Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 15.07.2006 20:50:34 von Martin Hagenow
Hallo Zusammen,
ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Ein Bekannter von mir hat ein
etwas vertracktes Problem, bei dem er mich um Hilfe bat. Nur daß ich
ihm, mangels Kenntnisse des geltenden Rechts, keine bin....
Das Problem:
Mein Freund ist US-Staatsbürger und war lange Jahre in Heidelberg
stationiert. Aufgrund des NATO-Abkommens benötigte er für diese Zeit
kein Visum. Nun ist er vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen. Dafür
hat er eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist nun im August abgelaufen und wird vom
Ausländeramt nicht verlängert. Ihm wurde jetzt mitgeteilt, daß er,
seine Frau und seine kleine Tochter (Nachzügler, 2 Jahre alt) bis
Mitte August das Land verlassen sollen.
Er ist, wie gesagt Rentner, also nicht erwerbstätig. Er ist
krankenversichert und besitzt ein Haus in unserem Ort, wo er lebt und
seinen Lebensmittelpunkt hat. Er weiß jetzt nicht, wo er hin soll, da
er nirgendwo sonst auf der Welt Freunde oder Verwandte hat. In die USA
möchte er NICHT zurück, da er von diesem Land nicht allzu viel hält
(nach knapp 20 Jahren bei der US Army). Zumal sein Vermögen in seinem
Haus steckt und er dieses auch nicht innerhalb von drei Wochen los
wird.
Hat irgend jemand vielleicht eine Idee, was man noch beantragen
könnte?
Ich habe ihm aus Spaß mal gesagt, er wäre ein "guter Ausländer" -
nimmt niemandem den Job weg, kostet niemanden etwas und gibt hier in
Deutschland sein Geld aus. Wenn es anders wäre, hätte er eher
Chancen?
Mir will es einfach nicht in den Kopf, warum er weg muß, außer
vielleicht, daß seine Tochter irgendwann mal das deutsche Schulsystem
Geld kostet und danach in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen
könnte...=20
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Martin
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 15.07.2006 22:47:30 von Andreas Gumtow
Martin Hagenow tippte am 15.07.2006 20:50:
> Hallo Zusammen,
>
> ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Ein Bekannter von mir hat ein
> etwas vertracktes Problem, bei dem er mich um Hilfe bat. Nur daß ich
> ihm, mangels Kenntnisse des geltenden Rechts, keine bin....
>
> Das Problem:
>
> Mein Freund ist US-Staatsbürger und war lange Jahre in Heidelberg
> stationiert. Aufgrund des NATO-Abkommens benötigte er für diese Zeit
> kein Visum. Nun ist er vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen. Dafür
> hat er eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen.
>
> Diese Aufenthaltserlaubnis ist nun im August abgelaufen und wird vom
> Ausländeramt nicht verlängert. Ihm wurde jetzt mitgeteilt, daß er,
> seine Frau und seine kleine Tochter (Nachzügler, 2 Jahre alt) bis
> Mitte August das Land verlassen sollen.
>
> Er ist, wie gesagt Rentner, also nicht erwerbstätig. Er ist
> krankenversichert und besitzt ein Haus in unserem Ort, wo er lebt und
> seinen Lebensmittelpunkt hat. Er weiß jetzt nicht, wo er hin soll, da
> er nirgendwo sonst auf der Welt Freunde oder Verwandte hat. In die USA
> möchte er NICHT zurück, da er von diesem Land nicht allzu viel hält
> (nach knapp 20 Jahren bei der US Army). Zumal sein Vermögen in seinem
> Haus steckt und er dieses auch nicht innerhalb von drei Wochen los
> wird.
>
> Hat irgend jemand vielleicht eine Idee, was man noch beantragen
> könnte?
>
> Ich habe ihm aus Spaß mal gesagt, er wäre ein "guter Ausländer" -
> nimmt niemandem den Job weg, kostet niemanden etwas und gibt hier in
> Deutschland sein Geld aus. Wenn es anders wäre, hätte er eher
> Chancen?
>
> Mir will es einfach nicht in den Kopf, warum er weg muß, außer
> vielleicht, daß seine Tochter irgendwann mal das deutsche Schulsystem
> Geld kostet und danach in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen
> könnte...
>
> Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Suche mal nach "Niederlassungserlaubnis" die wegen der Richtlinie
2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten
Drittstaatsangehörigen ins Aufenthaltsrecht trat.
ist das Formular zum Antrag von der Ausländerbehörde Berlin...
gibt Infos für Duisburg
gibt Infos für Potsdam...
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 07:27:21 von Andreas Froehlich
Martin Hagenow schrieb:
>
> Diese Aufenthaltserlaubnis ist nun im August abgelaufen und wird vom
> Ausländeramt nicht verlängert.
Und was hat die Ausländerbehörde gesagt, *warum* die
Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird?
Solange Du uns diese Information vorenthältst können wir hier nur
spekulieren.
Hat er denn eine Pflegeversicherung oder reicht seine Rente für den Fall
der Pflegebedürftigkeit aus?
Andreas
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 07:38:25 von Martin Hagenow
Hallo,
erst mal danke, für die Anregungen.
