Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:14:13 von Martin Dietrich
Hallo NG,
zwei Konzerne verwenden ja derzeit die Deutsche Nationalhymne in ihrer
Fernsehwerbung. Eine vor zwei Wochen getätigte Anfrage bei der GEMA bzgl.
Nutzungsrechten erbrachte bis dato leider keine Rückmeldung. Man wundert
sich zwar, aber es "scheint" legal zu sein. Ich persönlich halte dies als -
zumindest moralischen - Mißbrauch einer Nationalhymne.
Frage: darf jeder einfach so die Deutsche Nationalhymne für Werbezwecke
verwenden? Als Telefonmusik, da ja anscheinend GEMA frei
Martin
Re: Nationlhymne der BRD fürWerbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:18:20 von unknown
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Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:27:02 von Holger Pollmann
"Martin Dietrich" <> schrieb:
> Ich persönlich halte dies als - zumindest moralischen - Mißbrauch
> einer Nationalhymne.
Da Moral eine Frage der persönlichen Einstellung ist, ist deine
Einschätzung nicht zu beanstanden :-)
> Frage: darf jeder einfach so die Deutsche Nationalhymne für
> Werbezwecke verwenden?
Solange man sie dabei nicht verunglimpft, würde ich sagen: ja. (Sonst
macht man sich strafbar nach § 90a I Nr. 2 StGB.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:30:44 von Martin Dietrich
Elmar Haneke wrote:
> "Martin Dietrich" <> schrieb:
>
>> Eine vor zwei Wochen getätigte Anfrage bei der GEMA bzgl.
>> Nutzungsrechten erbrachte bis dato leider keine Rückmeldung.
>
> Die Gema ist der falsche Ansprechpartner, da Text und Melodie keinen
> Urheberrechten mehr unterliegen.
und warum antwortet die GEMA dann nicht? Das war doch meine Anfrage an den
Laden. Da muss jemand aus dem Usenet innerhalb von 4 Minuten eine Antwort
geben, wozu GEMA nach zwei Wochen nicht mal in der Lage ist. Traurig.
Da für Text und Melodie keine Urheberrechte mehr bestehen, kann also jeder
die Deutsche Nationalhymne verwenden wie er will?
Vielen Dank für Deine Ausführung..
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:47:21 von Erwin Denzler
Martin Dietrich schrieb:
> Da für Text und Melodie keine Urheberrechte mehr bestehen, kann also jeder
> die Deutsche Nationalhymne verwenden wie er will?
Tja, schlecht für die GEMA. Wäre Haydn nicht schon vor 197 Jahren
gestorben, hätte die GEMA in den letzten 5 Wochen ein Heer von
Kassierern durch die Stadien und Fanmeilen schicken können.
Von Fallersleben ist auch schon seit 132 Jahren tot.
Aber wenn man eine Darbietung nimmt, die jemand anders erbracht hat
(Sänger, Chror, Orchester), sind natürlich dessen Rechte zu beachten.
E.D.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 18:49:13 von Gernot Griese
Martin Dietrich schrieb:
> Hallo NG,
>
> zwei Konzerne verwenden ja derzeit die Deutsche Nationalhymne in ihrer
> Fernsehwerbung. Eine vor zwei Wochen getätigte Anfrage bei der GEMA bzgl.
> Nutzungsrechten erbrachte bis dato leider keine Rückmeldung. Man wundert
> sich zwar, aber es "scheint" legal zu sein. Ich persönlich halte dies als -
> zumindest moralischen - Mißbrauch einer Nationalhymne.
> Frage: darf jeder einfach so die Deutsche Nationalhymne für Werbezwecke
> verwenden? Als Telefonmusik, da ja anscheinend GEMA frei
Da sowohl Hoffmann von Fallersleben als auch Joseph Haydn schon länger
als 70 Jahre tot sind, gibt es für das Werk kein Urheberrecht mehr, das
von der GEMA verwaltet werden könnte. Anders sieht es für die Rechte an
einer konkrekte Aufnahme aus, aber die kann man ja leicht durch eine
eigene Neuaufnahme aushebeln.
Ansonsten ist eine gesetzliche Mißbrauchsregelung wenig sinnvoll,
solange die Nationalhymne selbst nicht per Gesetz festgelegt ist.
Anders sieht es bei der Flagge aus: Schwarz-rot-gold kann frei verwendet
werden, die Bundesdienstflagge mit dem Bundesschild ist jedoch
ausschließlich dem Bund vorbehalten.
