Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 14.07.2006 21:25:05 von Mario Wolf

Hallo,

ist es in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt, ob der
RA überhaupt kostenlos seine Dienste für einen Mandanten
anbieten darf oder ist er verpflichtet Bezahlung dafür
zu nehmen?

Es gab da doch Mal einen Streit darum, als Anwälte
begannen Rechtsberatung an der 0190 Nummer zu
geben, falls ich mich richtig entsinne...

Gruss
Mario

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 14.07.2006 21:36:03 von Florian Kleinmanns

"Mario Wolf" <> schrieb:
>ist es in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt, ob der
>RA überhaupt kostenlos seine Dienste für einen Mandanten
>anbieten darf oder ist er verpflichtet Bezahlung dafür
>zu nehmen?
>
>Es gab da doch Mal einen Streit darum, als Anwälte
>begannen Rechtsberatung an der 0190 Nummer zu
>geben, falls ich mich richtig entsinne...

0190-Nummern waren nicht kostenlos.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 14.07.2006 21:51:43 von Andreas Froehlich

Da gabs hier am 08.07.06 bereits einen ausführlichen Thread dazu

Andreas

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 14.07.2006 22:09:02 von kpo.usenet

Moin!

Florian Kleinmanns schrieb:
>>
>>Es gab da doch Mal einen Streit darum, als Anwälte
>>begannen Rechtsberatung an der 0190 Nummer zu
>>geben, falls ich mich richtig entsinne...
> 0190-Nummern waren nicht kostenlos.

Hatten aber einen festen Minutenpreis. Und wenn ein
Anwalt nun einen Minutenpreis von 1 Cent hat...?

Kai

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 15.07.2006 14:09:22 von Thomas Hochstein

Mario Wolf schrieb:

> ist es in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt, ob der
> RA überhaupt kostenlos seine Dienste für einen Mandanten
> anbieten darf oder ist er verpflichtet Bezahlung dafür
> zu nehmen?

Nein, dort nicht.

Deine Frage wird ausschweifend in einem gerade erst vor einer Woche
begonnen Thread, beginnend mit <e8o0a2$uml$02$>,
erörtert, der den sehr schwer aufzufindenden Betreff "kostenlose
Rechtsberatung verboten?" trägt.

Es wäre doch schön, wenigstens mal *flüchtig* zu schauen, ob die
eigene Frage nicht schon mal - wenigstens in allerjüngster Zeit, bzw.
immer noch - behandelt wurde oder wird.

Danke, :)
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <>
Juristische Informationstexte: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 15.07.2006 17:02:11 von Shalmon Kirte Dabrifa

> ist es in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt, ob der
> RA überhaupt kostenlos seine Dienste für einen Mandanten
> anbieten darf oder ist er verpflichtet Bezahlung dafür
> zu nehmen?
>
Sagen wir=B4s mal so:

Eine Rechnung muß er einem schon stellen... aber wer will es ihm
verbieten, bei der Forderungsverfolgung "etwas" nachlässig
vorzugehen?

Re: Darf ein RA überhaupt kostenlos für Mandanten tätig werden?

am 16.07.2006 10:12:02 von brueni.nospam

Mario Wolf schrieb:
> Hallo,
>
> ist es in der Anwaltsgebührenordnung festgelegt, ob der
> RA überhaupt kostenlos seine Dienste für einen Mandanten
> anbieten darf oder ist er verpflichtet Bezahlung dafür
> zu nehmen?

Ein Rechtsanwalt darf seine Dienste nicht kostenlos anbieten.
Es gibt Fälle, in denen Gebühren reduziert werden dürfen oder von ganz
oder teilweise von anderer Seite übernommen werden.

>
> Es gab da doch Mal einen Streit darum, als Anwälte
> begannen Rechtsberatung an der 0190 Nummer zu
> geben, falls ich mich richtig entsinne...

Da war u.a. das Problem, dass Beratung zu zu niedrigen Gebühren
geleistet werden konnte.

Christoph