpfeiler oder auf dem Friedhof gelandet sind, das
alles ist kein Spaß. Sozialtarif für Telefon wurde übrigens "zeitlich
parallel" ebenfalls in Sachen Antragsstellung "auflauffähig" gemacht
(wobei die ja mittlerweile privat sind, und eh kein Anspruch besteht).
> Und mehr als einen Monat Beitrag muss niemand unverschuldet bezahlen,
> wenn er befreit werden kann.
Doch, siehe oben, außerdem sind Arbeitslose keine Rechtsgelehrten!
Die geben regelmäßig einfach auf und ihre Familie hat dann dann eben
mal einen Monat weniger zu essen, nun sag nicht Suppenküche oder Tafel,
da wagt sich nicht jeder hin, die sterben leise vor sich hin!
Grüße
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:26:59 von Andreas Lange
Moin Florian,
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist KEINE Behörde.
Analog wären die Lotsenbrüderschaften ebenfalls Behörden
sie sins aber nur Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Lotsen werden von der Wasser und Schifffahrtsverwaltung
(Behörde) bestallt (ernannt). Ansonsten sind die Lotsen
Freiberufler.
Siehe auch hier:
Grüße
Andreas
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:34:24 von Rudi Menter
Michael Block wrote:
> Rudi Menter schrieb:
>
>> (2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
>> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
>> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
>> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
>
> Dazu muss aber erst mal jemand prüfen, ob er überhaupt bedürftig ist.
> Nicht bei jedem arbeitslosen oder ALG II-Empfänger liegen auch die
> Voraussetzungen für eine Befreiung vor. Dies zu prüfen ist nunmal (auch)
> Aufgabe der GEZ.
Früher ging das auch!
Die Voraussetzungen zu prüfen ist simpelst, besonders für Computer
und das Ergebnis fällt ehedem gewissermaßen bei der Erstellung des
Bewilligungsbescheides an!
Man müßte nur (wie vorher) willens sein, dieses Ergebnis zugänglich
zu machen. Aber es gibt eben *offenbar* Gründe, weshalb man "mindestens
mal abwartet".
Das war ja nie anders, auch z.B. im Fall der Dialer, heute der
Gewinnspiele, etc., die alle irgendwie offenbar sittenwidriges
Reinlegen sind, passiert ja immer erst nach Jahren etwas, nachdem
es viele bittere Tränen gab und einige Neuerwerbungen von Finkas
auf Mallorca, oder ähnliches. Warum ist das so? Wahrscheinlich
weil auch solch einer auf menschlichen Schweinereien beruhender
Geldumsatz die Wirtschaft "ankurbelt". Man wartet mal ab... Man
kennt das doch auch längst alles von der Versicherungsbranche...
Gruß
--
"Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleiche Verteilung
der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne:
Die gleichmäßige Verteilung des Elends." - Winston Churchill
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:40:07 von Thomas Hochstein
Volker Neurath schrieb:
>>> Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>>> wie?
>> Natürlich. Falls nicht, kann er sich ja informieren.
[...]
> Sorry, aber: mach dich nicht lächerlich. Das ist absolut realitätsfern.
> Aber sowas von.
Das ist dann, fürchte ich, ein Problem des Antragstelllers - wenn ich
das richtig sehe, ist er ja derjenige, der etwas möchte. Dann wird er
sich wohl auch entsprechend informieren müssen. Insbesondere, wenn er
tagsüber nicht durch vollzeitige Erwerbsarbeit in Anspruch genommen
ist, wird es ihm an der notwendigen Zeit vermutlich auch nicht
ermangeln.
-thh
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:43:51 von Ralf Geist
Volker Neurath <> schrieb:
>Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>wie?
Nein, aber das Befreiungsformular sollte er schon lesen. Dort steht
alles drin, was wer wissen muss.
Was kann die GEZ dafür, dass er sich nicht dran hält?
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:47:06 von Ralf Geist
Rudi Menter <> schrieb:
>Aber wie kommt unser Betroffene nun in den Besitz einer beglaubigten
>Kopie?
Nochmals: Er benötigt keine beglaubigte Kopie. Einfache Kopie und
Stempel der Arge/BA genügen.
Bevor Du hier Meinungen verbreitest, solltest Du dich einfach mal
selber schlau machen. Das Formular ist für jedermann auf gez.de
einsehbar.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 21:55:51 von Rudi Menter
Kurt Guenter wrote:
> Volker Neurath <> schrieb:
>
>> Und der Antragsteller hat gefälligst den Staatsvertrag zu kennen oder
>> wie?
>
> Nein, aber das Befreiungsformular sollte er schon lesen. Dort steht
> alles drin, was wer wissen muss.
>
> Was kann die GEZ dafür, dass er sich nicht dran hält?
Falsch, früher wurde generell so gehandelt, zumal der Anspruch
ja eindeutig ist.
Nur, man hat eben kürzlich einige Kleinigkeiten geändert!
Vorher war ja wirklich alles ok zwischen der GEZ und den armen
arbeitslosen Teufeln...
--
fG
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:05:15 von Rudi Menter
Kurt Guenter wrote:
> Nochmals: Er benötigt keine beglaubigte Kopie.
Doch, denn hier wurde bereits der entprechende Wortlaut
des Staatsvertrages zitiert.
> Das Formular ist für jedermann auf gez.de einsehbar.
Bitte, ihr Befürworter von allem, hört doch auf, nun auch noch
richtiggehend zu lügen.
