Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 13:02:29 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 13:08:45 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 44b779fd$0$26262$
tippte Gisbert Sachs:

> - Absetzbarkeit des Arbeitszimmers (bzw. der gesamten Kosten
> Zweitwohnsitz)

Ist doch längst vom Tisch - wenn Du meinst, zuhause ein Arbeitszimmer
zu brauchen, ist es Dein Privatvergnügen.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 13:39:09 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 14:08:50 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 44b78294$0$26263$
tippte Gisbert Sachs:
> Ist es das? Ich habe als letzten Stand von der vollständigen
> Absetzbarkeit gelesen, wenn das Arbeitszimmer "Mittelpunkt der
> gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist". Und das wäre
> es.

Dann verstehe ich Deine Frage noch weniger, denn "doppelte
Haushaltsführung" als Werbungskosten gibt es nur bei abhängiger
Beschäftigung - und die impliziert einen vom Arbeitgeber gestellten
Arbeitsplatz und schliesst genau deshalb das aus, was Du jetzt
schreibst.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 14:42:31 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:24:46 von Uwe Schmitz

Gisbert Sachs wrote:
> Will Berghoff schrieb:
>
>> Ist doch längst vom Tisch - wenn Du meinst, zuhause ein
>> Arbeitszimmer zu brauchen, ist es Dein Privatvergnügen.
>
> Ist es das? Ich habe als letzten Stand von der vollständigen
> Absetzbarkeit gelesen, wenn das Arbeitszimmer "Mittelpunkt der
> gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist". Und das wäre
> es.

Aber erst ab 2007.

Uwe

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:26:30 von Uwe Schmitz

Gisbert Sachs wrote:
>
> Ich will dieses Arbeitszimmer natürlich von der Steuer absetzen und
> frage mich, unter welchen Umständen das geht. Wird das Finanzamt
> hergehen und die gelegentlichen Kundenbesuche zum Anlass nehmen, mit
> den "Mittelpunkt" der Tätigkeit auszureden?

Ein akademischer Streit.
Bei doppelter Haushaltsführung sind die angemessenen Kosten der Zweitwohnung
sowieso Werbungskosten.
Und ob Du jetzt die Miete auf Arbeitszimmer und Zweitwohnung aufteilst ode
rnicht ist doch eigentlich egal, oder?

Uwe

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:29:42 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e9862v$uig$ tippte Uwe Schmitz:
> Bei doppelter Haushaltsführung sind die angemessenen Kosten der
> Zweitwohnung sowieso Werbungskosten.
> Und ob Du jetzt die Miete auf Arbeitszimmer und Zweitwohnung
> aufteilst ode rnicht ist doch eigentlich egal, oder?

Vollkommen - allerdings wird es in Kürze wohl auch Änderungen (also
Einschränkungen) bei der Anrechenbarkeit der Doppelten Haushaltsführung
geben.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:30:53 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e985vn$uel$ tippte Uwe Schmitz:
> > Ist es das? Ich habe als letzten Stand von der vollständigen
> > Absetzbarkeit gelesen, wenn das Arbeitszimmer "Mittelpunkt der
> > gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist". Und das wäre
> > es.
>
> Aber erst ab 2007.

Das sind noch 5 Monate und 17 Tage...

Für manche ist das noch lange hin, für andere fast schon übermorgen.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:43:30 von Frank Kozuschnik

Gisbert Sachs schrieb:

> Der Arbeitsort liegt weit vom Wohnort weg, nach langjährigem Pendeln
> soll eine Zweitwohnung genutzt werden. In der Zweiwohnung wird ein
> Arbeitszimmer benötigt, da der Arbeitgeber am anderen Ende Deutschlands
> sitzt. (Arbeitsort <100km> Wohnort <200km> Dienstsitz)
>
> Was muss für folgende Fragestellungen gegeben sein:
> - Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung
> - Absetzbarkeit des Arbeitszimmers (bzw. der gesamten Kosten Zweitwohnsitz)

Für die doppelte Haushaltsführung musst du am "Wohnort" einen eigenen
Hausstand haben und am "Arbeitsort" eine Zweitwohnung, in der du
regelmäßig übernachtest.