Gruß,
Gernot
--
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Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwen dbar?
am 10.07.2006 18:56:02 von Holger Pollmann
Gernot Griese <> schrieb:
> Ansonsten ist eine gesetzliche Mißbrauchsregelung wenig sinnvoll,
> solange die Nationalhymne selbst nicht per Gesetz festgelegt ist.
Es ist, soweit ich das sehen kann, ziemlich herrschende Meinung, daß das
Deutschlandlied die offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik
Deutschland ist, und zwar durch Festlegung durch den Bundespräsidenten.
> Anders sieht es bei der Flagge aus: Schwarz-rot-gold kann frei
> verwendet werden,
Die ist übrigens in Art. 22 GG sogar verfassungsmäßig festgelegt; im
übrigen gilt auch da § 90a StGB,
--
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Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwen dbar?
am 10.07.2006 19:26:27 von Andreas Galinski
Holger Pollmann <> wrote:
>Es ist, soweit ich das sehen kann, ziemlich herrschende Meinung, daß das
>Deutschlandlied die offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik
>Deutschland ist, und zwar durch Festlegung durch den Bundespräsidenten.
Genauer gesagt ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes die
offizielle Nationalhymne, und zwar durch eine Übereinkunft des
Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers, die im Bundesgesetzblatt
veröffentlich wurde (BGBl I 1991, 2135), was der Sache eine gewisse
Wertigkeit verleiht.
(vgl. )
Andreas
--
Toby: "Does anybody have a copy of the Constitution? [No one responds.]
This is discouraging."
Cathy: "Bonnie, would you get Toby a copy of the Constitution?"
Bonnie: "Is it still in print?" ("The West Wing")
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwen dbar?
am 10.07.2006 19:36:04 von Gernot Griese
Holger Pollmann schrieb:
> Gernot Griese <> schrieb:
>>Ansonsten ist eine gesetzliche Mißbrauchsregelung wenig sinnvoll,
>>solange die Nationalhymne selbst nicht per Gesetz festgelegt ist.
> Es ist, soweit ich das sehen kann, ziemlich herrschende Meinung, daß das
> Deutschlandlied die offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik
> Deutschland ist, und zwar durch Festlegung durch den Bundespräsidenten.
Das "Lied der Deutschen", um genau zu sein und es handelt sich bei der
"Festlegung" um einen Briefwechsel mit dem Bundeskanzler. Das ist weder
ein Gesetz noch eine Verordnung.
>>Anders sieht es bei der Flagge aus: Schwarz-rot-gold kann frei
>>verwendet werden,
> Die ist übrigens in Art. 22 GG sogar verfassungsmäßig festgelegt; im
> übrigen gilt auch da § 90a StGB,
Wobei bei Farben und Hymne eine Verunglimpfung kaum definiert werden kann.
Bei der Hymne steht es im Prinzip jedem frei, das Kaiserquartett neu zu
bearbeiten und mit einem x-beliebigen Text zu versehen. Es ist dann
einfach nicht mehr die Nationalhymne, nämlich die "3. Strophe des
Hoffmann-Haydn'schen Liedes". Anders wäre es, wenn das Lied der
Deutschen als Einheit von Text und Melodie bzw. Satz, mit dem Ziel die
Nationalhymne darzustellen, erstellt worden wäre (wie es ja z.B. bei
Bundesschild und Bundeswappen der Fall war).
Gruß,
Gernot
--
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Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 19:43:56 von Holger Pollmann
Gernot Griese <> schrieb:
>> Es ist, soweit ich das sehen kann, ziemlich herrschende Meinung,
>> daß das Deutschlandlied die offizielle Nationalhymne der
>> Bundesrepublik Deutschland ist, und zwar durch Festlegung durch
>> den Bundespräsidenten.
>
> Das "Lied der Deutschen", um genau zu sein und es handelt sich bei
> der "Festlegung" um einen Briefwechsel mit dem Bundeskanzler. Das
> ist weder ein Gesetz noch eine Verordnung.
Richtig. Drum schrieb ich weder Gesetz noch Verordnung. Nenne es Dekret
oder was auch immer du magst, jedenfalls ist sie damit rechtsverbindlich
festgelegt.
>>> Anders sieht es bei der Flagge aus: Schwarz-rot-gold kann frei
>>> verwendet werden,
>
>> Die ist übrigens in Art. 22 GG sogar verfassungsmäßig festgelegt;
>> im übrigen gilt auch da § 90a StGB,
>
> Wobei bei Farben und Hymne eine Verunglimpfung kaum definiert
> werden kann.
Wer die deutsche Nationalfahne auf dem Boden aus Kot ("schwarz"), Blut
("rot") und Urin ("gold") darstellt, könnte das u.U. durch hinkriegen...
