Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 02:15:30 von m_mueller2006
Hallo,
Ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer (bin Privatverkäufer) von mir:
Er behauptet, eine Warensendung (Einschreiben) nicht erhalten zu haben, die
Post bestätigt aber nach Absendung eines Nachforschungsantrages die
Zustellung "an einen Empfangsberechtigten".
Problem ist nun, das der Käufer den Käuferschutz von Ebay beantragt hat, und
ich wegen des massiven Drucks, den Ebay per E-Mail ausübte (Klären Sie bis
zum xx.xx den Sachverhalt, da wir sonst den Betrag+Anwaltskosten von
ihnen.....), ohne das Ergebnis des Nachforschungsantrages abzuwarten- die
Kaufsumme erstattete.
Per Email reagiert der Käufer auf meine Bitte um Rücküberweisung bzw.
Kontaktaufnahme nicht (Er reagiert aber sofort auf eine Anfrage auf Artikel
seines Ebay-Shops...).
Wie gehe ich nun am besten vor, an mein Geld zu kommen ?
Habe gehört, es gibt ein günstiges Mahnverfahren zwischen Deutschland und
Österreich ?
Kann ich dieses Mahnverfahren (erst einmal) ohne Anwalt durchführen ?
Oder benötige ich gleich zu Beginn des Mahnverfahrens einen Anwalt ?
Jegliche Tipps sind willkommen,
Gruß
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 03:41:46 von Carlos Duerschmidt
"Michael Mueller" <> skrev:
>Habe gehört, es gibt ein günstiges Mahnverfahren zwischen Deutschland und
>Österreich ?
Im Prinzip ja, Mahnverfahren geht auch nach Österreich (§32 AVAG).
Übrigens auch ohne Anwalt.
Allerdings steht in §703d ZPO, daß das Amtsgericht zuständig ist,
in dessen Zuständigkeit auch ein streitiges Verfahren fiele.
Da ihr keine Kaufleute o.ä. seid, ist §29 ZPO (Gerichtsstand
nach Erfüllungsort geht dann nicht automatisch) etwas im Weg,
und ihr habt wohl auch keinen Gerichtsstand in Deutschland
vereinbart. Wahrscheinlich wird das Vorhaben daran scheitern.
Gruß
Carlos
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 13:04:23 von svenwantsnospam
Michael Mueller schrieb:
> Hallo,
>
> Ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer (bin Privatverkäufer) von mir:
> Er behauptet, eine Warensendung (Einschreiben) nicht erhalten zu haben, die
> Post bestätigt aber nach Absendung eines Nachforschungsantrages die
> Zustellung "an einen Empfangsberechtigten".
> Problem ist nun, das der Käufer den Käuferschutz von Ebay beantragt hat, und
> ich wegen des massiven Drucks, den Ebay per E-Mail ausübte (Klären Sie bis
> zum xx.xx den Sachverhalt, da wir sonst den Betrag+Anwaltskosten von
> ihnen.....), ohne das Ergebnis des Nachforschungsantrages abzuwarten- die
> Kaufsumme erstattete.
Das ist dein persönliches Problem, wenn du dich von ebay einschüchtern
lässt. Wer so doof ist, gehört bestraft. Sorry ...
Ich hätte den Spiess umgedreht und ebay wegen Nötigung angezeigt.
Bye
Sven
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 13:55:56 von m_mueller2006
"Sven Bötcher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e959b4$7to$
> Michael Mueller schrieb:
>> Hallo,
>>
>> Ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer (bin Privatverkäufer) von mir:
>> Er behauptet, eine Warensendung (Einschreiben) nicht erhalten zu haben,
>> die Post bestätigt aber nach Absendung eines Nachforschungsantrages die
>> Zustellung "an einen Empfangsberechtigten".
