WEm gehört der Gewässergrund?

WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 16:22:08 von T.R.H

Hallo,

in Schleswig an der Schlei (Schelswig-Holstein) steht ein Appartmenthaus
im Wasser des Hafens. Es wurde da schon so gebaut, ist also ist nicht
abgesoffen o.ä. ... :-)) Meine Bekannte meinte nun, sie wäre als
Eigentümerin nicht wie üblich (anteiliger) Haus- und Grundeigentümer,
sondern nur "Erbbauberchtigte".

Meine Frage ist: Was genau ist ein Ebbauberechtiger und wem gehört der
Grund auf dem das Haus steht?

--
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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 16:37:07 von Holger Pollmann

(Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

> in Schleswig an der Schlei (Schelswig-Holstein) steht ein
> Appartmenthaus im Wasser des Hafens. Es wurde da schon so gebaut,
> ist also ist nicht abgesoffen o.ä. ... :-)) Meine Bekannte meinte
> nun, sie wäre als Eigentümerin nicht wie üblich (anteiliger) Haus-
> und Grundeigentümer, sondern nur "Erbbauberchtigte".
>
> Meine Frage ist: Was genau ist ein Ebbauberechtiger und wem gehört
> der Grund auf dem das Haus steht?

Ein Erbbaurecht ist ein besonderes Recht, das an einem Grundstück
eingeräumt werden kann; es erlaubt dem Rechtsinhaber, das Grundstück in
der im Recht bezeichneten Art und Weise zu bebauuen. Außerdem ist es
vererblich, darum "ERBbaurecht". Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück
behandelt; strenggenommen ist dort also nicht das Grundstück bebaut,
sondern das Erbbaurecht. Insofern stimmt die Aussage vollkommen; am
Grundstück hat die Bekannte kein Eigentum, sondern nur ein Recht,
nämlich das Erbbaurecht.

Der Grund gehört also jemand anderem. Wem? Das ist eine gute Frage. Wenn
das ganze an der See liegt, wird das Grundstück vermutlich entweder dem
Land Schleswig-Holstein gehören oder der Körperschaft, die den Hafen
betreibt, außer das Erbbaurecht datiert aus einer Zeit vor der Geltung
des momentanen schleswig-holsteinischen Wassergesetzes.

Und letzteres nehme ich eigentlich an, denn heutzutage dürfte der Teil
der Küste, der typischerweise im Wasser liegt, eigentlich für Wohnhäuser
unbebaubar sein.

--
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Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
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Re: Wem gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 16:47:15 von T.R.H

Holger Pollmann <> wrote:

> Der Grund gehört also jemand anderem. Wem? Das ist eine gute Frage. Wenn
> das ganze an der See liegt,

Naja, "Küste" ist relativ, bis zur Ostsee sind es noch ca. 25 Fluß-km.

> außer das Erbbaurecht datiert aus einer Zeit vor der Geltung
> des momentanen schleswig-holsteinischen Wassergesetzes.

Nein, das Haus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut.

--
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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 17:31:11 von Markus Gohl

Holger Pollmann schrub:

> Und letzteres nehme ich eigentlich an, denn heutzutage dürfte der Teil
> der Küste, der typischerweise im Wasser liegt, eigentlich für Wohnhäuser
> unbebaubar sein.

Wieso? Das gehört doch nicht zum Staatsgebiet.


Gute Nacht
Markus

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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 17:47:32 von Holger Pollmann

Markus Gohl <> schrieb:

>> Und letzteres nehme ich eigentlich an, denn heutzutage duerfte der
>> Teil der Kueste, der typischerweise im Wasser liegt, eigentlich
>> fuer Wohnhaeuser unbebaubar sein.
>
> Wieso? Das gehoert doch nicht zum Staatsgebiet.

Doch, selbstverstaendlich gehoert es dazu. Da gibt es sogar einen
voelkerrechtlichen Vertrag fuer.

--
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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 19:12:44 von Markus Gohl

Holger Pollmann schrub:

> Doch, selbstverstaendlich gehoert es dazu. Da gibt es sogar einen
> voelkerrechtlichen Vertrag fuer.

Hat der angrenzende Staat auf dem Festlandsockel nicht nur die Rechte,
Bodenschätze auszubeuten?


Gute Nacht
Markus

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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 19:28:23 von Falk Willberg

Markus Gohl schrieb:
> Holger Pollmann schrub:
>
>> Doch, selbstverstaendlich gehoert es dazu. Da gibt es sogar einen
>> voelkerrechtlichen Vertrag fuer.
>
> Hat der angrenzende Staat auf dem Festlandsockel nicht nur die Rechte,
> Bodenschätze auszubeuten?