Na ok, es ist alles "ganz einfach",
" WILLKOMMEN BEI DER GEZ
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des
Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des DeutschlandRadio. Ihre Aufgabe
besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
AKTUELL
Seit 1. April 2005 ist die GEZ für die Bearbeitung der Anträge auf
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Informationen finden
Sie hier."
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf
Antrag gewährt.
Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden
und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit
werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein
Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte,
wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt
wird:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder
27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Sozialhilfebescheid
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes
Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen
nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des
Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld
sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob
Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des
Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e
BVG
a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit
einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit ´RF-Merkzeichen¡ oder Bescheinigung
des Versorgungsamtes
b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit ¥RF-Merkzeichen´ oder Bescheinigung
des Versorgungsamtes
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend
wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen
Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit ¥RF-Merkzeichen´ oder Bescheinigung
des Versorgungsamtes
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches
des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld
nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem
SGB oder dem BVG
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes
oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Bitte fügen Sie unbedingt beim Versand des Antrages eine beglaubigte Kopie
des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bzw. die von
einer Behörde oder dem Vorsorgungsamt ausgefertigte ´Bescheinigung zur
Vorlage bei der Behörde¡ bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob
diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann
nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder
Schwerbehindertenausweises bei.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt,
in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen
ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen
haben.
Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt,
wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf
der Frist festgesetzt.
So füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus.
Wer soll befreit werden?
Tragen Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand ein.
Wo finden Sie die Rundfunkteilnehmernummer?
Wenn Sie schon bei der GEZ angemeldet sind, finden Sie Ihre
Rundfunkteilnehmernummerauf der Anmeldebestätigung der GEZ, auf dem
Kontoauszug der Bank, Sparkasse, Postbank oder auf der Einzahlungsquittung.
Sind Sie umgezogen?
Wenn sich Ihre Anschrift seit der letzten Antragstellung geändert hat,
tragen Sie die alte Anschrift unterhalb der Rundfunkteilnehmernummer ein.
Welche Geräte sind schon angemeldet?
Geben Sie bitte an, welche Rundfunkempfangsgeräte (Radio/Fernsehgerät)
bereits bei der GEZ angemeldet sind.
Sind Geräte noch nicht angemeldet?
Grundsätzlich ist jedes Rundfunkempfangsgerät (Radio/Fernsehgerät) anmelde-
und gebührenpflichtig. Falls Sie Geräte haben und diese noch nicht
angemeldet sind, füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Geben Sie
unbedingt an, seit wann Sie die Geräte zum Empfang bereithalten. Der Antrag
gilt dann auch als Anmeldung.
Wer ist Antragsteller?
Geben Sie bitte an, ob Sie Haushaltsvorstand, Ehegatte oder ein sonstiger
Haushaltsangehöriger sind.
Welche Befreiungsvoraussetzung erfüllen Sie?
Kreuzen Sie bitte auf dem Formular an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie
erfüllen. Informationen zu den einzelnen Befreiungsvoraussetzungen und den
in beglaubigter Kopie vorzulegenden Nachweisen (z.B. aktueller
Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen) finden
Sie oben unter den Pkt. 1 bis 10.
Nicht vergessen! Datum und Unterschrift.
Ohne eigenhändige Unterschrift ist der Antrag unvollständig und kann nicht
bearbeitet werden. Wurde der Antrag durch eine bevollmächtigte Person
gestellt, fügen Sie dem Antrag bitte eine Vollmacht bei.
Wie übersenden Sie den Antrag und die Unterlage?
Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag den erforderlichen
Nachweis(Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis) in beglaubigter
Kopie bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage
des Originals auf dem Antrag bestätigt. In diesen Fällen fügen Sie bitte
nur eine einfache Kopie des
Bewilligungsbescheids/Schwerbehindertenausweises bei. Auch das "Zweite
Original des Bewilligungsbescheides zur Vorlage bei der Behörde" wird
akzeptiert.
Was ist eine beglaubigte Kopie?
Eine beglaubigte Kopie ist eine amtliche Bestätigung über die Echtheit der
Kopie des Bewilligungsbescheides. Beglaubigungen können von denjenigen
Stellen vorgenommen werden, die den Bewilligungsbescheid ausgestellt haben
(z.B. Agenturen für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung,
Versorgungsämter). Darüber hinaus akzeptiert die GEZ Beglaubigungen von
Stadt-, Gemeinde-, Landkreisverwaltungen, Gerichten, Notaren und
Pfarrämtern.
Nicht anerkannt werden z. B. Beglaubigungen von Rechtsanwälten,
Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Interessenverbänden und
Betreuern.
Wohin senden Sie Ihren Antrag?
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der
erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die
GEZ
50656 Köln
Eine Antragstellung per Fax oder e-Mail ist wegen der eigenhändigen
Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis nicht möglich.
Kann eine Gebührenbefreiung aufgehoben werden?
Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies
der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der
Voraussetzungen.
Das Antragsformular können Sie auch online ausfüllen und ausdrucken.
(dabei handelt es sich um ein pdf-Dokument, mit 820 KB; bitte deshalb
unbedingt die neueste Version des Adobe Reader verwenden).
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den
Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden
Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Datenschutzhinweis
Die im Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfragten
personenbezogenen Daten werden benötigt, um prüfen und beurteilen zu
können, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen. Die
Voraussetzungen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV) in der jeweils geltenden Fassung. Die Daten erhält die zuständige
Landesrundfunkanstalt oder die in ihrem Auftrag tätige
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der
Bundesrepublik Deutschland (GEZ) zur weiteren Verwendung im Rahmen des
Rundfunkgebühreneinzugs. Die Erhebung, weitere Verarbeitung und Nutzung der
personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:08:52 von Ekkehard Schwarz
On Mon, 10 Jul 2006 21:26:37 +0200, Rudi Menter wrote:
>Axel Böhm wrote:
>
>> schrieb Rudi Menter
>>
>>>(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
>>> der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
>>
>> Wie war sie denn früher?
