ISP abmahnen

ISP abmahnen

am 16.07.2006 20:58:05 von Christian Baer

Hallo Leute!

Mein Zugangs-ISP und ich haben einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, wobei
die Mindestlaufzeit ein Jahr beträgt. Es handelt sich um die übliche
DSL-Flat für knapp unter 10 Euronen.

In den AGB steht zwar drin, daß der ISP sich das Recht vorbehält, ab
einer nicht genau genannten Nutzung (genauer: wenn ich zu viel Traffic
verbrate), meinen Zugang zu drosseln.

Damit habe ich zwei Probleme:

1.
Ich bin nicht der Ansicht, daß bei einem Transfer von 20-30GB in einem
Monat (teilweise noch weniger) eine Grenze überschritten sein darf,
bei der ein ISP weinerlich werden kann und meine Zugangsgeschwindigkeit
auf doppelte ISDN-Geschwindigkeit drosseln muß.

2.
Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
Drosselung benötigt, berechtigt sein. Ich habe eine Email vorliegen, wo
ein Servicemitarbeitet direkt zugibt, daß die Drosselung aufgrund des zu
hohen Traffics gemacht wurde. IIRC darf der ISP aber nur Verkehrsdaten
über mich erheben, die zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, was bei
mir ja logischerweise nicht der Fall ist.

Da ich ja eigentlich keinen Streit will, habe ich eine Email
geschrieben, wo ich diese Rechtslage aufgezeigt habe und darauf
bestanden habe, daß diese Daten nicht mehr erhoben werden. Das scheint
auch irgendwie etwas bewirkt zu haben, denn kurz danach konnte ich mich
zwar noch in den Kundenbereich des ISPs anmelden, aber ich bekam nicht
mehr angezeigt, wie viele Daten ich aktuell (im laufenden Monat)
verschoben habe.

Wie sich herausgestellt hat, wurden diese Daten nur vor mir versteckt.
Sie werden immer noch *täglich* erhoben. Soll heißen: Selbst wenn ich an
*einem* Tag zu viele Daten verschiebe, werde ich kurz rausgetreten,
bekomme aber innerhalb von 2 Sekunden (also keine reguläre Neuanmeldung)
eine neue Verbindung und neue IP, doch ab dann ist alles sehr langsam.

Da ich auch jetzt noch keinen Ärger provozieren wollte, habe ich zum
nächstmöglichen Termin gekündigt, mit dem Hintergedanken, die lassen
mich früher raus, weil ich denen zu teuer bin. Typischer Fall von
Denkste! Die Kündigung wurde zum Ende der Mindestlaufzeit bestätigt -
einfaches Standardschreiben. Jetzt wurde ich so langsam etwas sauer und
habe nochmal einen Brief geschrieben, wo ich deutlich mehr Gas gegeben
habe. Ich meinte (also Angebot zur Güte), sie sollen mich jetzt aus dem
Vertrag lassen und müssen sich nicht mehr über meinen hohen (hust!)
Traffic ärgern, während ich mich nicht mehr über Drosselungen und die
illegalerweise erhobenen Daten ärgern muß. Ob da wohl noch andere Daten
erhoben werden, von denen ich noch gar nichts weiß?

Nunja, die Antwort war kurz, Man hat alles in den Brief vollkommen
ignoriert und statt dessen nur gemeint (singemäß): "Wie haben einen
Jahresvertrag und den Erfüllst du auch."

Zugegeben, meine Idee ist mehr aus Rache denn aus Rechtschaffenheit
motiviert. Ich würde den ISP jetzt gerne Abmahnen, weil er m.E. seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und gleichzeitig
unerlaubterweise (ich habe dem ja zusätzlich noch direkt widersprochen)
Daten von mir erhebt. Kann ich das überhaupt machen? Ich will kein Geld
daran verdienen, sondern nur dem ISP einen kleinen Denkzettel verpassen.

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 16.07.2006 21:10:01 von Carsten Krueger

Am Sun, 16 Jul 2006 20:58:05 +0200 (CEST) schrieb Christian Baer:

> In den AGB steht zwar drin, daß der ISP sich das Recht vorbehält, ab
> einer nicht genau genannten Nutzung (genauer: wenn ich zu viel Traffic
> verbrate), meinen Zugang zu drosseln.

Dann bekommst du genau das was im Vertrag steht.

> Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
> dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
> Drosselung benötigt, berechtigt sein.

Natürlich darf der ISP die Daten sammeln, er muss ja wissen ab wann der
Kunde zuviel Traffic macht.

> mich früher raus, weil ich denen zu teuer bin.

Das kann ja nicht passieren, weil der ISP drosselt.

> "Wie haben einen Jahresvertrag und den Erfüllst du auch."

Vollkommen richtig.

Gruß Carsten
--
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Re: ISP abmahnen

am 16.07.2006 21:34:39 von Christian Baer

On Sun, 16 Jul 2006 21:10:01 +0200 Carsten Krueger wrote:

> Dann bekommst du genau das was im Vertrag steht.

Ich meine, mich daran erinnern zu können, daß ein Anbieter nicht einfach
alles in einen Vertrag reinschreiben kann, was er will. Vor allem darf
er sich nicht zu viele Vorteile gegenüber dem Kunden (Verbraucher)
sichern. So wurden z.B. auch Klauseln für Nichtig erklärt, die den
Kunden für ein oder zwei Jahre binden, den ISP aber jederzeit die
Kündigung ermöglichen.

Ferner stand in den AGB nur drin, daß er drosseln kann, wenn ihm, dies
wirtschaftlich interessant erscheint (war wirklich so vage).
Genaugenommen kann er also verhindern, daß ich überhaupt Traffic
verursache, weil das ist wirtschaftliche sehr interessant.

>> Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
>> dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
>> Drosselung benötigt, berechtigt sein.
> Natürlich darf der ISP die Daten sammeln, er muss ja wissen ab wann der
> Kunde zuviel Traffic macht.

Das letzte Mal, als ich nachgesehen habe, konnte keiner mit einem
Vertrag oder den AGB irgendein Gesetz außer Kraft setzen, besonders dann
nicht, wenn einer der beiden Partner kein Vollkaufmann ist. Gibt es da
nicht irgendwo ein Datenschutzgesetz, welches auch dann zu beachten ist,
wenn es dem ISP nicht paßt.

>> "Wie haben einen Jahresvertrag und den Erfüllst du auch."
> Vollkommen richtig.

Und was passiert, wenn ich meinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkomme? Dann werde ich verklagt oder rausgeschmissen (oder beides).
Warum besteht scheinbar seitens des ISPs keine solche Verpflichtung?

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 16.07.2006 21:50:44 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

> Ich meine, mich daran erinnern zu können, daß ein Anbieter nicht
> einfach alles in einen Vertrag reinschreiben kann, was er will.

Dann begründe, wieso die besagte Klausel eine unangemessene
Benachteiligung deinerseits darstellt; dann ist die Klausel nach
§ 307 BGB unwirksam.

>> Natürlich darf der ISP die Daten sammeln, er muss ja wissen ab
>> wann der Kunde zuviel Traffic macht.
>
> Das letzte Mal, als ich nachgesehen habe, konnte keiner mit einem
> Vertrag oder den AGB irgendein Gesetz außer Kraft setzen, besonders
> dann nicht, wenn einer der beiden Partner kein Vollkaufmann ist.

Wo hast du das nachgekuckt? In der Sammlung der volkstümlichen
Rechtsirrtümer?

"Gesetze außer Kraft setzen" ist bereits ein völlig falscher Gedanke.
Das BGB kennt drei Arten von Regelungen: zwingende, nicht durch AGB
abdingbare sowie abdingbare.

Die abdingbaren Regelungen können problemlos "außer Kraft gesetzt"
werden, das ist ja gerade Sinn der Sache, drum heißen sie abdingbar.

> Gibt es da nicht irgendwo ein Datenschutzgesetz, welches auch dann
> zu beachten ist, wenn es dem ISP nicht paßt.

Eben jenes Gesetz (das Teledienstdatenschutzgesetz) sagt in seinem § 7,
daß die Daten nur gespeichert werden dürfen, wenn der Anbieter sie
nutzen will und keine Einwilligung vorliegt.

Liegt eine Einwilligung vor, dann darf er's nämlich sowieso.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: ISP abmahnen

am 16.07.2006 22:57:59 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 09:40:35 von Christian Baer

On 16 Jul 2006 19:50:44 GMT Holger Pollmann wrote:

>> Ich meine, mich daran erinnern zu können, daß ein Anbieter nicht
>> einfach alles in einen Vertrag reinschreiben kann, was er will.
> Dann begründe, wieso die besagte Klausel eine unangemessene
> Benachteiligung deinerseits darstellt; dann ist die Klausel nach
> § 307 BGB unwirksam.

