Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 00:39:30 von Jan

Hallo,

es ist jetzt schon mehrmals vorgekommen, dass ich auf Partys von
(Hobby-)Fotografen mit einer Digitalkamera fotografiert wurde. Mal in
der Gruppe, mal einzeln. Kurze Zeit später findet man sich dann auf
der Homepage des Clubs oder irgendeiner anderen Site wieder und kann
seine peinlichen Fotos bewundern.
Leider ist es nicht immer ganz so erfreulich, da natürlich jeder
Einblick bekommt und die Fotos gerne auch mal zweckentfremdet werden.
Im konkreten Fall wurde mein Foto in einem Dating- und Votingforum
eingesetzt. Von wem weiss ich natürlich nicht.

Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen? Hat
der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
Erlaubnis gefragt werden? Werden meine Persönlickeitsrechte verletzt?
Was kann ich dagegen unternehmen: Unterlassung fordern, Schadensersatz?

Bin über jeden Rat dankbar!
Gruß
jas

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 01:27:29 von gunther

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
>eingesetzt. Von wem weiss ich natürlich nicht.

hi,
der sitebetreiber muss das aber wissen. der hat die ip-adresse. und muss
dir/dem staaw sowas nennen bzw den weiteren ermittlungen helfen.
wenn man wirklich will, ist sowas zeitnah durchaus aufklaerbar. wenn du
allerdings wochen abwartest, bist du selbst schuld.

>Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen? Hat
>der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um

naja, wenn man dich erkennen kann, und du alleine drauf bist, sichtlich
nicht mit einer "oeffentlich wirksamen" taetigkeit befasst,(wie vom dach
pinkeln, politische reden halten, siegerehrung fuer dauerfurzen
entgegennehmen...) und ausserdem keine bekannte persoenlichkeit darstellst,
ist dein bild privat und darf nicht ohne deine erlaubnis ins netz.

>Erlaubnis gefragt werden? Werden meine Persönlickeitsrechte verletzt?
>Was kann ich dagegen unternehmen: Unterlassung fordern, Schadensersatz?

naja, unterlassung gegen den siteinhaber, u.u. entschaedigung gegen den
verursacher. frag mal nen anwalt. da laesst sich einiges unternehmen und
dran verdienen. du solltest aber in baelde damit loslegen, je mehr du
wartest, desto "billiger" kommt der schlehmihl dabei weg.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrechtbei

am 13.07.2006 08:41:57 von Thomas Budich

Hallo!

gUnther schrieb:
> hi,
> der sitebetreiber muss das aber wissen. der hat =

> die ip-adresse. =


die nützt erstmal nichts

> und muss

nix

> dir/dem staaw sowas nennen bzw den weiteren ermittlungen helfen.
> wenn man wirklich will, ist sowas zeitnah durchaus aufklaerbar.

Träumer.

-- =

Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 09:38:24 von Volker Marquardt

gUnther schrieb:
> naja, unterlassung gegen den siteinhaber,

....kaputte Shift-Taste?

Volker

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 11:19:31 von Holger Pollmann

schrieb:

Weil deine Frage dort hingehört, x-post und f'up nach
de.soc.recht.marken+urheber

> es ist jetzt schon mehrmals vorgekommen, dass ich auf Partys von
> (Hobby-)Fotografen mit einer Digitalkamera fotografiert wurde. Mal in
> der Gruppe, mal einzeln. Kurze Zeit später findet man sich dann auf
> der Homepage des Clubs oder irgendeiner anderen Site wieder und kann
> seine peinlichen Fotos bewundern.
> Leider ist es nicht immer ganz so erfreulich, da natürlich jeder
> Einblick bekommt und die Fotos gerne auch mal zweckentfremdet werden.
> Im konkreten Fall wurde mein Foto in einem Dating- und Votingforum
> eingesetzt. Von wem weiss ich natürlich nicht.
>
> Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen? Hat
> der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
> Erlaubnis gefragt werden? Werden meine Persönlickeitsrechte verletzt?
> Was kann ich dagegen unternehmen: Unterlassung fordern, Schadensersatz?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 12:23:52 von Patrick Schilling

gUnther schrieb:
> <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> ..
>
>> Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen? Hat
>> der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
>
> naja, wenn man dich erkennen kann, und du alleine drauf bist, sichtlich
> nicht mit einer "oeffentlich wirksamen" taetigkeit befasst, [...]
> und ausserdem keine bekannte persoenlichkeit darstellst,
> ist dein bild privat und darf nicht ohne deine erlaubnis ins netz.

