Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 18.07.2006 17:27:47 von Thorsten Sachs
Hallo,
habe schon öfters gelesen, dass es möglich sein soll, eine
Überweisung zurück zu holen, wenn der Name falsch geschrieben
wurde aber die Kontonummer und BLZ stimmt.
Beispiel:
Kontoinhaber ist:
Stefan Maier
Konto 12345
BLZ: 11122233
Es wurde überwiesen an:
Stefan Müller
Konto 12345
BLZ: 11122233
Nun soll eine Rückholung der Überweisung möglich sein, weil der
Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Wo ist denn dies geregelt oder ist das von Bank zu Bank
unterschiedlich und sozusagen nur eine Kulanzleistung?
Bis wie lange nach der Überweisung ist eine solche Zurückholung
noch möglich? 1 Woche danach oder auch 1 Jahr danach?
Wird bei Überweisungen der Name nicht verglichen mit dem
Überweisungsempfänger und dem tatsächlichen Kontoinhaber?
Danke für Eure Antworten
Gruss, Thorsten
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 18.07.2006 18:21:32 von stefan.schuetzeneder
Thorsten Sachs wrote:
....> Wo ist denn dies geregelt oder ist das von Bank zu Bank
> unterschiedlich und sozusagen nur eine Kulanzleistung?
In Deutschland lauten Konten auf NAMEN und sind keine Nummernkonten.
Daher sind solche "falschen" Überweisungen auch ohne Probleme rückrufbar.
Grundlage ist m.W. das Überweisungsabkommen.
Schau mal unter
> Bis wie lange nach der Überweisung ist eine solche Zurückholung
> noch möglich? 1 Woche danach oder auch 1 Jahr danach?
Keine Ahnung, da sollte es keine bedeutenden Fristen geben.
> Wird bei Überweisungen der Name nicht verglichen mit dem
> Überweisungsempfänger und dem tatsächlichen Kontoinhaber?
Aus praktischen Gründen ist meist eine Bagatellgrenze intren definiert (z.B.
200 Euro oder 500 Euro), unter denen nicht geprüft wird.
Sonst wird der Aufwand zu hoch.
> Danke für Eure Antworten
>
> Gruss, Thorsten
Bitte. Hoffe, geholfen zu haben.
Stefan
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 18.07.2006 22:12:16 von usenet-01-2006
Thorsten Sachs schrieb:
> Hallo,
>
> habe schon öfters gelesen, dass es möglich sein soll, eine
> Überweisung zurück zu holen, wenn der Name falsch geschrieben
> wurde aber die Kontonummer und BLZ stimmt.
> Bis wie lange nach der Überweisung ist eine solche Zurückholung
> noch möglich? 1 Woche danach oder auch 1 Jahr danach?
Wenn Du absichtlich einen falschen Namen angibst, um dann hinterher die
Überweisung rückgängig machen zu können und so zB einen auf Vorkasse
liefernden eBay-Verkäufer zu prellen, dürfte das rechtlich jedenfalls
einige Probleme machen. Nur so als Hinweis.
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 00:23:38 von Thorsten Sachs
"Jens Müller" <> schrieb ...
> Thorsten Sachs schrieb:
>> Hallo,
>>
>> habe schon öfters gelesen, dass es möglich sein soll, eine
>> Überweisung zurück zu holen, wenn der Name falsch geschrieben
>> wurde aber die Kontonummer und BLZ stimmt.
>
>> Bis wie lange nach der Überweisung ist eine solche Zurückholung
>> noch möglich? 1 Woche danach oder auch 1 Jahr danach?
>
> Wenn Du absichtlich einen falschen Namen angibst, um dann hinterher die
> Überweisung rückgängig machen zu können und so zB einen auf Vorkasse
> liefernden eBay-Verkäufer zu prellen, dürfte das rechtlich jedenfalls
> einige Probleme machen. Nur so als Hinweis.
Logisch.
Es wäre aber eine interessante Alternative für Überweisungen auf
Konten von Verkäufern, von denen man nicht sicher weiss, ob sie
ein Betrüger sind.
Kommt die Ware nicht, kann man zumindest viellelicht wieder an
sein Geld.