Weil der Anbieter durch seine Formulierung sich gewissermaßen eine
Drosselung nach Lust und Laune genehmigt. Bei den AGB, die zu der Zeit
meines Abschlusses galten, hat er sich noch erlaubt zu drosseln, wenn
ein betriebswirtschaftliches Interesse daran besteht (sinngemäß).
Inzwischen ist das geändert worden und man spricht vom "verkehrsüblichen
Maß", wobei nirgendswo steht, was das ist.

Und ich behaupte mal (ganz nebenbei), daß ich den Dienst nicht derartig
überstrapaziert habe.

> Wo hast du das nachgekuckt? In der Sammlung der volkstümlichen
> Rechtsirrtümer?

Bestimmt nicht. :-)

> Eben jenes Gesetz (das Teledienstdatenschutzgesetz) sagt in seinem § 7,
> daß die Daten nur gespeichert werden dürfen, wenn der Anbieter sie
> nutzen will und keine Einwilligung vorliegt.
>
> Liegt eine Einwilligung vor, dann darf er's nämlich sowieso.

Liegt diese Einwilligung denn auch dann vor, wenn der Anbieter sich das
Recht in den AGBs selbst zuschreibt? Daß es kein Problem ist, wenn es im
Interesse des Kunden geschieht, ist schon klar. Der berühmte EVN wäre
sonst nicht möglich. Doch ich habe den nicht haben wollen (ist bei einer
Flat auch etwas albern) und neben dem Kästchen stand auch, daß die Daten
sofort gelöscht werden, wenn man keinen EVN haben will. Ich hatte keine
Ahnung, daß sie nur für mich gelöscht werden, bzw. nur vor mir verborgen
nicht aber gelöscht werden.

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 09:47:07 von Christian Baer

On Sun, 16 Jul 2006 22:57:59 +0200 Michael 'Mithi' Cordes wrote:

>>Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
>>dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
>>Drosselung benötigt, berechtigt sein.
>
> Nein, da er sich die Drosselung ausdrücklich im Vertrag vorbehält darf
> er natürlich die Datenmenge überwachen.

Ich hatte jetzt eigentlich darauf gehofft, daß diese Klausel aus
Datenschutzgründen unwirksam wäre. Der Anbieter könnte sich ja auch das
Recht vorbehalten, diese Daten für Marketingzwecke zu verwenden, oder
den Vertragspartner ggf. auf einer "schwarzen Liste" einzutragen, was ja
beides nicht erlaubt wäre, auch wenn es in den AGB steht.

[Verträge, die man nicht mag]

Das ist schön und gut. Doch da kommt man nicht immer herum. Z.B. paßt es
mir absolut nicht, daß mein Mobilfunkanbieter sich erstmal eine
Schufa-Auskunft über mich einholt, bevor er einen Vertrag mit mir
eingeht und da auch noch ein paar Unnettigkeiten reinschreiben darf,
wenn ich nicht so zahle, wie er sich das vorstellt. Doch hier bin ich
eindeutig in der unterlegenen Position, weil ich ein Mobiltelefon haben
will und kein Anbieter sich darauf einläßt, mir einen Vertrag ohne
Schufa-Auskunft zu geben.

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 10:05:41 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> Dann begründe, wieso die besagte Klausel eine unangemessene
>> Benachteiligung deinerseits darstellt; dann ist die Klausel nach
>> § 307 BGB unwirksam.
>
> Weil der Anbieter durch seine Formulierung sich gewissermaßen eine
> Drosselung nach Lust und Laune genehmigt. Bei den AGB, die zu der
> Zeit meines Abschlusses galten, hat er sich noch erlaubt zu
> drosseln, wenn ein betriebswirtschaftliches Interesse daran besteht
> (sinngemäß). Inzwischen ist das geändert worden und man spricht vom
> "verkehrsüblichen Maß", wobei nirgendswo steht, was das ist.

Das ist aber durchaus auslegungsfähig. Das klingt für mich durchaus wie
eine Klausel, die zulässig ist; was verkehrsüblich ist, kann ein Gericht
entscheiden, und danach läßt sich dann ganz genau eruieren, ob der
Anbieter zur Drosselung berechtigt ist oder nicht.

