Angabe in Geschäftsbriefen
am 15.07.2006 14:41:27 von Florian BurgerHallo!
§ 80 Abs 4 Aktiengesetz regelt die notwendigen Angaben in Geschäftsbriefen
von (rechtlich nicht selbstständigen) Zweigniederlassungen ausländischer
Aktiengesellschaften.
Ist auch die Angabe der Namen aller Vorstandsmitglieder notwendig oder ist
an deren Stelle der Namen des Zweigniederlassungsleiters anzugeben? (Ich
vermute die Namen der Vorstandsmitglieder.) Danke im Vorhinein.
Florian