Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 12:00:13 von Frank Sternkopf
Ich hatte neulich eine Auseinandersetzung in und mit einem Markt. Der
dortige "Haussherrif" pfiff mich am Ausgang zurück und beschuldigte mich des
Betrugs.
Was folgte waren Anzeige (Verfahren läuft noch) und Aufforderung zur Zahlung
einer Bearbeitungsgebühr (100 Euro, keine "Fangprämie").
Vor Ort habe ich nichts unterschrieben und nichts gezahlt.
Was dann folgte, waren Rechnung und Mahnung über die Bearbeitungsgebühr.
Auf schriftliche Nachfrage über die Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühr
und Bitten um schriftliche Aufklärung wurden die Mahnungen kommentarlos
eingestellt.
Was ist hier nun passiert? Haben die versucht, illegal Geld einzufordern?
Oder sind sie nicht in der Lage, es zu legalisieren? Warum praktizieren die
es (wahrscheinlich) erfolgreich bei anderen Menschen, wenns vielleicht doch
nicht nötig gewesen wäre?
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 12:22:03 von Thomas Becker
Hallo Frank Sternkopf ,
> Ich hatte neulich eine Auseinandersetzung in und mit einem Markt. Der
> dortige "Haussherrif" pfiff mich am Ausgang zurück und beschuldigte mich des
> Betrugs.
Wenn Du unschuldig bist, könntest Du ggf. dagegen vorgehen.
> Was folgte waren Anzeige (Verfahren läuft noch) und Aufforderung zur Zahlung
> einer Bearbeitungsgebühr (100 Euro, keine "Fangprämie").
Auffordern kann jeder zu irgendwas.
> Vor Ort habe ich nichts unterschrieben und nichts gezahlt.
Jupp. Warum solltest Du auch?
> Was dann folgte, waren Rechnung und Mahnung über die Bearbeitungsgebühr.
Eignet sich auch gut als Grillanzünder.
> Auf schriftliche Nachfrage über die Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühr
> und Bitten um schriftliche Aufklärung wurden die Mahnungen kommentarlos
> eingestellt.
Jeder kann sich ja mal irren. In der Hinsicht war Deine Nachfrage genau der
richtige Weg. Ein Anruf hätte ggf. aber auch schon reichen sollen.
> Was ist hier nun passiert? Haben die versucht, illegal Geld einzufordern?
Ich forder Dich hiermit öffentlich auf, mir 100 Euro zu zahlen.
Das ist absolut nicht illegal.
Aus der Sicht des Betreibers ist Ladendiebstahl aber halt auch ein
großes Problem.
Vermutlich hat der im Zusammenhang mit einem geplatzen Kragen schlicht
überreagiert. Mit solchen Aktionen schadet er sich ja letztlich nur selbst.
> Oder sind sie nicht in der Lage, es zu legalisieren? Warum praktizieren die
> es (wahrscheinlich) erfolgreich bei anderen Menschen, wenns vielleicht doch
> nicht nötig gewesen wäre?
Spinner eben.
--
Jürgen
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 13:13:05 von Jaakob Kind
"Frank Sternkopf" <> wrote in message
news:44b4c82d$
> Was folgte waren Anzeige (Verfahren läuft noch) und Aufforderung zur
Zahlung
> einer Bearbeitungsgebühr (100 Euro, keine "Fangprämie").
Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen steht,
dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese Schilder sind
ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein Vertrag entsteht durch sie
ja nicht.
Vielleicht hofft man ja, dass gefangene Diebe ausreichend eingeschüchtert
sind und deshalb diese Gebühr bezahlen. Oder gibt es für so etwas eine
brauchbare Grundlage?
Viele Grüße
Jaakob
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 13:37:33 von Thomas Becker
Hallo Jaakob Kind ,
> Vielleicht hofft man ja, dass gefangene Diebe ausreichend eingeschüchtert
> sind und deshalb diese Gebühr bezahlen. Oder gibt es für so etwas eine
> brauchbare Grundlage?
Einen tasächlichen Ladendieb festzustellen, erfordert ja nun mal einen
zusätzlichen Aufwand. Und ich denke schon, daß man diesen dem Verursacher
in Rechnung stellen kann.
