Kfz.-Reparatur ohne erweiterten Auftrag

Kfz.-Reparatur ohne erweiterten Auftrag

am 15.07.2006 19:35:09 von Rainer Beck

Guten Tag zusammen,

ein Bekannter 1 (=B1) baute Anfang Mai (Do) mit seinem Pkw einen
Auffahrunfall und wandte sich sogleich hilfesuchend an seine Werkstatt,
deren Eigentümer ein gemeinsamer Bekannter 2 (=B2) ist.

B1, schwer gebeutelt durch Arbeitsplatzverlust, schilderte B2 auch seine
wirtschaftliche Gesamtsituation und bat, den Pkw mit dem geringsten Aufwand
zu reparieren. Da die Werkstatt selbst keine Karosserie- und Lackierarbeiten
durchführt, vermittelte B2 B1 an einen solchen Fachbetrieb, mit dem er
regelmäßig zusammenarbeitet.

B2 kündigte darauf den Besuch von B1 schon mal telefonisch dort an und B1
machte sich gleich auf den Weg dorthin. Der Inhaber (=I) inspizierte den
Schaden und bezifferte ihn zunächst auf ca. 600 Euro ohne Arbeitslohn.
Genaueres könne er allerdings erst dann sagen, wenn die vordere Stoßstange
abmontiert sei. Man verständigte sich auf eine Reparatur ohne Rechnung, aber
auch hier mit dem geringstmöglichen Aufwand.

B1 fuhr dann sofort zu B2, informierte ihn über den Sachstand und fragte
nach einem günstigen Leihwagen, den er kommenden Montag bis Freitag zum
Besuch eines Lehrganges mit täglicher Fahrtstrecke von 130 km benötigte.
Dies alles passierte am gleichen Tag.

Da kein Ersatzwagen zur Verfügung stand, bat B1 B2 I tel. zu verständigen,
dass sich die Reparatur um 1 Woche verschiebe und fuhr mit dem eigenen
beschädigten, aber fahrtüchtigen Pkw.

Um übernächsten Montag gab B1 sein Auto bei B2 ab und bekam von dort
kostenlos einen kleinen Ersatzwagen. Donnerstags rief B2 bei B1 an und
teilte mit dass der Pkw fertig sei und bei ihm abgeholt werden könne.
Allerdings belaufe sich der Kostenumfang auf 1700 Euro. Sein Betrieb habe an
dem Pkw nicht gearbeitet, sondern ausschließlich I. B1 fuhr daraufhin
bestürzt und ob seiner Gesamtsituation entnervt zu B2. B2 erläuterte dann
anhand einer kleinen Notiz, wie sich der Betrag zusammensetze. I hätte
zusätzlich festgestellt, dass Kühlflüssigkeit austrete und sodann den
Kühlbehälter ersetzt. Weder B2, noch insbesondere I hatten B1 informiert,
dass sich der die Reparatur nach Art und Umfang so ausweitet. Gerade I, der
bei Erstbesichtigung den Betrag von 600 Euro nannte und die Umstände und
Vorgabe von B1 klar wusste, den Pkw so günstig als möglich instand zu
setzen.

B1 war gelähmt und neben den eigenen Schuhen stehend, hatte zwar seine
Irritation B2 gegenüber zum Ausdruck gebracht, bat aber dann vorerst um
Stundung, da er den Schaden erst über den Verkaufserlös regulieren könne. B2
solle I entsprechend informieren.

Nun ist der Wagen verkauft, allerdings deutlich unter dem erwarteten Preis,
und die Regulierung des Schadens bei I steht an. B1, den der ganze Vorgang
zwischenzeitlich unheimlich wurmt, ist kampfeslustig und will nun mit I den
Vorgang nochmal aufrollen mit dem Ziel, aus 1700 Euro 1300 oder 1200 Euro zu
machen.

B1 hatte nur 1x Kontakt mit I, hatte dort auch nicht die weitergehende
Einschränkung gemacht, er wolle von I angerufen werden, wenn eine Grenze
überschritten werde. Auch hat er nach Empfang seines Pkw i selbst nicht
aufgesucht.

