Ab wann muß man Makler bezahlen?
Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 20.07.2006 00:09:40 von seppel
Hallo
Wir (meine Eltern und ich) wollen uns ein Zweifamilienhaus kaufen.
Hab über Immobilienscout was gefunden , ausgedruckt und meinen
Eltern gezeigt.
Meine Mutter hat dann mit dem Makler einen Besichtigungtermin
ausgemacht. Wir haben uns das Haus angeschaut , haben aber nichts
unterschreiben müssen ( hat mich gewundert).
3 Tage später hat der Makler dann das Expose geschickt mit Zusatzblatt
wo draufsteht das wir beim Kauf des Hauses die anfallende
Maklercourtage von 4,6% zu zahlen hätten.
Ich hab dann bei der weiteren Haussuche bei einer Sparkasse das gleiche
Haus gut 30000 billiger und ohne Courtage/Provision gefunden.
Müssten wir jetzt bei Kauf des Hauses zahlen oder nicht, wir haben
ja nichts unterschrieben oder ist man sobald man so ein Expose bekommt
verpflichtet?
mfg. S.
--
seppel
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Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 20.07.2006 20:44:09 von Jens Bergmann
"seppel" schrieb:
> Hallo
> Wir (meine Eltern und ich) wollen uns ein Zweifamilienhaus kaufen.
> Hab über Immobilienscout was gefunden , ausgedruckt und meinen
> Eltern gezeigt.
> Meine Mutter hat dann mit dem Makler einen Besichtigungtermin
> ausgemacht. Wir haben uns das Haus angeschaut , haben aber nichts
> unterschreiben müssen ( hat mich gewundert).
> 3 Tage später hat der Makler dann das Expose geschickt mit Zusatzblatt
> wo draufsteht das wir beim Kauf des Hauses die anfallende
> Maklercourtage von 4,6% zu zahlen hätten.
> Ich hab dann bei der weiteren Haussuche bei einer Sparkasse das gleiche
> Haus gut 30000 billiger und ohne Courtage/Provision gefunden.
> Müssten wir jetzt bei Kauf des Hauses zahlen oder nicht, wir haben
> ja nichts unterschrieben oder ist man sobald man so ein Expose bekommt
> verpflichtet?
>
> mfg. S.
Siehe §§ 652 ff. BGB: Der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss
(=Zusendung des Exposés) reicht dafür aus, dass eine Maklercourtage fällig
wird. Da muss nichts unterschrieben werden; die Courtage gilt als
stillschweigend vereinbart.
Jens
Re: Ab wann muà man Makler bezahlen?
am 20.07.2006 22:53:20 von unknown
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Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 01:24:37 von seppel
Und wie verhält sich das wenn ich jetzt eine Suchanzeige aufsetzte
und ein Verkäufer mich anschreibt/anruft und sich herausstellt das
ich diese Immo schon vorher einmal von einem Makler angeboten
bekommen haben, aber zu eienm zu hohem Preis?
Das Geschäft käme ja dann nur durch das aktive Handeln des Verkäufers
zustande , weil dieser ja auf meine Anzeige mit meinen
"Wünschen" (max.Preis/Ort/Art der Immo usw.) reagiert.
Ich hab jetzt schon ca. 30 Objekte besichtigt (alle Makler) und die
Erfahrung machen müssen das diese eben nicht dafür sorgen das
ein Geschäft im Interesse des Verkäufers und des Käufers
stattfindet, sonder nur im Interesse des Maklers.
Je höher der Preis desto höher die Prov.
Und für eine Prov. von über 15k kann man schon erwarten das
der Makler auch aktiv bei der Preisverhandlung tätig wird.
(Frust)
Hab nie gedacht das es ein schlimmeres Volk wie Gebrauchtwagenhändler
gibt, aber die Makler übertreffen das bei
weiten , nur das die meisten "deutsche Landsleute" sind.
mfg.S
--
seppel
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Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 07:06:15 von Jens Bergmann
Konrad Wilhelm schrieb:
> Ja, und was ist, wenn die Gelegenheit zum Abschluss von mehreren
> Seiten geboten wird, noch dazu wie hier geschrieben wurde von der
> anderen Seite zu deutlich besseren Konditionen.
Deshalb hält jeder guter Makler genau fest, wann er mit wem welches Objekt
besichtigt und wann er ein Exposé rausgeschickt hat, damit im Zweifel
nachweisbar ist, wer zuerst tätig geworden ist. Ich weiß allerdings nicht,
ob es Urteile zu dem Fall unterschiedlicher Kaufpreise bei verschiedenen
Maklern gibt (was ich auch für sehr ungewöhnlich halte); im BGB steht dazu
jedenfalls nichts.
Jens
Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 07:08:48 von Jens Bergmann
"seppel" schrieb:
> Und wie verhält sich das wenn ich jetzt eine Suchanzeige aufsetzte
> und ein Verkäufer mich anschreibt/anruft und sich herausstellt das
> ich diese Immo schon vorher einmal von einem Makler angeboten
> bekommen haben, aber zu eienm zu hohem Preis?
> Das Geschäft käme ja dann nur durch das aktive Handeln des Verkäufers
> zustande , weil dieser ja auf meine Anzeige mit meinen
> "Wünschen" (max.Preis/Ort/Art der Immo usw.) reagiert.
Das hängt aus meiner Sicht davon ab, was der Verkäufer mit dem Makler
vereinbart hat. In der Regel wird der Makler versuchen, sich einen
Alleinverkaufsauftrag zu holen, so dass dann niemand sonst tätig werden darf
oder ihm (dem Makler) zumindest dann trotzdem eine Provision zusteht.
Jens
Re: Ab wann muà man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 09:16:12 von unknown
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Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 12:37:23 von unknown
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Re: Re: Ab wann muà man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 12:42:55 von unknown
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Re: Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 16:33:58 von Michael Lang
"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44c0e1a8$0$9288$
> Konrad Wilhelm schrieb
>
>> § 652 BGB sagt nichts darüber, dass es bedeutsam ist wer zuerst
>> angeboten hat. Er sagt vielmehr, dass nur bezahlt werden muss, wenn
>> der Kauf aufgrund seines Angebotes erfolgt ist (und nicht aufgrund
>> eines anderen Angebotes).
>> Im Zweifelsfall wird der Makler nachweisen müssen, dass genau sein
>> Angebot zum Kauf geführt hat.
>
>
und?
> Thomas
Gruß
Micha
Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 16:35:08 von Michael Lang
"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44c0e1ab$0$9288$
> seppel schrieb
>
>> Und wie verhält sich das wenn ich jetzt eine Suchanzeige aufsetzte
>> und ein Verkäufer mich anschreibt/anruft und sich herausstellt das
>> ich diese Immo schon vorher einmal von einem Makler angeboten
>> bekommen haben, aber zu eienm zu hohem Preis?
>> Das Geschäft käme ja dann nur durch das aktive Handeln des Verkäufers
>> zustande , weil dieser ja auf meine Anzeige mit meinen
>> "Wünschen" (max.Preis/Ort/Art der Immo usw.) reagiert.
>>
>> Ich hab jetzt schon ca. 30 Objekte besichtigt (alle Makler) und die
>> Erfahrung machen müssen das diese eben nicht dafür sorgen das
>> ein Geschäft im Interesse des Verkäufers und des Käufers
>> stattfindet, sonder nur im Interesse des Maklers.
>> Je höher der Preis desto höher die Prov.
>
> Hat der Verkäufer ein anderes Interesse?
>
>> Und für eine Prov. von über 15k ¤ kann man schon erwarten das
>> der Makler auch aktiv bei der Preisverhandlung tätig wird.
>> (Frust)
>
> Der Makler wird vom Verkäufer beauftragt
nicht zwingend ...
> und vom Käufer bezahlt.
auch nicht zwingend ...
> Man kann sich als Käufer darauf einlassen oder es sein lsssen.
Ja, das stimmt. :o)
> Thomas
Gruß
Micha
Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 18:43:06 von s.k
Konrad Wilhelm schrieb:
>§ 652 BGB sagt nichts darüber, dass es bedeutsam ist wer zuerst
>angeboten hat. Er sagt vielmehr, dass nur bezahlt werden muss, wenn
>der Kauf aufgrund seines Angebotes erfolgt ist (und nicht aufgrund
>eines anderen Angebotes).
>Im Zweifelsfall wird der Makler nachweisen müssen, dass genau sein
>Angebot zum Kauf geführt hat.
Er muss lediglich nachweisen, daß er das Objekt dem späterem
Käufer vor dem Kauf angeboten hat.
Es gibt sogar Fälle, wo zwei Makler das selbe Haus nacheinander
angeboten haben und der Käufer beide Makler bezahlen musste.
Wenn man das Objekt schon kannte, sollte man beweissicher dem
Makler unverzüglich mitteilen, daß man das Objekt schon kannte.
Meiner laienhaften Meinung nach, ist der OP hier
provisionspflichtig, falls er das Haus kauft.
Re: Ab wann muß man Makler bezahlen?
am 21.07.2006 18:56:31 von s.k
seppel schrieb:
>Ich hab jetzt schon ca. 30 Objekte besichtigt (alle Makler) und die
>Erfahrung machen müssen das diese eben nicht dafür sorgen das
>ein Geschäft im Interesse des Verkäufers und des Käufers
>stattfindet, sonder nur im Interesse des Maklers.
>Je höher der Preis desto höher die Prov.
>Und für eine Prov. von über 15k ¤ kann man schon erwarten das
>der Makler auch aktiv bei der Preisverhandlung tätig wird.
>(Frust)
>Hab nie gedacht das es ein schlimmeres Volk wie Gebrauchtwagenhändler
>gibt, aber die Makler übertreffen das bei
>weiten , nur das die meisten "deutsche Landsleute" sind.
Der Makler ist hauptsächlich daran interessiert, daß ein Kauf
überhaupt stattfindet. Er bekommt sonst nämlich gar nichts.
Wenn er ein Haus für 210.000 Euro statt 200.000 Euro vermittelt,
bekommt er zwar mehr, aber halt nur wenn der Verkauf auch zustande
kommt.
Die Alternative bei den Beispielzahlen oben wären, für ca. 300 bis
600 Euro mehr einen anderen Käufer zu finden und sich damit
zusätzliche Arbeit zu machen. Nun fallen mir spontan drei
Möglichkeiten ein.
1) Der Verkäufer will einfach nicht für 200.000 Euro verkaufen,
dann kann der Makler nicht dafür. Das Haus wird noch 'ne Weile
unverkauft bleiben.
2) Es gibt jemand anders, der bereit ist für mehr als 200.000 in
nächster Zeit zu kaufen. Dann war halt das Angebot nicht hoch
genug.
3) Der Makler hat keine Ahnung von seinem Geschäft. Aus obskuren
Gründen verhandelt er nicht mal mit dem Verkäufer. Aus Geldgier
arbeitet er für die ca. 300 bis 600 Euro mehr, obwohl er nicht mal
sicher sein kann, daß er überhaupt was bekommt.
Deiner Meinung nach fallen alle Makler in Kategorie 3. Das dem
tatsächlich so ist, glaube ich nicht.