Abmahnung andersrum

Abmahnung andersrum

am 12.07.2006 20:15:50 von Klaus Wagner

Hallo,

ich will bei ebay demnächst Mikroskope in der Preisklasse um 600 EUR
verkaufen. Es handelt sich nicht um Spielzeug, so ein Teil kann gut und gern
in z.B. in einer Arztpraxis stehen. Ärger bereiten mir "Mitbewerber", die in
der selben Preisklasse Geräte anbieten und dabei Versprechungen machen, die
nicht haltbar sind. Z.B. wird ein Mikroskop mit binokularem Einblick ein
"Stereomikroskop" genannt, obwohl der Nutzer keinen räumlichen Seheindruck
hat. Er sieht lediglich mit beiden Augen. Richtige Stereomikroskope gibt es
halt nur bis zu ca. 40facher Vergrößerung. Dort schaut dann jedes Auge durch
ein eigenes Objektiv. Ärgerlicher: Häufig wird auch mit der sog.
"Köhlerschen Beleuchtung" geworben; diese setzt aber einen durch viel Optik
und mehrere Irisblenden einen Strahlengang voraus, die ein Mikroskop dieser
Preisklasse einfach nicht hat. Möglich ist in dieser Preisklasse die
"kritische Beleuchtung", die zwar auch taugt, aber mit der streng
definierten "Köhlerschen Beleuchtung" nicht mithalten kann. Somit haben
diese Sprücheklopfer unlautere Wettbewerbsvorteile.

Langer Rede kurzer Sinn:

Was ratet Ihr mir? Soll ich eine "Abmahnwelle" lostreten? Ich will keinen
Ärger verbreiten, habe ein paar Händler auf ihren Irrtum hingewiesen und auf
die möglichen Folgen. Bisher leider ohne Erfolg. Ich selbst will ehrlich
bleiben und mir das Geschäft nicht vom Großmaul verderben lassen. Vor allem:
Wenn ich mal ein Mikroskop mit "richtiger" Köhlerscher Beleuchtung für 2000
EUR anbiete gehör ich der Katz!

Darf ich in meiner Produktbeschreibung darauf hinweisen, daß der Kunde bei
Produkten der Mitbewerber kritisch sein soll, da "Köhlersche Beleuchtung"
eine zentrierbare Leuchtfeldblende erfordert, die dann tatsächlich oft nicht
vorhanden ist? Darf ich bei ebay einen Link auf meine Webseite legen, wo ich
den Unterschied genau erkläre?

Gruß
Klaus

Re: Abmahnung andersrum

am 12.07.2006 21:42:19 von Alexander Skwar

· Klaus Wagner <>:

> Darf ich bei ebay einen Link auf meine Webseite legen, wo ich
> den Unterschied genau erkläre?

Das könnte u.U. kritisch werden, da eigentlich alles, was das Produkt
beschreibt, auch auf der Angebotsseite von eBay vermerkt sein muss.

Pack's doch einfach auf die eBay Angeobtsseite drauf. Wo ist das Problem?

Alexander Skwar
--
Bei ARD und ZDF reihern Sie in den 1. Sitzen.

Re: Abmahnung andersrum

am 12.07.2006 22:16:12 von Ralf Geist

"Klaus Wagner" <> schrieb:

>Darf ich in meiner Produktbeschreibung darauf hinweisen, daß der Kunde bei
>Produkten der Mitbewerber kritisch sein soll, da "Köhlersche Beleuchtung"
>eine zentrierbare Leuchtfeldblende erfordert, die dann tatsächlich oft nicht
>vorhanden ist?

ja, Du dürftest sogar direkt mit dem Mitbewerber vergleichen. Dann
muss dein Vergleich aber auch stimmen.

> Darf ich bei ebay einen Link auf meine Webseite legen, wo ich
> den Unterschied genau erkläre?

rechtlich ja, von eBay aber untersagt.

Re: Abmahnung andersrum

am 12.07.2006 22:17:09 von Ralf Geist

Alexander Skwar <> schrieb:

>Das könnte u.U. kritisch werden, da eigentlich alles, was das Produkt
>beschreibt, auch auf der Angebotsseite von eBay vermerkt sein muss.