Wie sieht es eigentlich bei einer solchen Rückbuchung aus, wenn
das Konto des Empfängers leergeräumt wurde?
Wird eine Überweisung um die 1000 EUR eigentlich sicher nicht
ausgeführt, wenn der Name nicht stimmig ist, aber die BLZ und
Kontonummer genau stimmen? Online-Banking.
Gruss
Thorsten
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 08:46:57 von Holger Korn
Am 19.07.2006 00:23:38 schrieb Thorsten Sachs:
> Wird eine Überweisung um die 1000 EUR eigentlich sicher nicht
> ausgeführt, wenn der Name nicht stimmig ist, aber die BLZ und
> Kontonummer genau stimmen? Online-Banking.
ich würde mal deine Hausbank danach fragen - schlussendlich bist du König
Kunde und deine Bank nur der Dienstleister.
--
cu |_|
|olger
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 09:10:14 von spam01
Thorsten Sachs wrote:
> Hallo,
>
> habe schon öfters gelesen, dass es möglich sein soll, eine
> Überweisung zurück zu holen, wenn der Name falsch geschrieben
> wurde aber die Kontonummer und BLZ stimmt.
>
> Beispiel:
>
> Kontoinhaber ist:
>
> Stefan Maier
> Konto 12345
> BLZ: 11122233
>
> Es wurde überwiesen an:
>
> Stefan Müller
> Konto 12345
> BLZ: 11122233
>
> Nun soll eine Rückholung der Überweisung möglich sein, weil der
> Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Überweisungsrückruf ist möglich, solange die Zahlung den Empfänger noch
nicht erreicht hat
>
> Wo ist denn dies geregelt oder ist das von Bank zu Bank
> unterschiedlich und sozusagen nur eine Kulanzleistung?
>
> Bis wie lange nach der Überweisung ist eine solche Zurückholung
> noch möglich? 1 Woche danach oder auch 1 Jahr danach?
m. E. max 1 Tag
>
> Wird bei Überweisungen der Name nicht verglichen mit dem
> Überweisungsempfänger und dem tatsächlichen Kontoinhaber?
hierzu:
aus "Urteilsdienst der IHK Nord Westfalen Juni 2006
<Zitat>
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach
denen Zahlungsverkehrsaufträge eines an der elektronischen Kontoführung
teilnehmenden Unternehmers ausschließlich anhand der numerischen Angaben
bearbeitet werden, sind wirksam. Gibt der Kunde bei einer Überweisung
versehentlich eine falsche, nicht zu dem namentlich aufgeführten Empfänger
passende Kontonummer an, haftet - so der Bundesgerichtshof - seine Bank
nicht für den (teilweisen) Verlust des Geldes, weil die Überweisung auf das
Konto eines insolventen Unternehmens ging. Hinweis: Die Entscheidung hat nur
Bedeutung für die Vereinbarung einer elektronischen Kontoführung, der die
Sonderbedingungen für Datenfernübertragung zugrunde liegen. Beim normalen
Online-Banking oder bei Überweisungen über ein Selbstbedienungsterminal
findet stets ein Kontonummer-Namensvergleich statt.
Urteil des BGH vom 15.11.2005
XI ZR 265/04
BGHR 2006, 311
RdW 2006, 117
</Zitat>
Anmerkung: Der Kontonummer Namensvergeleich findet natürlich nicht *stets*
statt, das wäre den Banken i d. T. zu teuer, sondern hier gibt es
unterschiedliche Betragsgrenzen. Findet er nicht statt, haftet die Bank für
den entstandenen Schaden.
Dies bedeutet, dass der zweifelnde Auftraggeber sich selbst um die
Angelegeheit kümmern muss und nicht darauf vertrauen kann, das die Bank es
schon merken wird
Gruß
Otfried
>
> Danke für Eure Antworten
>
> Gruss, Thorsten
--
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer
als in der Theorie
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 10:15:44 von Frank Kozuschnik
Thorsten Sachs schrieb:
> Jens Müller schrieb ...