>
>Hier NEWS:e8rss6$mjq$ steht:
>
>"Im Gegenteil: Früher ging das mit dem Antrag völlig kostenlos und
> und ohne jeden Aufwand im Rathaus/Sozialamt."
>
>Es möge das bitte jemand päzisieren, der sich auskennt!
>(Auch für das Archiv gewissermaßen...)
Ich habe hier noch eine ältere Fassung des RGebStV (Stand 1. April
2004) auf der Platte gefunden, in der der Paragraph zur
Gebührenbefreiung so aussieht:
| § 6 Gebührenbefreiung
|
| (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die
| Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
| oder für eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr in folgenden Fällen
| bestimmen:
|
| 1. Aus sozialen Gründen oder aus Billigkeitsgründen für
| Rundfunkempfangsgeräte von natürlichen Personen im ausschließlich
| privaten Bereich;
| 2. für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten in Unternehmen,
| Betrieben oder Anstalten, insbesondere Krankenhäusern und Heimen.
| (...)
| 3. für allgemein- und berufsbildende Schulen.
|
| (2) Die Rechtsverordnungen sollen übereinstimmen.
|
| (3) Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf
| Antrag und befristet gewährt.
|
| (4) Entscheidet nicht die Landesrundfunkanstalt über den Antrag auf
| Gebührenbefreiung, ist durch Rechtsverordnung auch zu bestimmen,
| welche personenbezogenen Daten die für die Entscheidung zuständige
| Stelle an die Landesrundfunkanstalt zu übermitteln hat.
Es gab also im RGebStV keine verbindliche Regelung sondern lediglich
eine Kann-Bestimmung (Abs. 1), die die Sache den Ländern überließ.
Gruß
E.S.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:12:02 von Rudi Menter
On Mon, 10 Jul 2006 22:08:52 +0200, Ekkehard Schwarz wrote:
> On Mon, 10 Jul 2006 21:26:37 +0200, Rudi Menter wrote:
>
>>Axel Böhm wrote:
>>
>>> schrieb Rudi Menter
>>>
>>>>(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
>>>> der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
>>>
>>> Wie war sie denn früher?
>>
>>Hier NEWS:e8rss6$mjq$ steht:
>>
>>"Im Gegenteil: Früher ging das mit dem Antrag völlig kostenlos und
>> und ohne jeden Aufwand im Rathaus/Sozialamt."
>>
>>Es möge das bitte jemand päzisieren, der sich auskennt!
>>(Auch für das Archiv gewissermaßen...)
>
> Ich habe hier noch eine ältere Fassung des RGebStV (Stand 1. April
> 2004) auf der Platte gefunden, in der der Paragraph zur
> Gebührenbefreiung so aussieht:
>
>| § 6 Gebührenbefreiung
>|
>| (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die
>| Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
>| oder für eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr in folgenden Fällen
>| bestimmen:
>|
>| 1. Aus sozialen Gründen oder aus Billigkeitsgründen für
>| Rundfunkempfangsgeräte von natürlichen Personen im ausschließlich
>| privaten Bereich;
>| 2. für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten in Unternehmen,
>| Betrieben oder Anstalten, insbesondere Krankenhäusern und Heimen.
>| (...)
>| 3. für allgemein- und berufsbildende Schulen.
>|
>| (2) Die Rechtsverordnungen sollen übereinstimmen.
>|
>| (3) Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf
>| Antrag und befristet gewährt.
>|
>| (4) Entscheidet nicht die Landesrundfunkanstalt über den Antrag auf
>| Gebührenbefreiung, ist durch Rechtsverordnung auch zu bestimmen,
>| welche personenbezogenen Daten die für die Entscheidung zuständige
>| Stelle an die Landesrundfunkanstalt zu übermitteln hat.
Danke.
> Es gab also im RGebStV keine verbindliche Regelung sondern lediglich
> eine Kann-Bestimmung (Abs. 1), die die Sache den Ländern überließ.
Ja, und die Praxis,
die derart erfolgt ist, daß niemand benachteiligt wurde...
Gruß
--
Re: GEZ Ankündigungder Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:13:16 von Heiko Nock
Volker Neurath wrote:
> Die Landesrundfunkanstalten sind mitnichten Bhörden. Sie sind
> "Körperschaften öffentlichen Rechts".
Können Körperschaften neuerdings keine Behörden im materiellen Sinne
mehr sein?
--
"Der Diktatur des Proletariats gehört der Tag und die Stunde. Wer sich
dem Sturmwagen der sozialistischen Revolution entgegenstellt, wird mit
zertrümmerten Gliedern am Boden liegen bleiben."
-- Rosa Luxemburg, Aufruf vom 24.November 1918
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:25:51 von Rudi Menter
Rudi Menter wrote:
[ Zitat von www.GEZ.de ]
> Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt,
> in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen
> ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
> Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen
> haben.
Da, bitte, ganz offensichtlich ausschließlich zum Reinlegen...
Anders kann ich als Mathematiker da keinen Sinn drin finden.
Solch eine elende Schande! Welch ein Zynismus und *offene* Pervertierung
des Rechtsgedankens an sich. Wer einen Fehler macht, ist halt aufgelaufen!
"Denn, wir woll(t)en das Gesetz gar nicht, wir gönnen den Bedürftigen
ihren Anspruch NICHT WIRKLICH. Welcher Schmutz ist in unsere Gedanken
gekommen!?