> Und ich behaupte mal (ganz nebenbei), daß ich den Dienst nicht
> derartig überstrapaziert habe.

Das sagst du. 30 GB würde ich durchaus für eine Menge halten, die stark
über das normale hinausgeht; ein Gigabyte pro Tag ist eine ganze Menge.

>> Eben jenes Gesetz (das Teledienstdatenschutzgesetz) sagt in seinem
>> § 7, daß die Daten nur gespeichert werden dürfen, wenn der Anbieter
>> sie nutzen will und keine Einwilligung vorliegt.
>>
>> Liegt eine Einwilligung vor, dann darf er's nämlich sowieso.
>
> Liegt diese Einwilligung denn auch dann vor, wenn der Anbieter sich
> das Recht in den AGBs selbst zuschreibt?

Wenn du als Kunde den Vertrag schließt, gibst du eine Willenserklärung
ab, die inhaltsgleich ist mit der des Anbieters. Zu der des Anbieters
gehören auch dessen AGB, folglich erklärst du auch die AGB. Sofern die
Bestimmung in den AGB nicht unwirksam ist, erklärst du damit also deine
Einwilligung.

> Daß es kein Problem ist, wenn es im Interesse des Kunden geschieht,
> ist schon klar.

Von "im Interesse des Kunden" schrub ich nichts. Ich schrieb was von
Einwilligung.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 12:02:30 von Alexander Skwar

Holger Pollmann <>:
> Christian Baer <> schrieb:

>> Und ich behaupte mal (ganz nebenbei), daß ich den Dienst nicht
>> derartig überstrapaziert habe.

Sehe ich auch so.

> Das sagst du. 30 GB würde ich durchaus für eine Menge halten, die stark
> über das normale hinausgeht; ein Gigabyte pro Tag ist eine ganze Menge.

Eigentlich nicht, nein. Bei einer inzw. üblichen 2000 KBit/s Leitung,
dauert das gerade mal knapp 1 Stunde. Wofür, wenn nicht zum downloaden
hat man denn bitte schön eine 2000 KBit/s (oder gar noch schneller -
Versatel und andere bieten ja sogar bis zu 20.000 KBit/s an!) Leitung?

Alexander Skwar
--
What one fool can do, another can.
-- Ancient Simian Proverb

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 13:24:57 von Carsten Krueger

Am Mon, 17 Jul 2006 12:02:30 +0200 schrieb Alexander Skwar:

>> Das sagst du. 30 GB würde ich durchaus für eine Menge halten, die stark
>> über das normale hinausgeht; ein Gigabyte pro Tag ist eine ganze Menge.
>
> Eigentlich nicht, nein.

Es geht mit Sicherheit über "Verkehrsüblich" hinaus.
Ohne P2P oder Linux-Distri-Saugorgien hat man keine 30 GB / Monat sondern
eher 5-10 GB.

> Wofür, wenn nicht zum downloaden
> hat man denn bitte schön eine 2000 KBit/s

Um mal was schnell herunterzuladen, aber wenn bei einer Fairuse-Flatrate
nicht täglich.

> (oder gar noch schneller -
> Versatel und andere bieten ja sogar bis zu 20.000 KBit/s an!) Leitung?

Die schreiben aber auch keine fairuse-Klauseln in den Vertrag.

Gruß Carsten
--
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Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 13:25:50 von Carsten Krueger

Am Mon, 17 Jul 2006 09:47:07 +0200 (CEST) schrieb Christian Baer:

> Das ist schön und gut. Doch da kommt man nicht immer herum. Z.B. paßt es
> mir absolut nicht, daß mein Mobilfunkanbieter sich erstmal eine
> Schufa-Auskunft über mich einholt, bevor er einen Vertrag mit mir

Prepaid

Gruß Carsten
--
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Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 15:23:57 von Jan Hladik

Christian Baer wrote:

> On Sun, 16 Jul 2006 22:57:59 +0200 Michael 'Mithi' Cordes wrote:
>
>>>Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
>>>dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
>>>Drosselung benötigt, berechtigt sein.
>>
>> Nein, da er sich die Drosselung ausdrücklich im Vertrag vorbehält darf
>> er natürlich die Datenmenge überwachen.
>
> Ich hatte jetzt eigentlich darauf gehofft, daß diese Klausel aus
> Datenschutzgründen unwirksam wäre.