--
Jürgen
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 14:31:01 von Ulf Kutzner
Jaakob Kind schrieb:
> Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen steht,
> dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese Schilder sind
> ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein Vertrag entsteht durch sie
> ja nicht.
> Vielleicht hofft man ja, dass gefangene Diebe ausreichend eingeschüchtert
> sind und deshalb diese Gebühr bezahlen. Oder gibt es für so etwas eine
> brauchbare Grundlage?
BGH und AG Dülmen:
Gruß, ULF
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 15:31:31 von Jaakob Kind
"Ulf Kutzner" <> wrote in message
news:e92q24$e5q$
> Jaakob Kind schrieb:
>
> > Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen steht,
> > dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese Schilder
sind
> > ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein Vertrag entsteht durch
sie
> > ja nicht.
> > Vielleicht hofft man ja, dass gefangene Diebe ausreichend
eingeschüchtert
> > sind und deshalb diese Gebühr bezahlen. Oder gibt es für so etwas eine
> > brauchbare Grundlage?
>
>
> BGH und AG Dülmen:
>
>
>
>
> Gruß, ULF
Interessant. Warum sind die Fangprämien dann so moderat? Unter diesen
Umständen würde ich meinen Arbeitnehmern doch mindestens 10.000 EUR
zahlen -:) Aber wahrscheinlich gibt es da doch wider irgendwelche
Verhältnismäßigkeitsgrenzen ...
Viele Grüße
Jaakob
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 20:59:00 von Inge Mueller
"Jaakob Kind" <> schrieb:
>Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen steht,
>dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese Schilder sind
>ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein Vertrag entsteht durch sie
>ja nicht.
Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg". Indem der
Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er dieses an ;-)
Gruß,
INge
--
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 21:24:38 von an7ilb$bk0f4$5
Jaakob Kind <> wrote:
> "Ulf Kutzner" <> wrote in message
> news:e92q24$e5q$
>> Jaakob Kind schrieb:
>>
>>> Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen
>>> steht, dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese
>>> Schilder sind ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein
>>> Vertrag entsteht durch sie ja nicht. Vielleicht hofft man ja, dass
>>> gefangene Diebe ausreichend eingeschüchtert sind und deshalb diese
>>> Gebühr bezahlen. Oder gibt es für so etwas eine brauchbare
>>> Grundlage?
>>
>>
>> BGH und AG Dülmen:
>>
>>
>>
>>
>> GruÃ, ULF
>
> Interessant. Warum sind die Fangprämien dann so moderat? Unter diesen
> Umständen würde ich meinen Arbeitnehmern doch mindestens 10.000 EUR
> zahlen -:) Aber wahrscheinlich gibt es da doch wider irgendwelche
> VerhältnismäÃigkeitsgrenzen ...
Steht doch da:
Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann die Klägerin als
"Bearbeitungskosten" geltend gemachte Personalkosten für die
Schadensregulierung (545 DM) sowie Kosten für Papier, Porto und Telefon
(5 DM) nicht ersetzt verlangen. Solche Aufwendungen seien dem eigenen
Pflichtenkreis des Geschädigten zuzurechnen und keine vom Schädiger
auszugleichende Belastung. Die vor der Tat versprochene und mit
Entdeckung des Diebstahls fällig gewordene Fangprämie sei dagegen ein
erstattungsfähiger Folgeschaden. Jedoch könne die Klägerin von der
Beklagten nur Erstattung von 50 DM fordern. Die Zusage einer höheren
Prämie für die Ergreifung eines Ladendiebs in der Lebensmittelabteilung
eines Warenhauses, für die normalerweise mit Ladendiebstählen in der
GröÃenordnung zwischen 5 und 50 DM gerechnet werden müsse, sei so
fernliegend, daà es insoweit schon am adäquaten Zusammenhang der
Aufwendung mit dem Diebstahl fehle. Zudem müsse sich die Klägerin die
Belastung mit solchen unangemessen hohen Kosten selbst zuschreiben, da
sie insoweit die ihr nach § 254 Abs 2 BGB obliegende
Schadensminderungspflicht verletzt habe.
