Frage zur Wohnraumrekonstruktion
am 15.07.2006 19:08:44 von Peter Mosig
Hallo,
einfach mal eine Frage an die Wissenden und verzeiht mir, wenn ich etwas
weit aushole.
Wir (meine Frau und ich) sind Mieter bei einer Siedlungsgemeinschaft,
die Häuser sind ca. 40 Jahre alt und wurden vor etwa 6 Jahren
modernisiert. Soweit, so gut - aber die Modernisierung (alle
Sanitäranlagen (auch WC), Einbau neuer Kunststofffenster, teilweise
neuer Fußboden, neue Heizkörper mit neuen Leitungen und einiges mehr)
wurde vom Vermieter bei bewohnter Wohnung durchgezogen und es gab keine
Mietminderung, keine Entschädigung für den vielen Dreck (also keinen
Lohn für das Dreckwegmachen) und nicht mal ein "Danketier" nach
Beendigung der Modernisierungsarbeiten.
Und jetzt tritt der Vermieter an uns ran und will Balkons anbauen und
dazu unser Einverständnis. In das Wohnzimmer muss dazu ein Ausschnitt
für eine Balkontüre gebrochen werden und da diese Arbeiten im ganzen
Haus und am ganzen Block (5 Häuser im Verbund) gemacht werden sollen,
wird es wohl viel "Umbau" geben.
Wir befürchten, dass wir wieder nur den Lärm, den Dreck und die
Unannehmlichkeiten haben und dann noch eine höhere Miete für die Wohnung
mit Balkon zahlen müssen - zumal es so ist, dass wir den Balkon (6 qm)
nicht haben möchten. Er ist an der Südseite und damit im Sommer ein
"Brutkasten" und im Winter braucht kein Mensch einen Balkon.
Meine Frage: Wie verhalte ich mich, wenn der Vertreter der
Siedlungsgemeinschaft hier auf der "Matte" steht und muss ich überhaupt
mit dem Ansinnen zum Anbau eines Balkons einverstanden sein.
Für euere Antworten bedanke ich mich.
MfG
Peter
Re: Frage zur Wohnraumrekonstruktion
am 15.07.2006 21:29:12 von Matthias Frank
Peter Mosig wrote:
> muss ich überhaupt
> mit dem Ansinnen zum Anbau eines Balkons einverstanden sein.
Musst du nicht ich würd mich an den Mieterverein wenden
und erstmal nix unterschreiben.
Evt. hilft auch wenn ein Grossteil der Mieter gegen die
Balkone sind, man sollte sich mal absprechen.
Und wenn es doch soweit kommt sollte man gleich z.b.
Mietminderung fordern bzw. sich wie o. gesagt beraten
lassen was man fordern kann und nicht alles mit sich machen
lassen und 6 Jahre später jammern ;-)
MfG
Matthias
Re: Frage zur Wohnraumrekonstruktion
am 15.07.2006 22:47:36 von Carlos Duerschmidt
"Peter Mosig" <> skrev:
>wurde vom Vermieter bei bewohnter Wohnung durchgezogen und es gab keine
>Mietminderung, keine Entschädigung für den vielen Dreck (also keinen
>Lohn für das Dreckwegmachen) und nicht mal ein "Danketier" nach
Bei solchen Geschichten ist die Miete automatisch gemindert.
Dafür sorgt das BGB im Paragraphen fünfhundertsechsunddreißig.
Wenn Du den Dreck selbst wegmachen lassen mußt, solltest Du
auch §554 Abs.4 BGB lesen.
>Und jetzt tritt der Vermieter an uns ran und will Balkons anbauen und
>dazu unser Einverständnis. In das Wohnzimmer muss dazu ein Ausschnitt
§554 Abs.2 BGB. Daß ein zusätzlicher Balkon eine Verbesserung der
Mietsache ist, würde ich als Laie bejahen. Wie ich gerade sehe, gehe
ich da auch mit dem LG Wiesbaden konform (2 S 50/02).
>mit Balkon zahlen müssen - zumal es so ist, dass wir den Balkon (6 qm)
>nicht haben möchten. Er ist an der Südseite und damit im Sommer ein
Das wiederum ist unerheblich. Die Frage ist, ob es der Richter für
eine Verbesserung hält.
>Meine Frage: Wie verhalte ich mich, wenn der Vertreter der
Du nimmst das Schreiben in Empfang (§554 Abs.3 BGB schreibt
Textform vor). Darin steht auch, ob und in welchem Maße eine
Mieterhöhung zu erwarten ist.
Wenn Du der Ansicht bist, daß die Maßnahme eine nicht zu
rechtfertigende Härte darstellt, gehst Du mit dem Schreiben
zum Anwalt.
Ich nehme Dich jetzt mit zu de.soc.recht.wohnen (Quergeschrieben
und Verweis gesetzt).
Gruß
Carlos