Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 11.07.2006 19:20:29 von Michael Ring

Hallo!

Ich hoffe, Ihr haltet das für nicht allzu kindisch:

Eine Freundin hat für die Ausbildungsabschlussfeier in die Klassenkasse
etwa 120 EUR eingezahlt. Nachdem sie sich einmal von der Klasse mies
behandelt gefühlt hatte, hat sie die Zahlungen eingestellt und will das
Geld nun zurück haben. Es gab eine Vereinbarung, dass man sich jederzeit
von der Sache mit der Feier zurückziehen kann, doch nun will die Klasse
nichts davon wissen.

Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich ja bei der Summe kaum, aber einen
Mahnbescheid will sie nicht unversucht lassen. Doch wie stellt man das
in dieser Situation an? Bei Mahnbescheiden gegen Firmen gibt es genug
Anleitungen, aber in diesem Fall? Eine Klasse ist ja kein
Unternehmen/Verein... Wäre die Klassenkassen-Kontoinhaberin "die
Richtige" für den Mahnbescheid?

Danke im Voraus!

Grüße,
Michi

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 11.07.2006 19:25:04 von Florian Kleinmanns

Michael Ring <> schrieb:
>Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich ja bei der Summe kaum,

Für den Rechtsanwalt jedenfalls nicht.

Grüße
Florian
--
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Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 11.07.2006 20:16:06 von gunther

"Michael Ring" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
> Anleitungen, aber in diesem Fall? Eine Klasse ist ja kein
> Unternehmen/Verein... Wäre die Klassenkassen-Kontoinhaberin "die
> Richtige" für den Mahnbescheid?

hi,
ianal, ich taete erstmal einen gleichlautenden brief an alle "kameraden"
schreiben. das ist ne art moralisches hose-runter, besonders der schreiber
tut sich mit sowas keinen gefallen. aber nur so kannst du wohl den einsatz
des geldes wirksam "verhindern", also so, dass selbst noch nach der feier
der einsatz zurueckerstattet werden muss. bis zur feier darf sie es
jedenfalls nicht kommen lassen, ohne dass alle anderen ueber ihre
kleinkariertheit informiert sind. schriftlich.
selbst wenn "damals" vereinbart war, dass die ganze sache freiwillig
ablaufen solle, so gewinnen solche projekte idr an eigendynamik und
verlieren auf der rutschbahn der realisierung irgendwie diesen
freiwillig-status alle. da gehts irgendwann um viel geld und langfristige
bestellungen. und man kann dann nicht einfach ne schnute ziehen und den
schwanz einklemmen. immerhin hat sie ja anfangs mitentschieden. und will
sich, widrvh, nun raechen fuer erlittene unbill? die gewaehlte methode
spricht sehr gegen ihren charakter, finde ich.
wenn da wenigstens ein kleiner teil der "ehre" rettbar ist, dann nicht durch
solch kindisches benehmen.
ne andere "loesung" waere, bei der feier mit mindestens einen echten freund
aufzutauchen, der ganz offiziell als bodyguard vorgestellt wird. sofern sie
sowas hat. und der sich entsprechend benimmt, also aetzende bemerkungen
absondert etc...und den spassverderbern der anderen seite weitere
gehaessigkeiten verstinkt. sollte ne spitzige zunge haben, und nicht gerade
bloed sein. alle der klasse sind ja wohl nicht schuld, oder? siehste.
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 11.07.2006 22:58:55 von Matthias Kryn

Michael Ring schrieb:

> Eine Klasse ist ja kein Unternehmen/Verein...

Aber die Vereinigung zum Zwecke der Abschlussfeier eine GbR.

HTH und Grüße
Matthias

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 08:02:14 von Michael Ring

>>Eine Klasse ist ja kein Unternehmen/Verein...
> Aber die Vereinigung zum Zwecke der Abschlussfeier eine GbR.

Ist sie das automatisch? Auch, wenn keine schriftlich niedergelegte
Satzung o.ä. existieren? Und kein gewählter Vorstand o.ä.?

Gegen wen würde man denn in so einem Fall bei einer GbR vorgehen?

