Bush Besuch und einsperren lassen
Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 18:09:49 von Andre Bryx
Hab vorhin mit einem Bekannten telefoniert, der süffisiant meinte, es
könne sein, daß dieser Anschluss abgehört wird. Immerhin liegt seine
Wohnung direkt auf der Fahrtroute von einem Herrn Busch der zu Besuch
in Stralsund weilen wird.
Man (Beamte mit undefinierbaren Ausweisen) habe ihn schon vor ein paar
Tagen angewiesen, während des Besuchs die Fenster incl. der Rolladen
geschlossen zu halten - was bei den momentanen Temperaturen bestimmt
sinnig ist, aber wer Klima-Limousine fährt kann das besser entscheiden.
Ferner - meinte er - hätte man ihm sonst "Zwangsmaßnahmen" angedroht,
falls er dagegen verstoßen würde. Genauso ging es auch allen Nachbarn
im Dorf.
Gibt es für sowas denn wirklich eine Rechtsgrundlage, daß man für den
Besuch einer diplomatischen Person quasi unter Hausarrest gestellt
werden kann, nur weil man das Pech hat in der Nähe seiner Reiseroute
zu wohnen?
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 18:34:03 von flexile
Andre Bryx wrote:
> [...]
> Gibt es für sowas denn wirklich eine Rechtsgrundlage, daß man für den
> Besuch einer diplomatischen Person quasi unter Hausarrest gestellt
> werden kann, nur weil man das Pech hat in der Nähe seiner Reiseroute
> zu wohnen?
Ich denke nicht. Dürfte unter "Freiheitsberaubung" fallen. Aber ianal.
Bdd Patrick
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 18:58:05 von usenet-01-2006
Andre Bryx schrieb:
> Gibt es für sowas denn wirklich eine Rechtsgrundlage, daß man für den
> Besuch einer diplomatischen Person quasi unter Hausarrest gestellt
> werden kann, nur weil man das Pech hat in der Nähe seiner Reiseroute
> zu wohnen?
>
Er soll das sich per Post schicken lassen ...
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 20:33:24 von Florian Kleinmanns
"Maximilian von Gaisberg" <> schrieb:
>> Wenn es ein paar Leute mit Charakter gäbe, dann würden die geschlossen
>> auf diese ganzen Wahnsinnsmassnahmen pfeifen und gerade erst recht an
>> diesem Tag in Volkssfestmanier dort aufmarschieren und Strassenfeste
>> feiern. Alle Fenster auf, Anti-Bushfahnen rein etc.
>
>Du kennst § 103 StGB?
Kennst Du das Grundgesetz?
Grüße
Florian
--
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Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:22:10 von Walle
Maximilian von Gaisberg <> erwähnte:
> Du kennst § 103 StGB?
Was hat der mit den im OP genannten Forderungen/Maßnahmen zu tun?
Oder beziehst du dich ausschließlich auf Wolfgangs "Anti-Bushfahnen"?
Auch da sehe ich aber keine zwingende Verbindung.
Gruß, Walle
--
[ ]
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:23:58 von Holger Pollmann
"Maximilian von Gaisberg" <> schrieb:
>>> Du kennst § 103 StGB?
>>
>> Kennst Du das Grundgesetz?
>
> Klar
> natürlich darf man demonstrieren aber man muß die
> Verhältnismäßigkeit wahren.
Man darf vor allem grundsätzlich frei seine Meinung äußern; Beleidigungen
deckt das natürlich nicht ab.
Die Frage ist aber, wo die Grenze liegt; "Kriegstreiber" würde ich
persönlich für eine nicht beleidigende Äußerung halten.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:24:31 von Maximilian von Gaisberg
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Maximilian von Gaisberg" <> schrieb:
>>> Wenn es ein paar Leute mit Charakter gäbe, dann würden die geschlossen
>>> auf diese ganzen Wahnsinnsmassnahmen pfeifen und gerade erst recht an
>>> diesem Tag in Volkssfestmanier dort aufmarschieren und Strassenfeste
>>> feiern. Alle Fenster auf, Anti-Bushfahnen rein etc.
>>
>>Du kennst § 103 StGB?
>
> Kennst Du das Grundgesetz?
>
>
Klar
natürlich darf man demonstrieren aber man muß die Verhältnismäßigkeit
wahren.
Und die Beleidungen zählt da meistens nicht dazu.
Klar nicht alle Anitbush Plakate sind beleidigend, aber die meisten.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:31:58 von Ulrich Mindrup
Maximilian von Gaisberg schrieb:
>
> Du kennst § 103 StGB?