"Die Hoheitsgewässer oder Zwölfmeilenzone (früher Dreimeilenzone) sind
die Bereiche der Küstengewässer eines Landes, innerhalb denen das
jeweilige staatliche Recht Geltung hat."

Die Schlei liegt IMO darinnen ;-)

Falk

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 20:20:37 von Holger Pollmann

Markus Gohl <> schrieb:

>> Doch, selbstverstaendlich gehoert es dazu. Da gibt es sogar einen
>> voelkerrechtlichen Vertrag fuer.
>
> Hat der angrenzende Staat auf dem Festlandsockel nicht nur die Rechte,
> Bodenschaetze auszubeuten?

Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die gehört zum
Staatsgebiet.

--
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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 20:32:15 von T.R.H

Holger Pollmann <> wrote:

> Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die gehört zum
> Staatsgebiet.

M.E. eher Binnenland! Schließlich liegt der Hafen kilometerweit von der
Küste weg.

--
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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 20:36:25 von Markus Gohl

Holger Pollmann schrub:

> Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die gehört zum
> Staatsgebiet.

Mein Fehler.


Gute Nacht
Markus

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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 21:06:29 von usenet-01-2006

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
> Holger Pollmann <> wrote:
>
>
>>Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die gehört zum
>>Staatsgebiet.
>
>
> M.E. eher Binnenland! Schließlich liegt der Hafen kilometerweit von der
> Küste weg.
>

Fjordküste ist keine Küste?

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 21:18:13 von Holger Pollmann

(Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

>> Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die
>> gehört zum Staatsgebiet.
>
> M.E. eher Binnenland!

Im OP, nicht in diesem Subthread.

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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
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Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 21:32:50 von T.R.H

Jens Müller <> wrote:

> Fjordküste ist keine Küste?

Nein, Flußufer. Jedenfalls bei der Schlei.

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Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 22:00:07 von Hans Alken

Torsten Rüdiger Hansen wrote:
> Holger Pollmann <> wrote:
>
>> Wir reden nicht vom Festlandsockel, sondern von der Küste. Die gehört zum
>> Staatsgebiet.
>
> M.E. eher Binnenland! Schließlich liegt der Hafen kilometerweit von der
> Küste weg.
>

Mir ist ein Fall bekannt aus einem kleinen Ort an der Kieler Förde.
Dort ist aufgrund eines Sturms ein Stück Steilküste weggespült worden.
Der Grundeigentümer, Privatperson, ist noch immer Eigentümer der jetzt
unter Wasser liegenden Fläche und muss Grundsteuer zahlen obwohl die
Fläche nicht mehr nutzbar ist.

Der Versuch, diesen Unterwassergrund dem Land zu schenken wurde aus
vom Land dankend abgelehnt. Er muss nach wie vor zahlen.
Wie fügt sich das in eure Erklärungen ein?

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 22:06:53 von usenet-01-2006

Hans Alken schrieb:
>
> Mir ist ein Fall bekannt aus einem kleinen Ort an der Kieler Förde.
> Dort ist aufgrund eines Sturms ein Stück Steilküste weggespült worden.
> Der Grundeigentümer, Privatperson, ist noch immer Eigentümer der jetzt
> unter Wasser liegenden Fläche und muss Grundsteuer zahlen obwohl die
> Fläche nicht mehr nutzbar ist.

Wie ist das bei abbrechenden Steilküsten auf Sylt geregelt? Mir war, als
gäbe es da fortgeltendes Recht aus dänischer Zeit - das Ergebnis hab ich
aber vergessen.

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 16.07.2006 22:16:42 von Frank Haug

Hans Alken schrieb:
> Mir ist ein Fall bekannt aus einem kleinen Ort an der Kieler Förde.
> Dort ist aufgrund eines Sturms ein Stück Steilküste weggespült worden.
> Der Grundeigentümer, Privatperson, ist noch immer Eigentümer der jetzt
> unter Wasser liegenden Fläche und muss Grundsteuer zahlen obwohl die
> Fläche nicht mehr nutzbar ist.

Er könnte aber auch das Eigentum aufgeben.

Frank

Re: Wem gehört der Gewässergrund?

am 17.07.2006 02:07:17 von gunther

"Torsten Rüdiger Hansen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:1hikuk6.1le2dbxg6schsN%
...
>
> Naja, "Küste" ist relativ, bis zur Ostsee sind es noch ca. 25 Fluß-km.
>

hi,
hochwasserschutz? deichgrafenfamilie? (schimmelreiter?)

