Umstieg von BUZ auf BUZ + Rürup?

Umstieg von BUZ auf BUZ + Rürup?

am 21.07.2006 13:45:50 von bibabu

Hallo,

habe mir sehr ausführlich viele Beiträge zur Umstellung einer BU in
ein Kombipaket BUZ + Basisrente durchgelesen, aber leider meine
persönliche Situation nicht vollens daran spiegeln können. Vielleicht
könnte ich eine kurze kompetente Einschätzung zu meiner Situation
gekommen:

- 2 fondsgeb. BU-Versicherungen mit ca. 90,- EUR Monatsbetrag in Summe
bestehen
(Tarife der Alten Leipziger seit '99 + Continentale seit '05)
- Altersabsicherung ist bereits umfänglich über betriebliche und
private Instrumente (Direktvers., Riester, RLV, KLV) erfolgt ...
eigentlich kein weiterer Vorsorgebedarf
- gem. Berechnung des Beraters würde sich dennoch die Umstellung auf
Rürup + BUZ unter Berücksichtigung der Steuerersparnis und
Günstigerprüfung nach aktueller Rechtslage für mich lohnen, d.h.
trotz einem Zusatzbeitrag von ca. 90,- EUR (51%) in die Basisrente
würde ich nach ca. 12 Jahren eigentlich keinen Beitrag für das
Gesamtpaket mehr zahlen

Nun meine Frage. Ist unter den o.g. Rahmenbedingungen eine Umstellung
strategisch sinnvoll, obwohl man sich damit Risiken wie
BU-Renten-Versteuerung (nachgelagert), mangelnder Vererbbarkeit,
BU-Schutz bei "Zahlungsunfähigkeit" etc. ins Boot holt?

Danke für Eure Einschätzung

Re: Umstieg von BUZ auf BUZ + Rürup?

am 21.07.2006 16:59:09 von Willy Moll

"bibabu" <> schrieb am
21 Jul 2006 04:45:50 -0700:

>Nun meine Frage. Ist unter den o.g. Rahmenbedingungen eine Umstellung
>strategisch sinnvoll ....,

Wenn für ein ausreichendes Ruhestandseinkommen überhaupt noch eine
lebenslange Leibrente benötigt wird, kann man über die Kombination
Basisrente + BU-Versicherung nachdenken (aber sehr abwägend, wenn
bestehende BU-Verträge dafür geopfert werden sollen).
Eine unnötige Versicherung nur wegen eines wahrscheinlich eher
geringen (und wie lange wirkenden?) Steuervorteils abzuschließen
macht keinen Sinn.

>.....obwohl man sich damit Risiken wie BU-Renten-Versteuerung
>(nachgelagert), mangelnder Vererbbarkeit,
>BU-Schutz bei "Zahlungsunfähigkeit" etc. ins Boot holt?

Und nicht zu vergessen: die erworbenen Ansprüche sind auch nicht
kapitalisierbar.

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater,