Sonderziehungsrecht, IWF
am 13.07.2006 14:10:31 von Hagen KollmarHallo,
ich habe Fragen zum Sonderziehungsrecht des IWF. Die Seiten des
IWF haben mir diesbezüglich lieder nicht geholfen. Da stehen viele
Details zur Zusammensetzung des Korbes etc. aber meine Fragen habe ich da
nicht beantwortet gefunden.
Unter
(ähnlich in vielen ähnliche Quellen) heißt es
"Wenn der Gouverneursrat des IWF feststellt, dass ein weltweiter Bedarf an
zusätzlicher Liquidität besteht, werden SZR an die Mitgliedsländer
zugeteilt. Jedes Land hat mit seinen zugeteilten SZR ein Guthaben
gegenüber dem IWF, mit dem es seine Schulden gegenüber
Gläubigerländern tilgen kann, da die Mitgliedsländer verpflichtet sind,
Zahlungen durch SZR zu akzeptieren."
Was heißt hier "zugeteilt"? Was heißt "hat ein Guthaben"? Handelt es
sich dabei um Kredite oder um was sonst?
Und wie erklärt sich der - für mich - merkwürdige Name
Sonderziehungsrecht? Es ist doch eine Währungseinheit.
Herzliche Grüße.