> Da kann das leicht hinführen.
> Aber generell hätte er natürlich nach der Rechtsgrundlage fragen müßen usw.
>
Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
Kaiserreich erinnern :-(
Ulrich
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:32:11 von Maximilian von Gaisberg
"Holger Pollmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Maximilian von Gaisberg" <> schrieb:
>
>>>> Du kennst § 103 StGB?
>>>
>>> Kennst Du das Grundgesetz?
>>
>> Klar
>> natürlich darf man demonstrieren aber man muß die
>> Verhältnismäßigkeit wahren.
>
> Man darf vor allem grundsätzlich frei seine Meinung äußern; Beleidigungen
> deckt das natürlich nicht ab.
>
> Die Frage ist aber, wo die Grenze liegt; "Kriegstreiber" würde ich
> persönlich für eine nicht beleidigende Äußerung halten.
>
Klar würde ich auch nicht drunter subsumieren.
Aber diese doch häufiger verwendeten Schilder mit dem Vergleich mit einem
Affen usw
würde ich schon dazu rechnen.
Ist ja eh nur rein theoretischer Figur weil der § wahrscheinlich nur selten
angewandt wird.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:33:04 von Maximilian von Gaisberg
"Walle" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Maximilian von Gaisberg <> erwähnte:
>
>> Du kennst § 103 StGB?
>
> Was hat der mit den im OP genannten Forderungen/Maßnahmen zu tun?
>
> Oder beziehst du dich ausschließlich auf Wolfgangs "Anti-Bushfahnen"?
> Auch da sehe ich aber keine zwingende Verbindung.
>
Auf dei Anti Bushfahnen.
Wobei es da klar genug gibt, die nicht beleidigend sind. Aber auch welche
die das eben sind.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:36:44 von Maximilian von Gaisberg
"Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>
>>
>> Du kennst § 103 StGB?
>> Da kann das leicht hinführen.
>> Aber generell hätte er natürlich nach der Rechtsgrundlage fragen müßen
>> usw.
>>
>
> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen und
> Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>
>
>
>
> Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
> Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
> Kaiserreich erinnern :-(
>
Nein damit nicht.
Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber ich
finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:37:17 von Oliver Jennrich
Ulrich Mindrup <> writes:
> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>
>> Du kennst § 103 StGB?
>> Da kann das leicht hinführen.
>> Aber generell hätte er natürlich nach der Rechtsgrundlage fragen müßen usw.
>>
>
> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
Das war vermutlich die Rechtschreibpolizei.
--
Space - The final frontier
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:43:51 von svenwantsnospam
Maximilian von Gaisberg schrieb:
> "Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>>
>>> Du kennst § 103 StGB?
>>> Da kann das leicht hinführen.
>>> Aber generell hätte er natürlich nach der Rechtsgrundlage fragen müßen
>>> usw.
>>>
>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen und
>> Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>
>>
>>
>>
>> Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
>> Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
>> Kaiserreich erinnern :-(
>>
>
> Nein damit nicht.
> Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber ich
> finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
Erinnert fatal an Gestapo- und Stasi-Methoden.
Bye
Sven
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:53:56 von Maximilian von Gaisberg
"Sven Bötcher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e90v18$6d3$
> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>> "Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>>>
>>>> Du kennst § 103 StGB?
>>>> Da kann das leicht hinführen.
>>>> Aber generell hätte er natürlich nach der Rechtsgrundlage fragen müßen
>>>> usw.
>>>>
>>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
>>> Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
>>> Kaiserreich erinnern :-(
>>>
>>
>> Nein damit nicht.
>> Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber
>> ich finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
>
> Erinnert fatal an Gestapo- und Stasi-Methoden.
>
>
Naja die haben es noch etwas doller getrieben.
Aber es nimmt schon bedenkliche Züge an.
Versteh mich nicht falsch ich finde es in Ordnung wenn man gegen Leute
vorgeht, die beleidigend sind,
oder Straftaten (Sachbeschädigungen usw) begehen wollen, das ist alles nicht
von den Grundrechten usw gedeckt.
Aber gegen Leute vorzugehen die nur von ihren demokratischen Grundrechten
gebraucht machen, ist sehr bedenklich.
Dürfte aber wahrscheinlich vor einem Richter keinen bestand haben (wobei es
dazu wahrscheinlich nicht kommen wird)
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 21:57:56 von Thomas Hertel
Holger Pollmann schrieb:
> Man darf vor allem grundsätzlich frei seine Meinung äußern; Beleidi=
gungen
> deckt das natürlich nicht ab.
