Lateinischer Juristenspruch
Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 20:18:27 von Peter Fuchs
Hallo,
ich habe mal von einer juristischen Grundregel gehört, die ungefähr
folgenden Inhalt hat:
Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
wieder zurückgeben musst.
Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
Danke.
Gruß
Peter
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 20:59:43 von Holger Pollmann
"Peter Fuchs" <> schrieb:
> ich habe mal von einer juristischen Grundregel gehört, die ungefähr
> folgenden Inhalt hat:
>
> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
> wieder zurückgeben musst.
>
> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 21:11:47 von Falk Willberg
Holger Pollmann schrieb:
> "Peter Fuchs" <> schrieb:
>
....
>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>> wieder zurückgeben musst.
>>
>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>
> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.
Es geht ja noch ;-)
Mehr:
Falk
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 21:16:15 von Florian Kleinmanns
Holger Pollmann <> schrieb:
>Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
d^
Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.
Grüße
Florian
--
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Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 21:19:44 von Holger Pollmann
Florian Kleinmanns <> schrieb:
>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
> d^
> Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.
Wießt du was? Erst hatte ich zwei Ds da stehen... und dann nahm ich eins
weg...
--
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Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 21:19:48 von Holger Pollmann
Falk Willberg <> schrieb:
>>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>>> wieder zurückgeben musst.
>>>
>>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>>
>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>
> Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.
Eher "arglistig handelt".
> Es geht ja noch ;-)
>
> Mehr:
Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...
--
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Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 14.07.2006 21:36:38 von Falk Willberg
Holger Pollmann schrieb:
> Falk Willberg <> schrieb:
>
>>>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>>>> wieder zurückgeben musst.
>>>>
>>>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>> Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.
>
> Eher "arglistig handelt".
Hey, das war aus dem Kopf übersetzt!
....
>> Mehr:
>
> Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
> vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...
Jan Schapp? Kenn' ich nicht. (Ja, vivisimo.de hat's verraten)
Aber der Link aufs römische Recht in o.g. Link hat mich an alte Zeiten
erinnert, als Ex¹-Schwiegervater (Ex¹-Richter) mal erzählte, woher das
mit dem BGB und so herkommt. Sehr interessant, dagegen verblasst jeder
"historische Roman"...
Falk
¹) Oha, zwei "Ex", ich werde alt...
--
"Gallia omnia divisa est in partes tres..."
"Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo..."
Was man sich so alles merkt.
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 15.07.2006 09:42:46 von Peter Fuchs
Vielen Dank für die Hilfe.
Peter
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 15.07.2006 11:05:40 von Jan Hladik
Holger Pollmann schrieb:
> Florian Kleinmanns <> schrieb:
>
>
>>>Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>>
>> d^
>>Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.
>
>
> Wießt du was? Erst hatte ich zwei Ds da stehen... und dann nahm ich eins
> weg...
Redde Caesari quae sunt Caesaris...
Der Infinitiv heisst "reddere", auch wenn es von re + dare kommt.
Vielleicht leitet sich das Kompositum aus irgendeinem Grund vom Perfekt
"dedi" ab?
Jan
Re: Lateinischer Juristenspruch
am 15.07.2006 14:40:49 von Holger Pollmann
Falk Willberg <> schrieb:
>> Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
>> vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...
>
> Jan Schapp? Kenn' ich nicht. (Ja, vivisimo.de hat's verraten)
Lehrte Sachenrecht und Rechtgsphilosophie.
> Aber der Link aufs römische Recht in o.g. Link hat mich an alte
> Zeiten erinnert, als Ex¹-Schwiegervater (Ex¹-Richter) mal erzählte,
> woher das mit dem BGB und so herkommt.
Bei weitem nicht nur aus dem römischen Pandektenrecht :-)
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.