>> Problem ist nun, das der Käufer den Käuferschutz von Ebay beantragt hat,
>> und ich wegen des massiven Drucks, den Ebay per E-Mail ausübte (Klären
>> Sie bis zum xx.xx den Sachverhalt, da wir sonst den Betrag+Anwaltskosten
>> von ihnen.....), ohne das Ergebnis des Nachforschungsantrages abzuwarten-
>> die Kaufsumme erstattete.
>
> Das ist dein persönliches Problem, wenn du dich von ebay einschüchtern
> lässt. Wer so doof ist, gehört bestraft. Sorry ...
> Ich hätte den Spiess umgedreht und ebay wegen Nötigung angezeigt.
Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld wiederzubekommen
und den K zu bestrafen.
Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf; melde dich doch einfach bei
nächsten Postings, wenn du etwas konstruktives beizutragen hast,
Labertasche.
>
> Bye
> Sven
m
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 15:02:35 von Holger Pollmann
"Michael Mueller" <> schrieb:
>> Das ist dein persönliches Problem, wenn du dich von ebay
>> einschüchtern lässt. Wer so doof ist, gehört bestraft. Sorry ...
>> Ich hätte den Spiess umgedreht und ebay wegen Nötigung angezeigt.
>>
> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld
> wiederzubekommen und den K zu bestrafen.
> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
Kathinka's Law.
[X] Geh weg.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 15:06:01 von m_mueller2006
"Holger Pollmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Mueller" <> schrieb:
>
>>> Das ist dein persönliches Problem, wenn du dich von ebay
>>> einschüchtern lässt. Wer so doof ist, gehört bestraft. Sorry ...
>>> Ich hätte den Spiess umgedreht und ebay wegen Nötigung angezeigt.
>>>
>> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld
>> wiederzubekommen und den K zu bestrafen.
>> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>
> Kathinka's Law.
>
> [X] Geh weg.
Mensch Holger, ich habe bis hierhin immer gedacht, du gibst gern hilfreiche
Antworten...
Ja ich sehe es ein, ich habe einen Fehler gemacht, das Geld zurück zu
überweisen.
Ist das Einbehalten des Geldes straffrei ? Wohl kaum.
M.
>
> --
> ( ROT-13 if you want to email me directly: )
> "Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
> Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
> 02.10.2003
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 15:10:21 von Holger Pollmann
"Michael Mueller" <> schrieb:
>>> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld
>>> wiederzubekommen und den K zu bestrafen.
>>> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>>
>> Kathinka's Law.
>>
>> [X] Geh weg.
>
> Mensch Holger, ich habe bis hierhin immer gedacht, du gibst gern
> hilfreiche Antworten...
Ja. Und ich halte an und für sich viel von vernünftigen Umgangsformen,
und die hast du nun wirklich nicht an den Tag gelegt.
> Ja ich sehe es ein, ich habe einen Fehler gemacht, das Geld zurück
> zu überweisen. Ist das Einbehalten des Geldes straffrei ? Wohl
> kaum.
Das Einbehalten ist an und für sich nicht strafbar. Es könnte höchstens
Betrug darstellen, dich zur Rückübersendung überredet zu haben, aber das
hängt vom Einzelfall ab. Nur weil "ein Empfangsberechtigter"
unterzeichnet hat, muß das nämlich nix heißen; wenn es z.B. ein Nachbar
war, der sich dann da was unter den Nagel gerissen hat o.ä., dann wäre
bspw. der Käufer völlig unschuldig.
Man kann in so einem Fall also nur dazu raten, einen Anwalt damit zu
befassen.
Und solche Dinge wie "den K bestrafen" sind sowieso nicht schön.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 16:08:16 von m_mueller2006
"Holger Pollmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Mueller" <> schrieb:
>
>>>> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld
>>>> wiederzubekommen und den K zu bestrafen.
>>>> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>>>
>>> Kathinka's Law.
>>>
>>> [X] Geh weg.
>>
>> Mensch Holger, ich habe bis hierhin immer gedacht, du gibst gern
>> hilfreiche Antworten...