Du kannst dann als Werbungskosten geltend machen:
- Umzugskosten bei Bezug (und Aufgabe) der Zweitwohnung
- Kilometerpauschale für eine Familienheimfahrt pro Woche
- die gesamten Kosten der Zweitwohnung (z.B. die komplette Miete)
- Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate

Die Frage des Arbeitszimmers stellt sich dann gar nicht, denn du
kannst ja ohnehin die gesamte Zweitwohnung absetzen.

> Wie wird z.B. die Verhältnismäßigkeit zwischen Arbeitszimmer und
> restlicher Wohnung betrachtet, wenn es sich dabei um eine Zweitwohnung
> handelt?

Was meinst du damit genau?

Die Wohnung muss insgesamt als Zweitwohnung "angemessen" sein, darf
also nicht übertrieben groß oder luxuriös sein.

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:47:27 von Frank Kozuschnik

Will Berghoff schrieb:

> [...] "doppelte
> Haushaltsführung" als Werbungskosten gibt es nur bei abhängiger
> Beschäftigung - und die impliziert einen vom Arbeitgeber gestellten
> Arbeitsplatz und schliesst genau deshalb das aus, was Du jetzt
> schreibst.

Wieso impliziert eine abhängige Beschäftigung zwingend einen vom
Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz (im Sinn von Räumlichkeiten)?

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:50:49 von Frank Kozuschnik

Gisbert Sachs schrieb:

> Ich wohne in A. Mein Arbeitgeber wünscht meinen Dienstsitz in Stadt B,
> hat dort jedoch keine Niederlassung, diese befindet sich in C. Ich
> bekomme somit keinen Arbeitsplatz, sondern die Ausrüstung für ein
> Homeoffice gestellt.
>
> Ich behalte meinen Lebensmittelpunkt in A, werde mich aber zur Arbeit in
> B aufhalten. Ab und zu muss ich auch zu den Kunden fahren, allerdings
> ist meine Haupttätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer.

Mal eine eher praktische Frage: Wenn deine Haupttätigkeit sowieso im
"häuslichen Arbeitszimmer" stattfindet, warum richtest du dieses
Arbeitszimmer nicht einfach in A ein?

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 15:58:40 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Frank Kozuschnik:
> Wieso impliziert eine abhängige Beschäftigung zwingend einen vom
> Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz (im Sinn von Räumlichkeiten)?

Es dürfte für den AG ungemein schwierig sein, dem AN zu überwachen und
zu weisen. Zudem hat ein An erst einmal grundsätzlich ein Anrecht auf
einen physisch existenten Arbeitsplatz - ansonsten gelten nämlich die
Regelungen für Heimarbeit.

Wenn es also keine Heimarbeit ist, kann man annehmen, dass die
wesentlichen Leistungen des AN nicht am heimischen Schreibtisch,
sondern mit Hilfe des vermutlich - und dies dadurch bestätigenden -
Dienstwagens und beim Kunden vor Ort geleistet werden.

Um solche Diskussionen zukünftig von vornherein einzuschränken, ist die
ab 2007 geltende verschärfte Bestimmung geschaffen worden, die einem
nicht in ausdrücklich in Heimarbeit beschäftigen Arbeitnehmer nahezu
unmöglich macht, sein Arbeitszimmer - das viele auch weiterhin dringend
benötigen - steuerlich geltend zu machen.

Da Arbeitnehmer aber ausserhalb der Gewerkschaftlichen Wirkungsräume
keinerlei Lobby haben, wird das alles klaglos hingenommen - die
Arbeitnehmerschaft schrumpft ohnehin und fällt als Wähler kaum noch ins
Gewicht.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführungund/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 16:12:48 von Frank Schletz

Will Berghoff wrote:

>
> Dann verstehe ich Deine Frage noch weniger, denn "doppelte
> Haushaltsführung" als Werbungskosten gibt es nur bei abhängiger
> Beschäftigung - und die impliziert einen vom Arbeitgeber gestellten
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Arbeitsplatz und schliesst genau deshalb das aus, was Du jetzt schreibst.
^^^^^^^^^^^^

pse -v
Wie kommt man auf diese Ableitung?

