WM Karten und (Nicht-)Übergabe

WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 10.07.2006 23:23:59 von Heinz Becker

Hallo!

Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich kam nicht
zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe), warum, darauf will
ich jetzt nicht eingehen. Die Käuferin schrieb mir darauf, dass sie
einen Deckungskauf tätigen wird (also dieselben Tickets anderweitig
evtl. teurer erwirbt) und der Differenzbetrag + alle weiteren Kosten
mir von ihrem Anwalt in Rechnung gestellt werden. Mir ist klar, dass
ich den Kaufvertrag nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu ihrem
angekündigten Vorhaben rechtlich befugt? Wenn ja, kann ich mich
dagegen "wehren"? Wohlmöglich blufft sie nur.

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 10.07.2006 23:42:53 von Carlos Duerschmidt

"Heinz Becker" <> skrev:

>Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich kam nicht
>zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe), warum, darauf will
>ich jetzt nicht eingehen. Die Käuferin schrieb mir darauf, dass sie

In §280 Abs.1 BGB steht, daß Du schon darauf eingehen solltest,
warum. Zumindest solltest Du schreiben, ob Du die Pflichtverletzung
zu vertreten hast.

>mir von ihrem Anwalt in Rechnung gestellt werden. Mir ist klar, dass

Was der Anwalt dabei soll, ist mir allerdings schleierhaft. Es
wäre zu prüfen, an wen er seine Kostennote schicken darf.

>angekündigten Vorhaben rechtlich befugt? Wenn ja, kann ich mich
>dagegen "wehren"? Wohlmöglich blufft sie nur.

Wogegen genau willst Du dich jetzt wehren? Sie tut Dir doch
wahrscheinlich kein Unrecht an.

Gruß
Carlos

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 07:53:20 von Gerhard Mayer

Hallo Heinz

Heinz Becker schrieb:
> Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich kam nicht
> zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe), warum, darauf will
> ich jetzt nicht eingehen. Die Käuferin schrieb mir darauf, dass sie
> einen Deckungskauf tätigen wird (also dieselben Tickets anderweitig
> evtl. teurer erwirbt) und der Differenzbetrag + alle weiteren Kosten
> mir von ihrem Anwalt in Rechnung gestellt werden. Mir ist klar, dass
> ich den Kaufvertrag nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu ihrem
> angekündigten Vorhaben rechtlich befugt? Wenn ja, kann ich mich
> dagegen "wehren"? Wohlmöglich blufft sie nur.

Du möchtest auf die Umstände nicht eingehen, aber grad sind die doch
wichtig.

Ganz allgemein würde ich sagen: Wenn Du Schuld dran bist, das die
Übergabe nicht oder nicht rechtzeitig geschehen konnte, dann sind die
Chancen ehr hoch, das die Käuferin im Recht ist und damit durchkommen
wird. Zum Anwalt zu gehen wäre vermutlich dann weggeworfenes Geld.

Aber das kommt drauf an ...

HTH

Gerhard Mayer

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 10:45:27 von Matthias Kryn

Heinz Becker schrieb:

> Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich
> kam nicht zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe),

Verschuldet oder unverschuldet?

> warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.

Das wäre aber wichtig.

> Die Käuferin
> schrieb mir darauf, dass sie einen Deckungskauf tätigen wird
> (also dieselben Tickets anderweitig evtl. teurer erwirbt) und
> der Differenzbetrag

ACK.

> + alle weiteren Kosten

Als da sein sollen?

> mir von ihrem
> Anwalt in Rechnung gestellt werden.

Das kann sie auch selbst, aber wenn sie die Sicherheit braucht,
ok.

> Mir ist klar, dass ich
> den Kaufvertrag nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu
> ihrem angekündigten Vorhaben rechtlich befugt?

IMHO ja.

> Wenn ja, kann ich mich dagegen "wehren"? Wohlmöglich
> blufft sie nur.

Nach meiner Einschätzung hat sie es nicht nötig zu bluffen.

Grüße
Matthias

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 11:50:55 von Heinz Becker

Matthias Kryn wrote:
> Heinz Becker schrieb:
>
> > Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich
> > kam nicht zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe),
>
> Verschuldet oder unverschuldet?