>
> Ja. Und ich halte an und für sich viel von vernünftigen Umgangsformen,
> und die hast du nun wirklich nicht an den Tag gelegt.
Stimmt, ich entschuldige mich hiermit dafür und versuche es abzustellen.
>
>> Ja ich sehe es ein, ich habe einen Fehler gemacht, das Geld zurück
>> zu überweisen. Ist das Einbehalten des Geldes straffrei ? Wohl
>> kaum.
>
> Das Einbehalten ist an und für sich nicht strafbar. Es könnte höchstens
> Betrug darstellen, dich zur Rückübersendung überredet zu haben, aber das
> hängt vom Einzelfall ab. Nur weil "ein Empfangsberechtigter"
> unterzeichnet hat, muß das nämlich nix heißen; wenn es z.B. ein Nachbar
> war, der sich dann da was unter den Nagel gerissen hat o.ä., dann wäre
> bspw. der Käufer völlig unschuldig.
Ja, deshalb habe ich auch eine Kopie der Unterschrift angefordert, mit der
das Einschreiben entgegengenommen wurde.
Werde dann noch einmal anrufen beim Käufer.
Leider reagiert der Käufer auf Email-Fragen zu Artikeln seines Ebayshops
(Freund hat es probiert) sofort, mein Begehren um Klärung des Sachverhalts
bleibt leider unbeantwortet, daraus mag jeder nun seine eigenen Schlüsse
ziehen...
>
> Man kann in so einem Fall also nur dazu raten, einen Anwalt damit zu
> befassen.
Ok, werde ich dann mal in "Angriff nehmen.
>
> Und solche Dinge wie "den K bestrafen" sind sowieso nicht schön.
Sicher, aber wenn er zweifelsfrei (dies lässt sich wohl nicht so einfach
belegen) das Einschreiben annahm, sollte dies doch ein Straftatsbestand
darstellen. Natürlich bin ich froh, wenn ich mein Geld wieder sehen könnte;
alles andere wäre dann natürlich von weit geringerer Bedeutung.
Schöne Grüße und viel Spaß noch im Usenet,
Michael
>
> --
> ( ROT-13 if you want to email me directly: )
> "Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
> Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
> 02.10.2003
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 17:10:12 von minkine1
Holger Pollmann schrieb:
>> Ja ich sehe es ein, ich habe einen Fehler gemacht, das Geld zurück
>> zu überweisen. Ist das Einbehalten des Geldes straffrei ? Wohl
>> kaum.
>
> Das Einbehalten ist an und für sich nicht strafbar. Es könnte höchstens
> Betrug darstellen, dich zur Rückübersendung überredet zu haben, aber das
> hängt vom Einzelfall ab. Nur weil "ein Empfangsberechtigter"
> unterzeichnet hat, muß das nämlich nix heißen; wenn es z.B. ein Nachbar
> war, der sich dann da was unter den Nagel gerissen hat o.ä., dann wäre
> bspw. der Käufer völlig unschuldig.
Etwa das gleiche habe ich ihm auch schon zweimal in DEHA geschrieben und
ihn auch darauf hingewiesen, er solle sich doch erst mal mitteilen
lassen, an wen das Einschreiben denn überhaupt zugestellt wurde und
diesen dann bezüglich des Verbleibs kontaktieren. "Empfangsberechtigter"
ist ja bei der Post jeder, den die Post selber dafür hält.
Der OP scheint aber nicht einsehen zu wollen, dass der eigentliche
Empfänger möglicherweise wirklich nichts erhalten hat.
> Man kann in so einem Fall also nur dazu raten, einen Anwalt damit zu
> befassen.
Auch diesen Vorschlag hat er bereits verdrängt:
| Zudem könntest Du überlegen, einen Anwalt in Österreich zu
| kontaktieren. Der kennt sich dort sicher besser aus und weiß
| i.d.R. auch eher, an wen er sich wenden muss.