>
> > Thorsten Sachs schrieb:
> >
> >> habe schon öfters gelesen, dass es möglich sein soll, eine
> >> Überweisung zurück zu holen, wenn der Name falsch geschrieben
> >> wurde aber die Kontonummer und BLZ stimmt.
> >
> > Wenn Du absichtlich einen falschen Namen angibst, um dann hinterher die
> > Überweisung rückgängig machen zu können und so zB einen auf Vorkasse
> > liefernden eBay-Verkäufer zu prellen, dürfte das rechtlich jedenfalls
> > einige Probleme machen. Nur so als Hinweis.
>
> Logisch.
>
> Es wäre aber eine interessante Alternative für Überweisungen auf
> Konten von Verkäufern, von denen man nicht sicher weiss, ob sie
> ein Betrüger sind.
Es wäre eine interessante Alternative, um Schwierigkeiten mit der Bank
zu bekommen. Du bist nämlich verpflichtet, möglichst vollständige und
richtige Angaben auf dem Überweisungsauftrag zu machen. Bei mir steht
das jedenfalls in den AGB.
Trickserei mit absichtlich falschen Angaben, um dir einen vermeint-
lichen Vorteil zu verschaffen, wird die Bank sicher nicht gerne sehen.
Wo du einen Betrüger vermutest, solltest du nicht bestellen -
zumindest nicht gegen Vorkasse.
> Kommt die Ware nicht, kann man zumindest viellelicht wieder an
> sein Geld.
Wie stellst du dir das praktisch vor? Du gehst zur Bank und sagst, die
Überweisung sei zwar für den namentlich angegebenen Empfänger bestimmt
gewesen, aber du hättest dich bei dessen Bankverbindung vertan. Was
antwortest du, wenn die Bank nun nach der richtigen Bankverbindung des
Empfängers (oder auch nur nach dessen Anschrift) fragt, damit sie es
dorthin überweisen können?
> Wie sieht es eigentlich bei einer solchen Rückbuchung aus, wenn
> das Konto des Empfängers leergeräumt wurde?
Eher schlecht. In diesem Fall wird die Bereitschaft der Bank, dir das
Geld zu erstatten, noch deutlich geringer sein.
> Wird eine Überweisung um die 1000 EUR eigentlich sicher nicht
> ausgeführt, wenn der Name nicht stimmig ist, aber die BLZ und
> Kontonummer genau stimmen? Online-Banking.
Einigermaßen "sicher" ist nur, dass die Überweisung ausgeführt wird,
wenn alle Angaben stimmen.
Re: Zurückholen einer Ãberweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 12:29:56 von unknown
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Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 14:25:28 von minkine1
Thorsten Sachs schrieb:
> Wird eine Überweisung um die 1000 EUR eigentlich sicher nicht
> ausgeführt, wenn der Name nicht stimmig ist, aber die BLZ und
> Kontonummer genau stimmen? Online-Banking.
Natürlich wird sie von Deiner Bank ausgeführt, denn die kann ja
üblicherweise gar nicht wissen, ob der Name stimmt. Das prüft - wenn
überhaupt - erst die Empfängerbank.
Gruß
Michael
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 14:25:33 von minkine1
Holger Korn schrieb:
>> Wird eine Überweisung um die 1000 EUR eigentlich sicher nicht
>> ausgeführt, wenn der Name nicht stimmig ist, aber die BLZ und
>> Kontonummer genau stimmen? Online-Banking.
>
> ich würde mal deine Hausbank danach fragen - schlussendlich bist du König
> Kunde und deine Bank nur der Dienstleister.
Woher soll die Hausbank denn wissen, ob der Name korrekt ist? Sie wird
ausführen und das ganze dann ggf. zurückbekommen.