Er darf deine Verbindungsdaten nur dann nicht speichern, wenn er sie nicht
fuer die Abrechnung braucht. Wenn er also - wie im Vertrag angekuendigt -
bei starker Nutzung drosselt, dann muss er die Nutzung ja messen, und du
hast auch das unterschrieben.

> Das ist schön und gut. Doch da kommt man nicht immer herum. Z.B. paßt es
> mir absolut nicht, daß mein Mobilfunkanbieter sich erstmal eine
> Schufa-Auskunft über mich einholt, bevor er einen Vertrag mit mir
> eingeht und da auch noch ein paar Unnettigkeiten reinschreiben darf,
> wenn ich nicht so zahle, wie er sich das vorstellt. Doch hier bin ich
> eindeutig in der unterlegenen Position, weil ich ein Mobiltelefon haben
> will und kein Anbieter sich darauf einläßt, mir einen Vertrag ohne
> Schufa-Auskunft zu geben.

Falsches Beispiel. Gerade bei DSL gibt es ja haufenweise Anbieter, die keine
Drosselung fuer Power-User androhen. Anders als bei Girokonten und
Handy-Vertraegen hast du also eine Alternative. Wenn die auch vielleicht 1
oder 2 Euronzen im Monat teurer ist...

Jan

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 17:52:09 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 13:24:57 +0200 Carsten Krueger wrote:

>> (oder gar noch schneller -
>> Versatel und andere bieten ja sogar bis zu 20.000 KBit/s an!) Leitung?
> Die schreiben aber auch keine fairuse-Klauseln in den Vertrag.

Was ist denn bitteschön "fair use" daran, wenn ich meine
Leitungsgeschwindigkeit auf einen Monat gerechnet nur 30 Stunden nutzen
kann/darf? Ich habe sogar die 3MBit/s Variante. Das sind pro Monat
etwas mehr als ein Tag, also eine Stunde pro Tag. Halte ich nicht für
sonderlich fair. Weil dann bräuchte man nur 128KBit/s.

Ich finde es ohnehin witzig, daß die Leitungen immer schneller werden
und sich die Anbieter dann wundern, daß die Leute sie auch nutzen. Aber
das ist eine ganze andere Geschichte.

Wie ich den Traffic verbrate hat den ISP nicht zu interessieren, das ist
allein meine Sache. Hinweis am Rande: Wenn man mal eine recht lange
Videokonferenz mit Skype abzieht, bekommt man schon recht viel Traffic
zusammen, weil Skype sich den kompletten Upstream krallt - das sind bei
mir 512KBit/s. Ich habe es mal getestet. Wenn ich sowas mal mit einem
Bekannten über einen längeren Zeitraum treibe, wird die Leitung nach ca. 5
Stunden gedrosselt.

Ich bin ja mal gespannt, was passiert, wenn demnächst Filme über das
Netz übertragen werden. Wird dann der Film kurz vor dem Showdown
unterbrochen, weil ich vormittags schon eine Email mit dickem
Dateianhang runtergeladen habe?

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 17:53:39 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 13:25:50 +0200 Carsten Krueger wrote:

[kein Mobilvertrag ohne Schufa auskunft]

> Prepaid

Du, auf das Spielchen würde ich mich sogar sehr gerne einlassen. Aber
z.B. Base gibt es nicht als Prepaid... :-)

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 17:55:54 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 15:23:57 +0200 Jan Hladik wrote:

> Er darf deine Verbindungsdaten nur dann nicht speichern, wenn er sie nicht
> fuer die Abrechnung braucht. Wenn er also - wie im Vertrag angekuendigt -
> bei starker Nutzung drosselt, dann muss er die Nutzung ja messen, und du
> hast auch das unterschrieben.

Das ist aber für meine Begriffe keine "Abrechnung".

> Falsches Beispiel. Gerade bei DSL gibt es ja haufenweise Anbieter, die keine
> Drosselung fuer Power-User androhen. Anders als bei Girokonten und
> Handy-Vertraegen hast du also eine Alternative. Wenn die auch vielleicht 1
> oder 2 Euronzen im Monat teurer ist...