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 17:00:45 von brueni.nospam

Gisbert Sachs schrieb:
> Hallo,
>
> ich komme mit öffentlichen Quellen nicht weiter (z.B. steuerrat24.de -
> bietet nur weitere Fragen, keine Lösungen) bei folgender Fragestellung:
>
> Der Arbeitsort liegt weit vom Wohnort weg, nach langjährigem Pendeln
> soll eine Zweitwohnung genutzt werden. In der Zweiwohnung wird ein
> Arbeitszimmer benötigt, da der Arbeitgeber am anderen Ende Deutschlands
> sitzt. (Arbeitsort <100km> Wohnort <200km> Dienstsitz)
>
> Was muss für folgende Fragestellungen gegeben sein:
> - Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung
> - Absetzbarkeit des Arbeitszimmers (bzw. der gesamten Kosten Zweitwohnsitz)
>
> Wie wird z.B. die Verhältnismäßigkeit zwischen Arbeitszimmer und
> restlicher Wohnung betrachtet, wenn es sich dabei um eine Zweitwohnung
> handelt?
>
> Ich will mir den ungefähren "Netto"preis der Zweitwohnung ausrechnen
> oder sagen wir, mich dem nähern :-)

Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung können in der Regel die
Kosten für den Umzug, den Bezug und die Miete der Zweitwohnung
abgesetzt werden.
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, welchen absetzbaren Kosten
für das übliche Arbeitszimmer da noch außen vor bleiben könnten.

Christoph

Re: Doppelte Haushaltsführungund/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 19:01:01 von Frank Schletz

Will Berghoff wrote:

> Im News-Beitrag: tippte
> Frank Kozuschnik:
>> Wieso impliziert eine abhängige Beschäftigung zwingend einen vom
>> Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz (im Sinn von Räumlichkeiten)?
>
> Es dürfte für den AG ungemein schwierig sein, dem AN zu überwachen und
> zu weisen. Zudem hat ein An erst einmal grundsätzlich ein Anrecht auf
> einen physisch existenten Arbeitsplatz - ansonsten gelten nämlich die
> Regelungen für Heimarbeit.
>
Wieso muss ein AG einen AN "überwachen"? Weisen geht per Email.
Bedeutet dass, das alle AN, die keinen festen Arbeitsplatz
in einer AG-Lokation haben, nun Heimarbeiter sind?

> Wenn es also keine Heimarbeit ist, kann man annehmen, dass die
> wesentlichen Leistungen des AN nicht am heimischen Schreibtisch,
> sondern mit Hilfe des vermutlich - und dies dadurch bestätigenden -
> Dienstwagens und beim Kunden vor Ort geleistet werden.
>
Das ist nun jedoch etwas viel interpretiert, oder?
Ich wüsste nicht, warum ein AG seinem AN einen Dienstwagen
stellen müsste?
Arbeiten bei Kunden vor Ort geht auch so. Und wenn die Projekte
jeweils nur 3 Monate dauern, oder der AN ein Vertriebler
(ohne Dienstwagen!) ist, entsteht noch nicht mal eine regelmäsige
Arbeitsstätte beim Kunden.
Kann da mal etwas Info beigegeben werden?
Link auf den Entwurf des entsprechenden Gesetzes?

> Um solche Diskussionen zukünftig von vornherein einzuschränken, ist die
> ab 2007 geltende verschärfte Bestimmung geschaffen worden, die einem
> nicht in ausdrücklich in Heimarbeit beschäftigen Arbeitnehmer nahezu
> unmöglich macht, sein Arbeitszimmer - das viele auch weiterhin dringend
> benötigen - steuerlich geltend zu machen.
>

Bitte einen Link

Für den OP: Les noch mal U.S. seine Antwort durch.
IMHO wirklich Akademisch:

Ist die Zweitwohnung außschlieslich (wichtig!) für die
Arbeit, dann sollten alle Investitionen, welche nicht
vom AG erstattet wurden, als Werbungskosten gelten.
Evtl. (anteiliger) Abzug der Bereiche, die im allgemeinen
nicht zum Arbeiten genutzt werden können (Bad, Küche, Schlafzimmer).