Und welch eine unerträgliche Zumutung für die Beamten! Die solch eine
Sinn- und Sittenwidrige Feindschaft gegenüber den am allermeisten
Benachteiligten unter uns daher von berufes wegen (!) pflegen müssen!
--
Da verlier ich mein Abendbrot wieder...
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:26:55 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 21:26:37 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>> Wie war sie denn früher?
>
>Hier NEWS:e8rss6$mjq$ steht:
>
>"Im Gegenteil: Früher ging das mit dem Antrag völlig kostenlos und
> und ohne jeden Aufwand im Rathaus/Sozialamt."
>
>Es möge das bitte jemand päzisieren, der sich auskennt!
>(Auch für das Archiv gewissermaßen...)
Und heute:
www.gez.de aufrufen Antrag ausfüllen, ausdrucken, ins Rathaus gehen,
Kopie des Bescheides beglaubigen Lassen und an die GEZ schicken.
Was ist nun komplizierter geworden?
>>>(2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
>>> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
>>> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
>>> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
>>
>> Es besteht kein Termindruck. Er kann den Antrag zu jeder Zeit stellen.
>
>Eben nicht! Wenn die "alte" Befreiung ausläuft, muß er neuerdings
>einen speziellen formgerechten Antrag stellen,
Es gibt einen Vordruck. Dieser ist aber nicht zwingende Voraussetzung.
Er sollte aber verwendet, da dieser schneller verarbeitet werden kann
und alle erforderlichen Angaben abfragt.
Auch früher wurde die Befreiung mit einem Vordruck beantragt.
>sonst verliert er
>mindestens ca. 6 Wochen, denn er erhält erst dann eine Ablehnung,
>wenn er die verlorenen 2 Monate (Ultimo zählt sicherlich) erkämpfen
>möchte (das ist für ihn ein Haufen Geld),
Nach Erbringung der Nachweise gilt die Befreiung ab dem 1. des
Folgemonats der Antragstellung. Also verliert er nichts. Wenn er
natürlich der Aufforderung der GEZ nicht folge leistet und den
Nachweis nicht beibringt, wird der Antrag natürlich abgelehnt.
Gegen diese Ablehung ist aber ein Rechtsmittel gegeben. Und in diesem
Rechtsmittelverfahren kann er immer noch den Nachweis erbringen.
Anschließend wird die Befreiung rückwirkend ab dem 1. des Folgemonats
der Antragstellung gewährt.
>> Da aber auch die Rundfunkanstalten eine gewisse Sicherheit über die
>> Höhe der Einnahmen haben möchte, wirken Befreiungsanträge eben nur für
>> die Zukunft. Das ist durchaus sinnvoll um den Verwaltungsaufwnad
>> gering zu halten und ist auch mit dem Sozial. und Rechtsstaatsprinzip
>> durchaus vereinbar.
>
>Quatsch, einer der einen Bewilligungsbescheid hat, hat im Prinztip
>rechtsanspruch auf Befreiung, das hängt nur von den Fakten und nicht
>dem Ergebnis irgendeiner amtlichen Bearbeitung ab! Deshalb kann man
>sich ja auch (wie offensichtlich früher geschehen), diese "Bearbeitung"
>ersparen, und vor allem dem Betroffenen, der ja regelmäßg aufläuft!
Und dann bekommt jeder automatisch die Befreiung. Ist eine tolle Idee.
Ich werde schon mal den Dauerauftrag löschen.
Persönlich halte ich es auch für fraglich, dass der 27.
Musikantenstadl durch die Allgemeinheit finanziert werden soll, aber
der Staatsvertrag ist nun mal in der Welt. Und wenn man was daran
änder will, dann sollte man es aktiv versuchen und nicht durch
rumgejaule, wie schlecht doch diese GEZ ist und das die Armen nur
ausgebeutet werden.
>> Wenn ich mein Rundfunkgerät anmelde kann ich auch gleich den
>> Befreiungsantrag stellen.
>
>Ja, aber der gilt nur einige Zeit, und du must selbst auf alles achten,
>besonders, wenn "sich" die Gesetze plötzlich ändern.
Jeder Mensch sollte in der Lage sein, selbst auf die ihn betreffenden
Dinge zu achten. Ansonsten haben wir Verhältnisse wie in den USA und
davor möge uns Gott behüten.
Die Änderungen an der Befreiung waren nun wirklich nicht besonders
einschneidend. Ein Antragsteller, der sich an das gleiche Verfahren
wie früher gehalten hat (zum Rathaus gehen usw. wie Du oben
beschrieben hast), konnte sich dort der korrekten Info gar nicht mehr
entziehen.
>> Zur Not kann ich den (beglaubigten) Nachweis auch später einreichen
>> ohne Nachteile zu erfahren.
>
>Mann! Was denkst du über Arbeitslosigkeit, das ist eine traurige
>Situation, die Menschen niedergeschlagen macht, die kämpfen um die
>Aufrechterhaltung ihrer Familie und wer weiß was alles, aber die
>verfolgen nicht primär die gesetzgeberischen Fallen, wie sie z.B.
>gerade in diesem Fall stillschweigend eingebaut wurden.
Erklärst Du bitte den Zusammenhang zwischen meiner und Deiner Aussage?
Was hat die Niedergeschlagenheit mit dem Nachreichen von Belegen zu
tun?
Kann man also von Arbeitslosen, aufgrund ihrer Niedergeschlagenheit
nicht mehr verlangen, dass sie Belege einreichen um Vergünstigunegn zu
bekommen?