Ähem. Ich habe gerade diesen Anbieter genommen, weil er eben *nicht* der
billigste war und auf Nachfragen von Onlinekosten.de direkt bekannt gab,
daß sie nichts gegen Poweruser haben. Aber wie so häufig kann ich den
Anbieter nicht auf eine Presseerklärung festnageln.

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 18:11:13 von gunther

"Christian Baer" <> schrieb im
Newsbeitrag news:e9gbn9$2r32$
...
> Ich bin ja mal gespannt, was passiert, wenn demnächst Filme über das
> Netz übertragen werden. Wird dann der Film kurz vor dem Showdown
> unterbrochen, weil ich vormittags schon eine Email mit dickem
> Dateianhang runtergeladen habe?

hi,
vermutlich nur, wenn du bei der konkurrenz guckst. dein isp wird entweder
selber ein angebot starten oder sich mit anderen anbietern eine plattform
teilen, vorzugsweise eine mit dickem backbone. tv-streams aus fremden netzen
klingt jedenfalls teuer. man kann wohl davon ausgehen, dass solche dienste,
so sie denn etabliert sind, auch im dauerbetrieb laufen werden. da ist eine
direkte verbreitung aberwitzig. du wirst nur filme unbelaestigt gucken
koennen, die entweder fuer maeusekino oder handy "vorbereitet" sind oder von
der festplatte deines isp stammen.
stell dich schonmal drauf ein.
--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 20:00:33 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 18:11:13 +0200 gUnther wrote:

> Du wirst nur filme unbelaestigt gucken koennen, die entweder fuer
> maeusekino oder handy "vorbereitet" sind oder von der festplatte
> deines isp stammen. stell dich schonmal drauf ein.

Dann kann ja praktisch nur die Telekom sowas anbieten, weil selbst
Telefonica Deutschland kräftig an die Telekom zahlen muß für die Nutzung
des ATM-Netzes.

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 17.07.2006 23:45:44 von gunther

"Christian Baer" <> schrieb im
Newsbeitrag news:e9gj81$2r32$
> On Mon, 17 Jul 2006 18:11:13 +0200 gUnther wrote:
>
> > Du wirst nur filme unbelaestigt gucken koennen, die entweder fuer
> > maeusekino oder handy "vorbereitet" sind oder von der festplatte
> > deines isp stammen. stell dich schonmal drauf ein.
>
> Dann kann ja praktisch nur die Telekom sowas anbieten, weil selbst
> Telefonica Deutschland kräftig an die Telekom zahlen muß für die Nutzung
> des ATM-Netzes.

hi,
oder arcor, ish, kabelcom, und ueberall, wo man "miteinander unterhakelt".
auch im tv-kabel wird sich auf lange sicht das digitale durchsetzen, schon
wegen der bandbreite und der "interaktion".

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: ISP abmahnen

am 18.07.2006 07:56:17 von Carsten Krueger

Am Mon, 17 Jul 2006 17:55:54 +0200 (CEST) schrieb Christian Baer:

> daß sie nichts gegen Poweruser haben.

Natürlich nicht, sie haben sich ja vertraglich+technisch dagegen
abgesichert.

> Aber wie so häufig kann ich den
> Anbieter nicht auf eine Presseerklärung festnageln.

Wär auch irgendwie sinnlos.

Gruß Carsten
--
- OE im Usenet
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- Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com |

Re: ISP abmahnen

am 18.07.2006 11:13:09 von Christian Baer

On Tue, 18 Jul 2006 07:56:17 +0200 Carsten Krueger wrote:

>> daß sie nichts gegen Poweruser haben.
> Natürlich nicht, sie haben sich ja vertraglich+technisch dagegen
> abgesichert.

Was natürlich den Sinn einer solchen Aussage in Frage stellt. :-)

>> Aber wie so häufig kann ich den
>> Anbieter nicht auf eine Presseerklärung festnageln.
> Wär auch irgendwie sinnlos.

Hmm, wenn die zugesichte haben, weder zu kündigen, noch sonstige
Maßnahmen gegen diese "Poweruser" zu ergreifen?