Grundsätzlich würde ich erst mal den Sachverhalt (für einen selbst!)
ordentlich schriftlich Darstellen und die Kosten aufgliedern (mit Belegen).
Wenn es einem selbst plausibel vorkommt (sich die eigenen Unterlagen
mal so ansehen, als ob man jemand Fremdes wäre), dann einfach das
so in der Steuererklärung übernehmen. Was passiert, wird man dann
schon merken. Es gibt immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs :-)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 20:06:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 20:09:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 21:48:29 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Frank Schletz:
> Wieso muss ein AG einen AN "überwachen"? Weisen geht per Email.

Wie definierts Du "unselbständige Beschäftigung"?

> Bedeutet dass, das alle AN, die keinen festen Arbeitsplatz
> in einer AG-Lokation haben, nun Heimarbeiter sind?

Wen der AG verlangt, dass sie ihre Arbeit so überwiegend zuhause
machen, dass auch 2007 noch ein Arbeitszimmer steuerlich wirksam
abzurechnen ist, ja.

> > Wenn es also keine Heimarbeit ist, kann man annehmen, dass die
> > wesentlichen Leistungen des AN nicht am heimischen Schreibtisch,
> > sondern mit Hilfe des vermutlich - und dies dadurch bestätigenden -
> > Dienstwagens und beim Kunden vor Ort geleistet werden.
> >
> Das ist nun jedoch etwas viel interpretiert, oder?

Nein, erste Finanzgerichtsentscheidungen dazu gibt es.

> Ich wüsste nicht, warum ein AG seinem AN einen Dienstwagen
> stellen müsste?

Muss er nicht. Ist aber typisch, ändert an der Gesamtsituation nichts,
da ansonste km-Geld fällig würde.

> Arbeiten bei Kunden vor Ort geht auch so. Und wenn die Projekte
> jeweils nur 3 Monate dauern, oder der AN ein Vertriebler
> (ohne Dienstwagen!) ist, entsteht noch nicht mal eine regelmäsige
> Arbeitsstätte beim Kunden.

Aber eventuell Auslösungen? Ändert dies etwas an der Annahme, dass dann
nichtmehr der heimische Schreibtisch ausschliesslicher Arbeitsplatz des
AN ist?

> Kann da mal etwas Info beigegeben werden?
> Link auf den Entwurf des entsprechenden Gesetzes?

www.deutscher-bundestag.de

> > Um solche Diskussionen zukünftig von vornherein einzuschränken,
> > ist die ab 2007 geltende verschärfte Bestimmung geschaffen worden,
> > die einem nicht in ausdrücklich in Heimarbeit beschäftigen
> > Arbeitnehmer nahezu unmöglich macht, sein Arbeitszimmer - das
> > viele auch weiterhin dringend benötigen - steuerlich geltend zu
> > machen.
> >
>
> Bitte einen Link

Google mal nach "Werkstorprinzip"

> Für den OP: Les noch mal U.S. seine Antwort durch.
> IMHO wirklich Akademisch:
>
> Ist die Zweitwohnung außschlieslich (wichtig!) für die
> Arbeit, dann sollten alle Investitionen, welche nicht
> vom AG erstattet wurden, als Werbungskosten gelten.
> Evtl. (anteiliger) Abzug der Bereiche, die im allgemeinen
> nicht zum Arbeiten genutzt werden können (Bad, Küche, Schlafzimmer).

Warnung an OP: Der Schuss kann nach hinten los gehen. Wenn nicht
beweisbar ist, dass der AG den Wohnsitz vorschreibt und am Ort/Umkreis
des Wohnsitzes nicht ein Sitz des AG ist, hat man kürzlich jemandem
wegen des Umzuges an einen "dritten Wohnort" genau dies versagt. War
hier in der NG als Thema.