>>>(3) Warum bringt man also solche Feindseligkeit unter "die Untertanen",
>>> warum handelt man *defacto* so, als ob man die Bedürftigen reinlegen
>>> will, mindestens einige Monate zu versäumen (zumindest ist das sicher
>>> in vielen defacto Folge dieser "brutalen" Änderung gegen früher)?
>
>> Kann ich nun wirklich nicht erkennen, dass hier jemand "midestens
>> einige Monate" benachteiligt wird.
>
>S.o.
Widerlegt.
>> Das wäre evtl verfassungsrechtlich anzugreifen.
>
>Das Gefühl habe ich ebenfalls, aber leider keine Ahnung davon ;)
Dafür gibt es dann Rechtsanwälte und die bezahlt dann ggf. die PKH.
>> Aber es bleibt eben maximal bei einem Monat, also 17,30 EUR.
>
>Nein, nein, du irrst, man hört über ganz andere Fälle
"man hört". Ich habe noch keinen Menschen getroffen, der ein solches
Problem unverschuldet hatte.
>> Und mehr als einen Monat Beitrag muss niemand unverschuldet bezahlen,
>> wenn er befreit werden kann.
>
>Doch, siehe oben,
Hatte ich ja schon widerlegt.
>außerdem sind Arbeitslose keine Rechtsgelehrten!
Muss man nicht sein. Aber man kann schon verlangen, dass jeder Bürger
die für ihn maßgeblichen Stellen aufsucht und sich beraten lässt, wenn
er denn schon nicht die einschlägigen Informationen lesen möchte.
Und die GEZ hat alles (erstaunlicherweise) sehr übersichtlich auf
ihrer Homepage.
>Die geben regelmäßig einfach auf und ihre Familie hat dann dann eben
>mal einen Monat weniger zu essen, nun sag nicht Suppenküche oder Tafel,
>da wagt sich nicht jeder hin, die sterben leise vor sich hin!
Ich selbst war auch längere Zeit arbeitslos und habe nicht
"regelmäßig" aufgegeben.
Wir haben sicherlich einen Sozialstaat, so dass niemand Hungern muss
und keiner unter der Brücke schlafen muss. Aber man kann von den
Bedürftigen erwarten, dass sie sich über Sozialleistungen selbst
erkundigen und auch selbst beantragen. Der Staat kann nicht
verpflichtet sein allen Bürgern alles hinterher zu tragen.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:31:17 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> Es gibt einen Vordruck. Dieser ist aber nicht zwingende Voraussetzung.
> Er sollte aber verwendet, da dieser schneller verarbeitet werden kann
> und alle erforderlichen Angaben abfragt.
> Auch früher wurde die Befreiung mit einem Vordruck beantragt.
Schon klar, aber bitte lies mal das Parallelposting:
[ Zitat von www.GEZ.de ]
> Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
> Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt
> vorgelegen haben.
Das zeigt den Geist des Gesetzes, daß man für ein paar Euro leidende
(daran kann bei Massenarbeitslosigkeit kein Zweifel sein) Mitbürger
auflaufen zu lassen, das ist o f f e n e s r e i n l e g e n.
Also der Gedanke ist explizit dargelegt, wir möchten "sparen" um
jeden Preis, auch wenn es dem Sinn des Gesetzes zuwiderläuft...
Leider...
Gruß
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:33:30 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 22:05:15 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>> Nochmals: Er benötigt keine beglaubigte Kopie.
>
>Doch, denn hier wurde bereits der entprechende Wortlaut
>des Staatsvertrages zitiert.
Auch stetes Wiederholen macht Deine Aussage nicht richtiger.
Du hast es selber von der Seite der GEZ zitiert:
>Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob
>diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann
>nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder
>Schwerbehindertenausweises bei.
Ergebnis: Du brauchst keine beglaubigte Kopie.
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:36:07 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 22:25:51 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>Rudi Menter wrote:
>
>[ Zitat von www.GEZ.de ]
>
>> Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt,
>> in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen
>> ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
>> Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen
>> haben.
>
>Da, bitte, ganz offensichtlich ausschließlich zum Reinlegen...
>Anders kann ich als Mathematiker da keinen Sinn drin finden.
Was ist da zum reinlegen. Wir hatten schon geklärt, dass ein Antrag
gestellt werden muss und das erst ab diesem Zeitpunkt (für die
Pedanten: ab dem 1. des Folgemonats) die Befreiung gewährt wird.
Da steht nicht, dass auch der Nachweis bereits vorliegen muss
>Solch eine elende Schande! Welch ein Zynismus und *offene* Pervertierung
>des Rechtsgedankens an sich.
Welcher Rechtsgedanke?
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:43:19 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> Welcher Rechtsgedanke?
Aufklärung, frz. Revolution...
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:45:36 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> Ergebnis: Du brauchst keine beglaubigte Kopie.
Gut, ok, dann sagen eben die Beamten was falsches
an der 180er Telefonnummer. Kann ja mal passieren, was...
Du bist ebenfalls ein Zyniker, ok, aber sonst ändert sich ja nichts
an der menschenverachtenden Zielsetzung, diese Änderung ist ein
"Volltreffer":
[ Zitat von www.GEZ.de ]
"AKTUELL
Seit 1. April 2005 ist die GEZ für die Bearbeitung der Anträge auf
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Informationen
finden Sie hier."
Die machen eben "Ernst", sie haben ja auch jeden Tag 8 Std.
"Zeit" dazu. Wozu? Einen Pensionsanspruch durch spielerischen
Umgang mit Gesetzen zu üben, es kann ihnen ja eh nichts passieren.