Grüße,
Michi

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 08:12:58 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 09:40:04 von gunther

"Mark Henning" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Michael Ring (Wed, 12 Jul 2006 08:02:14 +0200) wrote:
...
>Gegen wen würde man denn in so einem Fall bei einer GbR vorgehen?

|Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dir in so einem Fall einen
|aussuchen, da alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften.

hi,
aber nur anteilig. also kannst du nicht jeden fuer die gesamte summe
drankriegen. und da dieser verein als "ziel" die selbstaufloesung hat
(abschlussfeier), darfst du damit auch nicht warten bis dahin. nach der
feier jedenfalls ist es "verschuettete milch". und den "anteil", der in
planungen steckt, die noch "mit-verschuldet" sind, wird man wohl auch nicht
wiederkriegen.
denn die formulierung "freiwillig" meint ja nicht, dass man sein geld nur
arbeiten laesst, sondern bezieht sich grob wahrscheinlich auf die
schlussendliche teilnahme an der veranstaltung. bzw auf die mitwirkung an
der organisation, z.b. garderobiere, bowleschuesselverstaerker, eintaenzer,
dj, sowas. wenn sich im verlauf der zusammenarbeit dabei herausstellt, dass
jeman die lust verliert, sich im team anzustrengen, dann soll er eben raus
duerfen. von seinem dann "freien" einsatz war dabei vermutlich nicht die
rede. solche betraege muessen eigentlich als vereinsbeitraege gelten, wa?
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 10:19:27 von Florian Kleinmanns

Mark Henning <> schrieb:
>>>>Eine Klasse ist ja kein Unternehmen/Verein...
>>> Aber die Vereinigung zum Zwecke der Abschlussfeier eine GbR.
>>
>>Ist sie das automatisch? Auch, wenn keine schriftlich niedergelegte
>>Satzung o.ä. existieren? Und kein gewählter Vorstand o.ä.?
>>
>>Gegen wen würde man denn in so einem Fall bei einer GbR vorgehen?
>
>Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dir in so einem Fall einen
>aussuchen, da alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften.

Nicht ohne weiteres im Innenverhältnis.

Grüße
Florian
--
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Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 12:31:54 von Matthias Kryn

Michael Ring schrieb:

> > > Eine Klasse ist ja kein Unternehmen/Verein...
> > Aber die Vereinigung zum Zwecke der Abschlussfeier eine GbR.
>
> Ist sie das automatisch?

Durch konkludentes Handeln, ja.

Grüße
Matthias

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 12:47:38 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 12:50:05 von Michael Ring

Mark Henning schrieb:
> [...]
> >Gegen wen würde man denn in so einem Fall bei einer GbR vorgehen?
>
> Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dir in so einem Fall einen
> aussuchen, da alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften.

Wikipedia sagt dazu: "Die Klage gegen eine GbR musste sich unter der
früheren Rechtslage gegen alle Gesellschafter richten. Nunmehr ist es
dagegen möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen."
Richtig oder falsch?

Wenn richtig:
Nun da diese GbR als solche nicht eindeutig definiert ist, gibt es
weder den Namen der GbR noch die Liste aller Gesellschafter (einige
Leute aus der Klasse waren von Anfang an nicht dabei, andere sind
später "ausgetreten"). Auch eine Adresse der GbR gibt es als solche
nicht.
Also doch ein Fall für den Anwalt, oder kann man doch die Personen,
die am lautesten gegen die Herausgabe des Geldes protestieren,
irgendwie persönlich haftbar machen?

Grüße,
Michi

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 12:55:30 von Hilmar Steinhauer

Michael Ring schrieb:

> Mark Henning schrieb:
>> [...]
>>>Gegen wen würde man denn in so einem Fall bei einer GbR vorgehen?
>>
>> Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dir in so einem Fall einen
>> aussuchen, da alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften.
>
> Wikipedia sagt dazu: "Die Klage gegen eine GbR musste sich unter der
> früheren Rechtslage gegen alle Gesellschafter richten. Nunmehr ist es
> dagegen möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen."
> Richtig oder falsch?
>
> Wenn richtig:
> Nun da diese GbR als solche nicht eindeutig definiert ist

Doch, das ist sie.

>, gibt es
> weder den Namen der GbR noch die Liste aller Gesellschafter (einige
> Leute aus der Klasse waren von Anfang an nicht dabei, andere sind
> später "ausgetreten").

Der Name der GbR ist die Liste aller Gesellschafter zum jetzigen
Zeitpunkt.

Gruß
Hilmar

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 13:27:17 von Gerhard Faehling

Michael Ring schrieb am 11.07.2006 19:20:


> Eine Freundin hat für die Ausbildungsabschlussfeier in die Klassenkasse
> etwa 120 EUR eingezahlt. Nachdem sie sich einmal von der Klasse mies
> behandelt gefühlt hatte, hat sie die Zahlungen eingestellt und will das
> Geld nun zurück haben. Es gab eine Vereinbarung, dass man sich jederzeit
> von der Sache mit der Feier zurückziehen kann, doch nun will die Klasse
> nichts davon wissen.

unbeachtet der anderen Hinweise, die Du schon bekommen hast:

Diese Vereinbarung (jederzeit zurückziehen) müßte sie im Zweifelsfall
beweisen. Wenn alle anderen das anders sagen, könnte das schwierig
werden. Ein entsprechendes Handeln dürfte also nicht ganz ohne Risiko sein.

