Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

am 13.07.2006 12:22:08 von Pedro Munoz

Hallo,

in meinem Mietvertrag steht:

"Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 1 Jahr ab
Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen."

Bedeutet das, dass ich erst zum Zeitpunkt [Abschluss des Mietvertrags +
1 Jahr + 3Monate Kündigungsfrist] kündigen kann?
Oder kann ich bereits zum Zeitpunkt [Abschluss des Mietvertrags + 1
Jahr] kündigen?

Wann ist der "Abschluss des Mietvertrages"? Das Datum meiner
Unterschrift, das Datum der Unterschrift des VM oder der Mietbeginn?


Ich hatte das Problem schon mal in d.s.r.wohnen gepostet, es kam aber
nur eine Antwort :-(


Vielen vielen Dank

Pedro Munoz

Re: Kündigungsfrist

am 13.07.2006 15:01:37 von Holger Pollmann

Pedro Munoz <> schrieb:

> "Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 1 Jahr
> ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen."
>
> Bedeutet das, dass ich erst zum Zeitpunkt [Abschluss des
> Mietvertrags + 1 Jahr + 3Monate Kündigungsfrist] kündigen kann?
> Oder kann ich bereits zum Zeitpunkt [Abschluss des Mietvertrags + 1
> Jahr] kündigen?

M.E. letzteres.

> Wann ist der "Abschluss des Mietvertrages"? Das Datum meiner
> Unterschrift, das Datum der Unterschrift des VM oder der Mietbeginn?

Auch wenn das eigentlich nach Vertragsschluß klingt, dürfte, wenn man das
nach den Interessen der Beteiligten auslegt, es wohl so zu verstehen
sein, daß die Mietdauer mindestens ein Jahr betragen soll, so daß man das
wohl ab Mietbeginn rechnen dürfte.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Kündigungsfrist

am 13.07.2006 21:28:31 von Ralf Geist

Holger Pollmann <> schrieb:

>> "Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 1 Jahr
>> ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen."
>>
>> Bedeutet das, dass ich erst zum Zeitpunkt [Abschluss des
>> Mietvertrags + 1 Jahr + 3Monate Kündigungsfrist] kündigen kann?
>> Oder kann ich bereits zum Zeitpunkt [Abschluss des Mietvertrags + 1
>> Jahr] kündigen?
>
>M.E. letzteres.

hm, wenn für 1 Jahr das Recht auf Kündigung ausgeschlossen wird,
dürfte erst nach 12 Monaten eine Kündigung (mit entsprechender Frist)
ausgesprochen werden dürfen.

Re: Kündigungsfrist

am 13.07.2006 22:04:07 von Holger Pollmann

Kurt Guenter <> schrieb:

>>> Bedeutet das, dass ich erst zum Zeitpunkt [Abschluss des
>>> Mietvertrags + 1 Jahr + 3Monate Kündigungsfrist] kündigen kann?
>>> Oder kann ich bereits zum Zeitpunkt [Abschluss des Mietvertrags + 1
>>> Jahr] kündigen?
>>
>> M.E. letzteres.
>
> hm, wenn für 1 Jahr das Recht auf Kündigung ausgeschlossen wird,
> dürfte erst nach 12 Monaten eine Kündigung (mit entsprechender Frist)
> ausgesprochen werden dürfen.

Das sehe ich anders. Ich lege wie gesagt den Vertrag so aus, daß die
Mindestmietzeit ein Jahr betragen soll.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Kündigungsfrist

am 13.07.2006 23:06:27 von g.kramm

"Holger Pollmann" <> schrieb...

> Das sehe ich anders. Ich lege wie gesagt den Vertrag so aus, daß die
> Mindestmietzeit ein Jahr betragen soll.

So ist es. Rechtzeitig zum Ablauf des Jahres kündigen sollte reichen.

Gruß

G.K.