> Grundsätzlich würde ich erst mal den Sachverhalt (für einen selbst!)
> ordentlich schriftlich Darstellen und die Kosten aufgliedern (mit
> Belegen). Wenn es einem selbst plausibel vorkommt (sich die eigenen
> Unterlagen
> mal so ansehen, als ob man jemand Fremdes wäre), dann einfach das
> so in der Steuererklärung übernehmen. Was passiert, wird man dann
> schon merken. Es gibt immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs :-)

Aber nicht mehr die Rückgängigmachung des Umzuges - Widerspruch ist
nicht immer das Werkzeug der Wahl - nur aus der Sicht von Juristen. Von
vornherein richtiges Handeln ist viel sinnvoller.

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 14.07.2006 21:50:58 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 44b7de04$0$6688$
tippte Gisbert Sachs:
> Ganz einfach. Es ist erwünscht, dass ich in B arbeite und dort auch
> kurzfristig erreichbar bin - und das nicht nur virtuell.

Ich kann mir das als sinnvoll vorstellen, aber bekommst Du das
schriftlich vom AG bestätigt?
Zahlt der AG evtl. eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die
Nutzung häuslicher Infrastruktur (Mietzuschuss, Strom, Telefon,
Webdienstleister)?

Gruß
Will

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 15.07.2006 14:45:23 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 15.07.2006 14:55:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführungund/oder Arbeitszimmer

am 15.07.2006 18:51:01 von Frank Schletz

Hallo, ich geh mal nur auf einen Teil ein,
zu mehr habe ich gerade keine Zeit :-(

Will Berghoff wrote:

> Im News-Beitrag: tippte Frank Schletz:
>> Wieso muss ein AG einen AN "überwachen"? Weisen geht per Email.
>
> Wie definierts Du "unselbständige Beschäftigung"?
>
Beschäftigung, bei der ich für die Erledigung einer
mehr oder weniger definierten Arbeit durch einen dritten
bezahlt werde. Im Gegensatz zu der Selbstständigkeit,
bei welcher ich selber "Rechnungen" schreibe und
direkt vom Kunden bezahlt werde.

>> Bedeutet dass, das alle AN, die keinen festen Arbeitsplatz
>> in einer AG-Lokation haben, nun Heimarbeiter sind?
>
> Wen der AG verlangt, dass sie ihre Arbeit so überwiegend zuhause
> machen, dass auch 2007 noch ein Arbeitszimmer steuerlich wirksam
> abzurechnen ist, ja.
>
Das ist natürlich kniffelig. Der AG verlangt (im allgemeinen)
nur, dass man seine Arbeitsleistung liefert und dem AG damit
Umsatz und Gewinn beschert. Bis auf den Gewinn ist einem
AG eigentlich alles egal. Den dazu hat der AG ja eine
"Firma" gegründet.

>>> Wenn es also keine Heimarbeit ist, kann man annehmen, dass die
>>> wesentlichen Leistungen des AN nicht am heimischen Schreibtisch,
>>> sondern mit Hilfe des vermutlich - und dies dadurch bestätigenden -
>>> Dienstwagens und beim Kunden vor Ort geleistet werden.
>>>
>> Das ist nun jedoch etwas viel interpretiert, oder?
>
> Nein, erste Finanzgerichtsentscheidungen dazu gibt es.
>

Entweder verstehe ich Dich miss, oder das ist allzu seltsam.
Ich nehme mal den Satz mit dem Ausschnitt
"sondern mit Hilfe des vermutlich - und dies dadurch bestätigenden -
Dienstwagens und beim Kunden vor Ort geleistet werden."

