Im Ausland arbeiten, daheim aufs Konto?
am 21.07.2006 09:06:13 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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Hallo,
also wenn der Bekannte in Deutschland wohnt und du dort auch deinen
Wohnsitz hast, sehe ich keine Problem. Du wirst hier besteuert, da du ja
nichtmal ausländische Einkünfte hast. Wo du dein Konto hast, ist dabei
irrelevant.
Selbst bei ausländischen Einkünften zählt das Welteinkommensprinzip,
dass heißt du bist mit all deinem Einkommen in Dtl. steuerpflichtig.
Interessant wären dann nur noch evtl. Doppelbesteuerungsabkommen und
Anrechnung ausländ. Steuern.
So long
Carsten
Hallo,
sehe ich grundsätzlich ähnlich. Ein Verheirateter hat seinen Wohnsitz
dort, wo sich die Familie aufhält. Bei einem Ledigen müßte man
prüfen, ob er sich mehr als 183 Tage im Ausland aufgehalten hat.
Bis dann
Carsten
Carsten Albers schrieb:
> Hallo,
>
> also wenn der Bekannte in Deutschland wohnt und du dort auch deinen
> Wohnsitz hast, sehe ich keine Problem. Du wirst hier besteuert, da du ja
> nichtmal ausländische Einkünfte hast. Wo du dein Konto hast, ist dabei
> irrelevant.
>
> Selbst bei ausländischen Einkünften zählt das Welteinkommensprinzip,
> dass heißt du bist mit all deinem Einkommen in Dtl. steuerpflichtig.
> Interessant wären dann nur noch evtl. Doppelbesteuerungsabkommen und
> Anrechnung ausländ. Steuern.
>=20
> So long
> Carsten
Carsten Kanther wrote:
> Hallo,
> sehe ich grundsätzlich ähnlich. Ein Verheirateter hat seinen Wohnsitz
> dort, wo sich die Familie aufhält. Bei einem Ledigen müßte man
> prüfen, ob er sich mehr als 183 Tage im Ausland aufgehalten hat.
Was allerdings Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit voraussetzt.
Der SV-Schilderug nach liegen solche nicht vor.
Ergebnis: Immer in Deutschland zu versteuern; ggfs. auch im Ausland. Dann
hier Progressionsvorbehalt.
Uwe
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Paul wrote:
> Ich arbeite am Auftrag im Ausland, schliesse diesen auch - im Ausland
> beruflich tätig, daheim abgemeldet - im Ausland ab, werde im Ausland
> bezahlt - und muss doch daheim versteuern?!
Es kommt nicht darauf an, wo Du gemeldet bist, sondern wo Du Deinen Wohnsitz
hast.
Bist Du verheiratet und hast Kinder und nur Du verziehst (vorübergehend) ins
Ausland, dann bist Du dennoch hier steuerpflichtig.
Uwe
>> Was allerdings Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit voraussetzt.
>> Der SV-Schilderug nach liegen solche nicht vor.
>
> also wenn ich auf selbständiger Basis arbeite, gilt diese Grenze
> nicht? Denn ich wäre ja voraussichtlich sogar mehr als 6 Monate im
> Ausland, wäre auch daheim abgemeldet, nicht sozialversichert usw.
Doch dann sollte die auch gelten. Schau dir mal § 1 EStG und dazu §§ 9,
10 AO und dann schau mal inwiefern das auf dich zutrifft.
> Ich arbeite am Auftrag im Ausland, schliesse diesen auch - im Ausland
> beruflich tätig, daheim abgemeldet - im Ausland ab, werde im Ausland
> bezahlt - und muss doch daheim versteuern?!
Hier wäre interessant, ob du für den Auftrag inländische Einkünfte
erzielst. Du kannst auch auf Antrag (§ 1 III EStG) unbeschränkt
ESt-pflichtig sein. Ansonsten bliebe noch die beschränkte ESt-pflicht (§
49 EStG).
Wie gesagt, wohin das Geld überwiesen wird ist irrelevant. Es soll Leute
geben, die deutschen Kreditinstituten nicht vertrauen ;o)
So long
Carsten