Mit Beleidigung wird der vorsätzliche und rechtswidrige Angriff auf
die Ehre eines anderen bezeichnet. Kann man Bush also beleidigen?
>=20
SCNR
Thomas
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 22:08:23 von Holger Pollmann
Ulrich Mindrup <> schrieb:
>> Du kennst § 103 StGB?
>
> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung
> eindringen und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush"
> entfernen?
Nein, aber ernsthaft behauptet hat das ja auch keiner.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 22:09:24 von Holger Pollmann
Werner von Rueden <> schrieb:
> Straßenfest dürfte wahrscheinlich schnell aufgelöst werden (wo ich
> mich wieder nach einer Rechtsgrundlage frage), aber wer sollte
> Anwohner wie daran hindern, Fenster und Rolladen zu öffnen?
Die Polizei unter Berufung auf die entsprechende Anordnung, die gegenüber
dem Anwohner erlassen wurde.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 22:15:11 von Ulrich Mindrup
Maximilian von Gaisberg schrieb:
> "Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen und
>> Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>
>>
>>
>>
>> Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
>> Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
>> Kaiserreich erinnern :-(
>>
>
> Nein damit nicht.
> Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber ich
> finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
>
>
Und dort findet sich der Passus "Die Wohnung ist unverletzlich - Solange
nicht der amerikanische Präsident auf Staatsbesuch im Lande ist"?
Ulrich
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 22:24:53 von Maximilian von Gaisberg
"Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>> "Ulrich Mindrup" <> schrieb im Newsbeitrag
>
>>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> Wenn Bush in Deutschland einreist, dann fällt die deutsche Polizei in
>>> Verhaltensweisen zurück, die an Manns Buch "Der Untertan" und das
>>> Kaiserreich erinnern :-(
>>>
>>
>> Nein damit nicht.
>> Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber
>> ich finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
>>
>
> Und dort findet sich der Passus "Die Wohnung ist unverletzlich - Solange
> nicht der amerikanische Präsident auf Staatsbesuch im Lande ist"?
>
Nein aber der Passus das die Polizei die notwendigen Massnahmen treffen kann
um eine Gefahr von der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Und das kann sein, das wenn obengenanntes zutrifft und die
Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, das die Polizei die Tür aufbrechen kann.
Klar bei dem in dem Link genannten Schild ist das natürlich nicht davon
erfasst und wahrscheinlich auch von keiner anderen Ermächtigungsgrundlage.
Bei anderen Sachverhalten kann es aber sehr wohl verhältnissmäßig sein.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 23:08:51 von Matthias Kryn
Holger Pollmann schrieb:
> Ulrich Mindrup <> schrieb:
>
> > > Du kennst § 103 StGB?
> >
> > Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung
> > eindringen und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr.
> > Bush" entfernen?
>
> Nein, aber ernsthaft behauptet hat das ja auch keiner.
WIMRE war das in Mainz ein Faktum. Ich weiß allerdings nicht,
wie genau das begründet wurde (und ich habe das auch nur am
Rande verfolgt).
Grüße
Matthias
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 23:44:20 von Holger Pollmann
"Matthias Kryn" <> schrieb:
>>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung
>>> eindringen und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr.
>>> Bush" entfernen?
>>
>> Nein, aber ernsthaft behauptet hat das ja auch keiner.
>
> WIMRE war das in Mainz ein Faktum.
Ich habe heute fünf Autos gesehen, die in einem absoluten Halteverbot
geparkt haben. Offensichtlich ist es also ein Faktum, daß das erlaubt
ist.
Oder wie soll ich das verstehen? M.E. war die in Rede stehende Aktion
klar rechtswidrig; mir wäre auch nicht bekannt, daß irgend jemand mal
eine brauchbare Argumentation hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser
Aktion abgegeben hätte.
Daß das passiert ist, stelle ich übrigens nicht in Abrede; was ich
festgestellt habe, war schlicht, daß (m.W.) nie jemand ernsthaft
behauptet hat,
a) die Polizei hätte das wirklich gedurft
b) das ganze sei die Verhinderung eines Verstoße gegeN § 103 StGB
gewesen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 11.07.2006 23:56:13 von Rudi Menter
Holger Pollmann wrote:
> Ich habe heute fünf Autos gesehen, die in einem absoluten Halteverbot
> geparkt haben. Offensichtlich ist es also ein Faktum, daß das erlaubt
> ist.