Gruß
Christian

Re: ISP abmahnen

am 18.07.2006 11:34:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: ISP abmahnen

am 18.07.2006 17:18:16 von observer

Christian Baer schrieb:

>Hallo Leute!
>
>Mein Zugangs-ISP und ich haben einen Vertrag auf unbestimmte Zeit,
>

Mach's doch wie ich anno dunnemals mit einem Mobilfunkvertrag =20
(Debitel). Ich hatte damals leider den Termin für die Kündigung und=20
automatische Vertragsverlngerung um ein ganzes weiteres Jahr um 1 oder 2 =

Tage verpasst. Meine Bitte, die Kündigung dennoch zu akzeptieren wurde=
=20
abgelehnt. Daraufhin habe ich **nicht** mehr mit diesem Mobilnetzzugang=20
telefoniert und die Grundgebührrechnungen nicht mehr bezahlt. Daraufhi=
n=20
hat mir der Provider nach 2 oder 3 Monaten fristlos gekündigt was ich=20
erfreut bestätigt habe. Und erst dann habe ich die Forderung aus dem=20
Mahnverfahren beglichen. :-)

Also: mach einen neuen Vertrag mit *neuer* Anschlussleitung bei einem=20
Mitbewerber und lass den alten Vertrag "schmoren".....

Re: ISP abmahnen

am 18.07.2006 21:04:49 von Ralf Geist

Christian Baer <> schrieb:

>In den AGB steht zwar drin, daß der ISP sich das Recht vorbehält, ab
>einer nicht genau genannten Nutzung (genauer: wenn ich zu viel Traffic
>verbrate), meinen Zugang zu drosseln.

und nun jammerst du, dass er es auch macht, was er dir zugesagt hat?

>Da wir ein Abkommen über eine pauschale Abrechnung haben (besagte Flat),
>dürfte er gar nicht zum Sammeln der Daten, die er für eine Gezielte
>Drosselung benötigt, berechtigt sein.

aber sicher doch. vereinbart war, ab einem bestimmten Volumen zu
drosseln. Dieses Volumen muss er irgendwie erfassen, sonst kann er
seine Zusage nicht einhalten.

>IIRC darf der ISP aber nur Verkehrsdaten
>über mich erheben, die zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, was bei
>mir ja logischerweise nicht der Fall ist.

Abrechnungsrelevant ist das Volumen, damit gedrosselt werden kann.

>und müssen sich nicht mehr über meinen hohen (hust!)
>Traffic ärgern, während ich mich nicht mehr über Drosselungen und die
>illegalerweise erhobenen Daten ärgern muß.

warum stimmst du erst einer Drosselung zu?

>"Wie haben einen
>Jahresvertrag und den Erfüllst du auch."

richtig, Verträge sind nicht nur von den Firmen einzuhalten sondern
auch von den Kunden.

>Ich würde den ISP jetzt gerne Abmahnen, weil er m.E. seinen
>vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt

wie, er drosselt nun doch nicht?

Re: ISP abmahnen

am 19.07.2006 18:08:09 von Stefan Bunt

Christian Baer

> In den AGB steht zwar drin, daß der ISP sich das Recht vorbehält,
ab
> einer nicht genau genannten Nutzung (genauer: wenn ich zu viel
Traffic
> verbrate), meinen Zugang zu drosseln.

könnte das nicht als "überraschende Klausel" gesehen werden, welche
die AGB insgesammt ungültig macht?

Weiterhin fehlen mir die Grenzwerte für den Traffic (in Zahlen) und
der Drosselungswert (in Zahlen).

Wenn es keine Zahlen gibt, würde ich widersprechen, da die nicht
genauer genannte Nutzung nicht vorliegt.

Gruß
Stefan

Re: ISP abmahnen

am 19.07.2006 19:04:44 von Holger Pollmann

"Stefan Bunt" <> schrieb:

>> In den AGB steht zwar drin, daß der ISP sich das Recht vorbehält,
>> ab einer nicht genau genannten Nutzung (genauer: wenn ich zu viel
>> Traffic verbrate), meinen Zugang zu drosseln.
>
> könnte das nicht als "überraschende Klausel" gesehen werden,

Könnte eher nicht, weil solche Klauseln nicht unüblich sind.

> welche die AGB insgesammt ungültig macht?

Eine ungültige Klausel macht typischerweise einen Vertrag nich tungültig
(§ 306 I BGB), und die AGB sind Teil dieses Vertrags.

> Weiterhin fehlen mir die Grenzwerte für den Traffic (in Zahlen) und
> der Drosselungswert (in Zahlen).

Es müssen aber keine Zahlen im Vertrag stehen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.