> > außer das Erbbaurecht datiert aus einer Zeit vor der Geltung
> > des momentanen schleswig-holsteinischen Wassergesetzes.
>
> Nein, das Haus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut.

das haus vielleicht, aber das baurecht koennte schon viel aelter sein.
bestimmte leute hatten ja mal (deichgrafen) pflichten am deich, und bekamen
dafuer nicht das grundstueck zum bauen selber, sondern nur die moeglichkeit
dazu. je nach bautaetigkeit war soein gebaeude schnell mal im weg, und
musste dann geschleift werden. sowas koennte man mit grundeigentum ja nicht
so einfach machen. daher das erbbaurecht.
auch (wind-)mueller hatten sowas gelegentlich, oder wirte. moderne versionen
davon wuerde man wohl gleich auf raedern errichten (bauwagen, camper).
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: WEm gehört der Gewässergrund?

am 17.07.2006 02:10:03 von gunther

"Markus Gohl" <> schrieb im Newsbeitrag
news:liy0k77yyqwu$
...
> > Doch, selbstverstaendlich gehoert es dazu. Da gibt es sogar einen
> > voelkerrechtlichen Vertrag fuer.
>
> Hat der angrenzende Staat auf dem Festlandsockel nicht nur die Rechte,
> Bodenschätze auszubeuten?

hi,
guck dir "sealand" an. frueher mal "reichweite der kanonen"-grenze, dann
3-meilen-zone, heute 20 meilen? theoretische artilleriereichweite ist ja
mittlerweile gut 40km.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Wem gehört der Gewässergrund?

am 19.07.2006 12:05:49 von T.R.H

gUnther <> wrote:

> hochwasserschutz? deichgrafenfamilie? (schimmelreiter?)

Nein. Warum immer so weit abschweifen. Ganz zu Anfang schrieb ich ja
schon, das sich das Gebäude (angeblich: Deutschlands einziges Hochhaus
im Wasser) in Schleswig befindet. Der Wasserlauf "Schlei" führt zur
Ostsee. Wo sollen da Deiche nenneswerter Höhhe sein? Gab es auf dieser
Seite von Hostein jemals Deichgrafen? Mir sind die nor auf der
Nordseeküstenseite geläufig.

--
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Erbbaurecht "nur" für 100 Jahre? War: WEm gehört der Gewässergrund?

am 19.07.2006 12:06:00 von T.R.H

Holger Pollmann <> wrote:

> Ein Erbbaurecht ist ein besonderes Recht, das an einem Grundstück
> eingeräumt werden kann; es erlaubt dem Rechtsinhaber, das Grundstück in
> der im Recht bezeichneten Art und Weise zu bebauuen. Außerdem ist es
> vererblich, darum "ERBbaurecht".

Ergänzend gefragt: Wie lange gilt ein Erbbaurecht? Inzwischen habe ich
ein paar Inofs mehr, dort heiß es u.a.: "Erbbaurecht 1971 bis 2071".
Verfällt das Recht dann am 1.1.2072? Muß das Gebäude dann abgerissen
werden? Oder geht das Gebäude dann (2072) in das Eigentum/Besitz der
Gemeinde über? Oder sind die 100 Jahre nur eine symbolische Zahl?




--
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Re: Erbbaurecht "nur" für 100 Jahre? War: WEm gehört der Gewässergrund?

am 19.07.2006 14:13:46 von Holger Pollmann

(Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

>> Ein Erbbaurecht ist ein besonderes Recht, das an einem Grundstück
>> eingeräumt werden kann; es erlaubt dem Rechtsinhaber, das
>> Grundstück in der im Recht bezeichneten Art und Weise zu bebauuen.
>> Außerdem ist es vererblich, darum "ERBbaurecht".
>
> Ergänzend gefragt: Wie lange gilt ein Erbbaurecht?

Einfache Antwort: so lange, wie als Geltungsdauer vereinbart wurde.

> Verfällt das Recht dann am 1.1.2072?

Was heißt "verfällt"? Es endet dann.

> Muß das Gebäude dann abgerissen werden?

Das hängt u.a. davon ab, was so vereinbart wurde.

> Oder geht das Gebäude dann (2072) in das Eigentum/Besitz der Gemeinde
> über?

Nach § 12 III ErbbauVO werden mit Erlöschen des Erbbaurechts die
wesentlichen Bestandteile des Erbbaurechts (das sind die darauf
errichteten Gebäude) zu wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks:
<>
Nach § 27 I 1 ErbbauVO muß der Grundstückseigentümer dem (dann
ehemaligen) erbbauberechtigten dann eine Entschädigung für den Wert des
Bauwerks leisten.

> Oder sind die 100 Jahre nur eine symbolische Zahl?

Nein, die sind verbindlich.

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Erbbaurecht "nur" für 100 Jahre? War: WEm gehört der Gewässergrund?

am 19.07.2006 20:41:04 von unknown

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