Aus diesem Satz folgere ich:

1) Der AN hat einen Dienstwagen, obwohl *nicht* explizit genannt
2) Der AN hat seinen Arbeitsplatz beim Kunden und nicht zu Hause

Das Widerspricht meinem Wissen nach den bisherigen Regelungen, nachdem
ein Arbeitsplatz auch dann ein Arbeitsplatz ist, wenn dort nur 1mal
die Woche die Arbeit getan wird.
Als Beispiel (und so von AG bei der Reisekostenabrechnung angewandt
und durch das Steuerrecht gedeckt) ist der AN an 4 Tagen die Woche
bei einem Kunden, an einem Tag der Woche macht er von zu Hause aus
den "üblichen Bürokram". Der Kunde bleibt nicht gleich, es herscht
"wechselnde Arbeitsstätten". Der AN hat somit seinen Arbeitsmittelpunkt
*eindeutig* bei sich zu Hause. Und noch ein paar Änderungen, wenn
der AN länger als 3Monate (oder gar länger als 2 Jahre) beim selben
Kunden bleibt.

>> Ich wüsste nicht, warum ein AG seinem AN einen Dienstwagen
>> stellen müsste?
>
> Muss er nicht. Ist aber typisch, ändert an der Gesamtsituation nichts,
> da ansonste km-Geld fällig würde.
>
Auch KM Geld wird nicht zwangsweise fällig. Es gibt kein Gesetz,
welches den AG *zwingt* seinen AN km-Geld (oder eine andere Art
von Entschädigung) zu zahlen. Es gibt nur eine Regelung, die es
dem AG *erlaubt* dieses zu tun und dieses dann entweder Steuerbefreit
oder Pauschalbesteuert oder....

>> Arbeiten bei Kunden vor Ort geht auch so. Und wenn die Projekte
>> jeweils nur 3 Monate dauern, oder der AN ein Vertriebler
>> (ohne Dienstwagen!) ist, entsteht noch nicht mal eine regelmäsige
>> Arbeitsstätte beim Kunden.
>
> Aber eventuell Auslösungen? Ändert dies etwas an der Annahme, dass dann
> nichtmehr der heimische Schreibtisch ausschliesslicher Arbeitsplatz des
> AN ist?
>
Nein, nicht unbedingt. Jedoch ging es mir mit meinen Fragezeichen resp.
Nachfragen nur darum, das der AN *keinen* Arbeitsplatz bei seinem AG
haben muss.
Die regelmäsige Arbeitsstätte kann natürlich dadurch beim Kunden liegen,
muss jedoch nicht, wenn der Kunde oft genug wechselt.

>> Kann da mal etwas Info beigegeben werden?
>> Link auf den Entwurf des entsprechenden Gesetzes?
>
> www.deutscher-bundestag.de
>
Jaja ;-) Ich werd demnächst einfach mal bei meinem AG nach geplanten
Änderungen und deren Auswirkung nachfragen. Ist einfacher, als dort
was zu finden. Da ist der Newsletter des BMF ja informativer.
Übrigens sehr zu empfehlen.



>>> Um solche Diskussionen zukünftig von vornherein einzuschränken,
>>> ist die ab 2007 geltende verschärfte Bestimmung geschaffen worden,
>>> die einem nicht in ausdrücklich in Heimarbeit beschäftigen
>>> Arbeitnehmer nahezu unmöglich macht, sein Arbeitszimmer - das
>>> viele auch weiterhin dringend benötigen - steuerlich geltend zu
>>> machen.
>>>
>>
>> Bitte einen Link
>
> Google mal nach "Werkstorprinzip"
>

Noch nicht ganz durchgelesen, nur Überflogen. Bis jetzt ergibt
sich daraus nur eine reduktion (oder Wegfall) der Pendlerpauschale.
Die hat ein Heimarbeiter doch so oder so nicht. Die 5Meter vom
Bett zum Schreibtisch ;-)
Passt auch übrigens nicht auf das OP. Dort will er ja doppelte
Haushaltsführung ansetzen. Dabei kann er prinzipiel nur seine
Heimfahrten ansetzen und nicht die täglichen Fahrten.