Man hat den Eindruck, daß diese einstmals durch irgendeinen
Politiker (mehr larmorjant und ohne wirkliche Absicht) "ins Gefecht"
geworfene "Aussage nachwirkt", nachdem gewissermaßen Arbeitslose
irgendwie doch als Loser und irgendwie auch Armleuchter zu betrachten
sind, oooch, eben pech gehabt...
> Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die
> Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt
> vorgelegen haben.
Du möchtest dein Gewissen gern ebenfalls verunreinigen, bitte,
viel Freude noch dabei...
Grüße
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 22:59:17 von Carlos Duerschmidt
Axel Böhm <> skrev:
>>(1) Warum wurde den die Durchführung, die früher weit mehr im Sinne
>> der Arbeitslosen erfolgte, "verschärft", jedenfalls geändert?
>
>Wie war sie denn früher?
Der Antrag wurde beim Sozialamt gestellt und von dort aus
weitergeleitet. Ohne zusätzliche Kosten für den Antragsteller.
Weiterhin reichte es früher, zu wenig Geld zu haben. Heute
wird auch Mittellosen die Befreiung verwehrt, wenn sie nicht
zufällig die in diesem Thread genannten Leistungen beziehen.
Gruß
Carlos
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 23:05:14 von Carlos Duerschmidt
Rudi Menter <> skrev:
>Mann! Was denkst du über Arbeitslosigkeit, das ist eine traurige
>Situation, die Menschen niedergeschlagen macht, die kämpfen um die
>Aufrechterhaltung ihrer Familie und wer weiß was alles, aber die
Hier wäre noch anzumerken, daß ein Arbeitsloser erst dann die
Chance auf Befreiung bekommt, wenn ihn der Mut bereits verlassen
hat, nämlich dann, wenn er statt ALG ins ALG II rutscht.
Vorher wird nicht befreit, und sei das ALG auch noch so niedrig.
Gruß
Carlos
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 23:13:53 von Rudi Menter
Carlos Duerschmidt wrote:
> Rudi Menter skrev:
>
>>Mann! Was denkst du über Arbeitslosigkeit, das ist eine traurige
>>Situation, die Menschen niedergeschlagen macht, die kämpfen um die
>>Aufrechterhaltung ihrer Familie und wer weiß was alles, aber die
>
> Hier wäre noch anzumerken, daß ein Arbeitsloser erst dann die
> Chance auf Befreiung bekommt, wenn ihn der Mut bereits verlassen
> hat, nämlich dann, wenn er statt ALG ins ALG II rutscht.
> Vorher wird nicht befreit, und sei das ALG auch noch so niedrig.
Ja, und man soll auch in Sachen Verschmutzung des Gewissens
durchaus, mindestens durch Versuch, gegenwirken... 80 Jahre
im Schnitt ist eine Menge Zeit...
Danke, Gruß
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 23:16:55 von Carlos Duerschmidt
Axel Böhm <> skrev:
>Und heute:
>www.gez.de aufrufen Antrag ausfüllen, ausdrucken, ins Rathaus gehen,
>Kopie des Bescheides beglaubigen Lassen und an die GEZ schicken.
>
>Was ist nun komplizierter geworden?
Für all die Personen, die trotz sehr niedrigen Einkommens gar
keinen Bescheid haben, der zur Befreiung berechtigt, ist es nicht
nur komplizierter, sondern sogar unmöglich geworden.
Weiterhin ist das für uns selbstverständlich, www.gez.de
aufrufen zu können. Ich kann mir aber vorstellen, daß
ein ALG-II-Empfänger andere Sorgen hat, als sich damit zu
befassen, wie er ins Netz kommt - sofern er sich das
überhaupt leisten kann. Das muß man allerdings nicht gelten
lassen, da Information eine Holschuld ist.
Der Antragsteller kann nicht mehr nur Originale vorzeigen
und wieder mitnehmen, sondern muß sie zumindest kopieren
und stempeln lassen, da sie ihm sonst an anderer Stelle
fehlen. Das kostet Zeit und evtl. Geld.
Gruß
Carlos
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 10.07.2006 23:50:43 von Rudi Menter
Carlos Duerschmidt wrote:
> Axel Böhm skrev:
>
>> Und heute:
>> www.gez.de aufrufen Antrag ausfüllen, ausdrucken, ins Rathaus gehen,
>> Kopie des Bescheides beglaubigen Lassen und an die GEZ schicken.
>>
>> Was ist nun komplizierter geworden?
>
> Für all die Personen, die trotz sehr niedrigen Einkommens gar
> keinen Bescheid haben, der zur Befreiung berechtigt, ist es nicht
> nur komplizierter, sondern sogar unmöglich geworden.
>
> Weiterhin ist das für uns selbstverständlich, www.gez.de
> aufrufen zu können. Ich kann mir aber vorstellen, daß
> ein ALG-II-Empfänger andere Sorgen hat, als sich damit zu
> befassen, wie er ins Netz kommt - sofern er sich das
> überhaupt leisten kann. Das muß man allerdings nicht gelten
> lassen, da Information eine Holschuld ist.
>
> Der Antragsteller kann nicht mehr nur Originale vorzeigen
> und wieder mitnehmen, sondern muß sie zumindest kopieren
> und stempeln lassen, da sie ihm sonst an anderer Stelle
> fehlen. Das kostet Zeit und evtl. Geld.
Das ist eine Analyse, für jederman nachvollziehbar...