> Bei der Hymne steht es im Prinzip jedem frei, das Kaiserquartett
> neu zu bearbeiten und mit einem x-beliebigen Text zu versehen. Es
> ist dann einfach nicht mehr die Nationalhymne, nämlich die "3.
> Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes".
Wer eine Kombination aus Text- oder Liedteilen herstellt, die erkennbar
an die Nationalhymne erinnert, und das ganze in einer verunglimpfenden
Weise macht, verunglimpft natürlich die Nationalhymne. Die Tatsache, daß
man die Bestandteile einzeln ändern kann, heißt nicht, daß eine
Verunglimpfung unmöglich würde.
--
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Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwen dbar?
am 10.07.2006 19:45:32 von huehn
Holger Pollmann wrote:
>> Anders sieht es bei der Flagge aus: Schwarz-rot-gold kann frei
>> verwendet werden,
>
> Die ist übrigens in Art. 22 GG sogar verfassungsmäßig festgelegt; im
> übrigen gilt auch da § 90a StGB,
Naja, von heraldischer Eindeutigkeit ist man da doch sehr weit entfernt.
Wird die "Anordnung über die deutschen Flaggen" eigentlich juristisch
sozusagen lediglich als Klarstellung betrachtet und die Flaggen in
heutiger Form sind eigentlich schon durch das GG festgelegt, wenn auch
nicht ausdrücklich in aller Genauigkeit, oder wäre verfassungsrechtlich
eine Festlegung der Bundesflagge als "roter Grund mit schwarzen Karos
und goldener Schrift" nicht zu beanstanden?
Thomas
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 20:12:25 von Gernot Griese
Holger Pollmann schrieb:
> Gernot Griese <> schrieb:
>>Bei der Hymne steht es im Prinzip jedem frei, das Kaiserquartett
>>neu zu bearbeiten und mit einem x-beliebigen Text zu versehen. Es
>>ist dann einfach nicht mehr die Nationalhymne, nämlich die "3.
>>Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes".
> Wer eine Kombination aus Text- oder Liedteilen herstellt, die erkennbar
> an die Nationalhymne erinnert, und das ganze in einer verunglimpfenden
> Weise macht, verunglimpft natürlich die Nationalhymne. Die Tatsache, daß
> man die Bestandteile einzeln ändern kann, heißt nicht, daß eine
> Verunglimpfung unmöglich würde.
"Halleluja, halleluja..." textete Mozart auf das dritte Thema - oder
Haydn übernahm den Teil von Mozart; ich weiß nicht, wer von beiden das
Thema zuerst verwendete.
Auf jeden Fall steht fest, daß man ein gesungenes Lied nicht
beschmieren, zerreissen oder verbrennen kann und damit der Tatbestand
der Verunglimpfung deutlich schwerer nachzuweisen ist als bei der Flagge.
Gruß,
Gernot
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Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verwendbar?
am 10.07.2006 20:13:29 von usenet-01-2006
Gernot Griese schrieb:
> Da sowohl Hoffmann von Fallersleben als auch Joseph Haydn schon länger
> als 70 Jahre tot sind, gibt es für das Werk kein Urheberrecht mehr, das
> von der GEMA verwaltet werden könnte. Anders sieht es für die Rechte an
> einer konkrekte Aufnahme aus, aber die kann man ja leicht durch eine
> eigene Neuaufnahme aushebeln.
Und dafür wäre i.ü. nicht die GEMA zuständig.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 20:19:31 von Holger Pollmann
Gernot Griese <> schrieb:
>> Wer eine Kombination aus Text- oder Liedteilen herstellt, die
>> erkennbar an die Nationalhymne erinnert, und das ganze in einer
>> verunglimpfenden Weise macht, verunglimpft natürlich die
>> Nationalhymne. Die Tatsache, daß man die Bestandteile einzeln
>> ändern kann, heißt nicht, daß eine Verunglimpfung unmöglich würde.
>
> "Halleluja, halleluja..." textete Mozart auf das dritte Thema -
> oder Haydn übernahm den Teil von Mozart; ich weiß nicht, wer von
> beiden das Thema zuerst verwendete.
Ja und?
> Auf jeden Fall steht fest, daß man ein gesungenes Lied nicht
> beschmieren, zerreissen oder verbrennen kann und damit der
> Tatbestand der Verunglimpfung deutlich schwerer nachzuweisen ist
> als bei der Flagge.
Beweisbarkeit hat nichts mit der Frage zu tun, ob Strafbarkeit vorliegt.