> Und solche Dinge wie "den K bestrafen" sind sowieso nicht schön.
Vor allem nicht, wenn's möglicherweise für die eigene "Dummheit" des Op
sein soll. :-)
Gruß
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 21:20:46 von Ralf Geist
"Michael Mueller" <> schrieb:
>Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld wiederzubekommen
wieso lieferst Du ohne Vorkasse?
>Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
im Internet fragen, heisst nicht, die Antwort zu bekommen, die man
gerne hätte (Kathinkas Law).
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 21:59:24 von m_mueller2006
"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Mueller" <> schrieb:
>
>>Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld
>>wiederzubekommen
>
> wieso lieferst Du ohne Vorkasse?
Wo steht das ?
>
>>Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>
> im Internet fragen, heisst nicht, die Antwort zu bekommen, die man
> gerne hätte (Kathinkas Law).
Gugl listet dieses tolle Kürzel tausendfach mit Erklärung, vielen herzlichen
Dank !
>
>
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 13.07.2006 22:54:59 von minkine1
Kurt Guenter schrieb:
>> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld wiederzubekommen
>
> wieso lieferst Du ohne Vorkasse?
Das hat er gar nicht. Guck mal nach DEHA, da ist das Thema schon durch.
Kurz: Er hat nach Zahlungseingang nach AT verschickt, der Empfänger hat
einen Käuferschutzantrag gestellt, woraufhin er einen
Nachforschungsauftrag bei der Post stellte und in der Zwischenzeit (ohne
das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
Die Nachforschung ergab dann "Zustellung an Empfangsberechtigten
erfolgt" und nun will er sein zurücküberwiesenes Geld wiederhaben,
obwohl er weiß, dass der eigentliche Empfänger die Sendung gar nicht
bekommen hat, sondern irgendwer anders. Dies wiederrum ignoriert er und
bezichtigt lieber den Käufer als Betrüger.
>> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>
> im Internet fragen, heisst nicht, die Antwort zu bekommen, die man
> gerne hätte (Kathinkas Law).
Das hat er in DEHA schon erfahren, daher probiert er es jetzt hier.
Gruß
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 14.07.2006 10:36:31 von m_mueller2006
"Michael Block" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>
> Die Nachforschung ergab dann "Zustellung an Empfangsberechtigten
> erfolgt" und nun will er sein zurücküberwiesenes Geld wiederhaben,
> obwohl er weiß, dass der eigentliche Empfänger die Sendung gar nicht
> bekommen hat, sondern irgendwer anders.
Was du alles weisst, Respekt !
Vielleicht hat ja tatsächlich der Käufer der Ware unterschrieben.
Gruß
Michael, auf Post von Post mit Abschrift der Unterschrift hoffend.
p.s: Was bringt mir die Unterschrift eigentlich ?
Graphologisches Gutachten erforderlich ?
Gespannt,
M.
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 14.07.2006 11:21:20 von Holger Pollmann
"Michael Mueller" <> schrieb:
> Michael, auf Post von Post mit Abschrift der Unterschrift hoffend.
>
> p.s: Was bringt mir die Unterschrift eigentlich ?
Wenn du das Plenken sein läßt, bringt sie dir u.U. den Beweis, daß sogar
der Empfänger selbst unterschrieben hat.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 14.07.2006 13:20:22 von minkine1
Michael Mueller schrieb:
> > Die Nachforschung ergab dann "Zustellung an Empfangsberechtigten
> > erfolgt" und nun will er sein zurücküberwiesenes Geld wiederhaben,
> > obwohl er weiß, dass der eigentliche Empfänger die Sendung gar nicht
> > bekommen hat, sondern irgendwer anders.
> Was du alles weisst, Respekt !
Ja, das kommt davon wenn man Deine Postings ließt, in denen Du ja
selber schreibst, der Nachforschungsauftrag habe die Zustellung an
einen Empfangsberechtigten zum Ergebnis gehabt.