Nicht unbedingt richtig.
Wenn das ne Party in z.B. einer Disco ist wo dann diese Fotoscouts
rumlaufen, hat diese Disco in der Regel AGB, in denen drinsteht, dass
man sein Recht am eigenen Bild für diese Veranstaltung aufgibt.
Ansonsten müsste der Fotoscout jeden einzelnen Gast den er fotografiert
unterschreiben lassen, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

>> Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen?

Das ist abhängig vom Vertrag den der Fotograf mit der Club hat. Primär
wird es erstmal der Fotograf sein der die Bilder nutzen darf, denn der
hat das Urheberrecht an seinen Fotos (außer, er überlässt seine Rechte
gleich per Vertrag dem Auftraggeber). Der jeweilige Rechteinhaber kann
jedenfalls die Fotos beliebig nutzen, z.B. um zu zeigen, dass in seinem
Club ganz tolle Partys sind.

>> Hat
>> der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
>> Erlaubnis gefragt werden?

s.o. Im Zweifelsfall verlang von dem betreffenden Club mal die AGB
einzusehen. Steht da nix über Fotos, muss der Fotograf um Erlaubnis
fragen und sie sich schriftlich von dir bestätigen lassen, wenn er deine
Fotos veröffentlichen will.
Das Fotografieren als solches ist erstmal nicht verboten, dein Recht am
eigenen Bild erstreckt sich vorallem darauf, was mit deinem Foto
passieren darf wenn es dann entstanden ist.



Grüße
Patrick

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 13:10:11 von gunther

"Volker Marquardt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
> ...kaputte Shift-Taste?

hi,
nee, Dicke Fingter. siehste, schon beim versuch gehts schief.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 16:12:15 von gerrit.brodmann

Patrick Schilling <> wrote:

>gUnther schrieb:
>> <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>> ..
>>
>>> Nun meine Fragen: Wer darf die Fotos nutzen und veröffentlichen? Hat
>>> der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
>>
>> naja, wenn man dich erkennen kann, und du alleine drauf bist, sichtlich
>> nicht mit einer "oeffentlich wirksamen" taetigkeit befasst, [...]
>> und ausserdem keine bekannte persoenlichkeit darstellst,
>> ist dein bild privat und darf nicht ohne deine erlaubnis ins netz.
>
>Nicht unbedingt richtig.
>Wenn das ne Party in z.B. einer Disco ist wo dann diese Fotoscouts
>rumlaufen, hat diese Disco in der Regel AGB, in denen drinsteht, dass
>man sein Recht am eigenen Bild für diese Veranstaltung aufgibt.
>Ansonsten müsste der Fotoscout jeden einzelnen Gast den er fotografiert
>unterschreiben lassen, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Dürfte ggfls nicht wirksam sein, da es überraschend wäre und solche
AGB hab ich noch nirgends gelesen.

....
>>> Hat
>>> der Fotograf das Recht, die Bilder online zu stellen oder muss ich um
>>> Erlaubnis gefragt werden?
>
>s.o. Im Zweifelsfall verlang von dem betreffenden Club mal die AGB
>einzusehen.

Nix muß er verlangen, die müssen ggfls sichtbar verbreitet sein

Allerdings hast Du etwas übersehen. Es gibt sowas wie eine konkluende
(IIRR?) Zustimmung zur Veröffentlichung in gewissen Rahmen.

Diese erfolgt z.B. automatisch, wenn "das Opfer" extra für die Kamera
posiert, ist aber im Zweifel vom Richter zu entscheiden, ob diese
vorliegt.


--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches:
LARP, Mittelalter und Fantasy:
One Minute/Random Photoart:

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 17:37:37 von Patrick Schilling

Gerrit Brodmann schrieb:
> Patrick Schilling <> wrote:
>
>> Wenn das ne Party in z.B. einer Disco ist wo dann diese Fotoscouts
>> rumlaufen, hat diese Disco in der Regel AGB, in denen drinsteht, dass
>> man sein Recht am eigenen Bild für diese Veranstaltung aufgibt.
>> Ansonsten müsste der Fotoscout jeden einzelnen Gast den er fotografiert
>> unterschreiben lassen, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
>
> Dürfte ggfls nicht wirksam sein, da es überraschend wäre und solche
> AGB hab ich noch nirgends gelesen.

Gesehen habe ich solche AGB auch noch nicht, was aber daran liegen mag,
dass ich Discos u.ä, äusserst selten frequentiere und dort auch keine
Fotos mache. Es wurde mir allerdings glaubhaft so erzählt, dass sowas
meist die Arbeitsgrundlage der Fotoscouts ist, weil halt sonst echt das
Problem besteht, im Prinzip von jedem Gast ein Modelrelease oder eine
sonstige Erlaubnis zur Veröffentlichung zu benötigen.