Natürlich muß man das heimlich machen, was geht es den Delinquienten
über seine Rechnung an euch Rechtler an, wie die Welt funktioniert.
Einfache Tötung reicht zur Feststellung der möglichen Lebensunfähigkeit!
--
Das ist keine Aufforderung, sondern nicht!
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 07:35:39 von kscheller
Ulrich Mindrup <> wrote:
> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
Selbstverständlich. Ein solcher Rechtschreibfehler würde nicht mal Mr.
Bush einfallen.
Servus,
Konni
--
Grummelnd am Herd:
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:04:16 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von Maximilian von Gaisberg
"Jens Müller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Maximilian von Gaisberg schrieb:
>
>>>>Nein damit nicht.
>>>>Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber
>>>>ich finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
>>>>
>>>
>>>Und dort findet sich der Passus "Die Wohnung ist unverletzlich - Solange
>>>nicht der amerikanische Präsident auf Staatsbesuch im Lande ist"?
>>>
>>
>>
>> Nein aber der Passus das die Polizei die notwendigen Massnahmen treffen
>> kann
>> um eine Gefahr von der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
>
> Die öffentliche Sicherheit ist genau wodurch gefährdet?
>
> Polizeigesetzliche Generalklauseln, die den Schutz der "öffentlichen
> Ordnung" betreffen, dürften im Normalfall mangels Bestimmtheit
> verfassungswidrig sein.
Sind sie nicht. Das findet sich so oder ähnlich formuliert in jedem
Polizeigesetz in Deutschland.
Ist halt das letzte Mittel, wenn die anderen Standartmaßnahmen die auch im
Polizeigesetz aufgeführt sind und die genau bestimmt sind nicht anwendbar
sind, eben weil man nicht jeden Fall erfassen kann. Die Begriffe öffentliche
Sicherheit und öffentliche Ordnung sind selber recht genau definiert durch
Rechtsprechung und Lehre.
MFG
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Jens Müller schrieb:
> Dirk Moebius schrieb:
>
>
>>>Kann mal ein Anwohner den Text eines solchen Bescheides posten?
>>
>>
>>Der Polizeipräsident Stralsund hat ihn ins Netz stellen lassen.
>><>
>
>
> Es sind sogar Demonstrationen angemeldet und nicht verboten - WOW!
>
> Bleibt ja zu hoffen, daß das rechtsstaatlicher als in RLP abläuft ...
Args, zuende lesen ...
"Da die Hansestadt Stralsund alle demonstrativen Aktivitäten in der
Innenstadt bis 60 Minuten nach des Bush-Besuchs verboten hat,"
Findet man diese Verbotsverfügung auch irgendwo? Naja, hab mal per
Kontaktformular nachgefragt ...
Ich sehe das Problem nicht, da Scanner aufzustellen und die
Demonstrationsteilnehmer zu filzen.
Milderer Eingriff als ein Komplettverbot ...
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Dirk Moebius schrieb:
>>Kann mal ein Anwohner den Text eines solchen Bescheides posten?
>
>
> Der Polizeipräsident Stralsund hat ihn ins Netz stellen lassen.
> <>
Es sind sogar Demonstrationen angemeldet und nicht verboten - WOW!
Bleibt ja zu hoffen, daß das rechtsstaatlicher als in RLP abläuft ...
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Dirk Moebius schrieb:
>
>>Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>
>
> Ob sie es darf, interessiert sie in diesem Fall nicht. Sie tut es.
>
> Du kannst nachher klagen und von einem Gericht bestätigt bekommen,
> daß das Unrecht war.
Da die Durchsetzung des Grundrechts im Einzelfall JETZT und nicht
irgendwann später nötig ist, kann ich auch fix Verfassungsbeschwerde
nebst Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stellen - bei
NPD-Demos arbeiten die ja auch ziemlich schnell.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Holger Pollmann schrieb:
> Werner von Rueden <> schrieb:
>
>
>>Straßenfest dürfte wahrscheinlich schnell aufgelöst werden (wo ich
>>mich wieder nach einer Rechtsgrundlage frage), aber wer sollte
>>Anwohner wie daran hindern, Fenster und Rolladen zu öffnen?
>
>
> Die Polizei unter Berufung auf die entsprechende Anordnung, die gegenüber
> dem Anwohner erlassen wurde.
>
Kann mal ein Anwohner den Text eines solchen Bescheides posten?
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Holger Pollmann schrieb:
> Daß das passiert ist, stelle ich übrigens nicht in Abrede; was ich
> festgestellt habe, war schlicht, daß (m.W.) nie jemand ernsthaft
> behauptet hat,
> a) die Polizei hätte das wirklich gedurft
> b) das ganze sei die Verhinderung eines Verstoße gegeN § 103 StGB
> gewesen.