Ciao

Gerhard

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 18:22:58 von Michael Ring

Hallo Gunni!

> ianal, ich taete erstmal einen gleichlautenden brief an alle "kameraden"
> schreiben. das ist ne art moralisches hose-runter, besonders der schreiber
> tut sich mit sowas keinen gefallen. aber nur so kannst du wohl den einsatz
> des geldes wirksam "verhindern", also so, dass selbst noch nach der feier
> der einsatz zurueckerstattet werden muss. bis zur feier darf sie es
> jedenfalls nicht kommen lassen, ohne dass alle anderen ueber ihre
> kleinkariertheit informiert sind. schriftlich.

Danke für Deinen Ratschlag. Aber da die Klasse sich jeden Tag sieht,
reicht es wohl, wenn _ein_ solcher Brief offiziell zugestellt wird. Der
Rest spricht sich dann schon rum, denke ich.

> selbst wenn "damals" vereinbart war, dass die ganze sache freiwillig
> ablaufen solle, so gewinnen solche projekte idr an eigendynamik und
> verlieren auf der rutschbahn der realisierung irgendwie diesen
> freiwillig-status alle. da gehts irgendwann um viel geld und langfristige
> bestellungen. und man kann dann nicht einfach ne schnute ziehen und den
> schwanz einklemmen. immerhin hat sie ja anfangs mitentschieden. und will
> sich, widrvh, nun raechen fuer erlittene unbill? die gewaehlte methode
> spricht sehr gegen ihren charakter, finde ich.
> wenn da wenigstens ein kleiner teil der "ehre" rettbar ist, dann nicht durch
> solch kindisches benehmen.

Ich habe extra nicht viel zu dem Hintergrund geschrieben, weil ich nur
einen juristischen Rat für die Freundin wollte, keinen moralischen. Aber
nun muss ich die Sache doch klarstellen:
Es gibt in der Klasse einige wenige Personen, die seit längerer Zeit
regulär den Rest gegen die besagte Freundin und noch einige anderen
aufhetzen. Da jeder Mensch mit sowas anders umgeht, haben sich die
"Außenseiter" ne Methode überlegt mit solchem Kinderkram zurecht zu
kommen: ignorieren. Aber dann wollen sie erst recht nicht mit den Id...
auch noch zusammen feiern. Also wollten sie ihren Einsatz zurück. Eine
ist damit auch "durchgekommen", bei den anderen wurde völlig willkürlich
entschieden "Nö".

> ne andere "loesung" waere, bei der feier mit mindestens einen echten freund
> aufzutauchen, der ganz offiziell als bodyguard vorgestellt wird. sofern sie
> sowas hat. und der sich entsprechend benimmt, also aetzende bemerkungen
> absondert etc...und den spassverderbern der anderen seite weitere
> gehaessigkeiten verstinkt. sollte ne spitzige zunge haben, und nicht gerade
> bloed sein. alle der klasse sind ja wohl nicht schuld, oder? siehste.

Das ist als letzter Ausweg angedacht, aber sie würde sich halt nur
ungerne auf deren Niveau begeben. Aber Mitleid mit der Klasse würde sie
ganz bestimmt nicht haben, denn mehr als die Hälfte sind Jasager und
Schwanzeinklemmer und trauen sich nicht, zu der Vereinbarung zu stehen,
weil die Alpha-Tierchen sich dagegenstellen. Und die haben es eh nicht
anders verdient.

Sorry für OT.

Grüße,
Michi

Re: Geld aus der Klassenkasse zurückfordern

am 12.07.2006 20:36:01 von Florian Kleinmanns

Mark Henning <> schrieb:
>>>Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dir in so einem Fall einen
>>>aussuchen, da alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften.
>>
>>Nicht ohne weiteres im Innenverhältnis.
>
>Wenn der betreffende aber ausgetreten ist, ist er nicht mehr Teil der
>GbR; oder täusche ich mich da?

Die Forderung hat ihren Grund trotzdem im Gesellschaftsverhältnis, und
in Hinblick auf diese Forderung ist der Gläubiger jedenfalls kein
außenstehender Dritter.

Grüße
Florian
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