Rücktritt vom Kauf / Verpackungskosten

Rücktritt vom Kauf / Verpackungskosten

am 10.07.2006 14:45:25 von Bernhard Niemeier

Habe kürzlich über ebay ein Mobelstück (Sideboard) gekauft. Beim Auspacken
bzw. Aufbau (alles in Einzelteilen) stellt ich fehlerhafte Bohrungen fest,
die einen vollständigen Aufbau unmöglich machen. Ich reklamierte schriftlich
drei Tage nach Erhalt der Ware beim Verkäufer, der mich bat, den Artikel so
weit wie möglich aufzubauen und Fotos von den Fehlern zu senden. Gesagt,
getan - in der Hoffnung, der Händler würde mir fehlerhafte Teile
nachliefern. Leider blieb auf meine Fotos usw. jegliche Reaktion aus, so
dass ich zehn Tage nach Erhalt der Ware schriftlich vom Kauf zurückgetreten
bin und um Abholung und Rückzahlung des Kaufpreises bat. Daraufhin bekam ich
die Antwort, dass ich den Artikel originalgetreu zu verpacken hätte und zur
Abholung bereits stellen solle.

Die Originalverpackung liegt mir jedoch nicht mehr vor (mir reicht schon,
dass ich seit mehr als 10 Tagen ein halb aufgebautes, nicht nutzbares
Möbelstück in meinem Wohnzimmer rumstehen habe.

Um das Möbelstück wieder transportsicher zu verpacken müsste ich also
ersatzweise Verpackungsmaterial besorgen. Wer hat die Kosten dafür zu
tragen? Und wie lange kann sich der Verkäufer nun Zeit lassen kann, um das
fehlerhafte Stück endlich aus meinem Wohnzimmer zu entfernen? Wie kann ich
verhindern, dass der Verkäufer nach Rücknahme nicht behauptet, der Artikel
wäre von mir (oder beim Transport) erneut beschädigt worden?

Danke!

Re: Rücktritt vom Kauf / Verpackungskosten

am 10.07.2006 17:49:57 von Holger Pollmann

"Bernhard Niemeier" <> schrieb:

> Um das Möbelstück wieder transportsicher zu verpacken müsste ich
> also ersatzweise Verpackungsmaterial besorgen. Wer hat die Kosten
> dafür zu tragen?

Der Verkäufer.

> Und wie lange kann sich der Verkäufer nun Zeit lassen kann, um das
> fehlerhafte Stück endlich aus meinem Wohnzimmer zu entfernen?

Bis zum 31.12.2009; dann verjährt sein Anspruch auf Herausgabe gegen
dich.

Ansonsten bliebe dir nur, die Sache öffentlich zu versteigern und den
Erlös bei Gericht für ihn zu hinterlegen.

> Wie kann ich verhindern, dass der Verkäufer nach Rücknahme nicht
> behauptet, der Artikel wäre von mir (oder beim Transport) erneut
> beschädigt worden?

Ich nehme mal an, daß da ein "nicht" zuviel ist; du kannst das nicht
verhindern, aber die Gegenwart von Zeugen beim Auspacken und Aufbauen,
so du denn welche hattest, würde vor Gericht dahingehend einen Vorteil
ergeben.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Rücktritt vom Kauf / Verpackungskosten

am 10.07.2006 18:47:03 von Kai Kranzmann

On 10 Jul 2006 15:49:57 GMT, Holger Pollmann <> wrote:

>> Um das Möbelstück wieder transportsicher zu verpacken müsste ich
>> also ersatzweise Verpackungsmaterial besorgen. Wer hat die Kosten
>> dafür zu tragen?
>
>Der Verkäufer.


Warum?! Der Käufer hat doch selbst vereitelt, dass er nicht mehr sicher
verpacken kann. Der Käufer hat schließlich auch Mitwirkungspflichten in
Rahmen des Fernabsatzegeschäftes.......

--
Meine Uhr steht auf Leben.
Die Welt ist das, was man von ihr denkt.

Re: Rücktritt vom Kauf / Verpackungskosten

am 10.07.2006 18:58:18 von Holger Pollmann

Kai Kranzmann <> schrieb:

>>> Um das Möbelstück wieder transportsicher zu verpacken müsste ich
>>> also ersatzweise Verpackungsmaterial besorgen. Wer hat die Kosten
>>> dafür zu tragen?
>>
>> Der Verkäufer.
>
> Warum?!

Wenn er dem Käufer einen Auftrag erteilt, dann muß der Verkäufer nach
§ 670 BGB auch die notwendigen Aufwendungen ersetzen.

> Der Käufer hat doch selbst vereitelt, dass er nicht mehr
> sicher verpacken kann. Der Käufer hat schließlich auch
> Mitwirkungspflichten in Rahmen des Fernabsatzegeschäftes...

Die Tatsache, daß der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde, ist
hier völlig irrelevant, und es gibt auch keine Pflicht, die
Originalverpackung unbeschädigt zu lassen, wenn das nicht zu der
Sorgfalt gehört, die der Käufer üblicherweise in eigenen
Angelegenheiten einzuhalten pflegt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und
Migration. Tagesschau vom 14. April 2006.