>
Und trotzdem hat nie jemand dafür in geeigneter Weise die Verantwortung
übernommen.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Maximilian von Gaisberg schrieb:
>>>Nein damit nicht.
>>>Wahrscheinlich stützen sie es auf das entsprechende Polizeigesetz, aber
>>>ich finde es schon sehr bedenklich was die Polizei dort alles macht.
>>>
>>
>>Und dort findet sich der Passus "Die Wohnung ist unverletzlich - Solange
>>nicht der amerikanische Präsident auf Staatsbesuch im Lande ist"?
>>
>
>
> Nein aber der Passus das die Polizei die notwendigen Massnahmen treffen kann
> um eine Gefahr von der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Die öffentliche Sicherheit ist genau wodurch gefährdet?
Polizeigesetzliche Generalklauseln, die den Schutz der "öffentlichen
Ordnung" betreffen, dürften im Normalfall mangels Bestimmtheit
verfassungswidrig sein.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von usenet-01-2006
Mark Henning schrieb:
> In so einem Fall hätte ich auf meinen Rolläden einen passenden
> Schriftzug, so nach dem Motto: "Wegen Bush sitze ich hier wie im
> Knast!"
>
> :-)
Ich auch. Zumindest, wenn ich gerade Zeit und Muße hätte, den daraus
resultierenden Streß zu ertragen.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 08:12:58 von Erwin Schlonz
Maximilian von Gaisberg schrieb:
[..]
> Nein aber der Passus das die Polizei die notwendigen Massnahmen treffen k=
ann
> um eine Gefahr von der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
>
> Und das kann sein, das wenn obengenanntes zutrifft und die
> Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, das die Polizei die Tür aufbrech=
en kann.
> Klar bei dem in dem Link genannten Schild ist das natürlich nicht davon
> erfasst und wahrscheinlich auch von keiner anderen Ermächtigungsgrundla=
ge.
Das Du das, was Du geschrieben hast, nochmal überlesen solltest, das
sollte Dir so klar sein, das Du von selbst das herausfinden solltest,
was Deinen Text so seltsam erscheinen lässt, das selbst andere Leser
schmunzeln müssen.
Verstehst Du dass?
Erwin
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 10:11:00 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 10:12:32 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 10:55:41 von usenet-01-2006
Dirk Moebius schrieb:
> Jens Müller writes:
>
>
>>Dirk Moebius schrieb:
>>
>>>>Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>>>und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>>
>>>
>>>Ob sie es darf, interessiert sie in diesem Fall nicht. Sie tut es.
>>>
>>>Du kannst nachher klagen und von einem Gericht bestätigt bekommen,
>>>daß das Unrecht war.
>
>
>>Da die Durchsetzung des Grundrechts im Einzelfall JETZT und nicht
>>irgendwann später nötig ist, kann ich auch fix Verfassungsbeschwerde
>>nebst Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stellen - bei
>>NPD-Demos arbeiten die ja auch ziemlich schnell.
>
>
> Probiere es und berichte dann hier von Deinem Erfolg.
Keine Beschwer.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 12:12:37 von Holger Pollmann
<> schrieb:
>> Nein aber der Passus das die Polizei die notwendigen Massnahmen
>> treffen kann um eine Gefahr von der Öffentlichen Sicherheit und
>> Ordnung abzuwehren.
>
> Die öffentliche Sicherheit ist genau wodurch gefährdet?
Individualrechtsgüter des Herrn Bush? Das Funktionieren der staatlichen
Außenpolitik, also die Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung beim Besuch
eines wichtigen Staatsgastes? Diverse StGB-Normen, wie §§ 212, 223, 185,
103 StGB?
> Polizeigesetzliche Generalklauseln, die den Schutz der "öffentlichen
> Ordnung" betreffen, dürften im Normalfall mangels Bestimmtheit
> verfassungswidrig sein.
Das ist wiederum höchst umstritten. Vom Normalfall kann man insofern
vermutlich nicht reden.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 12:13:21 von Holger Pollmann
Jens Müller <> schrieb:
>> Daß das passiert ist, stelle ich übrigens nicht in Abrede; was ich
>> festgestellt habe, war schlicht, daß (m.W.) nie jemand ernsthaft
>> behauptet hat,
>> a) die Polizei hätte das wirklich gedurft
>> b) das ganze sei die Verhinderung eines Verstoße gegeN § 103 StGB
>> gewesen.
