Lateinischer Juristenspruch

Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 20:18:27 von Peter Fuchs

Hallo,

ich habe mal von einer juristischen Grundregel gehört, die ungefähr
folgenden Inhalt hat:

Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
wieder zurückgeben musst.

Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?

Danke.

Gruß

Peter

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 20:59:43 von Holger Pollmann

"Peter Fuchs" <> schrieb:

> ich habe mal von einer juristischen Grundregel gehört, die ungefähr
> folgenden Inhalt hat:
>
> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
> wieder zurückgeben musst.
>
> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?

Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.

--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 21:11:47 von Falk Willberg

Holger Pollmann schrieb:
> "Peter Fuchs" <> schrieb:
>
....
>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>> wieder zurückgeben musst.
>>
>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>
> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.

Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.

Es geht ja noch ;-)

Mehr:

Falk

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 21:16:15 von Florian Kleinmanns

Holger Pollmann <> schrieb:
>Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
d^

Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.

Grüße
Florian
--
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Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 21:19:44 von Holger Pollmann

Florian Kleinmanns <> schrieb:

>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
> d^
> Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.

Wießt du was? Erst hatte ich zwei Ds da stehen... und dann nahm ich eins
weg...

--
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Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 21:19:48 von Holger Pollmann

Falk Willberg <> schrieb:

>>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>>> wieder zurückgeben musst.
>>>
>>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>>
>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>
> Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.

Eher "arglistig handelt".

> Es geht ja noch ;-)
>
> Mehr:

Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...

--
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Re: Lateinischer Juristenspruch

am 14.07.2006 21:36:38 von Falk Willberg

Holger Pollmann schrieb:
> Falk Willberg <> schrieb:
>
>>>> Du darfst nicht die Herausgabe verlangen von etwas, das du alsbald
>>>> wieder zurückgeben musst.
>>>>
>>>> Kann mir jemand den Spruch auf Latein nennen?
>>> Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>> Böse handelt, wer verlangt, was sofort zurückzugeben ist.
>
> Eher "arglistig handelt".

Hey, das war aus dem Kopf übersetzt!

....
>> Mehr:
>
> Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
> vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...

Jan Schapp? Kenn' ich nicht. (Ja, vivisimo.de hat's verraten)

Aber der Link aufs römische Recht in o.g. Link hat mich an alte Zeiten
erinnert, als Ex¹-Schwiegervater (Ex¹-Richter) mal erzählte, woher das
mit dem BGB und so herkommt. Sehr interessant, dagegen verblasst jeder
"historische Roman"...

Falk
¹) Oha, zwei "Ex", ich werde alt...
--
"Gallia omnia divisa est in partes tres..."
"Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo..."
Was man sich so alles merkt.

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 15.07.2006 09:42:46 von Peter Fuchs

Vielen Dank für die Hilfe.

Peter

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 15.07.2006 11:05:40 von Jan Hladik

Holger Pollmann schrieb:
> Florian Kleinmanns <> schrieb:
>
>
>>>Dolo agit, qui petit, quod statim rediturus est.
>>
>> d^
>>Dare ist ein _äußerst_ unregelmäßiges Verb.
>
>
> Wießt du was? Erst hatte ich zwei Ds da stehen... und dann nahm ich eins
> weg...

Redde Caesari quae sunt Caesaris...

Der Infinitiv heisst "reddere", auch wenn es von re + dare kommt.
Vielleicht leitet sich das Kompositum aus irgendeinem Grund vom Perfekt
"dedi" ab?

Jan

Re: Lateinischer Juristenspruch

am 15.07.2006 14:40:49 von Holger Pollmann

Falk Willberg <> schrieb:

>> Hey, das war aus dem Kopf zitiert! Ich werde diese Einrede nie
>> vergessen, weil Jan Schapp sie immer "dolo petit"-Einrede nennt...
>
> Jan Schapp? Kenn' ich nicht. (Ja, vivisimo.de hat's verraten)

Lehrte Sachenrecht und Rechtgsphilosophie.

> Aber der Link aufs römische Recht in o.g. Link hat mich an alte
> Zeiten erinnert, als Ex¹-Schwiegervater (Ex¹-Richter) mal erzählte,
> woher das mit dem BGB und so herkommt.

Bei weitem nicht nur aus dem römischen Pandektenrecht :-)

--
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Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
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