Gruß
Michael
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 14:47:19 von spam01
Konrad Wilhelm wrote:
> On Wed, 19 Jul 2006 09:10:14 +0200, "Otfried Brützel"
> <> wrote:
>
>>> Beispiel:
>>>
>>> Kontoinhaber ist:
>>>
>>> Stefan Maier
>>> Konto 12345
>>> BLZ: 11122233
>>>
>>> Es wurde überwiesen an:
>>>
>>> Stefan Müller
>>> Konto 12345
>>> BLZ: 11122233
>>>
>>> Nun soll eine Rückholung der Überweisung möglich sein, weil der
>>> Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
>>
>> Überweisungsrückruf ist möglich, solange die Zahlung den Empfänger
>> noch nicht erreicht hat
>
> Hier dreht es sich aber um etwas ganz anderes:
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Rückruf (Zurückholen),dies geschieht indem er seine Bank beauftragt und
das geht nur sehr kurz (siehe unten)
2. Stellt der Auftraggeber beim Betrachten seines Auftrages nachträglich und
zu spät für 1 seinen Fehler fest oder stellt der eigentlich beabsichtigte
Empfänger fest, dass er das Geld nicht erhalten hat und moniert das beim
Auftraggeber, stellt der Auftraggeber bei seiner Bank einen
Nachforschungsauftrag. Darüber wird dann festgestellt, wo das Geld
tatsächlich gelandet ist und die Empfängerbank wird, sofern es Ihr
Verrschulden ist, das Geld zurücküberweisen. Andernfalls hat der
Auftraggeber natürlich einen Herausgabeanspruch gegen den falschen
Empfänger. Wenn der sich sperrt und man der Überzeugung ist, dass der Fehler
bei der Bank des Empfängers liegt, müstte man m. E. die Bank des Empfängers
direkt haftbar machen.
> hier wird die
> Empfängerbank für eine unzulässig durchgeführte Überweisung (sie hat
> eine Zahlung an Herrn Müller dem Konto an Herrn Maier gutgeschrieben)
> in Haftung genommen. Wie genau da der Zahlungsempfänger vorgehen kann
> (er hat ja mit der Empfängerbank keinerlei vertragliche Verbindungen)
> ist mir nicht klar. (Im Falle der zunächst ähnlichen Kontoabbuchungen
> ist das ganz klar geregelt: da räumt ihm ausdrücklich seine Bank das
> Recht auf Stornierung ein, mit der Bank des Abbuchenden hat er gar
> nicht zu tun).
Meinst Du jetzt Lastschriftrückgaben? Das ist was anderes, da geht die
Initiative vom Empfänger (in diesem Fall dem Zahlungspflichtigen) und nicht
vom Auftraggeber aus!
> Außerdem hat ja der Überweisende seine vertraglichen
> Pflichten verletzt, auf die für ihn negativen Folgen ist er
> ausdrücklich hingewiesen worden:
> ============Bedingungen Überweisungsverkehr Citibank=========
> Der Kunde hat auf Leserlichkeit,
> Vollständigkeit und Richtigkeit der
> Angaben zu achten. Unleserliche,
> unvollständige oder fehlerhafte
> Angaben können zu Verzögerungen
> und zu Fehlleitungen von
> Überweisungen führen; daraus
> können Schäden für den Kunden
> entstehen.
> ====================================
Hier geht es um "interpretationen" von nicht eindeutigen Aufträgen, deren
Ausführung die Bank eigentlich ablehnen müsste, nicht um eindeutig
falscheAufträge, deren "Falschheit" die Bank des Auftraggebers nicht
erkennen kann.
>
> Ich wüsste eigentlich nicht, wie ich bei so einer Vertragslage geben
> meine Bank vorgehen könnte. Und wie schon gesagt: mit der Bank des
> Empfängers habe ich ja ebenso wenig eine vertragliche Verbindung wie
> mit S.W.I.F.T, die Herrn Busch meine Überweisungsdaten zusenden.
s. o.
Gruß
Otfried
--
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer
als in der Theorie
Re: Zurückholen einer Überweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 15:36:42 von Holger Korn
Am 19.07.2006 14:25:33 schrieb Michael Block:
> Woher soll die Hausbank denn wissen, ob der Name korrekt ist? Sie wird
> ausführen und das ganze dann ggf. zurückbekommen.
sie wird nicht wissen ob der Name korrekt ist - aber sie wird die
Vorgehensweise wissen (also auch wie eine Zielbank regieren wird)
--
cu |_|
|olger
Re: Zurückholen einer Ãberweisung wegen falschen Namen
am 19.07.2006 18:59:39 von unknown
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