>
> Und trotzdem hat nie jemand dafür in geeigneter Weise die Verantwortung
> übernommen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht dagegen
richten, sondern das hinnehmen...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 16:53:18 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 17:45:09 von Holger Pollmann
Ralf Kusmierz <> schrieb:
>> ERST werden sie durchgesetzt, DANN kannst Du dagegen klagen.
>> Du kriegst das Recht - später - und der Staat seinen Willen dann, wenn
>> er ihn durchsetzten will - also gleich.
>
> Ernsthafte Frage: das Verhalten der Polizei war vorhersehbar - hätte
> man als Betroffener vorweg eine Verpflichtungsklage erheben können mit
> dem Ziel, der Polizei zu untersagen, auf die Entfernung eines
> bestimmten Transparents etc. hinzuwirken?
Nein, weil das keine Verpflichtungssituation wäre; vielmehr hätte man
eine Leistungsklage in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage erheben
müssen, und die wäre wahrscheinlich wegen amngelnden
Rechtsschutzbedürfnisses abgelehnt worden.
> (Die Fortsetzungsfeststellungsklage kommt ja nun irgendwie immer zu
> spät.)
Auch die kann aber durchaus sinnvoll sein; wenn man schwarz auf weiß hat,
daß die Behörde das schon beim letzten Mal nicht durfte, kann man darauf
hoffen, daß sie beim nächsten Mal nach einem Winken mit dem Urteil
selbsttätig davonabläßt...
> Ich sehe übrigens Eilbedürftigkeit und daher die Notwendigkeit,
> vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen - die Möglichkeit,
> einem anrüchigen Staatsgast eine "gesäuberte" Kulisse vorzeigen zu
> können, sollte man dem Politikergesindel doch, verdammt noch mal!, mit
> juristischen Mitteln versalzen können
vorläufiger Rechtsschutz ist was GANZ anderes als vorbeugender
Rechtsschutz (was man daran erkennt, daß auch vorläufiger vorbeugender
Rechtsschutz denkbar ist).
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 20:19:06 von usenet-01-2006
Jens Müller schrieb:
> Findet man diese Verbotsverfügung auch irgendwo? Naja, hab mal per
> Kontaktformular nachgefragt ...
Sehr geehrter Herr Müller,
ich danke Ihnen für Ihre Frage im Zusammenhang mit dem Besuch des
Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Stralsund.
Sie fragen nach der Beschränkung des Versammlungsrechtes aus Anlass des
Besuches des amerikanischen Präsidenten.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt der Hansestadt
Stralsund unter der Anschrift www.stralsund.de, Link
Rathaus-Amtsblätter, Nr. 6 vom 03.07.2006.
Mit freundlichem Gruß
.... ...
Polizeihauptkommissar
----------------------------------------------------
Allgemeinverfügung
über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts
innerhalb der
Altstadt aus Anlass des Besuchs des amerikanischen Präsidenten
Innerhalb des nachfolgend dargestellten Stadtteils wird das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit wie folgt eingeschränkt:
I. Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge
werden für den Zeitraum vom 12. Juli
2006, 18:00 Uhr, bis zum 13. Juli 2006, 16:00 Uhr, in dem in der Anlage
als Bestandteil dieser Verfügung gekennzeichneten
Bereich untersagt.
II. Das Verbot zu I tritt vorher nur dann und zu dem Zeitpunkt außer
Kraft, zu welchem sich der amerikanische
Präsident und die ihn begleitende Delegation nach Beendigung des
Arbeitsbesuches am 13. Juli 2006 bereits
eine Stunde außerhalb der Grenzen der Hansestadt Stralsund befinden.
III. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
IV. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 41 Abs.
4 Satz 4 VwVfG M-V).
V. Auf die Befreiung vom Erfordernis einer Begründung wird hingewiesen
(§ 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG M-V).
VI. Diese Allgemeinverfügung und die Begründung können bei der
Hansestadt Stralsund, Der Oberbürgermeister,
Amt für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, Seestraße 10,
18439 Stralsund eingesehen werden
(§§ 39 Abs. 2 Nr. 5, 41 Abs. 4 Satz 2 VwVfG M-V).
-----------------------------------------------------
Befreiung vom Erfordernis einer Begründung? WTF?
Und welche Begründung ist dann unter "VI." gemeint?
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 20:20:03 von Thomas Budich
Hallo!