Ich bin micht zum Treffpunkt erschienen.
>
> > warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.
>
> Das wäre aber wichtig.

Könnte ja sein, dass mir jemand mehr geboten hat.
>
> > Die Käuferin
> > schrieb mir darauf, dass sie einen Deckungskauf tätigen wird
> > (also dieselben Tickets anderweitig evtl. teurer erwirbt) und
> > der Differenzbetrag
>
> ACK.
>
> > + alle weiteren Kosten
>
> Als da sein sollen?
>
weiss ich noch nicht.
> > mir von ihrem
> > Anwalt in Rechnung gestellt werden.
>
> Das kann sie auch selbst, aber wenn sie die Sicherheit braucht,
> ok.
>
> > Mir ist klar, dass ich
> > den Kaufvertrag nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu
> > ihrem angekündigten Vorhaben rechtlich befugt?
>
> IMHO ja.
>
> > Wenn ja, kann ich mich dagegen "wehren"? Wohlmöglich
> > blufft sie nur.
>
> Nach meiner Einschätzung hat sie es nicht nötig zu bluffen.
>=20
> Grüße
> Matthias

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 12:01:58 von Holger Pollmann

"Heinz Becker" <> schrieb:

f'up nach dsrm

>> Verschuldet oder unverschuldet?
>
> Ich bin micht zum Treffpunkt erschienen.

Das heißt ja noch nix. Wenn's ein Autounfall war, der dich vom Erscheinen
abhielt, wäre es bspw. in aller Regel eher unverschuldet. Aber:

>>> warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.
>>
>> Das wäre aber wichtig.
>
> Könnte ja sein, dass mir jemand mehr geboten hat.

Wenn du vorsätzlich nicht hingehst, weil du dich entschieden hast,
vorsätzlich die Unmöglichkeit der Lieferung herbeizuführen, indem du
jemand anderem die Karten verkaufst, dann ist der Fall klar, du schuldest
natürlich Schadensersatz. Wäre ja auch noch schöner.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 12:03:35 von Leo Stern

Heinz Becker schrieb:

> Wohlmöglich blufft sie nur.

Hat sie eine Quittung für den mehr bezahlten Preis? Ist diese Quittung
wasserdicht?

Bist du sicher dass nicht _sie_ am falschen Übergabeort gewartet hat?
Dadurch konntest du dein Ticket nicht loswerden und musstest es
zum halben Preis verschleudern. Verlange von ihr den entgangenen
Entgelt. Mittels Rechtsanwalt. Und zwar sofort!

Falls sie das Ticket bei dir günstiger hätte haben können dann
könnte
sie den regulären Preis einverlangen. Das wäre nachweisbar.

Aber ein Schwarzmarktticket mit dem Rechtsanwalt einfordern. :-) :-)

Das ist nur noch krank.=20

Leo

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 12:05:43 von Holger Pollmann

"Leo Stern" <> schrieb:

f'up nach dsrm

> Aber ein Schwarzmarktticket mit dem Rechtsanwalt einfordern. :-) :-)
>
> Das ist nur noch krank.

Was verstehst du unter "Schwarzmarktticket" und was ist daran "krank".?
Wenn sie einen Deckungskauf machen mußte, weil der OP sich entschieden
hat, die Karte an einen Besserzahlenden zu verkloppen, dann sollte der OP
gefälligst zu seiner vorsätzlichen Schädigung stehen und die Mehrkosten
des Deckungskaufs ersetzen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 12:25:47 von Matthias Kryn

Heinz Becker schrieb:
> Matthias Kryn wrote:
> > Heinz Becker schrieb:

> > > Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch
> > > ich kam nicht zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei
> > > Übergabe),
> >
> > Verschuldet oder unverschuldet?
>
> Ich bin micht zum Treffpunkt erschienen.

Verschuldet oder unverschuldet?

> > > warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.
> >
> > Das wäre aber wichtig.
>
> Könnte ja sein, dass mir jemand mehr geboten hat.

Das wäre verschuldet.

In diesem Falle hätte die Käuferin das Recht, einen Ersatzkauf
vorzunehmen und den Differenzschaden von Dir zu fordern.