> p.s: Was bringt mir die Unterschrift eigentlich ?
Wenn Sie unleserlich ist, dann bringt Sie DIR erst mal gar nichts. Die
des gewollten Empfängers hast Du ja bestimmt nicht zum Vergleich
vorliegen.
Gruß
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 14.07.2006 18:55:00 von Thomas Hochstein
Michael Mueller schrieb:
> Er behauptet, eine Warensendung (Einschreiben) nicht erhalten zu haben, die
> Post bestätigt aber nach Absendung eines Nachforschungsantrages die
> Zustellung "an einen Empfangsberechtigten".
Das wird wohl kaum genügen. Man müßte schon wissen, wer das gewesen
sein soll und ob der wirklich empfangsberechtigt war, und das dann
auch nachweisen. Dazu genügt diese Aussage der Post ohne weiteres
natürlich nicht; es bedürfte entweder einer Unterschrift des
Empfängers oder einer Zeugenaussage des Zustellers, wenn der sich denn
noch an diesen konkreten Einzelfall erinnert (was er natürlich nicht
tun wird).
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <>
Juristische Informationstexte: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 14.07.2006 20:33:37 von Ralf Geist
Michael Block <> schrieb:
> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 00:07:39 von minkine1
Kurt Guenter schrieb:
> Michael Block <> schrieb:
>
>> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>
> Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
>
Full ACK
Gruß
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 00:23:53 von m_mueller2006
"Michael Block" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Kurt Guenter schrieb:
>> Michael Block <> schrieb:
>>
>>> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>>
>> Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
>>
> Full ACK
Dein Nachname verrät einem schon, was man mit dir machen sollte.
I block you now.
>
> Gruß
> Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 00:54:33 von minkine1
Michael Mueller schrieb:
>>>> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>>> Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
>>>
>> Full ACK
> Dein Nachname verrät einem schon, was man mit dir machen sollte.
> I block you now.
Kann ich mir nicht vorstellen, denn Deine Postings verraten einem schon,
was Du offenbar nicht kannst: mit deinem Newsreader umgehen.
Dafür kannst Du aber eins bestens: MUELL ERzählen.
Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 01:00:54 von m_mueller2006
"Michael Block" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Michael Mueller schrieb:
>
>>>>> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>>>> Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
>>>>
>>> Full ACK
>> Dein Nachname verrät einem schon, was man mit dir machen sollte.
>> I block you now.
>
> Kann ich mir nicht vorstellen, denn Deine Postings verraten einem schon,
> was Du offenbar nicht kannst: mit deinem Newsreader umgehen.
>
> Dafür kannst Du aber eins bestens: MUELL ERzählen.
Hast du keine Umlaute, armer Schlucker ?
Drauf gekotzt, du..........
>
> Michael
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 10:52:24 von svenwantsnospam
Michael Mueller schrieb:
> "Sven Bötcher" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:e959b4$7to$
>> Michael Mueller schrieb:
>>> Hallo,
>>>
>>> Ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer (bin Privatverkäufer) von mir:
>>> Er behauptet, eine Warensendung (Einschreiben) nicht erhalten zu haben,
>>> die Post bestätigt aber nach Absendung eines Nachforschungsantrages die
>>> Zustellung "an einen Empfangsberechtigten".
>>> Problem ist nun, das der Käufer den Käuferschutz von Ebay beantragt hat,
>>> und ich wegen des massiven Drucks, den Ebay per E-Mail ausübte (Klären
>>> Sie bis zum xx.xx den Sachverhalt, da wir sonst den Betrag+Anwaltskosten
>>> von ihnen.....), ohne das Ergebnis des Nachforschungsantrages abzuwarten-
>>> die Kaufsumme erstattete.
>> Das ist dein persönliches Problem, wenn du dich von ebay einschüchtern
>> lässt. Wer so doof ist, gehört bestraft. Sorry ...
>> Ich hätte den Spiess umgedreht und ebay wegen Nötigung angezeigt.
> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld wiederzubekommen
> und den K zu bestrafen.
> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf; melde dich doch einfach bei
> nächsten Postings, wenn du etwas konstruktives beizutragen hast,
> Labertasche.
Dumm und frech dazu, das passt immer. Bestrafen tut in Deutschland
übrigens nur der Staat.
Bye
Sven
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 10:55:33 von svenwantsnospam
Michael Mueller schrieb:
>
> "Michael Block" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Michael Mueller schrieb:
>>
>>>>>> (ohne das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
>>>>> Dummheit muss bestraft werden. Kommt ja "keine Vorkasse" gleich :-)
>>>>>
>>>> Full ACK
>>> Dein Nachname verrät einem schon, was man mit dir machen sollte.
>>> I block you now.
>>
>> Kann ich mir nicht vorstellen, denn Deine Postings verraten einem schon,
>> was Du offenbar nicht kannst: mit deinem Newsreader umgehen.
>>
>> Dafür kannst Du aber eins bestens: MUELL ERzählen.
> Hast du keine Umlaute, armer Schlucker ?
> Drauf gekotzt, du..........
Du bist so ein Volltrottel, der sich hier eine grosse Backe erlaubt,
sich andererseits aber abzocken lässt wie ein Schuljunge. So wie du es
anstellst, bekommst du dein Geld nie wieder. WOWEREIT!
Bye
Sven
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 11:01:28 von svenwantsnospam
Michael Block schrieb:
> Kurt Guenter schrieb:
>
>>> Sorry, aber mich interessieren nur Möglichkeiten, das Geld wiederzubekommen
>> wieso lieferst Du ohne Vorkasse?
>
> Das hat er gar nicht. Guck mal nach DEHA, da ist das Thema schon durch.
>
> Kurz: Er hat nach Zahlungseingang nach AT verschickt, der Empfänger hat
> einen Käuferschutzantrag gestellt, woraufhin er einen
> Nachforschungsauftrag bei der Post stellte und in der Zwischenzeit (ohne
> das Ergebnis abzuwarten) den Kaufpreis zurücküberwies.
Und das ist sowas von extra saublöde! Nur weil ebay irgendetwas per mail
schickt, schickt nun wirklich niemand ausser einem völligen Volltrottel
Geld zurück, welches ihm rechtlich zusteht. Warum, um alles in der Welt,
sollte man sowas tun?
> Die Nachforschung ergab dann "Zustellung an Empfangsberechtigten
> erfolgt" und nun will er sein zurücküberwiesenes Geld wiederhaben,
> obwohl er weiß, dass der eigentliche Empfänger die Sendung gar nicht
> bekommen hat, sondern irgendwer anders. Dies wiederrum ignoriert er und
> bezichtigt lieber den Käufer als Betrüger.
Dummdreist halt.
>>> Deine Meinung ist überflüssig wie kein Kropf;
>> im Internet fragen, heisst nicht, die Antwort zu bekommen, die man
>> gerne hätte (Kathinkas Law).
>
> Das hat er in DEHA schon erfahren, daher probiert er es jetzt hier.
Und erhofft sich eine Antwort, die ihm in seine persönlichen
Befindlichkeiten passt?
Bye
Sven
Re: Paketerhalt geleugnet, zu Unrecht Kaufpreiserstattung einbehalten
am 15.07.2006 12:57:06 von minkine1
Michael Mueller schrieb:
>>> Dein Nachname verrät einem schon, was man mit dir machen sollte.
>>> I block you now.
>> Kann ich mir nicht vorstellen, denn Deine Postings verraten einem schon,
>> was Du offenbar nicht kannst: mit deinem Newsreader umgehen.
>>
>> Dafür kannst Du aber eins bestens: MUELL ERzählen.
> Hast du keine Umlaute, armer Schlucker ?
Soviel zum Thema "blocken". Danke, dass Du meine beiden Vermutungen
bestätigst.
Michael