Weiter erinnere ich mich nun (!) daß Demokratie eine
Möglichkeit von Einsicht *prinzipiell* vorsieht. Deshalb
sollte man einfach mal die *S t a t i s t i k* anschauen,
die vermutlich die geplagten Beamten der GEZ freilich nur
allzu gern vorzeigen würden, und die, nach allem Ermessen,
wohl alles zur Einschätzung der Situation Erforderliche
(aus)sagen würde.
Demnach muß eine Rechtsperson mit passendem Anspruch Einsicht
nehmen, in die Änderung des (des) faktischen *Bewilligungsverhaltens*,
und bekannt machen.
Die ebenfalls bereits hier gegebene Idee mit der Verfassungsklage
scheint sich, gottseidank, schnell zu "materialisieren"! Und das
ist übrigens gerade deshalb gut so, weil "die Schere", der
Finanzkonzentration, der entsprechend immer weniger "Fürsten" per
deren Kaufwunsch die Response des übrigen Volks (6 Milliarden) lässig
und nebenbei bestimmen. Wir haben die Welt aufgegeben zugunsten weniger,
die ins Bidet scheissen.
Wir sind jedenfalls nicht die Loser, denn, wir haben *immer* die
Einbildung, zu den Siegern zu gehören, wie das Leben selbst, das
keinen Schmutz kennt:
Wie freilich die Beherrschten die Moral, die ihnen von
den Herrschenden kam, stets ernster nahmen als diese selbst,
verfallen heute die betrogenen Massen mehr noch als die
Erfolgreichen dem Mythos des Erfolgs. Sie haben ihre Wünsche.
Unbeirrbar bestehen sie auf der Ideologie, durch die man sie
versklavt. Die böse Liebe des Volks zu dem, was man ihm antut,
eilt der Klugheit der Instanzen noch voraus.
(Horkheimer / Adorno - Dialektik der Aufklärung)
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 00:25:24 von Michael Block
Carlos Duerschmidt schrieb:
>> Mann! Was denkst du über Arbeitslosigkeit, das ist eine traurige
>> Situation, die Menschen niedergeschlagen macht, die kämpfen um die
>> Aufrechterhaltung ihrer Familie und wer weiß was alles, aber die
>
> Hier wäre noch anzumerken, daß ein Arbeitsloser erst dann die
> Chance auf Befreiung bekommt, wenn ihn der Mut bereits verlassen
> hat, nämlich dann, wenn er statt ALG ins ALG II rutscht.
Wenn er vorher ALG I bezog, dann bekommt er nun i.d.R einen Zuschlag zum
ALG II und wird, solange der gezahlt wird, auch noch nicht befreit.
Gruß
Michael
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 00:27:33 von Michael Block
Rudi Menter schrieb:
>>> (2) Weshalb wird einem Bedürftigen überhaupt ein besonderer
>>> (Antrags-)termindruck auferlegt, denn man muß ja nach allem logischen
>>> Ermessen davon ausgehen, daß ein Bedürftiger befreit werden möchte,
>>> hier zu helfen ist doch wohl Ziel des Gesetzgebers?
>> Dazu muss aber erst mal jemand prüfen, ob er überhaupt bedürftig ist.
>> Nicht bei jedem arbeitslosen oder ALG II-Empfänger liegen auch die
>> Voraussetzungen für eine Befreiung vor. Dies zu prüfen ist nunmal (auch)
>> Aufgabe der GEZ.
>
> Früher ging das auch!
Natürlich, früher war selbstverständlich alles besser!
>
> Die Voraussetzungen zu prüfen ist simpelst, besonders für Computer
> und das Ergebnis fällt ehedem gewissermaßen bei der Erstellung des
> Bewilligungsbescheides an!
Tja, aber das wurde doch früher auch nicht gemacht. Da musste man den
Antrag auch selber stellen. Aber hast recht, früher war alles besser.
Gruß
Michael
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 19:27:28 von axbnospamatall
Am Mon, 10 Jul 2006 22:43:19 +0200 schrieb Rudi Menter
<>:
>Axel Böhm wrote:
>
>> Welcher Rechtsgedanke?
>
>Aufklärung, frz. Revolution...
Du bist
a) Im falschen Land
b) 260 Jahre zu spät
Grüße
Axel
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 19:31:41 von Rudi Menter
Axel Böhm wrote:
> Du bist
> a) Im falschen Land
Diese Nationalstaaten werden allmählich abgeschafft --> Europa.
--
fG
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:32:49 von Ralf Geist
Rudi Menter <> schrieb:
>Falsch, früher wurde generell so gehandelt, zumal der Anspruch
>ja eindeutig ist.
Quatsch.
>Nur, man hat eben kürzlich einige Kleinigkeiten geändert!
Seit gestern sicherlich nicht? Alles was man wissen muss, steht auf
dem Antrag. www.gez.de
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:41:23 von Ralf Geist
Rudi Menter <> schrieb:
>Kurt Guenter wrote:
>
>> Nochmals: Er benötigt keine beglaubigte Kopie.
>
>Doch, denn hier wurde bereits der entprechende Wortlaut
>des Staatsvertrages zitiert.
Bevor du jeden Blödsinn glaubst, schaue doch einfach selber nach.
Wolfgang hat es doch auch schon richtig zitiert, aber leider nur noch
nicht verstanden.
>Bitte, ihr Befürworter von allem, hört doch auf, nun auch noch
>richtiggehend zu lügen.
Ich würde niemals lügen :-) Und Befürworter der GEZ bin ich schon
lange nicht. Aber was Recht ist, muss auch Recht bleiben.
<bekannte Ausagen der GEZ, um die es hier nicht geht,gelöscht>
> Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob
>diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann
>nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder
>Schwerbehindertenausweises bei.
nur DAS ist von Belang, ob die Kopie beglaubigt oder nicht beglaubigt
sein muss!