Zu den Fragen:
1 Die KV gilt für seine gesamte Familie
2 Ob die Rente für den Lebensunterhalt ausreicht, ist wahrscheinlich
Frage der Bemessung. Er "verdient" knapp 2k=80 netto nach Abzug der
KV-Beiträge. Da er keine Miete zahlt, finde ich das eigentlich ganz
ordentlich. Er kommt auch sehr gut zurecht.
3 Warum die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird ist eine gute
Frage. Anscheinend wurde ihm nach seinem Wechsel in den Ruhestand eine
Art "vorübergehende" Aufenthaltserlaubnis ausgestellt um ihm zu
ermöglichen, seine Angelegenheiten zu regeln - unglücklicherweise
wurde ihm dies so nicht kommuniziert, oder er hat es nicht richtig
verstanden. Die jetzige Aussage der Behörde ist, "...die
Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden." Die junge Dame
meinte, ihr wären da die Hände gebunden, so leid es ihr auch tun
würde.
4 Pflegeversicherung muß ich ihn mal fragen, ob seine US-KV dies mit
einschließt.
Vielen Dank nochmals!
Grüße und einen schönen Sonntag allseits
Martin
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 08:50:49 von usenet-01-2006
Andreas Gumtow schrieb:
> Suche mal nach "Niederlassungserlaubnis" die wegen der Richtlinie
> 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die
> Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten
> Drittstaatsangehörigen ins Aufenthaltsrecht trat.
>
Die Richtlinie hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Januar 2006 in
nationales Recht umgesetzt werden müssen (Artikel 26). Da die Umsetzung
nicht fristgerecht erfolgte, ist denkbar, dass sich Ausländer
unmittelbar auf die Richtlinienbestimmungen berufen. Rechtsprechung zu
der Frage, in welcher Weise die Richtlinie unbedingt und hinreichend
klar ist, ist uns noch nicht bekannt. Die Richtliniebestimmungen würden
dann im Wege des Anwendungsvorrangs den Regelungen des nationalen Rechts
vorgehen.
Ähm, ja ...
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 14:19:05 von Andreas Gumtow
Jens Müller tippte am 16.07.2006 08:50:
> Andreas Gumtow schrieb:
>
>> Suche mal nach "Niederlassungserlaubnis" die wegen der Richtlinie
>> 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die
>> Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten
>> Drittstaatsangehörigen ins Aufenthaltsrecht trat.
>>
>
>
>
> Die Richtlinie hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Januar 2006 in
> nationales Recht umgesetzt werden müssen (Artikel 26). Da die Umsetzung
> nicht fristgerecht erfolgte, ist denkbar, dass sich Ausländer
> unmittelbar auf die Richtlinienbestimmungen berufen. Rechtsprechung zu
> der Frage, in welcher Weise die Richtlinie unbedingt und hinreichend
> klar ist, ist uns noch nicht bekannt. Die Richtliniebestimmungen würden
> dann im Wege des Anwendungsvorrangs den Regelungen des nationalen Rechts
> vorgehen.
>
> Ähm, ja ...
§ 9 AufenthG
setzte um...
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 17:57:03 von Matthias Frank
Martin Hagenow wrote:
> Grüße und einen schönen Sonntag allseits
>
>
Ich denke er sollte unbedingt zu einem Anwalt gehen!
Auch da er scheinbar nicht immer versteht was die im
Amt von ihm wollen. Am Schluss sitzt er morgens im
Flieger und dann ist es vielleicht zu spät.
MfG
Matthias
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 16.07.2006 17:58:10 von Matthias Frank
Matthias Frank wrote:
> Martin Hagenow wrote:
>
>> Grüße und einen schönen Sonntag allseits
>>
>>
> Ich denke er sollte unbedingt zu einem Anwalt gehen!
> Auch da er scheinbar nicht immer versteht was die im
> Amt von ihm wollen. Am Schluss sitzt er morgens im
> Flieger und dann ist es vielleicht zu spät.
> MfG
> Matthias
By the way ist das Kind eigentlich Deutsche?
MfG
Matthias
Re: Aufenthaltserlaubnis für Renter in Deutschland
am 17.07.2006 09:43:24 von Frank Hucklenbroich
Am 15 Jul 2006 11:50:34 -0700 schrieb Martin Hagenow:
> Mein Freund ist US-Staatsbürger und war lange Jahre in Heidelberg
> stationiert. Aufgrund des NATO-Abkommens benötigte er für diese Zeit
> kein Visum. Nun ist er vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen. Dafür
> hat er eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen.
Stell Deine Frage doch auch mal in diesem Forum:
Da lesen sehr kompetente Leute mit (u.a. welche, die selbst beim
Ausländeramt arbeiten).
Und dann würde ich Deinem Freund dringend raten, sich einen Anwalt zu
nehmen, der auf ausländerrechtliche Fragen spezialisiert ist. Denn
irgendwie kommt mir die Sache doch recht merküwrdig vor - wenn er als
US-Bürger jahrelang (mindestens 10 Jahre) ununterbrochen legal in
Deutschland gelebt hat, dann könnte er ja sogar die deutsche
Staatsangehörigkeit beantragen. Aber wie gesagt, die Details sollte man von
einem Anwalt abklären lassen.
Grüße,
Frank