Anfrage wegen Garantiefall Auto
Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 14:41:21 von Wolfgang Petersen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Garantiefalls (Gebrauchtwagen). Bin ich
hier in der Gruppe richtig oder soll ich eine andere nutzen?
Danke für ein kurzes Feedback.
Wolfgang
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 14:43:03 von Wolfgang Petersen
hy,
ich meinte natürlich eine frage aus rechtlicher sicht. ;-)
"Wolfgang Petersen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:RVrsg.48859$
> Hallo zusammen,
>
> ich habe eine Frage bezüglich eines Garantiefalls (Gebrauchtwagen). Bin
> ich hier in der Gruppe richtig oder soll ich eine andere nutzen?
>
> Danke für ein kurzes Feedback.
>
> Wolfgang
>
Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 15:21:07 von Wolfgang Petersen
hallo zusammen
zur zeit habe ich folgendes problem:
im ende july 2005 habe einen gebrauchten wagen (1. hand, 4 jahre alt)
gekauft, inklusive einer zusatzgarantie der firma xy.
die riemenscheibe wies dieser tage eine schwere beschädigung auf, so das
auch die kurbelwelle davon betroffen ist.
fakt ist, ausbau, einbau usw. kostet laut der werkstatt etwa 3500 euro. :-/
da dachte ich, kein problem, hast ja noch garantie durch diese
zusatzversicherung xy. doch die lehnen diesen
fall ab, mit der begründung, das ich die inspektionsintervalle nicht
eingehalten habe, bzw. überschreitung der
10000 kilometer-intervalle.
der meister der fachwerkstatt erklärte mir aber, das dieser fehler absolut
im bezug auf alter und laufleistung des
fahrzeugs absolut untypisch wäre und der schaden in keinster weise ein
fehler durch unachtsamkeit oder verschleiss
wäre. dafür wäre das viel zu selten und käme in der regel erst bei
fahrzeugen vor, die fast eine doppelte laufleistung/alter haben.
muss ich jetzt wirklich auf jegliche unterstützung verzichten, weil ich die
intervalle nicht genau eingehalten habe?
letzte ölwechsel (keine inspektion) war noch im mai (nachweisbar, wie alle
bisherigen inspektionen). ich hatte es in den letzten monaten schleifen
gelassen, da ich davon ausgegangnen war, das nichts mehr bis ende der
garantiezeit passiert, aber weit gefehlt. :-[
ich weiss, das bequemlichkeit in diesem fall geld kostet und ich mit den
schwarzen peter ankreiden muss.
aber kann ich trotz solcher agbs in einem solchen schadensfalls nur durch
überschreitung der kilometer/inspektionsintervall jeglicher anspruch
verweigert werden oder gibt es aussichten, durch einen rechtsstreit
zumindestens einen teil der reperarturkosten herauszuholen? ich beziehe mich
jetzt darauf, da dieser fehler als "sehr selten, ungewöhnlich" eingestuft
wird.
danke für eure hilfe.
wolfgang
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 16:39:47 von Carlos Duerschmidt
"Wolfgang Petersen" <> skrev:
>zur zeit habe ich folgendes problem:
Das erste Problem ist leicht zu lösen: Kaufe eine Tastatur, bei
der die Wagenhebertaste funktioniert.
>im ende july 2005 habe einen gebrauchten wagen (1. hand, 4 jahre alt)
>gekauft, inklusive einer zusatzgarantie der firma xy.
Mit dem Garantiegeber hast Du wahrscheinlich vereinbart, daß
er von der Leistungspflicht frei wird, wenn Du die
Inspektionsintervalle nicht einhältst. Das ist nicht überraschend,
und das sehe ich auch nicht als übermäßige Benachteiligung an.
Daher sieht mir das so aus, als wäre er im Recht.
>die riemenscheibe wies dieser tage eine schwere beschädigung auf, so das
War der Fehler von Anfang an angelegt? Dann könnte ein
Sachmangel vorliegen (§434 BGB), und Du liest am besten
§437 ff. BGB.
>aber kann ich trotz solcher agbs in einem solchen schadensfalls nur durch
Wenn es um AGB geht, liest Du am besten auch §305 BGB.