>> Für den OP: Les noch mal U.S. seine Antwort durch.
>> IMHO wirklich Akademisch:
>>
>> Ist die Zweitwohnung außschlieslich (wichtig!) für die
>> Arbeit, dann sollten alle Investitionen, welche nicht
>> vom AG erstattet wurden, als Werbungskosten gelten.
>> Evtl. (anteiliger) Abzug der Bereiche, die im allgemeinen
>> nicht zum Arbeiten genutzt werden können (Bad, Küche, Schlafzimmer).
>
> Warnung an OP: Der Schuss kann nach hinten los gehen. Wenn nicht
> beweisbar ist, dass der AG den Wohnsitz vorschreibt und am Ort/Umkreis
> des Wohnsitzes nicht ein Sitz des AG ist, hat man kürzlich jemandem
> wegen des Umzuges an einen "dritten Wohnort" genau dies versagt. War
> hier in der NG als Thema.
>

Der Zweite Wohnort sollte natürlich so nahe am Kunden sein, dass
keine "Pendlerpauschale" angesetzt werden kann. Sonst ist die
Anmietung der Zweitwohnung allgemein zweifelhaft. Egal ob Gesetzes-
änderung oder nicht. Wenn sich der Arbeitsweg durch den Bezug des
zweiten Wohnsitzes nicht *wesentlich* verringert, würde auch ich
davon ausgehen, dass der Bezug der Wohnung nicht beruflich veranlasst ist.

Der OP könnte ja bitte die Entfernungsverhältnisse gegliedert auflisten,
dann müssen wir die nicht zusammensuchen ;-)

>> Grundsätzlich würde ich erst mal den Sachverhalt (für einen selbst!)
>> ordentlich schriftlich Darstellen und die Kosten aufgliedern (mit
>> Belegen). Wenn es einem selbst plausibel vorkommt (sich die eigenen
>> Unterlagen
>> mal so ansehen, als ob man jemand Fremdes wäre), dann einfach das
>> so in der Steuererklärung übernehmen. Was passiert, wird man dann
>> schon merken. Es gibt immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs :-)
>
> Aber nicht mehr die Rückgängigmachung des Umzuges - Widerspruch ist
> nicht immer das Werkzeug der Wahl - nur aus der Sicht von Juristen. Von
> vornherein richtiges Handeln ist viel sinnvoller.
>

Klar, wenn er umgezogen ist, ist er umgezogen. Wenn er nur umziehen
will, wenn es steuerlich relevant ist, dann ist das so oder so
etwas merkwürdig. Der Umzug sollte schon (auch ohne steuerliche
Anerkennung) einen Vorteil bringen. Schlieslich bezahlt das FA
ja nicht den Umzug, sondern, falls die Kosten anerkannt werden,
es sorgt dafür, dass diese Kosten vom steuerrelevanten Einkommen
abgezogen werden. Dadurch sinkt nur der Steuersatz, den Umzug
muss er immer noch bezahlen.

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 16.07.2006 13:11:46 von Joachim Wiesemann

Am Fri, 14 Jul 2006 17:00:45 +0200 schrieb Christoph Brüninghaus:

> Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung können in der Regel die
> Kosten für den Umzug, den Bezug und die Miete der Zweitwohnung
> abgesetzt werden.
> Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, welchen absetzbaren Kosten
> für das übliche Arbeitszimmer da noch außen vor bleiben könnten.

Telefon, Internet?

Viele Grüße
Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 17.07.2006 09:51:43 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Doppelte Haushaltsführungund/oder Arbeitszimmer

am 17.07.2006 10:29:08 von Frank Schletz

Gisbert Sachs wrote:

> Frank Schletz schrieb:
>> Der OP könnte ja bitte die Entfernungsverhältnisse gegliedert auflisten,
>> dann müssen wir die nicht zusammensuchen ;-)
>
> Hauptwohnsitz <100km> Zweitwohnsitz bzw. Arbeitsort <500km> Firmensitz.
>

Wie weit ist den der Zweitwohnsitz vom Arbeitsort entfernt?

Re: Doppelte Haushaltsführung und/oder Arbeitszimmer

am 17.07.2006 12:55:24 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)