Grüße
Matthias

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 12:29:27 von stefan

"Heinz Becker" <> schrieb

>>
>> > warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.
>>
>> Das wäre aber wichtig.
>
>Könnte ja sein, dass mir jemand mehr geboten hat.
>

Whow, das ist echt mal dreist. Da verkauft man Karten und
liefert dann nicht, weil inzwischen jemand anders mehr
geboten hat.

Wie lange vorher hast Du ihr denn abgesagt?

Gruss
Stefan

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 14:34:30 von Wolfgang Krietsch

Holger Pollmann wrote:

>"Heinz Becker" <> schrieb:
>
>f'up nach dsrm
>
>>> Verschuldet oder unverschuldet?
>>
>> Ich bin micht zum Treffpunkt erschienen.
>
>Das heißt ja noch nix. Wenn's ein Autounfall war, der dich vom Erscheinen
>abhielt, wäre es bspw. in aller Regel eher unverschuldet.

Ändert das denn was an den Ansprüchen des Käufers?

Bye

woffi

--
"Bother!" said Pooh, "It all comes of trying
to be kind to Heffalumps."

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 15:46:32 von svenwantsnospam

Holger Pollmann schrieb:
> "Heinz Becker" <> schrieb:
>
> f'up nach dsrm
>
>>> Verschuldet oder unverschuldet?
>> Ich bin micht zum Treffpunkt erschienen.
>
> Das heißt ja noch nix. Wenn's ein Autounfall war, der dich vom Erscheinen
> abhielt, wäre es bspw. in aller Regel eher unverschuldet. Aber:
>
>>>> warum, darauf will ich jetzt nicht eingehen.
>>> Das wäre aber wichtig.
>> Könnte ja sein, dass mir jemand mehr geboten hat.
>
> Wenn du vorsätzlich nicht hingehst, weil du dich entschieden hast,
> vorsätzlich die Unmöglichkeit der Lieferung herbeizuführen, indem du
> jemand anderem die Karten verkaufst, dann ist der Fall klar, du schuldest
> natürlich Schadensersatz. Wäre ja auch noch schöner.

Erst vorsätzlich Verträge brechen und dann hier noch Beistand suchen. So
jemanden nennt man bei uns ein Arschloch.

Bye
Sven

Schwarzmarkt (was: WM Karten und (Nicht-) Uebergabe

am 11.07.2006 16:47:20 von Holger Petersen

"Leo Stern" <> schrieb:


>Aber ein Schwarzmarktticket mit dem Rechtsanwalt einfordern. :-) :-)

Gibt es eine _juristische_ Definition von "Schwarzmarkt"?

Die Frage, ob das Finanzamt an der transaktion beteiligt
*wird* kann man ja gerade _im_ Uebergabe-Moment nicht ab-
klaeren...

Und: Kann irgendwer 'sowas' effektiv verbieten?
Klar, der Erst-Verkaeufer von {WM-Karten / OEM-Software)
kann einen Vertrag mit dem Erst-Kaeufer haben; aber was
ist mit dem Zweit-Kaeufer?
Oder wird der als Hehler eingestuft (juristisch, nicht
vom Erst-Verkaeufer :-)

fragend, Holger

Re: WM Karten und (Nich t-)Übergabe

am 11.07.2006 17:02:28 von Holger Pollmann

Wolfgang Krietsch <> schrieb:

>> Das heißt ja noch nix. Wenn's ein Autounfall war, der dich vom
>> Erscheinen abhielt, wäre es bspw. in aller Regel eher unverschuldet.
>
> Ändert das denn was an den Ansprüchen des Käufers?

Ja, denn für Schadensersatz braucht es Verschulden.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 17:05:51 von Wolfgang Krietsch

Heinz Becker wrote:

>Mir ist klar, dass
>ich den Kaufvertrag nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu ihrem
>angekündigten Vorhaben rechtlich befugt? Wenn ja, kann ich mich
>dagegen "wehren"? Wohlmöglich blufft sie nur.

Ist eigentlich die Einstellung "Ich habe was verbockt, und dafür trage ich
jetzt auch die Verantwortung, ohne zu versuchen, mich durch windige Tricks
aus der Affäre zu ziehen" heutzutage völlig aus der Mode?