Gruß
Carlos
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 22:07:51 von Ralf Geist
"Wolfgang Petersen" <> schrieb:
>muss ich jetzt wirklich auf jegliche unterstützung verzichten, weil ich die
>intervalle nicht genau eingehalten habe?
ja, bei Garantie kann der Garantiegeber bestimmen, WAS du zu tun hast,
um Garantie zu bekommen. Und sei es 10 Liegestützen bei Vollmond.
>ich hatte es in den letzten monaten schleifen
>gelassen, da ich davon ausgegangnen war, das nichts mehr bis ende der
>garantiezeit passiert, aber weit gefehlt. :-[
mal verliert man, mal gewinnt der andere :-)
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 10.07.2006 22:50:56 von bastian
> "Wolfgang Petersen" <> schrieb:
<Auto Ende Juli gekauft...<
Ne Zusatzgarantie von irgendwem ist eine Sache.
Aber die Gewärleistung des Verkäufers läuft auch bei
gebrauchten Sachen ein Jahr.
Da solltest Du aber gleich mal aktiv werden, beweisbar.
In jedem Fall zur Fristwahrung Ansprüche anmelden.
bastian
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 11.07.2006 10:07:05 von Wolfgang Petersen
Hallo zusammen,
und vielen Dank für Eure Ratschläge.
"bastian" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Wolfgang Petersen" <> schrieb:
><Auto Ende Juli gekauft...<
>Ne Zusatzgarantie von irgendwem ist eine Sache.
>Aber die Gewärleistung des Verkäufers läuft auch bei
>gebrauchten Sachen ein Jahr.
>Da solltest Du aber gleich mal aktiv werden, beweisbar.
>In jedem Fall zur Fristwahrung Ansprüche anmelden.
>bastian
Das mit der Gewährleistung des Verkäufers war ein guter Tip. Beweisbar kann
wohl nur ein Sachverständiger bestimmen, oder? Reicht es aus, das ich zur
Fristwahrung den Autoverkäufer ein Fax schicke?
best greets
Wolfgang
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 11.07.2006 14:53:04 von bastian
Wolfgang Petersen schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> und vielen Dank für Eure Ratschläge.
>
>
> "bastian" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>
> > "Wolfgang Petersen" <> schrieb:
>
> ><Auto Ende Juli gekauft...<
>
> >Ne Zusatzgarantie von irgendwem ist eine Sache.
>
> >Aber die Gewärleistung des Verkäufers läuft auch bei
> >gebrauchten Sachen ein Jahr.
>
> >Da solltest Du aber gleich mal aktiv werden, beweisbar.
>
> >In jedem Fall zur Fristwahrung Ansprüche anmelden.
>
> >bastian
>
> Das mit der Gewährleistung des Verkäufers war ein guter Tip. Beweisba=
r kann
> wohl nur ein Sachverständiger bestimmen, oder? Reicht es aus, das ich z=
ur
> Fristwahrung den Autoverkäufer ein Fax schicke?
>=20
> best greets
> Wolfgang
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 11.07.2006 15:06:07 von bastian
Wolfgang Petersen schrieb:
>
> >Ne Zusatzgarantie von irgendwem ist eine Sache.
>
> >Aber die Gewärleistung des Verkäufers läuft auch bei
> >gebrauchten Sachen ein Jahr.
>
> >Da solltest Du aber gleich mal aktiv werden, beweisbar.
>
> >In jedem Fall zur Fristwahrung Ansprüche anmelden.
>
> >bastian
>
> Das mit der Gewährleistung des Verkäufers war ein guter Tip. Beweisba=
r kann
> wohl nur ein Sachverständiger bestimmen, oder? Reicht es aus, das ich z=
ur
> Fristwahrung den Autoverkäufer ein Fax schicke?
Hi,
wenn das Auto vgon Privat gekauft wurde, kann ev. Verk. die
Gewährleistung/Mängelhaftung ausgeschlossen haben. Prüfen, dann geht
nix.
Ein gewerbl. Verk. darf bei gebraucht von 2 J auf 1 Jahr reduzieren.
Nicht darunter.
Ein Fax hat nur eine sehr eingeschränkte Beweiskraft. Sollte schon
Einschreiben sein.
Andererseits könnte es bei gewerblich auf Schiedsstelle
Handwerkskammer rauslaufen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird wohl ein Anwalt ranmüssen.