Habt bitte Verständnis für den detaillierten Sachverhalt.

Was würdet ihr B1 raten, abraten oder empfehlen?

Danke für im voraus für die konstruktiven Beiträge.

Grüsse, Rainer

Re: Kfz.-Reparatur ohne erweiterten Auftrag

am 15.07.2006 22:24:55 von Chris Zappa

On Sat, 15 Jul 2006 19:35:09 +0200, "Rainer Beck" <>
wrote:

>Guten Tag zusammen,
>
>ein Bekannter 1 (=B1) baute Anfang Mai (Do) mit seinem Pkw einen
>Auffahrunfall und wandte sich sogleich hilfesuchend an seine Werkstatt,
>deren Eigentümer ein gemeinsamer Bekannter 2 (=B2) ist.
>
>B1, schwer gebeutelt durch Arbeitsplatzverlust, schilderte B2 auch seine
>wirtschaftliche Gesamtsituation und bat, den Pkw mit dem geringsten Aufwand
>zu reparieren. Da die Werkstatt selbst keine Karosserie- und Lackierarbeiten
>durchführt, vermittelte B2 B1 an einen solchen Fachbetrieb, mit dem er
>regelmäßig zusammenarbeitet.
>
>B2 kündigte darauf den Besuch von B1 schon mal telefonisch dort an und B1
>machte sich gleich auf den Weg dorthin. Der Inhaber (=I) inspizierte den
>Schaden und bezifferte ihn zunächst auf ca. 600 Euro ohne Arbeitslohn.
>Genaueres könne er allerdings erst dann sagen, wenn die vordere Stoßstange
>abmontiert sei. Man verständigte sich auf eine Reparatur ohne Rechnung, aber
>auch hier mit dem geringstmöglichen Aufwand.


Also Schwarzarbeit an der Steuer vorbei?
MfG
Chris Zappa

Bitte nur in der NG antworten!

Re: Kfz.-Reparatur ohne erweiterten Auftrag

am 15.07.2006 22:59:45 von Rainer Beck

"Chris Zappa" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Sat, 15 Jul 2006 19:35:09 +0200, "Rainer Beck" <>
> wrote:
>
>>Guten Tag zusammen,
>>
>>ein Bekannter 1 (=B1) baute Anfang Mai (Do) mit seinem Pkw einen
>>Auffahrunfall und wandte sich sogleich hilfesuchend an seine Werkstatt,
>>deren Eigentümer ein gemeinsamer Bekannter 2 (=B2) ist.
>>
>>B1, schwer gebeutelt durch Arbeitsplatzverlust, schilderte B2 auch seine
>>wirtschaftliche Gesamtsituation und bat, den Pkw mit dem geringsten
>>Aufwand
>>zu reparieren. Da die Werkstatt selbst keine Karosserie- und
>>Lackierarbeiten
>>durchführt, vermittelte B2 B1 an einen solchen Fachbetrieb, mit dem er
>>regelmäßig zusammenarbeitet.
>>
>>B2 kündigte darauf den Besuch von B1 schon mal telefonisch dort an und B1
>>machte sich gleich auf den Weg dorthin. Der Inhaber (=I) inspizierte den
>>Schaden und bezifferte ihn zunächst auf ca. 600 Euro ohne Arbeitslohn.
>>Genaueres könne er allerdings erst dann sagen, wenn die vordere Stoßstange
>>abmontiert sei. Man verständigte sich auf eine Reparatur ohne Rechnung,
>>aber
>>auch hier mit dem geringstmöglichen Aufwand.
>
>
> Also Schwarzarbeit an der Steuer vorbei?
> MfG
> Chris Zappa

Ja, das ist B1 auch bewußt. Wäre in anderen wirtschaftlichen Verhältnissen,
wäre alles offiziell gelaufen.

Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussion, denn die hilft ihm garantiert nicht
weiter.

Grüsse
Rainer

>
> Bitte nur in der NG antworten!