>> s.o. Im Zweifelsfall verlang von dem betreffenden Club mal die AGB
>> einzusehen.
>
> Nix muß er verlangen, die müssen ggfls sichtbar verbreitet sein

Naja, er könnte hingehen und sagen "Zeigen Sie mir mal wo ihre
AGB/Hausordung/wasauchimmer hängen". Das meinte ich damit.

> Allerdings hast Du etwas übersehen. Es gibt sowas wie eine konkluende
> (IIRR?) Zustimmung zur Veröffentlichung in gewissen Rahmen.
>
> Diese erfolgt z.B. automatisch, wenn "das Opfer" extra für die Kamera
> posiert, ist aber im Zweifel vom Richter zu entscheiden, ob diese
> vorliegt.

Ja, da hast du recht. Allerdings bringt so eine Zustimmung durch
posieren IMHO auch keine Rechtssicherheit für den Fotografen, denn der
Partygast der am einen Abend noch angeheitert und in Feierlaune vor der
Cam posiert kann am nächsten Tag nüchtern schon der Meinung sein, dass
das doch nicht so toll war. Eventuell wird er sich auch darauf berufen
können, nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass das Bild im
Internet veröffentlicht wird.
Insgesamt ein ziemlich schmales Brett auf dem sich diese Partyknipser
bewegen, falls es nicht tatsächlich einen entsprechenden Punkt in den
AGB o.ä. gibt der das regelt.

Grüße
Patrick

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 17:42:35 von Jan

Ok, habe jetzt verstanden, dass mein Foto entweder dem Fotografen oder
dem Club gehört und die dieses auch gerne irgendwo veröffentlichen
können.

Wie sieht es jetzt aber mit dem Missbrauch aus? Kann einfach jemand
mein Foto in ein Voting-Tool reinstellen und mich damit zum Affen
machen?

Gruß

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 18:26:04 von Patrick Schilling

schrieb:

> Wie sieht es jetzt aber mit dem Missbrauch aus? Kann einfach jemand
> mein Foto in ein Voting-Tool reinstellen und mich damit zum Affen
> machen?

Nein, das ist definitiv nicht erlaubt.

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 20:36:16 von Ralf Geist

Patrick Schilling <> schrieb:

>Wenn das ne Party in z.B. einer Disco ist wo dann diese Fotoscouts
>rumlaufen, hat diese Disco in der Regel AGB, in denen drinsteht, dass
>man sein Recht am eigenen Bild für diese Veranstaltung aufgibt.

seine AGB, die mir nicht bekannt gegeben worden sind, kann er sonstwo
hinstecken.

Das Recht am eigenen Bild dürfte auch nicht via AGB ausser Kraft zu
setzen sein.

>Ansonsten müsste der Fotoscout jeden einzelnen Gast den er fotografiert
>unterschreiben lassen, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

und der Disco-Betreiber müsste sich von jedem Gast unterschreiben
lassen, dass die AGB zur Kenntnis genommen worden sind.

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 13.07.2006 20:37:49 von Ralf Geist

schrieb:

>Kann einfach jemand
>mein Foto in ein Voting-Tool reinstellen und mich damit zum Affen
>machen?

hast Du doch gesehen, dass jemand kann.

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 14.07.2006 01:12:13 von gerrit.brodmann

Patrick Schilling <> wrote:

>> Nix muß er verlangen, die müssen ggfls sichtbar verbreitet sein
>
>Naja, er könnte hingehen und sagen "Zeigen Sie mir mal wo ihre
>AGB/Hausordung/wasauchimmer hängen". Das meinte ich damit.

Neiun, die müssen _sichtbar_ aushängen, sonst sind sie ungültig.
und ich kenne keine Disco, in der die Dinger aushängen.

>> Allerdings hast Du etwas übersehen. Es gibt sowas wie eine konkluende
>> (IIRR?) Zustimmung zur Veröffentlichung in gewissen Rahmen.
>>
>> Diese erfolgt z.B. automatisch, wenn "das Opfer" extra für die Kamera
>> posiert, ist aber im Zweifel vom Richter zu entscheiden, ob diese
>> vorliegt.
>
>Ja, da hast du recht. Allerdings bringt so eine Zustimmung durch
>posieren IMHO auch keine Rechtssicherheit für den Fotografen, denn der
>Partygast der am einen Abend noch angeheitert und in Feierlaune vor der
>Cam posiert kann am nächsten Tag nüchtern schon der Meinung sein, dass
>das doch nicht so toll war. Eventuell wird er sich auch darauf berufen
>können, nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass das Bild im
>Internet veröffentlicht wird.