Dessen Kosten und die Kosten eines Sachverständigen , im
Unterlegensfall noch die Kosten der Gegenseite, lassen das Ganze
kritisch erscheinen.
Keine andere Lösung in Sicht ?
Selbstreparatur mit Freund, Tauschmotor vom Verwerter ?
Allerdings, Schiedsstelle ist nicht teuer.
Mit Gruß
bastian
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 13.07.2006 12:57:18 von Wolfgang Petersen
Hallo Bastian,
sorry ich konnte mich leider nicht eher melden.
"bastian" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>Hi,
>wenn das Auto vgon Privat gekauft wurde, kann ev. Verk. die
>Gewährleistung/Mängelhaftung ausgeschlossen haben. Prüfen, dann geht
>nix.
Nicht privat!
>Ein gewerbl. Verk. darf bei gebraucht von 2 J auf 1 Jahr reduzieren.
>Nicht darunter.
Laut den Vertrag 1 Jahr. Somit bin ich noch in der Gewährleistungszeit (bis
zum 19.07)
>Ein Fax hat nur eine sehr eingeschränkte Beweiskraft. Sollte schon
>Einschreiben sein.
Geht heute noch mit der Post als Einschreiben raus.
>Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird wohl ein Anwalt ranmüssen.
>Dessen Kosten und die Kosten eines Sachverständigen , im
>Unterlegensfall noch die Kosten der Gegenseite, lassen das Ganze
>kritisch erscheinen.
Die Versicherung lehnt eine Übernahme der Kosten ab, da deren
Sachverständige festgestellt haben will, das der Fehler durch Montagefehler
der Werkstatt enstanden wäre?! Das heist, meine Werkstatt hätte angefangen
zu montieren. Das ist absoluter Blödsinn, da die alte Riemenscheibe erstmal
runter muss und noch kein Ersatzteil da ist.
>Keine andere Lösung in Sicht ?
>Selbstreparatur mit Freund, Tauschmotor vom Verwerter ?
Ich denke nein. Meine Versicherung teilte mit, da sbei einem Rechtsstreit
auf jeden Fall eine Deckung gewährt wird. Somit werde ich per anwalt gegen
die Entscheidung vorgehen. So schnell gebe ich nicht auf.
Viele Grüße
Wolfgang
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 13.07.2006 15:07:32 von Holger Pollmann
"Wolfgang Petersen" <> schrieb:
> Laut den Vertrag 1 Jahr. Somit bin ich noch in der
> Gewährleistungszeit (bis zum 19.07)
Wohlgemerkt: diese Frist ist eine Verjährungsfrist. Wenn nicht bis zum 19.
Juli verjährungshemmende oder -hindernde Maßnahmen ergriffen werden, ist
der Anspruch am 20. verjährt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 13.07.2006 19:03:57 von bastian
> "Wolfgang Petersen" <> schrieb:
>
> > Laut den Vertrag 1 Jahr. Somit bin ich noch in der
> > Gewährleistungszeit (bis zum 19.07)
Der Holger hat recht und ich hätte dich daraufhin weisen sollen.
Also, nur Brief reicht nicht, die müßten schon mit Antwortbrief oder
vor Zeugen erklären, daß sie sich nicht auf die Verjährung berufen
wollen.
Bei Inanspruchnahme der Schiedsstelle weiß ich es nicht genau, meines
Wissens
ruht die Verjährung bei Streitigkeiten mit Handwerkskammer-Betrieben,
die sich
Schiedsstellen-Entscheidungen unterwerden. Klären.
Ansonsten wirds häßlich. Dann müßte ein Anwalt Mahnbescheid
rechtzeitig einreichen,
womit das Ganze dann rechtshängig ist.
bastian
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 14.07.2006 04:20:41 von unknown
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Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 14.07.2006 04:44:37 von Carlos Duerschmidt
Ralf Kusmierz <> skrev:
>MB reicht dafür nicht, da muß schon Klage erhoben werden.
Das BGB meint in §204 Abs.1:
Die Verjährung wird gehemmt durch
1. die Erhebung der Klage (...)
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren,
....
Abgesehen davon nutzt die Verjährung dem Händler nichts, solange
er sich nicht auf sie beruft - man weiß ja nie, was so alles
vergessen wird.
Gruß
Carlos
Re: Anfrage wegen Garantiefall Auto
am 14.07.2006 06:08:42 von unknown
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