[]
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 22:23:57 von minkine1
Inge Müller schrieb:
>> Ich wundere mich auch immer über die Schilder in Läden, auf denen steht,
>> dass von Dieben eine "Bearbeitungsgebühr" erhoben wird. Diese Schilder sind
>> ja erstmal nur einseitige Willenserklärungen, ein Vertrag entsteht durch sie
>> ja nicht.
>
> Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg". Indem der
> Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er dieses an ;-)
Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und nu?
Gruß
Michael
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 12.07.2006 22:48:15 von Michael Liedtke
"Frank Sternkopf" <> schrieb am Wed, 12 Jul 2006
>Was folgte waren Anzeige (Verfahren läuft noch) und Aufforderung zur Zahlung
>einer Bearbeitungsgebühr (100 Euro, keine "Fangprämie").
>[...]
>Was ist hier nun passiert? Haben die versucht, illegal Geld einzufordern?
Die warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Einer
von Euch wird diese Forderung dann anders als vorher sehen.
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 13.07.2006 14:54:45 von Alexander Sailer
Servus Michael:
>> Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg". Indem der
>> Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er dieses an ;-)
>
> Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und nu?
Der Verkäufer möchte Dir seine Ware verkaufen. Diese bietet er Dir für den
Preis der auf dem Schild steht an. IMHO ein Angebot. Falls nicht, bitte ich
um Erklärung.
TIA Alex
--
1. kommt es anders und 2. als Du denkst...
FAQ,s :
Samples:
Anstand: news:de.newusers.infos www.learn.to/quote
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 13.07.2006 14:59:53 von minkine1
Alexander Sailer schrieb:
> Servus Michael:
Hallo
>
>>> Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg". Indem der
>>> Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er dieses an ;-)
>> Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und nu?
>
> Der Verkäufer möchte Dir seine Ware verkaufen. Diese bietet er Dir für den
> Preis der auf dem Schild steht an. IMHO ein Angebot. Falls nicht, bitte ich
> um Erklärung.
Wie wär's mit: Der Verkäufer lädt mich damit ein, ein Angebot zum Kauf
abzugeben, welches er dann an der Kasse annehmen _kann_.
Gruß
Michael
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 08:26:21 von Matthias Kryn
Alexander Sailer schrieb:
> > > Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg".
> > > Indem der Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er
> > > dieses an ;-)
> >
> > Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und nu?
>
> Der Verkäufer möchte Dir seine Ware verkaufen.
Ja.
> Diese bietet
> er Dir für den Preis der auf dem Schild steht an. IMHO ein
> Angebot. Falls nicht, bitte ich um Erklärung.
man IAO.
HTH und Grüße
Matthias
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 09:13:37 von Frank Sternkopf
>>Was ist hier nun passiert? Haben die versucht, illegal Geld einzufordern?
>
> Die warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Einer
> von Euch wird diese Forderung dann anders als vorher sehen.
>
Wie meinst du das genau?
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 09:19:24 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 09:33:09 von Alexander Sailer
Servus Matthias:
>> Der Verkäufer möchte Dir seine Ware verkaufen.
>
> Ja.
>
>> Diese bietet
>> er Dir für den Preis der auf dem Schild steht an. IMHO ein
>> Angebot. Falls nicht, bitte ich um Erklärung.
>
> man IAO.
man IAO?
Entschuldigt, dass ich mit den Kürzeln hier in dieser Gruppe nicht so
vertraut bin. Eine Suche bei Google hat leider auch keinen Erfolg gebracht.
Bitte erkläre mit o.g. Phrase.
TIA Alex
--
"Geschmäcker sind verschieden!" , sagte die alte Jungfer, als sie die Kuh
küsste.
FAQ,s :
Samples:
Anstand: news:de.newusers.infos www.learn.to/quote
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 09:44:26 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 10:19:50 von Frank Kozuschnik
Alexander Sailer schrieb:
> IAO?
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 10:21:42 von Matthias Kryn
Alexander Sailer schrieb:
> Servus Matthias:
>
> > > Der Verkäufer möchte Dir seine Ware verkaufen.
> >
> > Ja.
> >
> > > Diese bietet
> > > er Dir für den Preis der auf dem Schild steht an. IMHO ein
> > > Angebot. Falls nicht, bitte ich um Erklärung.
> >
> > man IAO.
>
> man IAO?
> Entschuldigt, dass ich mit den Kürzeln hier in dieser Gruppe
> nicht so vertraut bin. Eine Suche bei Google hat leider auch
> keinen Erfolg gebracht. Bitte erkläre mit o.g. Phrase.
IAO: invitatio ad offerenudm; der Schritt, bevor es zu einem
Angebot kommt. Die Aufforderung, ein Angebot zu machen.
Ein Angebot muss so hinreichend klar bestimmt sein, dass
derjenige, der es annehmen möchte, einfach "ja" sagen kann. Und
es muss jemand anwesend sein, der das Angebot annehmen könnte.
Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.
Grüße
Matthias
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 10:31:49 von Dirk Straka
Matthias Kryn wrote:
[...]
> Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
> kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
> Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.
Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht?
Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
Greets, Dirk
--
"You never know what is enough until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 11:25:58 von Holger Pollmann
Dirk Straka <> schrieb:
>> Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
>> kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
>> Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.
>
> Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht?
> Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
Wieso? Häh? Was?
Die Preise sollten halt "stimmen" - es solltena lso die Preise sein, zu
denen der Händler auch grundsätzlich tatsächlich verkauft. Aber das
Wettbewerbsrecht verlangt gerade nicht, daß ein Händler sich in den Ruin
stürzt; wenn er von einer Ware gerade noch die letzten 5000 Stück
bekommen hat und die jetzt anbietet, wäre es fatal, wenn auf einmal 30000
Leute mit ihm darüber Verträge schlössen...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 11:26:33 von Holger Pollmann
"Matthias Kryn" <> schrieb:
> Ein Angebot muss so hinreichend klar bestimmt sein, dass
> derjenige, der es annehmen möchte, einfach "ja" sagen kann. Und
> es muss jemand anwesend sein, der das Angebot annehmen könnte.
Nein, das ist nicht ganz richtig; Angebote kann man selbstverständlich
sowohl unter Abwesenden (z.B. per Brief) unterbreiten als auch annehmen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 12:25:08 von Matthias Kryn
Holger Pollmann schrieb:
> "Matthias Kryn" <> schrieb:
>
> > Ein Angebot muss so hinreichend klar bestimmt sein, dass
> > derjenige, der es annehmen möchte, einfach "ja" sagen kann.
> > Und es muss jemand anwesend sein, der das Angebot annehmen
> > könnte.
>
> Nein, das ist nicht ganz richtig; Angebote kann man
> selbstverständlich sowohl unter Abwesenden (z.B. per Brief)
> unterbreiten als auch annehmen.
Stimmt, das habe ich blöde formuliert (ich war gedanklich im
Ladengeschäft). Es reicht dort nicht, sich in den Laden zu
stellen und "ja, ich will" zu rufen ...
Grüße
Matthias
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 12:27:41 von Alexander Sailer
Servus Frank Kozuschnik:
>> IAO?
>
>
Vielen dank für die Erklärung. In diesem Licht betrachtet macht die Aussage
in[1] Sinn. Dies war mir unbekannt. <mea culpa>
Alex
[1] news:
--
Der Troll ist eine Teilmenge vom Volltrottel, buchstäblich. (Werner Tann)
FAQ,s :
Samples:
Anstand: news:de.newusers.infos www.learn.to/quote
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 17:34:29 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 19:30:36 von minkine1
Martin Trautmann schrieb:
>>> Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg". Indem der
>>> Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er dieses an ;-)
>> Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und nu?
>
> Klauen Ladendiebe wirklich solche Schilder?
Das steht genau wo?
Gruß
Michael
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 20:24:23 von Matthias Kryn
Michael Block schrieb:
> Martin Trautmann schrieb:
>
> > > > Es ist ein Angebot, wie das Schild "Pfirsiche 1,99/kg".
> > > > Indem der Ladendieb sich als solcher betätigt, nimmt er
> > > > dieses an ;-)
> > > Das Schild für die Pfirsiche ist aber kein Angebot. Und
> > > nu?
> >
> > Klauen Ladendiebe wirklich solche Schilder?
>
> Das steht genau wo?
In der Anzeige.
Grüße
Matthias
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 14.07.2006 21:24:46 von Michael Liedtke
"Frank Sternkopf" <> schrieb am Fri, 14 Jul 2006
>> Die warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Einer
>> von Euch wird diese Forderung dann anders als vorher sehen.
>>
>Wie meinst du das genau?
Ist nur eine Mutmaßung:
Wird das Strafverfahren eingestellt, dann wird sich die Firma
nicht mehr melden, es ist dann zu mühsam, die Forderung zu
begründen.
Wirst Du aber strafrechtlich "verknackt", dann steht der
Diebstahl fest und die Forderung ist sehr leicht begründbar.
Die sparen sich einfach die mühselige und anscheinend nicht
zielführende Schreiberei.
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 01:46:39 von Dirk Straka
Holger Pollmann wrote:
> Dirk Straka <> schrieb:
>
>>> Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
>>> kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
>>> Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.
>> Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht?
>> Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
> Wieso? Häh? Was?
Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
wirklich "angeboten" haben?
Greets, Dirk
--
"You never know what is enough until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 10:45:21 von Ralf Geist
Dirk Straka <> schrieb:
>Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
>3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
>wirklich "angeboten" haben?
für den momentan angebotenen Artikel ist nix möglich. Aber für
zukünftige Fälle könnte man über Verbraucherzentrale abmahnen lassen.
Die sind doch gerade wieder dabei mit MediaMarkt&Konsorten.
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 11:44:19 von Frank Kozuschnik
Dirk Straka schrieb:
> Holger Pollmann wrote:
>
> > Dirk Straka schrieb:
> >
> >>> Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
> >>> kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
> >>> Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.
> >>
> >> Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht?
> >> Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
> > Wieso? Häh? Was?
>
> Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
> 3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
> wirklich "angeboten" haben?
Dazu kann das Geschäft meines Wissens nicht verdonnert werden. Es kann
höchstens verpflichtet werden, seine Werbemaßnahmen dem tatsächlichen
Vorrat anzupassen.
Jedenfalls gibt das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher keinen
unmittelbaren Anspruch darauf, dass ihm das Geschäft einen bestimmten
Artikel verkaufen muss. Dem Wettbewerbsrecht geht es nicht um
"Angebote" im Sinn des bürgerlichen Rechts, sondern um "Werbung".
§ 5 UWG - Irreführende Werbung
| (1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
|
| [...]
|
| (5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter
| Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und
| Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur
| Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist.
| Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei
| denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere
| Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die
| Werbung für eine Dienstleistung.
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 16:10:10 von Holger Pollmann
Dirk Straka <> schrieb:
>>> Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
>>
>> Wieso? Häh? Was?
>
> Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
> 3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
> wirklich "angeboten" haben?
Das ist ganz einfach: tatsächlich verkauft das Geschäft die Artikel, und
zwar die beworbenen. Und dann (wenn sie das so bewerben) muß es eben
eine bestimmte ausreichende Menge davopn vorhalten.
Deshalb muß aber doch lange noch die Werbung kein Angebot sein;
schließlich ist das wettbewerbswidrige Verhalten nicht das, daß man
Kaufverträge abschließt, die man nicht erfüllen kann, sondern das, daß
man die Leute mit Werbung ins Geschäft lockt, obwohl der jeweilige
Artikel dann gar nicht da ist.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Kaufhaus Fangprämie:Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 18:44:37 von Dirk Straka
Holger Pollmann wrote:
> Dirk Straka <> schrieb:
>>>> Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
[...]
> Deshalb muß aber doch lange noch die Werbung kein Angebot sein;
> schließlich ist das wettbewerbswidrige Verhalten nicht das, daß
> man Kaufverträge abschließt, die man nicht erfüllen kann,
> sondern das, daß man die Leute mit Werbung ins Geschäft lockt,
> obwohl der jeweilige Artikel dann gar nicht da ist.
Auch wieder wahr. Danke.
Greets, Dirk
--
"You never know what is enough until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 18:54:22 von Dirk Straka
Frank Kozuschnik wrote:
> Dirk Straka schrieb:
[...]
>> Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
>> 3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
>> wirklich "angeboten" haben?
> Dazu kann das Geschäft meines Wissens nicht verdonnert werden.