Lies noch mal, WAS er auf einem externen Link angeben möchte.

Re: Abmahnung andersrum

am 13.07.2006 01:05:56 von Uwe Buschhorn

Klaus Wagner schrieb:


> Darf ich in meiner Produktbeschreibung darauf hinweisen, daß der Kunde bei
> Produkten der Mitbewerber kritisch sein soll, da "Köhlersche Beleuchtung"
> eine zentrierbare Leuchtfeldblende erfordert, die dann tatsächlich oft nicht
> vorhanden ist?

Natürlich, genau so machst Du es. Darfst sogar vergleichende Werbung
machen. Wenn das seriös gestaltet ist, verkaufen die anderen nichts
mehr. Und deren Gejammer wird nicht lange auf sich warten lassen :->

Und alle Informationen gehören auf die Artikelseite.

Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: Abmahnung andersrum

am 13.07.2006 09:21:21 von Hans Voges

Moin Klaus Wagner!

Du schriebst zu obigem Thema:

>Darf ich in meiner Produktbeschreibung darauf hinweisen, daß der Kunde bei
>Produkten der Mitbewerber kritisch sein soll, da "Köhlersche Beleuchtung"
>eine zentrierbare Leuchtfeldblende erfordert, die dann tatsächlich oft nicht
>vorhanden ist? Darf ich bei ebay einen Link auf meine Webseite legen, wo ich
>den Unterschied genau erkläre?

IMHO ein gutes Beispiel für die Zulässigkeit von "Vergleichender
Werbung" gemäß § 6 UWG.

Du kannst getrost in Deiner Warenbeschreibung die besonderen Merkmale
Deines Mikroskops im Vergleich mit ggf. namentlich genannten
Wettbewerbsprodukten veröffentlichen.

Lies Dir mal die einschlägigen Google-Ergebnisse zum Thema
"vergleichende Werbung" hierzu durch.

eBay gestattet in der Regel keine Links zu externen Webseiten, auch
nicht direkt klickbare Links (wie z.B. in Abbildungen) oder
Linkangaben im Impressum von gewerblichen Anbietern. Die Angabe der
email-Adresse im Impressum kann eBay hingegen nicht verbieten und
diese läßt in vielen Fällen bereits den Rückschluß auf die Webseite
des Anbieters zu, als Beispiel "".

Du kannst Dir bei eBay allerdings eine sogenannte "mich"-Seite
einrichten. Hier könntest Du auch diejenigen Hinweise und Vermerke
hinterlegen, die Deine Artikelbeschreibung zu langatmig oder zu
unübersichtlich machen würden.

M f G
Hans.

Re: Abmahnung andersrum

am 13.07.2006 20:27:24 von Ralf Geist

Uwe Buschhorn <> schrieb:

>Und alle Informationen gehören auf die Artikelseite.

Du beschreibst auch, wie ein Otto-Motor funktioniert, wenn Du nur ein
Auto verkaufen willst?

Re: Abmahnung andersrum

am 13.07.2006 23:58:53 von gunther

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Uwe Buschhorn <> schrieb:
>
> >Und alle Informationen gehören auf die Artikelseite.
>
> Du beschreibst auch, wie ein Otto-Motor funktioniert, wenn Du nur ein
> Auto verkaufen willst?

hi,
au ja, und vergiss nicht die genaue strukturformel fuer das fett in der
hinterachsmanschette. hochwichtig und vielfach ignoriert ;-)

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Abmahnung andersrum

am 17.07.2006 18:34:26 von Martin Bienwald

Kurt Guenter schrieb:
> Uwe Buschhorn <> schrieb:

>>Und alle Informationen gehören auf die Artikelseite.
>
> Du beschreibst auch, wie ein Otto-Motor funktioniert, wenn Du nur ein
> Auto verkaufen willst?

Wenn nennenswert viele Mitbewerber Autos mit angeblichem "Ottomotor"
anböten, die aber in Wirklichkeit einen anderen, schlechteren Motor
hätten (oder gar keinen) - ja, dann würde ich das wohl tun.

.... Martin