Wie gesagtm es wird ggfls der Richter entscheiden. Die Rechtslage
sieht erstmal nicht hoffnungslos für den Fotografen aus, so daß eine
"spontane Verklagung" erstmal relativ unwahrscheinlich ist.
Wenn er dann Bilder auf Wunsch entfernt, ist er auf der sicheren
Seite.

>Insgesamt ein ziemlich schmales Brett auf dem sich diese Partyknipser
>bewegen, falls es nicht tatsächlich einen entsprechenden Punkt in den
>AGB o.ä. gibt der das regelt.

s.o.


--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches:
LARP, Mittelalter und Fantasy:
One Minute/Random Photoart:

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrechtbei Fotoportalen

am 14.07.2006 15:15:31 von darkon

Gerrit Brodmann <> wrote:

> Dürfte ggfls nicht wirksam sein, da es überraschend wäre und solche
> AGB hab ich noch nirgends gelesen.

Also ich seh in letzter Zeit öfter Schilder am Eingang und/oder Hinweise
auf der Webseite des Clubs mit Hinweisen, daß in diesem Club
fotografiert wird und die Bilder teilweise auch veröffentlich werden und
man mit Betreten des Clubs sein Einverständnis dazu erteilt.

Ob das ausreichend ist mag jetzt dahingestellt sein.


Aber das umfasst natürlich nicht, daß irgendwelche Komiker diese Bilder
woanders nutzen dürfen.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrechtbei Fotoportalen

am 14.07.2006 15:15:31 von darkon

Kurt Guenter <> wrote:

> und der Disco-Betreiber müsste sich von jedem Gast unterschreiben
> lassen, dass die AGB zur Kenntnis genommen worden sind.

Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß eine AGB nur gültig ist
wenn sie unterschrieben wird?


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 14.07.2006 16:04:04 von Patrick Schilling

Volker Darkon Riehl schrieb:
> Gerrit Brodmann <> wrote:
>
>> Dürfte ggfls nicht wirksam sein, da es überraschend wäre und solche
>> AGB hab ich noch nirgends gelesen.
>
> Also ich seh in letzter Zeit öfter Schilder am Eingang und/oder Hinweise
> auf der Webseite des Clubs mit Hinweisen, daß in diesem Club
> fotografiert wird und die Bilder teilweise auch veröffentlich werden und
> man mit Betreten des Clubs sein Einverständnis dazu erteilt.

Dito. Genau das wurde mir eben auch aus der Ecke der Partyknipser berichtet.

> Ob das ausreichend ist mag jetzt dahingestellt sein.

Denke schon, da du mit dem Erwerb einer Eintrittskartte gemeinhin die
Bedingungen des Veranstalters annimmst. Oder liege ich da falsch?


Grüße
Patrick

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 14.07.2006 20:31:59 von Ralf Geist

(Volker "Darkon" Riehl) schrieb:

>Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß eine AGB nur gültig ist
>wenn sie unterschrieben wird?

wenn er nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung haben
möchte, ja. Ansonsten ist nix mit Veröffentlichung.

Re: Urheber- und Persön lichkeitsrecht bei Fotoportalen

am 14.07.2006 21:03:57 von Holger Pollmann

Kurt Guenter <> schrieb:

>> Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß eine AGB nur gültig
>> ist wenn sie unterschrieben wird?
>
> wenn er nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung haben
> möchte, ja.

Falsch. Ob die Erlaubnis erteilt wird, hängt nicht an der
Nachweisbarkeit.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Urheber- und Persönlichkeitsrechtbei Fotoportalen

am 15.07.2006 15:08:12 von darkon

Kurt Guenter <> wrote:

> >Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß eine AGB nur gültig ist
> >wenn sie unterschrieben wird?
>
> wenn er nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung haben
> möchte, ja. Ansonsten ist nix mit Veröffentlichung.

Blödsinn.

Wenn der Veranstalter durch einen sichtbaren Aushang vor der Kasse des
Clubs darauf hinweist, daß Bilder gemacht und veröffenltich werden, ist
das IMHO wirksam in den AGB des Clubs eingebunden, da man dann beim
besten Willen nicht mehr von "überraschenden Klauseln" reden kann.


Abgesehen davon...
Ich habe es noch nie erlebt (und ich kenne einige Szenefotographen da
ich auch bei einigen Musikforen aktiv bin), daß auf Wunsch einer
fotografierten Person ein Bild nicht gelöscht wurde. Weder direkt vor
Ort noch nachträglich bei Veröffentlichung.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch