Re: Zollbestimmungen oder Angriff auf den gesunden Menschenverstand
am 12.07.2006 02:00:00 von rbabelRalf Kusmierz schrieb:
> Die Abgabe richtet sich nach dem Wert des
> Einfuhrgegenstandes, und der beinhaltet natürlich den für
> den Transport erforderlichen Aufwand - völlig logisch, daß
> die Transportkosten in den Warenwert hineingerechnet
> werden.
Ich habe es oft genug erlebt, wie für Zoll/EUst die
vom Spediteur auf einem separaten Zettel aufgeführten
Frachtkosten auf den Rechnungsendbetrag _inklusive_
Frachtkosten _zusätzlich_ aufgeschlagen wurden.