Re: Meinungsfreiheit und Pseudonyme

Re: Meinungsfreiheit und Pseudonyme

am 15.07.2006 14:15:08 von maria.l.vandenberg

Gunar Klemm <> schrieb:
>
> Maria Lukas van den Berg schrieb:

[..]
>> Dass ein Pseudonym nicht vor einem behördlichen Zugriff
>> schützt, wurde auch von mir immer wieder betont.
>
> Ja, aber das ist sowas von klar, dass es nicht betont werden zu
> braucht.

Naja, es gibt ja auch Remailer-Ketten u.ä., wo man das schon
nicht mehr so klar sagen kann. Von daher ist eine Abgrenzung
schon nicht verkehrt, damit es keine Missverständnisse gibt.


>> Dass ein
>> Mitbürger, der Himmel und Hölle in Bewegung setzt (zB. bei
>> einem Provider anheuert, nur um Zugriff auf Kundendaten und
>> Logs zu bekommen), ein Pseudonym wahrscheinlich auch
>> aufdecken kann, möchte ich auch nicht bestreiten. Du wirst
>> aber zugeben müssen, dass dies wahrlich Extreme sind, die,
>> wie Du schon sagtes, enorme kriminelle Enegerie voraus-
>> setzen, sowie ein nicht unwesentliches Expertenwissen und
>> auch einen Haufen Glück (auf Seiten des Täters).
>
> Nein! Weder müsste er Himmel und Hölle in Bewegung setzen, noch beim
> Provider anheuern, noch "enorme" kriminelle Energie freisetzen oder gar
> über wesentliches Expertenwissen verfügen. Er müsste lediglich in
> der Lage sein einen halbwegs verständlichen Text zu formulieren und
> ca. eine halbe Stunde seiner Freizeit opfern. Auf diesem Weg würde er
> i.d.R. sogar erheblich mehr und sensiblere Daten über Dich erhalten,
> als bei...
>
>> ...einer Google-Suche nach Name XY, die man mal
>> eben bequem in der Mittagspause von seinem Schreibtisch aus
>> erledigen kann.
>
> Ich poste jetzt hier keine Gebrauchsanweisung, aber Du kannst Dir
> sicher sein, dass ich weiss, wie das geht.

Anzeige erstatten, meinst Du? Geht das so einfach?
Mit allen diesen Folgen? Ich leite mal um.

Gruß, Luke
(xpost & fup2 dsrm)