Dirk Moebius schrieb:
> Nein. Es geht ja darum, daß Herr Bush keine Demonstrationen zu höre=
n
> oder zu sehen bekommen soll. =
Meinst Du der ist so wahrnehmungs(selbst)behindert, wie Erich
Honecker?
Den B. kümmert das doch nicht wenn eine handvoll "krautz"
protestieren. Nur hiesige wollen eine heilige Untertanenwelt
präsentieren.
Fehlt nur noch der freiwillige Zwand gem. DDR 1. Mai-Demo etc.
Ich frage mich nur wie christlich die angeblich christliche
Partei Dt. ist.
-- =
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
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Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 20:36:46 von Holger Pollmann
Jens Müller <> schrieb:
> V. Auf die Befreiung vom Erfordernis einer Begründung wird
> hingewiesen (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG M-V).
>
> Befreiung vom Erfordernis einer Begründung? WTF?
Lies doch die angegebene Vorschrift einfach mal nach.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 21:12:54 von Tim Evers
Es schrieb Holger Pollmann <>:
> Jens Müller <> schrieb:
>> Und trotzdem hat nie jemand dafür in geeigneter Weise die Verantwortung
>> übernommen.
>
> Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht dagegen
> richten, sondern das hinnehmen...
Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
Gruß
Tim
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 21:54:53 von Holger Pollmann
Tim Evers <> schrieb:
>> Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht
>> dagegen richten, sondern das hinnehmen...
>
> Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
Weswegen? Hat denn ein StA davon erfahren? Man hätte ja mal einen StA
darauf aufmerksam machen können, indem man Anzeige erstattet, aber
anscheinend war das nicht einmal den Betroffenen wichtig genug...
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 22:10:36 von minkine1
Konni Scheller schrieb:
>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>
> Selbstverständlich. Ein solcher Rechtschreibfehler würde nicht mal Mr.
> Bush einfallen.
Du meinst denselben Bush, der Australia und Austria nicht unterscheiden
kann?
Gruß
Michael
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 22:29:46 von Oliver Jennrich
Holger Pollmann <> writes:
> Tim Evers <> schrieb:
>
>>> Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht
>>> dagegen richten, sondern das hinnehmen...
>>
>> Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
>
> Weswegen?
Im Rahmen der Dienstaufsicht - es waren schließlich seine Hilfstruppen.
> Hat denn ein StA davon erfahren? Man hätte ja mal einen StA darauf
> aufmerksam machen können, indem man Anzeige erstattet,
Sicher. Aber das die Bereitschaft dazu und das Vertrauen in die
Polizei und Staatsanwwaltschaft nach einer solchen Aktion sehr stark
eingeschränkt sind, versteht sich IMHO von selbst.
--
Space - The final frontier
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 12.07.2006 22:31:06 von Holger Pollmann
Oliver Jennrich <> schrieb:
>>> Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
>>
>> Weswegen?
>
> Im Rahmen der Dienstaufsicht - es waren schließlich seine
> Hilfstruppen.
Nein, die Polizei wurde gefahrenabwehrend tätig; die Aufgabe der StA ist
aber repressiv, also strafverfolgend.
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 13.07.2006 09:59:58 von Tim Evers
Es schrieb Holger Pollmann <>:
> Tim Evers <> schrieb:
>
>>> Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht
>>> dagegen richten, sondern das hinnehmen...
>>
>> Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
>
> Weswegen? Hat denn ein StA davon erfahren? Man hätte ja mal einen StA
> darauf aufmerksam machen können, indem man Anzeige erstattet, aber
> anscheinend war das nicht einmal den Betroffenen wichtig genug...
Nachdem das ja soweit ich mich erinnere zum damaligen Zeitpunkt durch die
Presse ging, würde es mich doch sehr wundern, wenn nicht zufällig
irgendein StA davon erfahren hätte. Oder hätte es genau der zuständige
StA sein müssen?
Gruß
Tim
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 13.07.2006 11:22:08 von Holger Pollmann
Tim Evers <> schrieb:
>> Weswegen? Hat denn ein StA davon erfahren? Man hätte ja mal einen
>> StA darauf aufmerksam machen können, indem man Anzeige erstattet,
>> aber anscheinend war das nicht einmal den Betroffenen wichtig
>> genug...
>
> Nachdem das ja soweit ich mich erinnere zum damaligen Zeitpunkt
> durch die Presse ging, würde es mich doch sehr wundern, wenn nicht
> zufällig irgendein StA davon erfahren hätte.
Tja, Wunder geschehen immer wieder?
> Oder hätte es genau der zuständige StA sein müssen?