Sind sie doch schon. Siehe 20 U 130/01 OLG Düsseldorf v 05.03.02.
Oder verstehe ich da was falsch?
> Es kann höchstens verpflichtet werden, seine Werbemaßnahmen dem
> tatsächlichen Vorrat anzupassen.
Ja, klar, wenn es nicht reicht, halt nicht werben. ;o)
> Jedenfalls gibt das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher
> keinen unmittelbaren Anspruch darauf, dass ihm das Geschäft
> einen bestimmten Artikel verkaufen muss.
Naja, wirklich unmittelbar muss der IMHO auch nicht unbedingt sein.
Die mittelbar drohende Gefahr, stattdessen mglw. 250000 Euro Strafe
zahlen zu dürfen, macht das ganze für mich unmittelbar genug ...
;o)
> Dem Wettbewerbsrecht geht es nicht um "Angebote" im Sinn des
> bürgerlichen Rechts, sondern um "Werbung".
Jupp, da liegt in der Tat der Unterschied. Danke für die Klärung.
Greets, Dirk
--
"You never know what is enough until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 19:14:52 von Daniel Rehbein
Holger Pollmann wrote:
>>>Jeder Werbeprospekt im Briefkasten ist (auch wenn's draufsteht)
>>>kein Angebot, sondern eine IAO. Jedes Preisschild am Regal im
>>>Kaufhaus ist eine IAO. Jede Verkaufsanzeige ist eine IAO.=20
>>
>>Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht?
>>Stichwort "Lockvogelangebote" und "Aktionsartikel"?
>=20
> Wieso? Häh? Was?=20
Die Frage bezog sich wohl darauf, daß auch von den Verbraucherzentralen=
=20
in Texten zur Rechtssituation der Begriff "Lockvogelangebot" benutzt=20
wird. Demnach müsste dieser Begriff juristisch sauber formuliert sein.
In dem Begriff "Lockvogelangebot" steckt das Wort "Angebot" drin.=20
Demnach sollte es sich also um ein Angebot handeln, nicht um eine=20
Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ansonsten müsste es ja=20
"Lockvogelaufforderung" heißen.
Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eing estellt!
am 15.07.2006 19:27:21 von Holger Pollmann
Daniel Rehbein <> schrieb:
> In dem Begriff "Lockvogelangebot" steckt das Wort "Angebot" drin.
> Demnach sollte es sich also um ein Angebot handeln, nicht um eine
> Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ansonsten müsste es ja
> "Lockvogelaufforderung" heißen.
Nun ja. Dummerweise spricht das BGB dann, wenn es von dem spricht, was wir
als rechtsverbindliches Angebot bezeichnen, von "Antrag". Und da es
Lockvogelangebot heißt und nicht Lockvogelantrag, muß es nicht zwingend um
ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluß eines VErtrags gehen... ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Kaufhaus Fangprämie: Mahnungen eingestellt!
am 15.07.2006 19:40:11 von Frank Kozuschnik
Dirk Straka schrieb:
> Frank Kozuschnik wrote:
>
> > Dirk Straka schrieb:
> [...]
> >> Wie kann ein Geschäft dazu verdonnert werden, etwas mindestens
> >> 3 Tage lang vorrätig haben zu müssen, obwohl sie es de facto nie
> >> wirklich "angeboten" haben?
> > Dazu kann das Geschäft meines Wissens nicht verdonnert werden.
>
> Sind sie doch schon. Siehe 20 U 130/01 OLG Düsseldorf v 05.03.02.
> Oder verstehe ich da was falsch?
Aus dem Urteil:
| Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, für Dampfbügeleisen,
| Katzenfutterstationen und Computer-Monitore mit "Aktions"-Preisen,
| drucktechnisch herausgestellt [...] zu werben, wenn sie gemäà Werbung
| am ersten Geltungstag oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang
| mit dem ersten Geltungstag â mindestens zwei Tage später â nicht zur
| Verfügung stehen.
Du magst es für Haarspalterei halten, aber der Händler wurde nicht
verpflichtet, Aktionsware mindestens drei Tage vorrätig zu haben,
sondern nur, die Werbung in dieser Form zu unterlassen, wenn er den
entsprechenden Warenvorrat nicht gewährleisten kann.