Lügner ist der, der behauptet, die GEZ verlangt zwingend eine
beglaubigte Kopie.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:42:44 von Ralf Geist
Axel Böhm <> schrieb:
>Ergebnis: Du brauchst keine beglaubigte Kopie.
oh Freude, jemand hier, der lesen kann.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:44:05 von Rudi Menter
Kurt Guenter wrote:
> Rudi Menter schrieb:
> Alles was man wissen muss, steht auf dem Antrag.
Alles, was man wissen muß. steht in 30m Gesetzbüchern.
"AKTUELL
Seit 1. April 2005 ist die GEZ für die Bearbeitung der Anträge auf
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Informationen finden
Sie hier.
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)"
Die GEZ war ja erfolgreich, es wurde erfolgreich Geld der Mittellosen
eingespart:
d u r c h Z w a n g s v o l l s t r e c k u n g
Ja, dieses korrupte, menschenverachtende System ist auch davor nicht
zurückgescheut, durch Gesetzesänderung, siehe oben und entsprechende
"Spar-Absicht" viele Bedürftige auch noch zum "Offenbarungseid", d.h.
in die Privatinsolvenz zu zwingen. Möge der Himmel diese Egoisten
gerecht bestrafen!
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:46:28 von Rudi Menter
Kurt Guenter wrote:
> Lügner ist der, der behauptet, die GEZ verlangt zwingend eine
> beglaubigte Kopie.
Es wurde gesagt *ODER das ORIGINAL* !
Nur, das Original verschwindet dann für mindestens 6 Wochen.
--
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 11.07.2006 20:53:11 von Ralf Geist
Thomas Hochstein <> schrieb:
>Insbesondere, wenn er
>tagsüber nicht durch vollzeitige Erwerbsarbeit in Anspruch genommen
>ist, wird es ihm an der notwendigen Zeit vermutlich auch nicht
>ermangeln.
mann, da ist er doch voll krass mit Schreiben von Bewerbungen
beschäftigt, quasi als FulltimeJob.
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 12.07.2006 00:56:32 von minkine1
Rudi Menter schrieb:
> Kurt Guenter wrote:
>
>> Lügner ist der, der behauptet, die GEZ verlangt zwingend eine
>> beglaubigte Kopie.
>
> Es wurde gesagt *ODER das ORIGINAL* !
oder eine einfache Kopie, wenn auf dem Antrag bestätigt wird, das das
Original vorgelegen hat. Ist Lesen *und* Verstehen denn so schwer für
Dich? Macht aber nix, als Merkbefreiter reicht es, wenn Du keins von
beiden kannst. Das ist dann die sogenannte Gerber-Stufe - von da an
kann's nur noch aufwärts gehen.
> Nur, das Original verschwindet dann für mindestens 6 Wochen.
Nein, dann nicht.
Michael
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 12.07.2006 01:05:49 von Rudi Menter
Michael Block wrote:
> Rudi Menter schrieb:
>> Kurt Guenter wrote:
>>
>>> Lügner ist der, der behauptet, die GEZ verlangt zwingend eine
>>> beglaubigte Kopie.
>>
>> Es wurde gesagt *ODER das ORIGINAL* !
>
> oder eine einfache Kopie, wenn auf dem Antrag bestätigt wird, das das
> Original vorgelegen hat. Ist Lesen *und* Verstehen denn so schwer für
> Dich? Macht aber nix, als Merkbefreiter reicht es, wenn Du keins von
> beiden kannst. Das ist dann die sogenannte Gerber-Stufe - von da an
> kann's nur noch aufwärts gehen.
>
>> Nur, das Original verschwindet dann für mindestens 6 Wochen.
>
> Nein, dann nicht.
Schade, ich wollte sogar ein Nachtfoto mitschicken, um
einer wohlwollenden Bearbeitung willen...
Aber ich bin auch schon zu fett geworden, und das ist auch der Beweis:
vielleicht gehts den Arbeitslosen viel zu gut...
--
Ekel darf niemals aufhören, besser wäre sogar, wenn alle
Analgetika, besonders alle Mohnpflanzen ihre Wirkung verlören,
dann würden die Leute wieder freundlich, weil auf Mitgefühl
hoffend, únd darauf angewiesen, aber egal, die Welt ist erledigt (.)
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 12.07.2006 11:57:17 von Tom Berger
Am Tue, 11 Jul 2006 20:44:05 +0200 schrieb Rudi Menter:
> in die Privatinsolvenz zu zwingen. Möge der Himmel diese Egoisten
> gerecht bestrafen!
Nachdem Du schon in de.sci.physik Deinen Ruf als trolliger
Realitätsverweigerer gefestigt hast, willst Du dasselbe auch hier machen?
Tom Berger
--
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Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 12.07.2006 14:28:55 von Rudi Menter
Tom Berger wrote:
> Nachdem Du schon in de.sci.physik Deinen Ruf als trolliger
> Realitätsverweigerer gefestigt hast, willst Du dasselbe auch hier machen?
Lies einfach das Thema du spinnerter alter Mann...
Re: GEZ Ankündigung der Zwangsvollstreckung
am 12.07.2006 21:46:47 von minkine1
Kurt Guenter schrieb:
> jaja, wenn die Argumente ausbleiben, greift Wolfgang zu seiner
> stärksten Waffe:
>
>> Es reicht: *PLONK*
>
Nur ob es wirklich so prickelnd ist, inzwischen bestimmt die Hälfte
aller Usenet-Poster und -Postings nicht mehr lesen zu können? :-)
Gruß
Michael