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ein StA aus einem anderen
Zuständigkeitsbereich sich darum kümmern muß; ich nehme es eher nicht an.
Welcher StA der zuständigen Staatsanwaltschaft das erfährt, muß aber m.E.
egal sein.
--
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02.10.2003
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 13.07.2006 11:25:19 von Thomas Budich
Hallo!
Dirk Moebius schrieb:
> Nein. Es geht ja darum, daß Herr Bush keine Demonstrationen
> zu hören oder zu sehen bekommen soll. =
aus einer greenpeace mail:
.. Die Mahnwache auf dem Alten Markt musste am Abend =
abgebrochen werden, weil das Oberverwaltungsgericht
Greifswald die Wahrnehmung demokratischer Rechte als
"unfreundlichen Akt" gegenueber dem Staatsgast abgewertet
hatte. ...
Also wie im Mittelalter, immer schön lächeln beim Katzbuckeln ;-(
-- =
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
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Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 13.07.2006 13:02:50 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 13.07.2006 21:04:22 von i2stiller
Tim Evers schrieb:
> Es schrieb Holger Pollmann <>:
>
> > Tim Evers <> schrieb:
> >
> >>> Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Betroffenen nicht
> >>> dagegen richten, sondern das hinnehmen...
> >>
> >> Hätte da nicht ein StA von Amts wegen ermitteln müssen?
> >
> > Weswegen? Hat denn ein StA davon erfahren? Man hätte ja mal einen StA
> > darauf aufmerksam machen können, indem man Anzeige erstattet, aber
> > anscheinend war das nicht einmal den Betroffenen wichtig genug...
>
> Nachdem das ja soweit ich mich erinnere zum damaligen Zeitpunkt durch die
> Presse ging, würde es mich doch sehr wundern, wenn nicht zufällig
> irgendein StA davon erfahren hätte. Oder hätte es genau der zuständ=
ige
> StA sein müssen?
>
Soviel ich mich noch erinnere, hat sich die Polizei nachher bei dem
Betroffenen entschuldigt. Inwiefern diese Entschuldigung freiwilig
akzeptiert wurde, entzieht sich meiner Kenntniss ;-)=20
Gruß Ingo
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 14.07.2006 18:29:49 von Heiko Nock
Michael Block wrote:
>>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>> Selbstverständlich. Ein solcher Rechtschreibfehler würde nicht mal Mr.
>> Bush einfallen.
> Du meinst denselben Bush, der Australia und Austria nicht unterscheiden
> kann?
Bei der Gelegenheit sollte man anmerken, dass George Bush auch etliche
Peinlichkeiten nachgesagt werden, bei denen es sich lediglich um urbane
Legenden handelt bzw. handeln soll.
--
Urteilsverkündung: Wenn Richter den Saal schweigend betreten und
Angeklagte betreten schweigen.
-- Ron Kritzfeld
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 14.07.2006 18:58:34 von Falk Willberg
Heiko Nock schrieb:
> Michael Block wrote:
>
>>>> Und deshalb darf die Polizei beispielsweise in eine Wohnung eindringen
>>>> und Plakate mit der Aufschrift "Not Wellcome Mr. Bush" entfernen?
>>> Selbstverständlich. Ein solcher Rechtschreibfehler würde nicht mal Mr.
>>> Bush einfallen.
>> Du meinst denselben Bush, der Australia und Austria nicht unterscheiden
>> kann?
>
> Bei der Gelegenheit sollte man anmerken, dass George Bush auch etliche
> Peinlichkeiten nachgesagt werden, bei denen es sich lediglich um urbane
> Legenden handelt bzw. handeln soll.
Die ULs braucht man ja nicht, die Fakten reichen doch¹.
Besonders hübsch fand ich die Formulierung daß Bush in Stralsund nur mal
gezeigt werden sollte, wie man zu Zeiten des totalitären DDR-Regimes
einen Staatsgast empfangen hätte ;-)
Falk
1) Und komm' mir jetzt nicht wieder mit "Welche Fakten?", das Spiel ist
langweilig.
Re: Bush Besuch und einsperren lassen
am 15.07.2006 06:10:42 von Karsten Pillath
Falk Willberg <> schrieb:
>Besonders hübsch fand ich die Formulierung daß Bush in Stralsund nur mal
>gezeigt werden sollte, wie man zu Zeiten des totalitären DDR-Regimes
>einen Staatsgast empfangen hätte ;-)
Yep. Toll waren auch die Ami-Fähnchen schwingenden Jubelperser.
CDU-Ortsvereine Reloaded :D
Karsten