Haftungsfrage Privatparkplatz

Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 10:58:08 von Horst Richter

Hallo Ng,
ich habe nach Rücksprache auf einem Parkplatz einer Mietwagenfirma geparkt,
wärend ich ein Auto dieser Firma gemietet hatte. Als ich Samstag Abend mein
Auto aubholen wollte, war mein Auto von den Fahrzeugen der Mietwagenfirma
komplett zugeparkt.
Haftet in diesem Fall die Mietwagenfirma für den mir entstandenen Schaden?

Danke

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 11:12:34 von Holger Pollmann

"Horst Richter" <> schrieb:

> Haftet in diesem Fall die Mietwagenfirma für den mir entstandenen
> Schaden?

Das tut sie dann, wenn sie schuldhaft irgend welche Pflichten verletzt hat.
Hat sie das?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 15:44:53 von Klaus Mueller

Horst Richter wrote:
> Als ich
> Samstag Abend mein Auto aubholen wollte, war mein Auto von den
> Fahrzeugen der Mietwagenfirma komplett zugeparkt.
> Haftet in diesem Fall die Mietwagenfirma für den mir entstandenen
> Schaden?

Welcher Schaden? Hat sie nicht einfach Ihre Fahrzeuge weggefahren?

Klaus

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 16:17:56 von Matthias Kryn

Horst Richter schrieb:

> Hallo Ng,
> ich habe nach Rücksprache auf einem Parkplatz einer
> Mietwagenfirma geparkt, wärend ich ein Auto dieser Firma
> gemietet hatte. Als ich Samstag Abend mein Auto aubholen
> wollte, war mein Auto von den Fahrzeugen der Mietwagenfirma
> komplett zugeparkt.
> Haftet in diesem Fall die Mietwagenfirma für den mir
> entstandenen Schaden?

Wie hast Du Dich verhalten? Welcher Schaden ist Dir konkret
entstanden?

Ich persönlich würde es z.B. für angemessen halten, wenn Du den
Mietwagen solange weitergefahren wärst, bis Du wieder an Dein
eigenes KFZ herankommen konntest. Dann entsteht Dir aber kein
konkreter Schaden.

Grüße
Matthias

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 19:52:49 von Horst Richter

Es war Sammstag Abend und die Station hatte geschlossen, somit war ein
wegfahren nicht möglich.
Der Mietwagen war ein 7,5Tonnen LKW, so das ich diesen auch nicht einfach
weiterfahren konnte. Daraufhin habe ich bei der Mietwagenfirma angerufen und
die haben mir nach rücksprache ein kostenfreies ersatzfahrzeug zugesichert.
Das ersatzfahrzeug habe ich dann auch in der nächsten 24hStation abgeholt
und dort den 7,5t abgegeben. in der Station sagte man mir nochmals, dass es
kostenfrei sei, aber man dieses Fahrzeug mit auf den alten Mietvertrag
nehmen müße (auf dem auch noch der geldbetrag stand), aber dieser MV wäre
notwendig wegen der Versicherung.
Eine Woche später habe ich die Rechnung bekommen, in der man mir natürlich
das Ersatzfahrzeug mitberechnet. In nachfragen beruft sich die
Mietwagenfirma auf die beiden MV.
Zur Kulanz ist auch niemand bereit.
BR
Horst

"Matthias Kryn" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44b3b276$0$26263$
> Horst Richter schrieb:
>
>> Hallo Ng,
>> ich habe nach Rücksprache auf einem Parkplatz einer
>> Mietwagenfirma geparkt, wärend ich ein Auto dieser Firma
>> gemietet hatte. Als ich Samstag Abend mein Auto aubholen
>> wollte, war mein Auto von den Fahrzeugen der Mietwagenfirma
>> komplett zugeparkt.
>> Haftet in diesem Fall die Mietwagenfirma für den mir
>> entstandenen Schaden?
>
> Wie hast Du Dich verhalten? Welcher Schaden ist Dir konkret
> entstanden?
>
> Ich persönlich würde es z.B. für angemessen halten, wenn Du den
> Mietwagen solange weitergefahren wärst, bis Du wieder an Dein
> eigenes KFZ herankommen konntest. Dann entsteht Dir aber kein
> konkreter Schaden.
>
> Grüße
> Matthias
>

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 20:50:49 von Heiko Nock

Horst Richter wrote:

> Eine Woche später habe ich die Rechnung bekommen, in der man mir natürlich
> das Ersatzfahrzeug mitberechnet. In nachfragen beruft sich die
> Mietwagenfirma auf die beiden MV.
> Zur Kulanz ist auch niemand bereit.

Da wirst du wohl zum Anwalt gehen müssen.

--
"Jedoch in acht funf neun BGB es heyßt, wenn ein Hund in nachbaurs garten
scheyßt, so darff sich diser des erwern, denn dis thett in im besitze
stoer'n, und darff der mittel wuerckung nuczen, die im in dem besitz thun
schutzen."
-- AG Schöneberg, 16 D 370/89 (NJW 1990,1972)

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 11.07.2006 22:50:48 von Matthias Kryn

Horst Richter schrieb:

> Es war Sammstag Abend und die Station hatte geschlossen,
> somit war ein wegfahren nicht möglich.
> Der Mietwagen war ein 7,5Tonnen LKW, so das ich diesen auch
> nicht einfach weiterfahren konnte.

Ok, zugestanden :-)

> Daraufhin habe ich bei der
> Mietwagenfirma angerufen und die haben mir nach rücksprache
> ein kostenfreies ersatzfahrzeug zugesichert. Das
> ersatzfahrzeug habe ich dann auch in der nächsten 24hStation
> abgeholt und dort den 7,5t abgegeben. in der Station sagte
> man mir nochmals, dass es kostenfrei sei, aber man dieses
> Fahrzeug mit auf den alten Mietvertrag nehmen müße (auf dem
> auch noch der geldbetrag stand), aber dieser MV wäre
> notwendig wegen der Versicherung.
> Eine Woche später habe ich die Rechnung bekommen, in der man
> mir natürlich das Ersatzfahrzeug mitberechnet. In nachfragen
> beruft sich die Mietwagenfirma auf die beiden MV.
> Zur Kulanz ist auch niemand bereit.

Da ist auch keine Kulanz nötig. Du hast offensichtlich eine
falsche Rechnung erhalten, und das Unternehmen möchte diese doch
bitte korrigieren. Höflich formulieren, gell.

Und den unstrittigen Betrag bezahlen.

Grüße
Matthias

Re: Haftungsfrage Privatparkplatz

am 12.07.2006 10:14:01 von Florian Kleinmanns

"Horst Richter" <> schrieb:
>Daraufhin habe ich bei der Mietwagenfirma angerufen und
>die haben mir nach rücksprache ein kostenfreies ersatzfahrzeug zugesichert.

Sicher, dass Du den Mitarbeiter nicht missverstanden hast?

>in der Station sagte man mir nochmals, dass es
>kostenfrei sei,

Sicher, dass Du den Mitarbeiter nicht missverstanden hast?

>aber man dieses Fahrzeug mit auf den alten Mietvertrag
>nehmen müße (auf dem auch noch der geldbetrag stand), aber dieser MV wäre
>notwendig wegen der Versicherung.
>Eine Woche später habe ich die Rechnung bekommen, in der man mir natürlich
>das Ersatzfahrzeug mitberechnet. In nachfragen beruft sich die
>Mietwagenfirma auf die beiden MV.

Ein oder zwei Mietverträge? Du widersprichst Dir.

Grüße
Florian
--
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