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 20:28:02 von Holger Pollmann
Thomas Hühn <> schrieb:
>> Die ist übrigens in Art. 22 GG sogar verfassungsmäßig festgelegt;
>> im übrigen gilt auch da § 90a StGB,
>
> Naja, von heraldischer Eindeutigkeit ist man da doch sehr weit
> entfernt.
ACK :-)
> Wird die "Anordnung über die deutschen Flaggen" eigentlich
> juristisch sozusagen lediglich als Klarstellung betrachtet und die
> Flaggen in heutiger Form sind eigentlich schon durch das GG
> festgelegt, wenn auch nicht ausdrücklich in aller Genauigkeit, oder
> wäre verfassungsrechtlich eine Festlegung der Bundesflagge als
> "roter Grund mit schwarzen Karos und goldener Schrift" nicht zu
> beanstanden?
Weder noch. Die Anordnungen des BPräs werden m.W. als kostitutiv
verstanden; auf der anderen Seite steht die Festlegung in der
Tradition von Lützowschen Freikorps, Hambacher Fest etc.; roter Grund
mit schwarzen Karos und goldener Schrift dürfte zu weit davon
abweichen.
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und
Migration. Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD fürWerbung verwendbar?
am 10.07.2006 22:11:46 von Heiko Nock
Andreas Galinski wrote:
> Genauer gesagt ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes die
> offizielle Nationalhymne, und zwar durch eine Übereinkunft des
> Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers, die im Bundesgesetzblatt
> veröffentlich wurde (BGBl I 1991, 2135), was der Sache eine gewisse
> Wertigkeit verleiht.
Welche denn? Und was passiert, wenn dort Einkaufszettel oder
Liebesbriefe veröffentlicht werden?
--
Der verantwortungsbewußte Fußgänger von heute tut drei Dinge: Er läßt
seinen Anzug panzern, er schließt ein Dutzend Versicherungen ab, und
er bleibt zu Hause.
-- Danny Kaye
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 22:17:22 von huehn
Holger Pollmann wrote:
> Weder noch. Die Anordnungen des BPräs werden m.W. als kostitutiv
> verstanden; auf der anderen Seite steht die Festlegung in der
Bedeutet "konstitutiv" hier "hat Verfassungsrang"?
Thomas
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 22:22:33 von Holger Pollmann
Thomas Hühn <> schrieb:
>> Weder noch. Die Anordnungen des BPräs werden m.W. als kostitutiv
>> verstanden; auf der anderen Seite steht die Festlegung in der
>
> Bedeutet "konstitutiv" hier "hat Verfassungsrang"?
Nein, das ist das Gegenteil von "deklaratorisch".
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 22:25:30 von huehn
Holger Pollmann wrote:
> Thomas Hühn <> schrieb:
>
>>> Weder noch. Die Anordnungen des BPräs werden m.W. als kostitutiv
>>> verstanden; auf der anderen Seite steht die Festlegung in der
>>
>> Bedeutet "konstitutiv" hier "hat Verfassungsrang"?
>
> Nein, das ist das Gegenteil von "deklaratorisch".
Ah, okay, dann weiß ich, was gemeint ist.
Jetzt noch über den gemeinsamen Wortstamm grübeln...
Thomas
Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 22:40:22 von Holger Pollmann
Thomas Hühn <> schrieb:
>>>> Weder noch. Die Anordnungen des BPräs werden m.W. als kostitutiv
>>>> verstanden; auf der anderen Seite steht die Festlegung in der
>>>
>>> Bedeutet "konstitutiv" hier "hat Verfassungsrang"?
>>
>> Nein, das ist das Gegenteil von "deklaratorisch".
>
> Ah, okay, dann weiß ich, was gemeint ist.
>
> Jetzt noch über den gemeinsamen Wortstamm grübeln...
Beides konstituiert etwas, legt also die Aufstellung fest: die
Verfassung konstituiert den Staat, die Anordnung des BPräs konstituiert,
wie die Fahne aussieht (statt nur erklärend festzustellen, daß und wie
die Verfassung das tut).
--
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Re: Nationlhymne der BRD für Werbung verw en dbar?
am 10.07.2006 22:58:54 von huehn
Holger Pollmann wrote:
>> Jetzt noch über den gemeinsamen Wortstamm grübeln...
>
> Beides konstituiert etwas, legt also die Aufstellung fest: die
> Verfassung konstituiert den Staat, die Anordnung des BPräs konstituiert,
> wie die Fahne aussieht (statt nur erklärend festzustellen, daß und wie
> die Verfassung das tut).
Okay. Und wie bringen wir jetzt noch die alte Enterprise "Constitution
Class" das rein? ;-)
Thomas