Re: Wasserbett Hausrat-VS u. Gebäude-VS

Re: Wasserbett Hausrat-VS u. Gebäude-VS

am 13.07.2006 00:00:49 von Hans-Joachim Ruetten

Hallo Dietmar,
erst einmal aufdröseln:
Zunächst haftet der Eigentümer des Wasserbettes
für den entstandenen Schaden über seine private
Haftpflichtversicherung, soweit es sich um
Fremdschäden handelt.
Eigenschäden werden durch Sachversicherungen
wie Hausrat- udn Gebäudeversicherung abgedeckt,
wobei die Regulierung über die Sachversicherung
des Geschädigten mit Regressierung an die
Haftpflichtversicherung für den Geschädigten
günstiger ist, denn so erhät er den Neuwert
("Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
Art und Güte") erstattet.
Bei der Aufteilung der Regulierung unter den
Sachversicherungen kommt es auf die
Eigentumsverhältnisse an. So sind über die
Hausratversicherung zunächst grundsätzlich nur
Einrichtungsgegenstände versichert, wenn Du
Mieter der Wohnung bist. Werden aber fest mit
dem Gebäude verbundene Sachen (Gipskartonwände)
beschädigt, die Du eingebracht hast und für die
Du die Gefahr trägst, werden auch die über
die Hausratversicherung bezahlt.
Das Wasserbett muss aber in vielen Tarifen der
Hausratversicherungen mit versichert sein, also
auch beim Geschädigten, der evtl. gar kein
Wasserbett besitzt. So verhält es sich übrigens
auchb bei Wasserschäden durch Aquarien! Es ist
also durchaus sinnvoll, sich bei Mitbewohnern
in den oberen Etagen zu erkundigen, ob die
Wasserbetten und/oder Aquarien besitzen, da
ansonsten eine Regulierung nur über die PHV,
die aber vielleicht beim Schädiger gar nicht
besteht (Prozentsatz bestehender PHV sinkt
seit Jahren kontinuierlich!), und dann eben nur
zum Zeitwert erfolgen kann.
Bis dann,
Hajo