Bye

woffi

--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
3) "Scattered f**king showers... my arse!" - Noah

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 17:48:32 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 18:31:15 von Martin Schoenbeck

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Krietsch schrieb:

> Ist eigentlich die Einstellung "Ich habe was verbockt, und dafür trage ich
> jetzt auch die Verantwortung, ohne zu versuchen, mich durch windige Tricks
> aus der Affäre zu ziehen" heutzutage völlig aus der Mode?

Ja.

Gruß Martin, noch nie mit der Mode gegangen ;-)
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 19:47:52 von Christian Koch

Wolfgang Krietsch <> schrieb:

>
>Ist eigentlich die Einstellung "Ich habe was verbockt, und dafür trage ich
>jetzt auch die Verantwortung, ohne zu versuchen, mich durch windige Tricks
>aus der Affäre zu ziehen" heutzutage völlig aus der Mode?

Ja sicher. Schon länger - sag nicht dass Du das noch nicht gemerkt
hast.

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 20:34:10 von spambin03_12

Leo Stern <> wrote:

> Aber ein Schwarzmarktticket mit dem Rechtsanwalt einfordern. :-) :-)
>
> Das ist nur noch krank.

Wer redet denn von Schwarzmarkt?
Tickets für alle WM-Spiele waren ohne Probleme legal zu erwerben,
wenngleich zu höheren Preisen als die Tickets, die über Verlosung etc.
verkauft wurden.

Ich hoffe sehr, daß die Käuferin diesen Weg beschritten hat.

Schöne Grüße,
Matthias

--
Matthias Damm
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Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 11.07.2006 21:30:18 von Thomas Steinert

Wolfgang Krietsch schrieb:
> Ist eigentlich die Einstellung "Ich habe was verbockt, und dafür trage ich
> jetzt auch die Verantwortung, ohne zu versuchen, mich durch windige Tricks
> aus der Affäre zu ziehen" heutzutage völlig aus der Mode?

Weicheier haben kein Rückrat!
FUP2 gesetzt

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 12.07.2006 00:08:15 von nospam.echtnicht.nee

Wolfgang Krietsch wrote:
> Ist eigentlich die Einstellung "Ich habe was verbockt, und dafür
> trage ich jetzt auch die Verantwortung, ohne zu versuchen, mich durch
> windige Tricks aus der Affäre zu ziehen" heutzutage völlig aus der
> Mode?

Ja, wozu sonst diese NG?



-t.

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 12.07.2006 16:27:45 von Mayer_Tom

"Elmar Haneke" <> schrieb

Seid Ihr alle Blond :-)))

WM Tickets gab es nicht auf dem freien Markt!!

Somit konnte der Verkäufer gar nicht verkaufen!
Außerdem steht auf dem Ticket der Name des Besitzers
und die Karten war nicht übertragbar!

Verkauft er trotzdem und der Käufer wird kontrolliert,
ist die Karte weg und der Platz im Stadion bleibt leer!


Und nun ????

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 12.07.2006 17:28:19 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: WM Karten und (Nicht-)Übergabe

am 13.07.2006 00:56:50 von lars.wolschner

"Heinz Becker" <>:

> Habe WM-Tickets bei eBay per Sofort-Kauf verkauft, doch ich kam
> nicht zum vereinbarten Treffen (Barzahlung bei Übergabe), warum,
> darauf will ich jetzt nicht eingehen. Die Käuferin schrieb mir
> darauf, dass sie einen Deckungskauf tätigen wird (also dieselben
> Tickets anderweitig evtl. teurer erwirbt) und der
> Differenzbetrag + alle weiteren Kosten mir von ihrem Anwalt in
> Rechnung gestellt werden. Mir ist klar, dass ich den Kaufvertrag
> nicht eingehalten habe, aber ist die Dame zu ihrem angekündigten
> Vorhaben rechtlich befugt?

Ja.

> Wenn ja, kann ich mich dagegen "wehren"?

Gar nicht. Und sie muß auch nicht viel Mühe darauf verwenden,
besonders preiswert zu kaufen.

> Wohlmöglich blufft sie nur.

Hoffentlich nicht. Und so wie Du Ihre Reaktion beschreibst, scheint
sie die Rechtslage auch zu kennen.

CU
--
Lars P. Wolschner
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